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Schließung, soziale

  • In Wirtschaft und Gesellschaft führt Weber das Konzept »offener« und »geschlossener« sozialer Beziehungen (s. Kap. II.4) als § 10 der Soziologischen Grundbegriffe systematisch nach der Unterscheidung von »Vergemeinschaftung « und »Vergesellschaftung« (WuG, 21 § 9) ein. Während das soziale Handeln (s. Kap. II.16) bei der ersten dieser beiden Formen sozialer Beziehungen auf affektuell oder traditional begründeter Zusammengehörigkeit von Individuen beruht, gründet es bei der zweiten auf der wert- oder zweckrationalen Orientierung ihres Handelns. Trotz dieser wichtigen, anhand seiner Handlungstypen getroffenen Unterscheidung, macht Weber dann allerdings zugleich deutlich, dass im Hinblick auf Prozesse sozialer Schließung kein Unterschied darin besteht, ob es sich um subjektiv gefühlte oder rational motivierte Zusammengehörigkeiten dreht. Vielmehr gilt jegliche soziale Beziehung nach außen hin als »offen«, »wenn und insoweit die Teilnahme an dem an ihrem Sinngehalt orientierten gegenseitigen Handeln, welches sie konstituiert, nach ihrenIn Wirtschaft und Gesellschaft führt Weber das Konzept »offener« und »geschlossener« sozialer Beziehungen (s. Kap. II.4) als § 10 der Soziologischen Grundbegriffe systematisch nach der Unterscheidung von »Vergemeinschaftung « und »Vergesellschaftung« (WuG, 21 § 9) ein. Während das soziale Handeln (s. Kap. II.16) bei der ersten dieser beiden Formen sozialer Beziehungen auf affektuell oder traditional begründeter Zusammengehörigkeit von Individuen beruht, gründet es bei der zweiten auf der wert- oder zweckrationalen Orientierung ihres Handelns. Trotz dieser wichtigen, anhand seiner Handlungstypen getroffenen Unterscheidung, macht Weber dann allerdings zugleich deutlich, dass im Hinblick auf Prozesse sozialer Schließung kein Unterschied darin besteht, ob es sich um subjektiv gefühlte oder rational motivierte Zusammengehörigkeiten dreht. Vielmehr gilt jegliche soziale Beziehung nach außen hin als »offen«, »wenn und insoweit die Teilnahme an dem an ihrem Sinngehalt orientierten gegenseitigen Handeln, welches sie konstituiert, nach ihren geltenden Ordnungen niemand verwehrt wird, der dazu tatsächlich in der Lage und geneigt ist« (ebd., 23).show moreshow less

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Metadaten
Author details:Jürgen MackertORCiDGND
DOI:https://doi.org/10.1007/978-3-476-05142-4_39
ISBN:978-3-476-05141-7
ISBN:978-3-476-05142-4
Title of parent work (German):Max Weber-Handbuch
Publisher:J.B. Metzler
Place of publishing:Stuttgart
Editor(s):Hans-Peter Müller, Steffen Sigmund
Publication type:Part of a Book
Language:German
Date of first publication:2020/05/07
Publication year:2020
Release date:2024/03/07
Print run:2., aktualisierte und erweiterte Auflage
Number of pages:3
First page:156
Last Page:158
Organizational units:Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät / Sozialwissenschaften / Fachgruppe Soziologie
DDC classification:3 Sozialwissenschaften / 30 Sozialwissenschaften, Soziologie / 300 Sozialwissenschaften
Peer review:Nicht ermittelbar
License (German):License LogoKeine öffentliche Lizenz: Unter Urheberrechtsschutz
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