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Einvernehmensregelungen und Naturschutzbeiräte - ihre Rolle in der Naturschutzpraxis am Beispiel Brandenburgs

  • Diskussionen um gesetzliche Neuerungen werden oft primär aus rechtlicher bzw. rechtssystematischer Perspektive geführt. Am Beispiel zweier Themenstellungen, die Schwerpunkte bei den Diskussionen um eine Novellierung des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes bilden - dem Einvernehmen in der Eingriffsregelung und FFH- Verträglicheitsprüfung sowie der Rolle der Naturschutzbeiräte - werden die gerade auch inhaltlichen Auswirkungen deutlich, die diese Bestimmungen im Verwaltungshandeln haben: Das mit der jeweils gleichgeordneten Naturschutzbehörde herzustellende Einvernehmen in der Eingriffsregelung stellt sicher, dass die Naturschutzbehörden als gleichberechtigter Partner in den Verfahren akzeptiert sind, die Vorhabensträger oft frühzeitig den Kontakt zu ihnen aufnehmen, erforderliche Abstimmungen dadurch bereits im Vorfeld erfolgen und unbestimmte Rechtsbegriffe valide ausgelegt werden. Für die FFH-Verträglichkeitsprüfung, die der Kontrolle bis hin zum europäischen Gerichtshof unterliegt, gilt dies in noch stärkerem Maße. DerartigeDiskussionen um gesetzliche Neuerungen werden oft primär aus rechtlicher bzw. rechtssystematischer Perspektive geführt. Am Beispiel zweier Themenstellungen, die Schwerpunkte bei den Diskussionen um eine Novellierung des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes bilden - dem Einvernehmen in der Eingriffsregelung und FFH- Verträglicheitsprüfung sowie der Rolle der Naturschutzbeiräte - werden die gerade auch inhaltlichen Auswirkungen deutlich, die diese Bestimmungen im Verwaltungshandeln haben: Das mit der jeweils gleichgeordneten Naturschutzbehörde herzustellende Einvernehmen in der Eingriffsregelung stellt sicher, dass die Naturschutzbehörden als gleichberechtigter Partner in den Verfahren akzeptiert sind, die Vorhabensträger oft frühzeitig den Kontakt zu ihnen aufnehmen, erforderliche Abstimmungen dadurch bereits im Vorfeld erfolgen und unbestimmte Rechtsbegriffe valide ausgelegt werden. Für die FFH-Verträglichkeitsprüfung, die der Kontrolle bis hin zum europäischen Gerichtshof unterliegt, gilt dies in noch stärkerem Maße. Derartige "verfahrenspsychologische Wirkungen" gelten auch für die Rolle der Naturschutzbeiräte und ihr qualifiziertes Einspruchsrecht, das sie in bestimmten Fällen ausüben können: Dieses erweist sich als wesentlich für die Diskussionsbereitschaft von Vorhabensträgern und Naturschutzbehörden wie auch für die Motivation der Beiräte, sich ehrenamtlich zu engagieren und unentgeltlich ihr Fachwissen bereitzustellen. Die betrachteten Aspekte lassen somit exemplarisch deutlich werden, welche indirekten, verfahrensqualifizierenden Wirkungen einzelne gesetzliche Bestimmungen und Beteiligungsregelungen im praktischen Vollzug haben können. Diese wirken ihrerseits auf die formale, materiell-rechtliche Ebene zurück, z.B. indem sie hier zu mehr Verfahrens- und Rechtssicherheit führen. Gesetzliche Neuregelungen sollten daher nicht nur im Sinne eines formalen "Verschlankens" erfolgen, sondern es sollten dabei die gerade auch inhaltlichen Implikationen einzelner Bestimmungen mit erwogen werden. Summary Discussions on innovations in law are often focussed on a legal perspective or on legal systematics. The example of two issues that are focal points of the debate on the amendment of the Brandenburg Nature Conservation Act shows that legal regulations have also to be seen with respect to their substantive effect upon administrative action.show moreshow less

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Metadaten
Author details:Beate Jessel
Publication type:Article
Language:German
Year of first publication:2002
Publication year:2002
Release date:2017/03/24
Source:Natur und Landschaft. - 77 (2002), 12, S. 493 - 499
Organizational units:Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät / Institut für Umweltwissenschaften und Geographie
Institution name at the time of the publication:Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät / Institut für Geographie und Geoökologie
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät / Institut für Geoökologie
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