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Monitoring of groundwater and surface water levels in the Middle Havel area - a basis for the management of landscape water resources The lowland of the middle stretch of the River Havel ("Mittlere Havel", Brandenburg, Germany) is characterised by hydrological conditions that are deeply influenced by draining for agricultural land use. In this area strategies for the sustainable management of landscape water resources are tested in a development and testing project, funded by the German Federal Agency for Nature Conservation. For monitoring of environmental change, the scientifical accompaniment of the project established a network of gauges, measuring ground water levels, water levels in ditches and in the River Havel itself. Data is gathered in areas that are potentially endangered by flood and areas that are protected by embankments. Until now, data from this network is available for more than two hydrological years since autumn 2001. It shows that water level dynamics are mainly influenced by precipitation and evaporation. Only in areas, which are under the potential influence of floods, ground water levels reach water levels in the river during winter term. In areas that are protected by embankments and additionally drained, surface and ground water levels are actually lower than water levels in the river. In addition, ground water levels are influenced by lowering the water levels in ditches. A sustainable landscape water management therefore has to be realised primarily through an altered management of water scoops in the diked areas. This requires the detailed analysis of all relevant hydrological and meteorological data including data about the water scoops.
Die Hintertür seelischer Bedürfnisse : Vertrautheit und Sehnsucht als Motive des Naturschutzes
(2006)
The implementation of the European Water Framework Directive (WFD) will address land use issues in river catchments in order to reduce diffuse pollution and work towards the aim of achieving good ecological status, or good ecological potential in surface water bodies. The WFD also requires the active involvement of all interested parties in developing the best approach to achieve its objectives. The paper demonstrates how scenario analysis can be applied to investigate the impacts of land use changes and how stakeholder interviews can be used to evaluate the results of the scenarios. The study was carried out in the Havel Basin in the northeast of Germany. "Landscape-ecological spatial units" were derived from similar characteristics of soil and groundwater conditions, ground relief and inundation to enable spatial allocation of potential land use and link different scales when describing possible changes in land use. As a first step, in three sub-catchments of the Havel river (distinguished by different physical characteristics) detailed surveys were carried out to investigate the various interests of the stakeholders. The interviews were used to identify the key problems of each area with respect to water quality and quantity and facilitated stakeholder engagement with the catchment planning issues in the Havel river basin. The information from the stakeholder interviews was used to determine the initial conditions for the land use scenarios which were developed to demonstrate possible changes to land use for achieving better water quality. The land use scenarios also were required as an input into the hydrological modelling of their effects on water quality and to calculate their socio-economic effects. In a second survey the results of the scenarios and the hydrological modelling were presented to the stakeholders. The consultation process identified the priorities of the stakeholders which could then be taken into account when developing management options. Key words: European Water Framework Directive - river basin management - Havel River - scenarios - public participation - diffuse pollution - water quality - landscape ecology
Landnutzungsszenarien zur Entscheidungsunterstützung : ein Beispiel aus dem Einzugsgebiet der Havel
(2004)
Zusammenfassung Über 70 % der Stickstoffeinträge in die Gewässer stammen aus diffusen Quellen. Art und Intensität der Landnutzung im Einzugsgebiet haben daran einen wesentlichen Anteil. Bei der Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie wird es deshalb auch darauf ankommen, Strategien für eine angepasste, gewässerverträgliche Landntzung zu entwickeln. Szenarien können verschiedene Wege zum Ziel, dem guten Zustand nach WRRL, aufzeigen, ihre Auswirkungen in komplexen Zusammenhängen darstellen und damit Entscheidungsprozesse unterstützen. Im Artikel wird eine Methodik zur Entwicklung von Landnutzungsszenarien vorgestellt, die im Rahmen des Verbundprojektes "Bewirtschaftungsmöglichkeiten im Einzugsgebiet der Havel" erarbeitet wurde.
