„Ghetto“ : Die juristische Definition
- Das „Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto” (ZRBG) aus dem Jahre 2002 machte es erforderlich, das Phänomen und den im Gesetz verwendeten Begriff „Ghetto“ juristisch einer eindeutigen Klärung zuzuführen. Die hierbei aufgetretenen Fragen und Probleme sollen nachfolgend dargestellt werden.
- The “law regarding the conditions for making pensions payable from an employment in a ghetto” / „Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto” (ZRBG) passed in 2002 requires a clear judicial specification of the phenomenon and the term of the National Socialist ghetto. The paper examines the related questions and problems.