Deutsches MEGA-Konsortialbüro an der Universität Potsdam
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Die Arbeit befasst sich mit der Vorgabe des Aachener Vertrages, welche mit der Schaffung des Deutsch-Französischen Bürgerfonds die Zivilgesellschaften der beiden Partnerländer und ihr weiteres Zusammenwachsen in den Fokus genommen haben. Hierzu wird auf die Frage eingegangen, warum eine weitere deutsch-französische Organisation gerade in diesen Zeiten notwendig ist und warum ihr durch Ausgestaltung als möglichst eigenständige Institution die erforderliche Rolle als beständiger Motor für eine notwendige weitere Europäisierung zuteilwerden kann.
Der Bürgerfonds soll mithilfe seiner finanziellen Unterstützungsleistungen des binationalen Austausches von Bürgerinitiativen, Stiftungen, Kulturzentren, Vereinen, Städtepartnerschaften und sonstigen Formen privaten Engagements als „Leuchtturmprojekt des Aachener Vertrages“ diejenigen ansprechen, welche bislang nicht als klassische stakeholder der deutsch-französischen Freundschaft bekannt geworden sind.
Die Ausgestaltung des Bürgerfonds als eigenständige internationale Organisation erscheint vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung die optimale Rechtsform. Seine generelle Aufbauorganisation sollte an der des Deutsch-Französischen Jugendwerks angelehnt werden. Insoweit war die Vorgabe der organisatorischen Einbindung des Bürgerfonds in das Jugendwerk im Rahmen der Pilotphase bis Ende 2022 nicht nur wegen der dort vorhandenen großen Expertise eine sinnvolle Entscheidung des Deutsch-Französischen Ministerrats.
Eine Erweiterung des Verwaltungs- bzw. Kontrollgremiums in einem selbständigen Bürgerfonds durch Vertreter der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung erscheint zur Gewährleistung von Transparenz und tagespolitischer Unabhängigkeit ebenso ratsam, wie seine zumindest partielle Öffnung für andere europäische Mitgliedsstaaten.
Abschließend bleibt zu konstatieren, dass in den Zeiten kriselnder Demokratien und der COVID-Gefahr eine Hinwendung zu den Bürgern und ihren privaten bzw. para-öffentlichen Organisationsformen ebenso wichtig ist, wie die Förderung des Austausches der Bürger beider Länder im Herzen Europas mehr denn je hilft, Distanzen zu überwinden und transnationale Gemeinschaft zu erleben.
„Europäische Bildung beginnt in der Schule.“ Gerade in Zeiten einer Renaissance von Nationalismen und einem spürbaren Rechtsruck in Europa scheint diese Maxime wichtiger denn je zu sein. Die umfassendste Möglichkeit, mittel- und langfristig eine europäische Dimension in den Schulen der EU-Mitgliedsstaaten zu verankern, stellt eine binationale oder sogar internationale Lehramtsausbildung dar. Die Einrichtung derartiger Ausbildungen ist jedoch mit hohen Hürden verbunden. Ihre Anzahl ist überschaubar und allein im deutsch-französischen Kontext vorhanden. Hintergrund hierfür sind erstens die nur schwer zu überwindbaren Hindernisse, die sich aus den stark divergierenden Studien-, Rekrutierungs- und Ausbildungssystemen ergeben. Zweitens ist der Lehramtsbereich besonders stark durch Reformen geprägt. Eine Nutzen-Kosten-Analyse der häufig benötigten und ressourcenintensiven Anpassungen von Programmen auf der einen Seite und der geringen Anzahl der Absolventinnen und Absolventen auf der anderen Seite fällt demnach an vielen Universitäten negativ aus. Ein Rückblick auf die seit 2000 bestehenden Bemühungen der Kooperation Mainz-Dijon hinterlässt eine durchmischte Bilanz. Die Gelegenheit, die lehramtsbezogene binationale Ausbildung dieser Kooperation integrierter zu gestalten, bietet die sich derzeit auf französischer Seite vollziehende Neustrukturierung der französischen Lehramtsausbildung. Die Loi Blanquer vom 26. Juli 2019 führt zu einer Annäherung der beiden Systeme und ermöglicht – auch dank bereits bestehender juristischer Instrumente – eine Verkürzung der Ausbildungszeit sowie eine verbesserte Anerkennungspraxis.
