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Reflexion ist eine Schlüsselkategorie für die professionelle Entwicklung von Lehrkräften, welche als Ausbildungsziel in den Bildungsstandards für die Lehrkräftebildung verankert ist. Eine Verstetigung universitär geprägter Forschung und Modellierung in der praxisnahen Anwendung im schulischen Kontext bietet Potentiale nachhaltiger Professionalisierung. Die Stärkung reflexionsbezogener Kompetenzen durch Empirie und Anwendung scheint eine phasenübergreifende Herausforderung der Lehrkräftebildung zu sein, die es zu bewältigen gilt. Ziele des Tagungsbandes Reflexion in der Lehrkräftebildung sind eine theoretische Schärfung des Konzeptes „Reflexive Professionalisierung“ und der Austausch über Fragen der Einbettung wirksamer reflexionsbezogener Lerngelegenheiten in die Lehrkräftebildung. Forschende und Lehrende der‚ drei Phasen (Studium, Referendariat sowie Fort- und Weiterbildung) der Lehrkräftebildung stellen Lehrkonzepte und Forschungsprojekte zum Thema Reflexion in der Lehrkräftebildung vor und diskutieren diese. Gemeinsam mit Teilnehmenden aller Phasen und von verschiedenen Standorten der Lehrkräftebildung werden zukünftige Herausforderungen identifiziert und Lösungsansätze herausgearbeitet.
Die Erfüllung deliktsrechtlichter Pflichten : durch Übertragung der Verkehrssicherung auf Dritte
(2006)
Der Autor weist die Existenz eines der schwebenden Unwirksamkeit entsprechenden Instituts der schwebenden Wirksamkeit anhand einzelner Regelungsbeispiele aus dem BGB, aber etwa auch aus dem Verwaltungsprozeßrecht nach. Der Zustand schwebender Wirksamkeit ist dadurch gekennzeichnet, daß ein Rechtsgeschäft oder Rechtsakt zunächst wirksam ist, daß sich diese Wirksamkeit jedoch durch den späteren Eintritt eines Ereignisses rückwirkend in einen Zustand der Unwirksamkeit umwandeln kann. Als Beispiele aus dem Bereich des Zivilrechts werden unter anderem der Zustand der Anfechtbarkeit (aufgrund der Rückwirkungsanordnung in $ 142 Abs. 1 BGB) und die Situation nach Erteilung einer Genehmigung nach $ 108 Abs. 1 BGB gegenüber dem Minderjährigen (wegen $ 108 Abs. 2 S. 1 HS 2 BGB) angeführt. Anhand weiterer Beispiele zeigt sich, daß der Zustand der schwebenden Wirksamkeit auch im Rechtsleben nicht selten auftritt. Denn auch ein Verwaltungsakt, der erlassen, aber noch nicht bestandskräftig ist, befindet sich im Zustand schebender Wirksamkeit, da er nach seiner Anfechtung im Widerspruchs- oder Anfechtungsklageverfahren später (mit ex-tunc-Wirkung) wieder aufgehoben werden kann.
In dem Beitrag geht es um die Frage, ob sich Rechtsgeschäfte im Zustand der schwebenden Wirksamkeit befinden können. Während das Institut der schwebenden Unwirksamkeit allgemein anerkannt ist (z.B. $ 108 Abs. 1 BGB), wird ein diesem entsprechendes Institut der schwebenden Wirksamkeit im BGB durch die Literatur bislang überwiegend geleugnet. Das BAG hat indessen in einem Urteil vom 17.06.2003 die schwebende Wirksamkeit einer Kündigung bejaht. Der Autor geht zunächst der Frage nach, ob das Institut der schwebenden Wirksamkeit existiert, und untersucht sodann, ob das BAG in seinem Urteil für die streitgegenständliche Kündigung dieses Institut zutreffend bejaht hat. Während der Autor die erste Frage bejaht, gelangt er für die Entscheidung des BAG zu dem Ergebnis, daß die Kündigung nicht schwebend wirksam sondern schwebend unwirksam war.
Im Zuge der Modernisierung des Schuldrechts hat der Gesetzgeber auch das Recht der Leistungsstörungen grundlegend reformiert. Die kodifikatorische Umsetzung der rechtspolitischen Intentionen erscheint gerade bei $ 280 Abs. 1 BGB, der zentralen Vorschrift im Schadensersatzrecht, besonders ungereimt und dogmatisch fragwürdig. Wie beispielsweise sollte eine allein durch den Gläubiger (!) zu verantwortende Unmöglichkeit der Leistung als Pflichtverletzung des Schuldners aufgefaßt werden können? Der Autor weist darauf hin, daß materiellrechtliche Kategorien von der Ebene des Beweislastrechts zu unterscheiden sind und sieht gerade in deren Vermischung eine mögliche Ursache für die Schwierigkeiten, die die Anwendung des $ 280 Abs. 1 BGB bereitet.
