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Genehmigungspraxis und Ausnahmen vom gesetzlichen Biotopschutz gemäß § 32 BbgNatSchG.

  • Zusammenfassung Auf der Grundlage von $ 32 BbgNatschG gesetzlich geschützte Biotope unterliegen einem strengen Schutz vor Veränderungen, von dem nur unter bestimmten Voraussetzungen (nach $ 36 BbgNatSchG) Ausnahmen erteilt werden dürfen. In einer Untersuchung von 79 Bescheiden wurden die Genehmigungspraxis und die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei der Erteilung von Ausnahmen vom gesetzlichen Biotopschutz in drei Kreisen und zwei kreisfreien Städten Brandenburgs analysiert. Hierbei wurde deutlich, dass bei zwei Dritteln der realisierten Beeinträchtigungen die zur Kompensation beauflagten Maßnahmen nicht oder nur unzureichend umgesetzt wurden. Umsetzungsmängel bestehen in der Art der Herstellung wie auch in der Pflege der Maßnahmen. Gründe können sowohl in unklaren Formulierungen der Bescheide als auch im mangelnden Umsetzungswillen der Antragsteller bestehen. Daneben fällt auf, dass gewisse Bestimmungen (z.B. das Vorliegen einer "Geringfügigkeit" von Beeinträchtigungen als Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme)Zusammenfassung Auf der Grundlage von $ 32 BbgNatschG gesetzlich geschützte Biotope unterliegen einem strengen Schutz vor Veränderungen, von dem nur unter bestimmten Voraussetzungen (nach $ 36 BbgNatSchG) Ausnahmen erteilt werden dürfen. In einer Untersuchung von 79 Bescheiden wurden die Genehmigungspraxis und die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei der Erteilung von Ausnahmen vom gesetzlichen Biotopschutz in drei Kreisen und zwei kreisfreien Städten Brandenburgs analysiert. Hierbei wurde deutlich, dass bei zwei Dritteln der realisierten Beeinträchtigungen die zur Kompensation beauflagten Maßnahmen nicht oder nur unzureichend umgesetzt wurden. Umsetzungsmängel bestehen in der Art der Herstellung wie auch in der Pflege der Maßnahmen. Gründe können sowohl in unklaren Formulierungen der Bescheide als auch im mangelnden Umsetzungswillen der Antragsteller bestehen. Daneben fällt auf, dass gewisse Bestimmungen (z.B. das Vorliegen einer "Geringfügigkeit" von Beeinträchtigungen als Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme) uneinheitlich gehandhabt werden. Um den Vollzug der Umsetzung stärker voranzutreiben, müssen Nachkontrollen einen höheren Stellenwert in der Arbeit der Naturschutzbehörden bekommen. Hier kann bei der Formulierung der Bescheide bereits wichtige Vorarbeit geleistet werden. Offizielle Musterbescheide und aktualisierte Vollzugshilfen mit Erläuterungen von Rechtsbegriffen sind ein wichtiger Baustein für die tägliche Verwaltungsarbeit. Wenn die Umsetzung dann wenigstens stichprobenartig begleitet und weiterverfolgt wird, können auch die Antragsteller stärker in die Pflicht genommen werden.zeige mehrzeige weniger

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Metadaten
Verfasserangaben:Beate Jessel, Irmela Wübbe
ISSN:0942-9328
Publikationstyp:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2004
Erscheinungsjahr:2004
Datum der Freischaltung:24.03.2017
Quelle:Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg. - ISSN 0942-9328. - 13 (2004), 3, S. 109 - 115
Organisationseinheiten:Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät / Institut für Umweltwissenschaften und Geographie
Peer Review:Nicht ermittelbar
Name der Einrichtung zum Zeitpunkt der Publikation:Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät / Institut für Geographie und Geoökologie
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät / Institut für Geoökologie
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