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist eine der größten Herausforderungen und eine der drängendsten Aufgaben der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Dabei stellt die Frage der „gerechten Lastenteilung“ in der Asyl- und Migrationspolitik den Zusammenhalt der EU auf eine Zerreißprobe. Seit den gescheiterten Verhandlungen über die GEAS-Reform 2016/2017 versuchen die Mitgliedstaaten, einen Ausgleich zwischen den Grundsätzen der Solidarität und Verantwortlichkeit zu finden, wie es Art. 80 AEUV für das GEAS vorgibt. Je nach Interessenlage verbirgt sich dahinter aber ein sehr unterschiedliches Verständnis.
Diese Arbeit untersucht die Reformbemühungen beim GEAS nach Vorlage der Kommissionsvorschläge im September 2020 und beleuchtet die divergierenden Interessenlagen der Mitgliedstaaten hinsichtlich Aufnahme und Verteilung von Geflüchteten. Ziel der Arbeit ist, eine Aussage über die Erfolgsaussichten einer Einigung über die Grundsätze der Solidarität und Verantwortung zu treffen. Dazu werden zunächst die Verpflichtungen im Asylrecht basierend auf internationalen Übereinkommen wie der Genfer Flüchtlingskonvention dargestellt. An-schließend werden GEAS und Dublin-System, das dem Ersteinreisestaat die Zuständigkeit für die Asylverfahren zuschreibt, und die Ursachen für sein Scheitern analysiert.
Diese Verantwortungsteilung, die zu einer überproportionalen Belastung der Mitgliedstaaten im Süden führt, ist Kristallisationspunkt für Konflikte, gegenseitigen Vorwürfe und Misstrau-en zwischen den Mitgliedstaaten. Infolge einer tatsächlichen Überlastung und teilweise selbst verschuldeten Unmöglichkeit, die GEAS-Verpflichtungen zu erfüllen, rufen die Südstaaten nach Unterstützung aus dem Norden und betreiben teilweise sogar eine Politik des Laissez-Passer. Durch teilweise katastrophale Zustände bei Verfahren, Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten entstehen Rückführungshindernisse und Druck auf die Zielstaaten, mehr Solidarität zu leisten.
Ausgehend von diesem Befund wird der Bedeutungsgehalt des Solidaritätsprinzips in Art. 80 AEUV in normativer und deskriptiver Hinsicht untersucht. Normativ handelt es sich dabei um eine abstrakte Rechtspflicht zur gegenseitigen Unterstützung, deren Ausgestaltung im politischen Ermessen der Mitgliedstaaten liegt. Deskriptiv kann unter „Solidarität“ der Zweck verstanden werden, dass die Verwirklichung individueller Interessen einer kollektiven Anstrengung bedarf, die wiederum das Gemeinwohl fördert und somit im Interesse aller liegt. Dem folgend müssten alle Mitgliedstaaten ein Interesse an der Bewältigung der Herausforderungen der Migration nach Europa haben.
Die Interessen der Mitgliedstaten deuten aber auf etwas anderes hin. Die durch die Ankünfte von Schutzsuchenden aus dem Süden stark belasteten Mittelmeeranrainer wie Griechenland und Italien fordern eine Abkehr vom Dublin-System. Die migrationskritischen Visegrád-Staaten verweigern im Grunde jede Unterstützung bei der Aufnahme und berufen sich darauf, dass sie ihre rechtlichen Verpflichtungen erfüllen. Staaten, die lange Zeit eine liberale Migrationspolitik verfolgten und beliebte Zielländer waren wie Schweden, ringen nach der Migrationskrise 2015/2016 mit sich auf der Suche nach einem migrationspolitischen Kurs, der rechts-populistische Kräfte nicht noch weiter erstarken lässt. Auch die Hauptzielländer Deutschland und Frankreich versuchen den jeweiligen innenpolitischen Diskursen entsprechend, die Sekundärmigration zu verhindern und wollen auf unterschiedliche Weise die Außengrenzstaaten unterstützen, wobei Deutschland die Umverteilung aller unterstützt.
Die im September 2020 vorgelegten Vorschläge der Kommission versuchen, den unterschiedlichen Interessen Rechnung zu tragen. Durch die Schaffung eines Grenzverfahrens soll die Anzahl der in die EU einreisenden und zu verteilenden Geflüchteten reduziert werden. Durch Änderung der Dublin-Kriterien soll die Zuständigkeit der potentiellen Zielländer erweitert werden, um die Südländer zu entlasten und der Sekundärmigration entgegenzuwirken. Mit der gleichen Zielrichtung soll auf Grundlage eines neuen Solidaritätsmechanismus eine Umverteilung unbegleiteter Minderjähriger und aus Seenot Geretteter erfolgen. In Krisenzeiten soll daraus eine generelle Umverteilung aller Schutzsuchenden erwachsen, wobei Solidarität weiterhin auf verschiedene Art und Weise geleistet werden können soll.