Love Parade und BGB
(2003)
Die Autoren stellen einen Klausurfall für die Zwischenprüfung im Bürgerlichen Recht vor. In einer sorgfältig ausgearbeiteten "Musterlösung" werden verschiedene Probleme vor allem des allgemeinen Schuldrechts nach der Schuldrechtsreform behandelt. Ein besonderes Anliegen der Autoren war es, dem Leser die Anwendung des Gutachtenstils vorzuführen.
Background: The biological properties of oxidized and non-oxidized PTH are substantially different. Oxidized PTH (oxPTH) loses its PTH receptor-stimulating properties, whereas non-oxidized PTH (n-oxPTH) is a full agonist of the receptor. This was described in more than 20 well published studies in the 1970(s) and 80(s). However, PTH oxidation has been ignored during the development of PTH assays for clinical use so far. Even the nowadays used third generation assay systems do not consider oxidation of PTH. We recently developed an assay to differentiate between oxPTH and n-oxPTH. In the current study we established normal values for this assay system. Furthermore, we compare the ratio of oxPTH to n-oxPTH in different population with chronic renal failure: 620 children with renal failure stage 2-4 of the 4C study, 342 adult patients on dialysis, and 602 kidney transplant recipients. In addition, we performed modeling of the interaction of either oxPTH or n-oxPTH with the PTH receptor using biophysical structure approaches. Results: The children had the highest mean as well as maximum n-oxPTH concentrations as compared to adult patients (both patients on dialysis as well as kidney transplant recipients). The relationship between oxPTH and n-oxPTH of individual patients varied substantially in all three populations with renal impairment. The analysis of n-oxPTH in 89 healthy control subjects revealed that n-oxPTH concentrations in patient with renal failure were higher as compared to healthy adult controls (2.25-fold in children with renal failure, 1.53-fold in adult patients on dialysis, and 1.56-fold in kidney transplant recipients, respectively). Computer assisted biophysical structure modeling demonstrated, however, minor sterical- and/or electrostatic changes in oxPTH and n-oxPTH. This indicated that PTH oxidation may induce refolding of PTH and hence alters PTH-PTH receptor interaction via oxidation induced three-dimensional structure alteration of PTH. Conclusion: A huge proportion of circulating PTH measured by current state-of-the-art assay systems is oxidized and thus not biologically active. The relationship between oxPTH and n-oxPTH of individual patients varied substantially. Non-oxidized PTH concentrations are 1.5 - 2.25 fold higher in patients with renal failure as compared to health controls. Measurements of n-oxPTH may reflect the hormone status more precise. The iPTH measures describes most likely oxidative stress in patients with renal failure rather than the PTH hormone status. This, however, needs to be demonstrated in further clinical studies.
Im BMBF-Projekt DigiLeG – digitale Lernumgebungen in der Grundschule des Zentrums für Lehrerbildung der Technischen Universität (TU) Chemnitz werden ausgehend von einem gemeinsamen Lehrkonzept in Veranstaltungen der beteiligten Fachdidaktiken gemeinsam mit Studierenden Lernumgebungen entwickelt und reflektiert, die digitale Medien lernförderlich in den Grundschulunterricht einbinden. Im folgenden Beitrag werden zunächst das Lehrkonzept und seine theoretischen Grundlagen vorgestellt. Anschließend wird die praktische Umsetzung am Beispiel der Fachdidaktik Philosophieren mit Kindern (PmK) veranschaulicht. Der Beitrag schließt mit einer Zusammenfassung der Erfahrungen in der Umsetzung des Lehrkonzepts.
Mehr Privat statt Staat! Diese Kampfformel galt vielen noch vor kurzem als Schlüssel zur erfolgreichen Entlastung der angespannten kommunalen Haushalte. Immer mehr Kommunen beschritten den vermeintlichen Königsweg. So vielfältig wie die Gegenstände sind auch die in der Verwaltungspraxis zu beobachtenden Erscheinungsformen der Privatisierung: Vermögensprivatisierung, Organisationsprivatisierung, Aufgabenprivatisierung mit facettenreichen Mischformen namentlich der Public Private Partnerships. Zwar brachte der „Verkauf des Tafelsilbers“ den Kommunen kurzzeitig einen Geldsegen. Doch haben bei weitem nicht alle Privatisierungsmaßnahmen die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt und es setzt sich zunehmend die Einsicht durch, dass die Privatwirtschaft nicht zwangsläufig besser, effizienter und kostengünstiger arbeitet als die Öffentliche Hand. Inzwischen deutet sich im kommunalen Bereich eine klare Trendumkehr in Richtung Rekommunalisierung an. Die 17. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Instituts (KWI) der Universität Potsdam greift in diese anlaufende Grundsatzdebatte ein und nimmt aktuelle Bestrebungen der Rekommunalisierung lokaler Aufgaben auf. Im Vordergrund stehen erste praktische Erfahrungen, Implementationsprobleme und nicht zuletzt die rechtlichen Rahmenbedingungen und normativen Direktiven für Rekommunalisierungen namentlich in Segmenten der öffentlichen Daseinsvorsorge.