Application and Acceptance of the Habitats Directive in Germany and France - Comparison of Selected Areas. Since 1992, when the Habitats Directive (92/43/EWG) came into effect, all EU member states are obligated to contribute to the establishment of a coherent ecological framework of special protection areas, called Natura 2000. The guideline states both protection objects and protection aims more precisely but its implementation is, to a large extent, left to the member states. In the neighbouring states Germany and France the organisation report strategy, and area management of the Natura 2000 areas differ significantly. Based on these conditions, in both countries two exemplary regions (mountain range and low mountain range) with 3 Natura 2000-areas were selected. In exemplary municipalities the local decision-makers and other relevant activists were interviewed regarding their acceptance of Natura 2000. The results showed altogether a higher acceptance in the 12 German municipalities than in the 12 French but at the same time an extensive insecurity regarding the new obligations on order to implement the protection system. In the French examples the lack of public participation organised by the state government contributed to a reduced acceptance during the first years of the implementation of the Habitats Guideline. Besides, crucial elements for a local acceptance of the Natura 2000 system in both states were the land owners, existing plans and development aims of the municipality, land use and a possibly existing protection status of the area. Additionally the study showed that a transparent establishment of a management plan offers the opportunity to co-ordinate different land use and protection interests. The designation of a separate area co-ordinator for each Natura 2000-area, at the same time contact for the local community like in France, can provide a valuable, confidence-building measure.
Mit dem zum 20. Juli 2004 novellierten Baugesetzbuch (BauGB) dienen in der Bauleitplanung Umweltprüfung und Umweltbericht nummehr dazu, die für eine sachgerechte Abwägung erforderlichen Umweltdaten umfassend und im Zusammenhang zu ermitteln, aufzubereiten und zu bewerten. Die Umweltprüfung bildet dabei nun das Trägerverfahren, mit dem SUP und Projekt-UVP, Eingriffsregelung sowie Prüfung nach $ 34 BNatSchG in einen einheitlichen Ablauf überführt werden und bereitet die Entscheidung über die Berücksichtigung der jeweiligen Belange vor. Während dabei das Ergebnis von SUP und UVP in der Abwägung lediglich zu berücksichtigen ist, ohne eigene materielle Rechtsfolgen zu entfalten, müssen in der bauleitplanerischen Abwägung weiterhin die Rechtsfolgen der Eingriffsregelung differenziert beachtet werden. Eigene zwingende Rechtsfolgen ergeben sich nach nationalem und europäischem Recht auch aus dem Ergebnis einer Prüfung nach $ 34 BNatSchG, das keiner Abwägung im eigentlichen Sinne zugänglich ist, sondern beim Auftreten erheblicher Beeinträchtigungen der Schutzziele in einem Ausnahmeverfahren das Abprüfen eng definierter Ausnahmetatbestände erfordert. Gesondert zu betrachten sind weiterhin Beeinträchtigungen von Schutzgebieten, gesetzlich geschützten Biotopen oder besonders geschützten Arten, die eigene naturschutzrechtliche Ausnahmen oder Befreiungen bzw. das Vorliegen einer sog. "Befreiungslage" als Voraussetzungen für eine weitere Beplanung erfordern. Damit rechtssichere Entscheidungen getroffen werden, ist es notwendig, diese Tatbestände darin weiterhin differenziert zu betrachten. Es wird dabei Aufgabe vor allem der Planbegründung zu einem Bauleitplan sein, die einzelnen Verfahrensbestandteile, die der Gesetzgeber im Verfahren der Umweltprüfung gebündelt haben will, wieder aufzugliedern und sie jeweils gesondert darzulegen, selbst wenn es dabei zu Redundanzen kommen sollte. Die mit den einzelnen Belangen verbundenen Anforderungen sollten zudem bereits bei der Ermittlung der Grundlagen für einen Bauleitplan und ihrer Bewertung entsprechend beachtet werden; Letzteres wird sich besonders für die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung als wichtig erweisen.