Angesichts der Verhandlungen während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und des er-reichten Zwischenergebnisses besteht Skepsis, dass die Mitgliedstaaten sich bald auf eine GEAS-Reform einigen werden. Dazu liegen die Interessen der Mitgliedstaaten auch hinsichtlich der Solidarität zu weit auseinander. Zudem stellt sich die in Hinblick auf die europäische Integration und die Zukunft der EU besorgniserregende Frage, worin das im Interesse aller liegende Gemeinwohl in der Asylpolitik liegen soll, das die gemeinsame Kraftanstrengung zu einem individuellen Interesse jedes Einzelnen werden lässt. Denn anders als bei der Schaffung des Schengen-Raums als Raum ohne Binnengrenzen sind Wohlstandsgewinne von der Aufnahme Geflüchteter vorerst nicht zu erwarten.
Le Président de la République française, Emmanuel Macron, a prononcé le 26 septembre 2017 dans le grand auditorium de l’Université de la Sorbonne devant un public composé d’étudiants et de responsables politiques un ambitieux discours sur l’Europe. Parmi ses « initiatives pour l’Europe » figure la création d’universités européennes.
L’objectif de cette étude est de mettre en lumière l’héritage et les apports français et allemands dans ce nouveau modèle de partenariat européen en construction. Quel est le rôle joué par le niveau ministériel en France et en Allemagne dans le cadre de la mise en œuvre de l’initiative ? Quel est le degré et quelle est la nature d’intervention des Agences nationales Erasmus dans chacun des deux pays ? Quel est le positionnement de l’Université franco-allemande par rapport à ces nouvelles alliances ainsi que sa contribution ? À partir de trois exemples, à savoir les alliances ECIU, EPICUR et FORTHM, nous illustrons comment la coopération franco-allemande ainsi que les relations transfrontalières développées au sein de réseaux préexistants alimentent ces « réseaux des réseaux ».
Ce mémoire puise ses principales sources de 15 entretiens semi-directifs, menés entre août 2020 et janvier 2021 auprès d’acteurs allemands, français et européens. La richesse de leur expertise nourrit la conclusion dans laquelle nous tentons de mettre en exergue la dimension franco-allemande de cette initiative. Avec un regard franco-allemand, nous proposons un résumé des actuelles forces, opportunités, faiblesses et menaces qui favorisent ou entravent le développement de cette nouvelle initiative.
Der Präsident der französischen Republik, Emmanuel Macron, hielt am 26. September 2017 im großen Hörsaal der Universität Sorbonne vor einem Publikum aus Studenten und Politikern eine ambitionierte Rede zu Europa. Zu seinen "Initiativen für Europa" gehört die Schaffung von Europäischen Hochschulnetzwerken.
Das Ziel dieser Masterarbeit besteht darin, das deutsch-französische Erbe sowie die Beiträge beider Länder in diesen neuen Modellen zu untersuchen :.Welche Rolle spielt die ministerielle Ebene in Frankreich und Deutschland bei der Umsetzung der Initiative? In welchem Umfang und auf welche Art und Weise beteiligen sich die nationalen Erasmus-Agenturen in beiden Ländern ? Welche Position nimmt die Deutsch-Französische Hochschule in Bezug auf diese neuen Allianzen ein und welche Unterstützung bietet sie? Anhand von drei Beispielen, den Allianzen ECIU, EPICUR und FORTHM, wird beschrieben, welche Beiträge die deutsch-französische Zusammenarbeit sowie grenzüberschreitende Kooperationen leisten.
Die Hauptquellen für diese Masterarbeit stellen 15 semidirektive Experteninterviews dar, die zwischen August 2020 und Januar 2021 mit deutschen, französischen und europäischen Akteuren geführt wurden. Der Reichtum ihrer Expertise fließt in die Schlussfolgerung ein, in der wir versuchen, die deutsch-französische Dimension dieser Initiative hervorzuheben. Mit einer deutsch-französischen Perspektive versuchen wir, die Stärken, Chancen, Schwächen und Bedrohungen zusammenzufassen, die die Entwicklung dieser neuen Initiative begünstigen oder behindern.
