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Zum Begriff der Pflichtverletzung in § 280 Abs. 1 S. 1 BGB

  • Im Zuge der Modernisierung des Schuldrechts hat der Gesetzgeber auch das Recht der Leistungsstörungen grundlegend reformiert. Die kodifikatorische Umsetzung der rechtspolitischen Intentionen erscheint gerade bei $ 280 Abs. 1 BGB, der zentralen Vorschrift im Schadensersatzrecht, besonders ungereimt und dogmatisch fragwürdig. Wie beispielsweise sollte eine allein durch den Gläubiger (!) zu verantwortende Unmöglichkeit der Leistung als Pflichtverletzung des Schuldners aufgefaßt werden können? Der Autor weist darauf hin, daß materiellrechtliche Kategorien von der Ebene des Beweislastrechts zu unterscheiden sind und sieht gerade in deren Vermischung eine mögliche Ursache für die Schwierigkeiten, die die Anwendung des $ 280 Abs. 1 BGB bereitet.

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Metadaten
Author details:Christoph Schäfer
Publication type:Article
Language:German
Year of first publication:2003
Publication year:2003
Release date:2017/03/24
Source:Juristische Arbeitsblätter. - 35 (2003), 7, S. 600 - 604
Organizational units:Juristische Fakultät / Bürgerliches Recht
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