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Schließung, soziale

  • In Wirtschaft und Gesellschaft führt Weber das Konzept »offener« und »geschlossener« sozialer Beziehungen (s. Kap. II.4) als § 10 der Soziologischen Grundbegriffe systematisch nach der Unterscheidung von »Vergemeinschaftung « und »Vergesellschaftung« (WuG, 21 § 9) ein. Während das soziale Handeln (s. Kap. II.16) bei der ersten dieser beiden Formen sozialer Beziehungen auf affektuell oder traditional begründeter Zusammengehörigkeit von Individuen beruht, gründet es bei der zweiten auf der wert- oder zweckrationalen Orientierung ihres Handelns. Trotz dieser wichtigen, anhand seiner Handlungstypen getroffenen Unterscheidung, macht Weber dann allerdings zugleich deutlich, dass im Hinblick auf Prozesse sozialer Schließung kein Unterschied darin besteht, ob es sich um subjektiv gefühlte oder rational motivierte Zusammengehörigkeiten dreht. Vielmehr gilt jegliche soziale Beziehung nach außen hin als »offen«, »wenn und insoweit die Teilnahme an dem an ihrem Sinngehalt orientierten gegenseitigen Handeln, welches sie konstituiert, nach ihrenIn Wirtschaft und Gesellschaft führt Weber das Konzept »offener« und »geschlossener« sozialer Beziehungen (s. Kap. II.4) als § 10 der Soziologischen Grundbegriffe systematisch nach der Unterscheidung von »Vergemeinschaftung « und »Vergesellschaftung« (WuG, 21 § 9) ein. Während das soziale Handeln (s. Kap. II.16) bei der ersten dieser beiden Formen sozialer Beziehungen auf affektuell oder traditional begründeter Zusammengehörigkeit von Individuen beruht, gründet es bei der zweiten auf der wert- oder zweckrationalen Orientierung ihres Handelns. Trotz dieser wichtigen, anhand seiner Handlungstypen getroffenen Unterscheidung, macht Weber dann allerdings zugleich deutlich, dass im Hinblick auf Prozesse sozialer Schließung kein Unterschied darin besteht, ob es sich um subjektiv gefühlte oder rational motivierte Zusammengehörigkeiten dreht. Vielmehr gilt jegliche soziale Beziehung nach außen hin als »offen«, »wenn und insoweit die Teilnahme an dem an ihrem Sinngehalt orientierten gegenseitigen Handeln, welches sie konstituiert, nach ihren geltenden Ordnungen niemand verwehrt wird, der dazu tatsächlich in der Lage und geneigt ist« (ebd., 23).zeige mehrzeige weniger

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Metadaten
Verfasserangaben:Jürgen MackertORCiDGND
DOI:https://doi.org/10.1007/978-3-476-05142-4_39
ISBN:978-3-476-05141-7
ISBN:978-3-476-05142-4
Titel des übergeordneten Werks (Deutsch):Max Weber-Handbuch
Verlag:J.B. Metzler
Verlagsort:Stuttgart
Herausgeber*in(nen):Hans-Peter Müller, Steffen Sigmund
Publikationstyp:Teil eines Buches (Kapitel)
Sprache:Deutsch
Datum der Erstveröffentlichung:07.05.2020
Erscheinungsjahr:2020
Datum der Freischaltung:07.03.2024
Auflage:2., aktualisierte und erweiterte Auflage
Seitenanzahl:3
Erste Seite:156
Letzte Seite:158
Organisationseinheiten:Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät / Sozialwissenschaften / Fachgruppe Soziologie
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 30 Sozialwissenschaften, Soziologie / 300 Sozialwissenschaften
Peer Review:Nicht ermittelbar
Lizenz (Deutsch):License LogoKeine öffentliche Lizenz: Unter Urheberrechtsschutz
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