The President of the French Republic, Emmanuel Macron, gave an ambitious speech on Europe to an audience of students and politicians in the large lecture hall of the Sorbonne University on 26 September 2017. Among his "Initiatives for Europe" is the creation of European University Networks.
The aim of this Master's thesis is to examine the Franco-German heritage and the contributions of both countries in these new models :.What is the role of the ministerial level in France and Germany in the implementation of the initiative? To what extent and in what way do the national Erasmus agencies in both countries participate ? What is the position of the Franco-German University in relation to these new alliances and what support does it offer? Using three examples, the ECIU, EPICUR and FORTHM alliances, the contributions of Franco-German cooperation and cross-border cooperation are described.
The main sources for this Master's thesis are 15 semi-directive expert interviews conducted with German, French and European actors between August 2020 and January 2021. The wealth of their expertise feeds into the conclusion, in which we try to highlight the Franco-German dimension of this initiative. With a Franco-German perspective, we try to summarise the strengths, opportunities, weaknesses and threats that favour or hinder the development of this new initiative.
In den vergangenen Jahren hat der im anglo-amerikanischen Rechtsraum wurzelnde Amicus Curiae, wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung, Eingang in die Verwaltungsgerichtsbarkeiten in Deutschland und Frankreich gefunden. Dabei erweist sich die französische Verwaltungsgerichtsordnung aus rechtsvergleichender Sicht als progressiv, da das Verfahrensinstrument hier – im Gegensatz zur deutschen Rechtslage – bereits positiv-rechtlich normiert ist. Diese Fortschrittlichkeit hat sich bisher jedoch nicht merklich auf die Drittinterventionspraxis niedergeschlagen, besitzen Amicus Curiae-Stellungnahmen doch in beiden Ländern und über alle verwaltungsgerichtlichen Instanzen hinweg noch immer Seltenheitswert.
Da mithin keine Generalisierungen zur dieser Rechtspraxis erlaubt sind, kann sich eine Analyse der möglichen funktionalen Rolle derartiger Amicus Curiae-Stellungnahmen nur auf theoretische Überlegungen stützen. Danach ist eine Informationsfunktion gegenüber dem Gericht in Bezug auf Tatsachen- und Rechtsfragen klar zu bejahen. Auch dürfte der Verfahrensmechanismus ein zusätzliches – wenngleich nicht demokratisches – Legitimationspotential für gerichtliche Entscheidungen besitzen: Indem dieser gesellschaftliche Teilhabe und damit gleichzeitig die Einbettung verwaltungsgerichtlicher Verfahren in den jeweiligen sozialen Kontext ermöglicht, kann er zur Steigerung der gesellschaftlichen Akzeptanz der zunehmend unter Rechtsfertigungsdruck geratenden Richtermacht beitragen.
Face à l’urgence environnementale, l’innovation dans le domaine des nouvelles technologies de l’énergie (NTE) constitue un défi primordial. Les NTE constituent un marché concurrentiel en plein expansion, où s’affrontent dès à présent les acteurs de l’innovation internationale. La R&D énergétique représente donc pour l’Europe un défi multiple : Il s’agit de développer les technologies qui nous permettrons de réduire nos émissions de gaz à effet de serre et nos dépendances énergétiques. L’innovation produite devra également garantir la place de l’industrie européenne à la pointe du marché des NTE dans un contexte hautement compétitif. La collaboration franco-allemande en matière de R&D énergétique recèle ici un potentiel d’innovation disruptive particulièrement important, grâce à des paysages de R&D fortement complémentaires. Les programmes bilatéraux constituent un outil prometteur pour la valorisation des synergies inexploitées. En permettant la mise en place de partenariats franco-allemands restreints, autour de thématiques précises, ils constituent en effet un outil complémentaire aux programmes européens. Le Programme Inter Carnot-Fraunhofer (PICF) constitue un exemple abouti de programme bilatéral ayant permis la concrétisation de collaborations mutuellement bénéfiques dans le domaine des NTE, grâce à la mise au point d’une procédure harmonisée. Néanmoins, l’analyse du PICF montre également que les programmes bilatéraux franco-allemands devront prévoir la possibilité de financements-relai afin de pérenniser les échanges. Dans le contexte particulier des NTE, une extension aux projets de démonstration ainsi qu’un ciblage des sujets porteurs sur la base d’un comité consultatif scientifique indépendant paraissent indispensables. Ces efforts franco-allemands pourront servir de modèle à l’innovation de rupture basée sur la valorisation des synergies intra-européennes.
