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Die europäische Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt), die bis zum 28. Dezember 2009 in innerstaatliches Recht umgesetzt werden musste, stellt die Kommunen vor enorme rechtliche, verwaltungsorganisatorische und technische Herausforderungen. Zwei zentrale Anliegen der Richtlinie sind die Verpflichtung zur Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners, über den im Anwendungsbereich der Richtlinie sämtliche erforderlichen Verfahren und Formalitäten abgewickelt werden können, sowie die Gewährleistung einer elektronischen Verfahrensabwicklung. Die Entscheidung über die konkrete verwaltungsorganisatorische Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners ist von den Bundesländern zu treffen, die dabei durchaus unterschiedliche Wege gehen. Der vorliegende Tagungsband der 15. Jahrestagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes (KWI) der Universität Potsdam thematisierte die Instrumente der Dienstleistungsrichtlinie, diskutierte Strategien der Umsetzung und regte damit zu einem Erfahrungsaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis an.
Hartz IV steht als Chiffre für eine Sozialrechtsreform, mit der 2005 die Grundsicherung für Arbeitsuchende auf ein neues Fundament gestellt wurde. Die Reform war von Anbeginn umstritten. Streitpunkte waren sowohl die organisationsrechtliche Zuordnung der Trägerschaft (ARGE, Optionskommunen) als auch Voraussetzungen, Art und Höhe der Leistungen nach dem damals neuen SGB II. Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht die in § 44b SGB II geregelten Arbeitsgemeinschaften als verfassungswidrige Mischverwaltung eingestuft. Die Karlsruher Richter setzten dem Gesetzgeber für die Herstellung grundgesetzkonformer Zustände eine Frist längstens bis Ende 2010. Mit Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 91e), in Kraft getreten am 27.07.2010, hat der Gesetzgeber den Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt. Die Verfassung wurde um einen neuen Artikel 91e ergänzt. Er schafft eine verfassungsrechtliche Grundlage für die Fortsetzung der Aufgabenwahrnehmung der SGB II-Leistungsträger in gemeinsamen Einrichtungen. Dadurch wird eine Ausnahme vom Verbot der Mischverwaltung für das Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt. Nach Art. 91e Abs. 2 GG kann eine begrenzte Anzahl von kommunalen Trägern als alleinige Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des kommunalen Trägers und bedarf der Zustimmung der obersten Landesbehörde. Doch beschränken sich die Schwierigkeiten nicht allein auf die Verwaltungsorganisation und das Organisationsrecht. Vielmehr haben sich bei der praktischen Handhabung des SGB II auch im Leistungsrecht viele Schwachstellen gezeigt. Folge davon ist eine Klagenflut bei den Sozialgerichten, in deren Urteilen manche eine Fundgrube für gesetzgeberischen Nachbesserungsbedarf sehen. Hinzu kommen Reformvorschläge aus der Politik, die bis hin zu einer Arbeitspflicht reichen. Weitere Reformimpulse gehen vom Bundesverfassungsgericht aus, das unlängst in dem zentralen Bereich der Regelleistungen verfassungswidrige Vorschriften ausgemacht und damit weit über den konkreten Einzelfall hinaus zu einer Neubestimmung sozialstaatlicher Leistungen anregt. Die 16. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes (KWI) der Universität Potsdam greift die ebenso aktuellen wie brisanten Entwicklungen bei der Trägerschaft und den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf.
Inhalt: I. Megatrend Rekommunalisierung II. Rechtstatsächliche Befundnahmen 1. Der „Fall Potsdam“ 2. Weitere Rekommunalisierungsszenarien 3. Relativierungen III. Rekommunalisierungsbegriff, -gegenstände und -motive IV. Zu Rechtsregime und rechtsdogmatischen Herausforderungen 1. Zum Rechtsregime 2. Zu rechtsdogmatischen Herausforderungen V. Entwicklungsperspektiven jenseits von Privatisierung und Rekommunalisierung
Inhalt: A. Verwaltungskooperation als Strategie der Staatsmodernisierung B. Public Private Partnerships I. Einsatzfelder, rechtliche Rahmenbedingungen und Implementationsprobleme II. Gesetzgeberische Reformbestrebungen C. Public Public Partnerships D. Zu Suche und Auswahl des Kooperationspartners E. Zukunftstrend Rekommunalisierung? F. Entwicklungsszenarien G. Anhang: Gesetz zur Erleichterung Öffentlich Privater Partnerschaften des Landes Schleswig-Holstein vom 19. 6. 2007 (GVBl S. 328) – Auszug
Genossenschaften im Aufwind
(2014)
Hartmut Bauer, geschäftsführender Direktor des KWI, und Friedrich Markmann, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam, führen in die Thematik ein. Gegenstand seines Beitrages sind auf der einen Seite rechtsstaatliche Befunde zum Thema Genossenschaften sowie Einsatzbreite. Auf der anderen Seite diskutiert er die kommunalen Einsatzfelder und die Rolle von Genossenschaften in der kommunalen Modernisierungsstrategie. In der Debatte zu den Entwicklungsperspektiven kommt Hartmut Bauer zu dem Schluss, dass die Genossenschaft national und international alles andere als ein Auslaufmodell ist.
Inhalt: I. Demografische Ausgangsbefunde und Entwicklungsszenarien II. Ursachen, politische Reaktionen und Handlungsoptionen II. 1. Zu den Ursachen des demografischen Wandels II. 2. Politische Reaktionen und Handlungsoptionen III. Kommunale Handlungsfelder IV. Demografische „Krise“: Gefahr und Chance für die Kommunen
Hartz IV im Umbruch
(2010)
I. Zankapfel „Dienstleistungsrichtlinie“ II. Regelungsmotive und Eckpunkte der Dienstleistungsrichtlinie III. Regelungsmotive und Eckpunkte des 4. VwVfÄndG IV. Ausgewählte Problemfelder der Dienstleistungsrichtlinie und ihrer Umsetzung aus kommunaler Perspektive V. Innovationsimpuls „Dienstleistungsrichtlinie“