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Vollziehung ausländischer Arreste in Deutschland

  • Die Vollziehung eines inländischen Arrestbefehls ist nur innerhalb einer Monatsfrist ab seiner Verkündung bzw. ab Zustellung des Arrestbefehls an den Antragsteller möglich ( 929 Abs. 2 ZPO). Anhand eines Altfalls hat der EuGH entschieden, dass diese Vollziehungsfrist auch bei der Vollziehung ausländischer "Arrestbefehle" nach deren Vollstreckbarerklärung im Inland angewendet werden darf. Durch seine Entscheidung hat der EuGH Überlegungen zum Umgang mit ausländischen Arrestbefehlen angestoßen, die im Inland nach der derzeit geltenden Fassung der EuGVVO zu vollziehen sind. Dies macht insofern einen Unterschied, als die Neufassung der EuGVVO im Gegensatz zur Vorfassung kein Vollstreckbarerklärungsverfahren mehr vorsieht. Die bestehenden Rechtsunsicherheiten riefen den Gesetzgeber auf den Plan, der hierzu vor kurzem eine neue Regelung verabschiedet hat. Der folgende Beitrag stellt nicht nur die Entwicklung dieser neuen Vorschrift und deren Inhalt dar, sondern zeigt

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Metadaten
Author details:Rolf WagnerGND
URL:https://www.wiso-net.de/document/WM__aac8dadb169c17f678c2d243f4f8b7be66e05196
ISSN:0342-6971
ISSN:0342-698X
Title of parent work (German):Wertpapier-Mitteilungen Teil 4, Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht
Subtitle (German):Neues zur Vollziehungsfrist in § 929 Abs. 2 ZPO
Publisher:Frankfurt am Main
Place of publishing:Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann
Publication type:Article
Language:German
Year of first publication:2021
Publication year:2021
Release date:2023/06/28
Volume:74
Issue:43
Article number:21207501
Number of pages:5
First page:2075
Last Page:2079
Organizational units:Juristische Fakultät / Bürgerliches Recht
DDC classification:3 Sozialwissenschaften / 33 Wirtschaft / 330 Wirtschaft
Peer review:Nicht referiert
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