Clusterpolitik als Politikfeld an der Schnittstelle von Industrie-, Innovations- (F&E) und Regionalpolitik entwickelte sich Mitte der 1990er Jahre zuerst in einigen EU Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland. Mit einem Abstand von rund 10 Jahren begann die Herausbildung als eigenes Politikfeld in Frankreich. Die europäische Ebene begann ebenfalls erst ab Mitte der 2000er Jahre im Zusammenhang mit der Lissabon Strategie sich intensiver mit Clustern und Clusterpolitik zu beschäftigen und entwickelte ab 2008 Jahren einen systematischen Politikansatz.
Der Anstoß zur Politikfeldentwicklung auf dem Gebiet der Clusterpolitik ging in Europa also gerade nicht von der EU-Ebene aus. Auch wenn das Politikfeld „EU-Clusterpolitik“ einem erheblichen Wandel im Zuge der Europa 2020 Strategie unterlag, findet eine Koordinierung der mitgliedsstaatlichen Politiken durch die EU-Ebene bislang nicht statt und ist – soweit ersichtlich – von Seiten der EU auch nicht angestrebt. Die EU Clusterpolitik ist vielmehr komplementär und unterstützend zu den nationalen Politiken ausgerichtet.
In der vorliegenden Arbeit wird aufgezeigt, dass sich die drei clusterpolitischen Arenen EU, Deutschland, Frankreich weitestgehend unabhängig voneinander entwickelten und jeweils eigenen von unterschiedlichen Institutionen, Kontexten, Traditionen und Pfadabhängigkeiten bestimmten Logiken folgten. Sowohl der vertikale als auch der horizontale Verflechtungsgrad ist gering zwischen EU und Mitgliedsstaaten. Verflechtungsmuster beginnen gerade erst sich auszudifferenzieren. Jedoch sind Policy-Transfer oder sogar Policy-Learning Prozesse zwischen den drei Arenen EU, Deutschland und Frankreich schon in Ansätzen erkennbar.
Es gibt deutliche Unterschiede in den Clusterpolitiken Frankreichs und Deutschlands. Clusterpolitik wird in Deutschland in erster Linie auf Ebene der Länder konzipiert und implementiert, während sie in Frankreich nach wie vor vom Zentralstaat gesteuert wird – wenn auch mit zunehmend konzeptioneller Beteiligung der regionalen Ebene. Die Neuausrichtung der EU Clusterpolitik im Rahmen der Europa 2020 Strategie fand in Frankreich eine deutlich stärkere Resonanz als in Deutschland.
Die Handlungslogik hinter den clusterpolitischen Maßnahmen der EU mit Bezug zur Lissabon-Strategie lag in der Verbesserung der Innovationsfähigkeit – die Handlungslogik der clusterpolitischen Maßnahmen im Rahmen der Europa 2020 Strategie liegt in der Modernisierung der industriellen Basis Europas durch Entwicklung neuer Wertschöpfungsketten. Die EU Clusterpolitik unterlag insofern einem erheblichen Wandel.
Der bislang in Deutschland und Frankreich sowie auf EU-Ebene geltende Rechtsrahmen ist grundsätzlich geeignet, um den Besonderheiten der Digitalwirtschaft Rechnung tragen zu können. Legislatives Handeln scheint insbesondere dort sinnvoll, wo es zur Effektivierung der Durchsetzung des bestehenden Rechts beiträgt. Dies betrifft unter anderem die Stärkung einstweiliger Maßnahmen, für deren Anwendung Frankreich als Vorbild dienen kann.
In den untersuchten Rechtsordnungen lässt sich ein inkrementeller Politikansatz beobachten: die Säulen des Wettbewerbsrechts werken sukzessive in den Blick genommen und gesetzgeberische Maßnahmen nur schrittweise vorgenommen.
Die in Deutschland und Frankreich geführten Diskussionen und bereits vorgenommenen gesetzgeberischen Maßnahmen deuten derzeit auf eine zunehmende Divergenz zwischen deutschem und französischem Wettbewerbsrecht bei den Antworten auf die Herausforderungen der Digitalwirtschaft hin. Zum einen, weil die in Deutschland vorgenommenen Änderungen der Zusammenschlusskontrolle in Frankreich nicht übernommen werden. Zum anderen, weil die in Deutschland diskutierten Vorschläge zur Reform der Missbrauchsaufsicht kaum auf das französische Recht übertragbar sind.