320 Politikwissenschaft
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Im vorliegenden Beitrag steht das Zusammenspiel von institutioneller Kompetenzverteilung im föderalen Mehrebenensystem und Funktionsfähigkeit der Verwaltung im Bereich der Integrationspolitik im Zentrum. Dieser Verwaltungsbereich gewinnt zunehmend an Bedeutung, da sich für den Personenkreis der ca. 983.000 anerkannten Flüchtlinge, die länger oder dauerhaft in Deutschland bleiben werden, inzwischen neue Problemlagen ergeben, welche vor allem Fragen der Arbeitsmarktintegration, Aus- und Weiterbildung und berufsbezogenen Sprachförderung betreffen. Es wird der Leitfrage nachgegangen, welche institutionellen Strukturen und Aufgabenprofile sich im Bereich der Integrationsverwaltung im föderalen Mehrebenensystem herausgebildet haben und inwieweit diese sich als funktional und leistungsfähig oder als reformbedürftig erwiesen haben. Dabei wird auf Aspekte der Zentralisierung, Dezentralisierung und Verwaltungsverflechtung als wesentliche Institutionalisierungsoptionen eingegangen und aufgezeigt, dass in einigen Bereichen mehr Entflechtung in Form von Dezentralisierung und Aufgabenabschichtung „nach unten“ sinnvoll erscheint, während in anderen Handlungsfeldern verstärkte Bündelung und (besser funktionierende) Verwaltungsverflechtung angebracht wären.
Im Rahmen der fünften Erweiterungswelle der EU um zwölf neue Mitgliedsstaaten setzte die EU-Kommission erstmals auf das Instrument der Verwaltungspartnerschaften. Das sogenannte Twinning umfasst Projekte, bei denen Behördenmitarbeiter aus Verwaltungen der EU-Mitgliedsstaaten in Partnerbehörden der Beitrittsländer entsandt werden, um diese bei der Umsetzung des EU-Rechtsbestandes zu beraten. Im Gegensatz zur bisherigen Forschungsliteratur, die sich vor allem auf die Europäisierung der Beitrittsländer konzentriert, geht die Autorin dieser Forschungsarbeit davon aus, dass Twinning-Projekte auch zur Europäisierung der beteiligten deutschen Verwaltungen beitragen. Mithilfe neo-institutionalistischer Ansätze entwickelt die Autorin die These, dass Twinning-Projekte den Handlungsspielraum der involvierten Akteure innerhalb der europäischen Dimension erheblich erweitern. Inwieweit diese Akteure die von der EU-Kommission im Rahmen des PHARE-Programms zur Verfügung gestellten materiellen und immateriellen Ressourcen tatsächlich genutzt haben, wurde für vier deutsche Bundesressorts (BMWi, BMU, BMI, BMG) vergleichend untersucht. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass Effekte vertikaler Europäisierung stark von der Unterstützung nationaler Entscheidungsträger abhängen. Effekte horizontaler Europäisierung in den deutschen Ministerialverwaltungen werden hingegen vom Engagement der einzelnen Akteure bestimmt. Hier entstehen neue Kontakte und Netzwerke, die auf Formen neuartigen Regierens in der EU hinweisen (European Governance).