MRM 5 (2000) 3
Tagungsbericht: Hollitzer, Siegfried : internationaler Demokratie-Kolloquium „Wieviel Wahrheit verträgt der Mensch? Aktenumgang und Elitenwechsel im internationalen Vergleich" <2000, Leipzig> / Tagungsbericht zum Kolloquium „Wieviel Wahrheit verträgt der Mensch? Aktenumgang und Elitenwechsel im internationalen Vergleich" vom 8. - 10. September 2000
25 Jahre KSZE / OSZE
(2000)
Inhaltsübersicht I. Einführung II. Weltpolitischer Hintergrund und theoretische Grundlagen des KSZE-Prozesses 1. Der Weg nach Helsinki 2. Die Schlußakte von Helsinki 3. Von Helsinki nach Paris – 1975-1990 4. Aktuelle Entwicklungen III. Überblick über die Entwicklung der KSZE/OSZE IV. Die zehn Prinzipien – der "Dekalog" – aus dem Ersten Kapitel der Schlußakte V. Die menschliche Dimension der KSZE/OSZE VI. Schlußbetrachtungen
Der Autor diskutiert in seinem Aufsatz kritisch den Friedensvertrag von Lomé, der am 7. Juli 1999 offiziell den bewaffneten Konflikt in Sierra Leone beendete. Nach einer kurzen Zusammenfassung der allgemeinen Regelungen des Vertrags stellt der Autor die in Artikel 9 des Abkommens vorgesehene Generalamnestie den bindenden Grundsätzen des internationalen Rechts gegenüber. Internationale Verbrechen, wie Völkermord, Kriegsverbrechen oder Folterung sind als Verstoß gegen ius cogens-Normen von allen Staaten zu verfolgen. Nach der Erörterung der betreffenden Konventionen, internationalen Abkommen und Fallentscheidungen des IGH, die diesen Grundsatz festschreiben, beschreibt er den - Friedensprozessen inhärenten - Konflikt, ein Gleichgewicht zwischen notwendiger Versöhnung und strafrechtlicher Verfolgung zu finden. Bei der Betrachtung des Fallrechts schließt Phenyo neuere Entscheidungen ein, wie die des britischen House of Lords im Fall Pinochet, die sowohl nationalen wie internationalen Gerichten das Recht auf Strafverfolgung internationaler Verbrechen zugestand. Stellvertretend für die weite Kritik der Generalamnestie des Lomé-Abkommens zitiert der Autor den VN-Generalsekretär Kofi Annan, der die Generalamnestie als unvereinbar mit der Tätigkeit und Aufgabe der internationalen Straftribunale in Den Haag und Arusha sowie des zukünftigen Internationalen Strafgerichtshofes ansieht. Phenyo schließt sich mit seiner kurzen Analyse des Friedensabkommens der kritischen Haltung Annans an und sieht nur eine geringe Möglichkeit für die Durchsetzung der fraglichen Amnestie, deren Gültigkeit durch die wiederaufgeflammten Kämpfe in Sierra Leone auch faktisch in Frage gestellt worden sind. (trai)