Schließung, soziale
- In Wirtschaft und Gesellschaft führt Weber das Konzept »offener« und »geschlossener« sozialer Beziehungen (s. Kap. II.4) als § 10 der Soziologischen Grundbegriffe systematisch nach der Unterscheidung von »Vergemeinschaftung « und »Vergesellschaftung« (WuG, 21 § 9) ein. Während das soziale Handeln (s. Kap. II.16) bei der ersten dieser beiden Formen sozialer Beziehungen auf affektuell oder traditional begründeter Zusammengehörigkeit von Individuen beruht, gründet es bei der zweiten auf der wert- oder zweckrationalen Orientierung ihres Handelns. Trotz dieser wichtigen, anhand seiner Handlungstypen getroffenen Unterscheidung, macht Weber dann allerdings zugleich deutlich, dass im Hinblick auf Prozesse sozialer Schließung kein Unterschied darin besteht, ob es sich um subjektiv gefühlte oder rational motivierte Zusammengehörigkeiten dreht. Vielmehr gilt jegliche soziale Beziehung nach außen hin als »offen«, »wenn und insoweit die Teilnahme an dem an ihrem Sinngehalt orientierten gegenseitigen Handeln, welches sie konstituiert, nach ihrenIn Wirtschaft und Gesellschaft führt Weber das Konzept »offener« und »geschlossener« sozialer Beziehungen (s. Kap. II.4) als § 10 der Soziologischen Grundbegriffe systematisch nach der Unterscheidung von »Vergemeinschaftung « und »Vergesellschaftung« (WuG, 21 § 9) ein. Während das soziale Handeln (s. Kap. II.16) bei der ersten dieser beiden Formen sozialer Beziehungen auf affektuell oder traditional begründeter Zusammengehörigkeit von Individuen beruht, gründet es bei der zweiten auf der wert- oder zweckrationalen Orientierung ihres Handelns. Trotz dieser wichtigen, anhand seiner Handlungstypen getroffenen Unterscheidung, macht Weber dann allerdings zugleich deutlich, dass im Hinblick auf Prozesse sozialer Schließung kein Unterschied darin besteht, ob es sich um subjektiv gefühlte oder rational motivierte Zusammengehörigkeiten dreht. Vielmehr gilt jegliche soziale Beziehung nach außen hin als »offen«, »wenn und insoweit die Teilnahme an dem an ihrem Sinngehalt orientierten gegenseitigen Handeln, welches sie konstituiert, nach ihren geltenden Ordnungen niemand verwehrt wird, der dazu tatsächlich in der Lage und geneigt ist« (ebd., 23).…
Verfasserangaben: | Jürgen MackertORCiDGND |
---|---|
DOI: | https://doi.org/10.1007/978-3-476-05142-4_39 |
ISBN: | 978-3-476-05141-7 |
ISBN: | 978-3-476-05142-4 |
Titel des übergeordneten Werks (Deutsch): | Max Weber-Handbuch |
Verlag: | J.B. Metzler |
Verlagsort: | Stuttgart |
Herausgeber*in(nen): | Hans-Peter Müller, Steffen Sigmund |
Publikationstyp: | Teil eines Buches (Kapitel) |
Sprache: | Deutsch |
Datum der Erstveröffentlichung: | 07.05.2020 |
Erscheinungsjahr: | 2020 |
Datum der Freischaltung: | 07.03.2024 |
Auflage: | 2., aktualisierte und erweiterte Auflage |
Seitenanzahl: | 3 |
Erste Seite: | 156 |
Letzte Seite: | 158 |
Organisationseinheiten: | Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät / Sozialwissenschaften / Fachgruppe Soziologie |
DDC-Klassifikation: | 3 Sozialwissenschaften / 30 Sozialwissenschaften, Soziologie / 300 Sozialwissenschaften |
Peer Review: | Nicht ermittelbar |
Lizenz (Deutsch): | Keine öffentliche Lizenz: Unter Urheberrechtsschutz |