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Rechtsschutz als Element von Rechtsstaatlichkeit

  • Rechtsschutz gegen die oeffentliche Gewalt wird heute als zentrales Element des Rechtsstaates verstanden. Das Recht aus Art. 19 Abs. 4 GG dient der Verwirklichung der Bindung an die verfassungsmaessige Ordnung sowie an Gesetz und Recht, die Art. 20 Abs. 3 GG den Staatsgewalten auferlegt. Die Konferenz "Rechtsschutz als Element von Rechtsstaatlichkeit" untersuchte im November 2010 in einem historischen ueberblick zunaechst die "Entwicklung von Rechtsschutz gegen die oeffentliche Gewalt in Deutschland und der Europaeischen Union". Ein zweites Referat zum (Individual-)Rechtsschutz gegen Umsetzungsgesetze traegt der gestiegenen Bedeutung von EU-Recht als Eingriffsgrundlage Rechnung. Wird der gebotene Rechtsschutz nicht gewaehrt, ist nach haftungsrechtlichen Konsequenzen zu fragen - die wiederum vor Gericht durchzusetzen sind. Dem geht der Beitrag "Staatshaftung bei Versagung von Rechtsschutz" nach. Gleichzeitig stoesst die Leistungsfaehigkeit des Staates insgesamt und auch der Justiz an ihre Grenzen. Wie weit Beschleunigung undRechtsschutz gegen die oeffentliche Gewalt wird heute als zentrales Element des Rechtsstaates verstanden. Das Recht aus Art. 19 Abs. 4 GG dient der Verwirklichung der Bindung an die verfassungsmaessige Ordnung sowie an Gesetz und Recht, die Art. 20 Abs. 3 GG den Staatsgewalten auferlegt. Die Konferenz "Rechtsschutz als Element von Rechtsstaatlichkeit" untersuchte im November 2010 in einem historischen ueberblick zunaechst die "Entwicklung von Rechtsschutz gegen die oeffentliche Gewalt in Deutschland und der Europaeischen Union". Ein zweites Referat zum (Individual-)Rechtsschutz gegen Umsetzungsgesetze traegt der gestiegenen Bedeutung von EU-Recht als Eingriffsgrundlage Rechnung. Wird der gebotene Rechtsschutz nicht gewaehrt, ist nach haftungsrechtlichen Konsequenzen zu fragen - die wiederum vor Gericht durchzusetzen sind. Dem geht der Beitrag "Staatshaftung bei Versagung von Rechtsschutz" nach. Gleichzeitig stoesst die Leistungsfaehigkeit des Staates insgesamt und auch der Justiz an ihre Grenzen. Wie weit Beschleunigung und Wirtschaftlichkeitsanspruch gehen koennen, ohne die Justiz ihrer Funktionsfaehigkeit zu berauben, fragt der Beitrag "oekonomisierung von Rechtsschutz".zeige mehrzeige weniger

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Metadaten
ISBN:978-3-8329-6368-2
Verlag:Nomos
Verlagsort:Baden-Baden
Herausgeber*in(nen):Norman Weiss
Publikationstyp:Monographie/Sammelband
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2011
Erscheinungsjahr:2011
Datum der Freischaltung:25.03.2017
Seitenanzahl:103 S.
Organisationseinheiten:Zentrale und wissenschaftliche Einrichtungen / MenschenRechtsZentrum
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Verstanden ✔
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