347 Zivilprozessrecht, Zivilgerichte
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§§ 253-299a
(2023)
Die Kommentierung umfasst neben der Zivilprozessordnung auch die relevanten Nebengesetze (wie EGZPO, GVG, KapMuG und MediationsG) sowie das europäische und internationale Zivilprozessrecht. Selbstverständlich sind alle relevanten Gesetzesänderungen sowie die neuesten Entwicklungen in Rechtsprechung und Lehre berücksichtigt.
Umfassende Kommentierung zum Verfahren vor den Landgerichten bis zum Urteil.
Algorithmen in der Justiz
(2020)
Unter welchen Bedingungen dürfen Gerichte in Deutschland digitale Anwendungen zur Entscheidungsfindung einsetzen? Das Werk zeigt die engen Grenzen und einen Lösungsweg hierfür auf. Neben rechtstheoretischen und durch die computerspezifische Arbeitsweise gesetzten Grenzen ist der durch das Grundgesetz und das Europarecht abgesteckte Rechtsrahmen zu beachten. Im Zentrum der Bearbeitung steht die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit, die durch den Technikeinsatz nicht infrage gestellt werden darf. Zur Auflösung des daraus resultierenden Konflikts wird ein Zertifizierungsverfahren für determinierte Programme vorgeschlagen. Schließlich werden konkrete Anwendungsbeispiele beleuchtet.
Der Dritte im Zivilrecht
(2018)
Fälle zum Zivilprozessrecht
(2013)
Nicht nur die Griechenland-Krise und die drohende Zahlungsunfähigkeit des Landes beschäftigen die Öffentlichkeit seit Jahren. Das Thema Staateninsolvenz ist dauerhaft präsent, zuletzt geriet Venezuela 2017 in massive finanzielle Schwierigkeiten. Gleichwohl fehlt es weiterhin an einem geordneten Insolvenzverfahren für Staaten.
Neben der einheimischen Bevölkerung sind häufig auch ausländische Anleihegläubiger von einer Staateninsolvenz beeinflusst und müssen im Rahmen der Umschuldung auf einen erheblichen Teil der Anleihesumme verzichten. Einzig Großgläubiger (häufig Hedge Fonds) können oftmals die volle Rückzahlung der Anleihesumme erwirken, indem sie andernfalls die Umschuldung durch komplizierte Vollstreckungshandlungen stören. Diese Möglichkeit hat einen Sekundärmarkt entstehen lassen, auf dem Hedge Fonds mit diesem Geschäftsmodell Anleihen von Kleinanlegern aufkaufen.
Diesen Gegebenheiten widmet sich der Verfasser. Es wird erörtert, inwieweit eine Anwendung der Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage Abhilfe dafür schaffen könnte, dass es an einem geordneten Insolvenzverfahren für Staaten fehlt. Dabei werden die Voraussetzungen des § 313 BGB einer kritischen Würdigung unterzogen.
Darüber hinaus erscheint vor dem Hintergrund der Euro-Krise und den Verwerfungen in der EU im Jahr 2016 (sog. Brexit) ein Auseinanderbrechen der Euro-Zone wieder wahrscheinlicher. Ein wirtschaftlich angeschlagener Mitgliedsstaat könnte den gemeinsamen Währungsraum verlassen, um durch Abwertungsmaßnahmen seine heimische Wirtschaft zu stützen. Auch erlebt der Protektionismus durch den 2016 gewählten US-Präsidenten Donald Trump eine Renaissance. Daher könnten sich nunmehr auch insolvente Staaten zu protektionistischen Maßnahmen verleitet sehen, um Arbeitsplätze zu schaffen und heimischen Unternehmen einen Vorteil zu verschaffen. Diese aktuellen und möglichen Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf grenzüberschreitende Vertragsverhältnisse werden abschließend behandelt.
Mietpreisbremse
(2017)
Der Zugang der Bevölkerung zu Wohnraum und die Bezahlbarkeit des Wohnens sind seit jeher Kernthemen der Sozialen Marktwirtschaft. Für den Gesetzgeber ist es nicht zuletzt angesichts von rund 23 Millionen Mieterhaushalten in Deutschland politisch attraktiv, mittels gesetzlicher Beschränkungen Einfluss auf die Mietpreisentwicklung zu nehmen. Das Werk zeigt die ökonomischen Auswirkungen derartiger Mietpreisbegrenzungen auf, untersucht ihre regulatorischen und privatrechtlichen Implikationen und arbeitet die Grenzen für eine verfassungskonforme Ausgestaltung heraus. Dabei nimmt der Autor auch zur Diskussion um die sog. Materialisierung des Privatrechts Stellung und entwickelt einen eigenen Ansatz, wie sich unter privatrechtlichen Gesichtspunkten Einschränkungen der Vertragsfreiheit rechtfertigen lassen. Die Arbeit schließt mit einer umfassenden Bewertung der im Jahr 2015 eingeführten Mietpreisbremse, in deren Rahmen insbesondere die Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse untersucht wird.
Ausgezeichnet mit dem Fakultätspreis der Universität Potsdam.