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Der Gewinnabführungsvertrag in der GmbH und weshalb dieser eine Verlustausgleichspflicht nicht zwingend erfordert

  • Der Gewinnabführungsvertrag hat wegen der körperschaftsteuer­rechtlichen Organschaft (§§ 14 ff. KStG) eine hohe praktische Relevanz und ist fortwährend Inhalt rechtswissen­schaftlicher Abhandlungen und höchstrichterlicher Entscheidungen. Er durchbricht das System der Finanzverfassung der abhängigen Gesellschaft, denn durch ihn verpflichtet sich die gewinnabführende Gesellschaft, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen. Für die Aktiengesellschaft und die Kommanditgesellschaft auf Aktien ist der Gewinnabführungsvertrag gesetzlich geregelt und damit Gegenstand vielfältiger Kommentarliteratur. Hier existieren nur sehr wenige offene Fragen. Indes ist eine gesetzliche Regelung für die GmbH bislang unterblieben. Eine ganz entscheidende Rolle spielen seine gesellschafts- und gläubigerschützenden Normen. Insbesondere sieht das AktG die Verlustausgleichspflicht nach § 302 Abs. 1 AktG vor. Sie verpflichtet das gewinnempfangende Unternehmen, jeden während der Vertragsdauer sonst entstandenen Jahresfehlbetrag der verpflichtetenDer Gewinnabführungsvertrag hat wegen der körperschaftsteuer­rechtlichen Organschaft (§§ 14 ff. KStG) eine hohe praktische Relevanz und ist fortwährend Inhalt rechtswissen­schaftlicher Abhandlungen und höchstrichterlicher Entscheidungen. Er durchbricht das System der Finanzverfassung der abhängigen Gesellschaft, denn durch ihn verpflichtet sich die gewinnabführende Gesellschaft, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen. Für die Aktiengesellschaft und die Kommanditgesellschaft auf Aktien ist der Gewinnabführungsvertrag gesetzlich geregelt und damit Gegenstand vielfältiger Kommentarliteratur. Hier existieren nur sehr wenige offene Fragen. Indes ist eine gesetzliche Regelung für die GmbH bislang unterblieben. Eine ganz entscheidende Rolle spielen seine gesellschafts- und gläubigerschützenden Normen. Insbesondere sieht das AktG die Verlustausgleichspflicht nach § 302 Abs. 1 AktG vor. Sie verpflichtet das gewinnempfangende Unternehmen, jeden während der Vertragsdauer sonst entstandenen Jahresfehlbetrag der verpflichteten Gesellschaft auszugleichen. Das Werk „Der Gewinnabführungsvertrag in der GmbH“ beschäftigt sich mit dem isolierten Gewinnabführungsvertrag mit einer GmbH als verpflichteter Gesellschaft. Es geht schwerpunktmäßig der Frage nach, ob die aktienrechtliche Verlustausgleichspflicht auch für den Gewinnab­führungs­vertrag in der GmbH gelten muss. Dabei werden im Einzelnen verschiedene Begründungsansätze für die analoge Anwendung von § 302 AktG auf die GmbH überprüft, die Grundlagen des Gewinnabführungsvertrages vermittelt, dessen Wirkungen auf die Parteien, dessen Rechtsnatur und das Normengefüge sowie dessen Voraussetzungen in der GmbH. Zudem werden historische Zusammenhänge aufgezeigt. Bei der Erörterung der zentralen Frage, ob die Verlustausgleichspflicht auch für den Gewinnabführungsvertrag in der GmbH gelten muss, geht die Arbeit auf die jeweiligen Gemeinsamkeiten und Unterschiede des Kapitalschutzes im Aktien- und GmbH-Recht ein, klärt die Ursachen für das Unbehagen über den Gewinnabführungsvertrag und findet entsprechende Lösungen für den Schutz der abhängigen Gesellschaft.zeige mehrzeige weniger

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Metadaten
Verfasserangaben:Christian Köhler
ISBN:978-3-8300-8981-0
Titel des übergeordneten Werks (Deutsch):Schriftenreihe Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht ; 199
Verlag:Kovac
Verlagsort:Hamburg
Betreuer*in(nen):Tilman Bezzenberger
Publikationstyp:Dissertation
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2016
Erscheinungsjahr:2016
Veröffentlichende Institution:Universität Potsdam
Titel verleihende Institution:Universität Potsdam
Datum der Freischaltung:21.06.2016
Seitenanzahl:197
Organisationseinheiten:Juristische Fakultät / Bürgerliches Recht
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Verstanden ✔
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