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Art. 116 Abs. 2 GG - ein verfassungsrechtliches Auslaufmodell

  • Zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts garantiert Art. 116 Abs. 2 GG Abkömmlingen von in diskriminierender Weise ausgebürgerten Deutschen die deutsche Staatsangehörigkeit. Dadurch soll der Zustand wiederhergestellt werden, der ohne die Ausbürgerung bestehen würde. Daher wird insoweit regelmäßig auf das geltende Staatsangehörigkeitsrecht abgestellt. § 4 Abs. 4 StAG hat im Jahr 2000 eine Beschränkung der Weitergabe der deutschen Staatsangehörigkeit für im Ausland geborene Kinder deutscher Staatsangehöriger eingeführt, die selbst bereits im Ausland geboren wurden. Dadurch wird möglicherweise der Anwendungsbereich des Art. 116 Abs. 2 GG dauerhaft signifikant eingeschränkt; unter Umständen wird die Norm gar obsolet. Vor diesem Hintergrund wird das Spannungsverhältnis zwischen der uneingeschränkten Anwendung des § 4 Abs. 4 StAG mit dem verfassungsrechtlich verbürgerten Recht auf Wiedereinbürgerung von Kindern zu Unrecht ausgebürgerter Deutscher erörtert.

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Metadaten
Verfasserangaben:Andreas ZimmermannORCiDGND
ISBN:0029-859X
Titel des übergeordneten Werks (Deutsch):Die Öffentliche Verwaltung
Verlag:Kohlhammer
Verlagsort:Stuttgart
Publikationstyp:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Erscheinungsjahr:2016
Datum der Freischaltung:20.04.2020
Band:3
Organisationseinheiten:Juristische Fakultät / Öffentliches Recht
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 341 Völkerrecht
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