Landschaft
(2005)
Zusammenfassung und Fazit Über die im ROG ausgewiesenen Möglichkeiten, Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaß-nahmen in die Entwicklung der anzustrebenden Freiraumstruktur einzubinden sowie mittels der entsprechenden Aussagemöglichkeiten v. a. der überörtlichen Landschaftsplanung las-sen sich für die Eingriffsregelung Verknüpfungen zur regionalen Ebene herstellen. Nicht nur die viel beklagte und durch exemplarische Auswertungen des brandenburgischen Eingriffs- und Kompensationsflächenkatasters (EKIS) z. T. auch tatsächlich nachweisbare Zersplitte-rung der Kompensationsflächen, sondern auch künftige Anforderungen zur Umsetzung eines Biotopverbunds nach $ 3 BNatSchG und der europäischen Wasserrahmenrichtlinie sowie die Sicherung des kohärenten Netzes NATURA 2000 machen die Notwendigkeit deutlich, die rechtlich angelegten Möglichkeiten einer übergreifenden, auf regionaler Ebene ansetzenden Lenkung von Kompensationsmaßnahmen stärker auszuschöpfen. Gesehen werden muss jedoch auch, dass ein solches stärker konzeptionell ("Top- down") bestimmtes Herangehen zwar fachlich wünschenswert ist, konkrete Erfahrungen aus der wissenschaftlichen Begleitung zum regionalen Flächenpool "Kulturlandschaft Mittlere Havel" jedoch darauf hindeuten, dass bei der Konzeption und Umsetzung regionaler Flächenpools zwei naturschutzfachliche Ebenen zu unterscheiden sind: Zum Einen besagte konzeptionell-strategische Planung und Vorbereitung auf der Zielebene, zum Anderen die Klärung der Ver-fügbarkeit einzelner Flächen und die konkrete, ins Detail gehende Maßnahmenplanung. Es ist wohl nur eingeschränkt realistisch, regionale Flächenpools ausschließlich über eine hie-rarchische "Top-down-Steuerung" mittels der Maßgaben von Landschaftsplanung und Raumordnung zu installieren, sondern im Gegenzug müssen im konkreten Flächenbezug die Klärung standörtlicher Flächeneignungen, der jeweiligen Flächenverfügbarkeiten, die Entwicklung örtlicher Projektgebiete sowie kooperative Verhandlungen mit den einzelnen örtli-chen Akteuren und Grundstückseigentümern erfolgen. Daraus lässt sich die Forderung ablei-ten, dass in der Diskussion um regionale Flächenpools neben der konzeptionellen Steuerung der Ebene der konkreten Maßnahmenspezifizierung und -durchführung verstärkte Aufmerk-samkeit gewidmet werden sollte, um im Zusammenwirken von "Top-Down"- und "Bottom- up"-Ansätzen zu einem effektiven Kompensationsmanagement zu gelangen.
Flussauen stellen in der Bundesrepublik Deutschland seit langem ein gemeinsames Handlungsfeld von Naturschutz und Wasserwirtschaft dar. Nachdem mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eine Neuausrichtung der Gewässerentwicklung in den Mitgliedsstaaten eingeleitet worden ist, stellt sich auch die Frage, welche neuen Ansätze sich den Beteiligten in Bezug auf die Flussauen eröffnen. Welche Bedeutung hat das Gewässerumfeld und mit ihm die Flussauen - für das Erreichen der von der WRRL gesteckten Umweltziele, und wie verändert die Umsetzung der WRRL die Voraussetzungen für den Naturschutz in Flussauen? Da die Wasserrahmenrichtlinie den Begriff "Flussaue" nicht verwendet, werden zunächst die relevanten Regelungen der Richtlinie herausgearbeitet, die einen deutlichen Bezug zu den Naturschutzbelangen in Flussauen erkennen lassen. An zwei Beispielgebieten mit verschiedenen naturräumlichen Bedingungen und unterschiedlichem Ausbauzustand der Gewässer, der "Unteren Havelniederung" und dem "Südlichen Oberrhein", werden - bezogen auf die Anforderungen der WRRL - Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Handlungsansätze von Wasserwirtschaft und Naturschutz veranschaulicht. Darauf aufbauend werden schließlich 16 Empfehlungen für die Zusammenarbeit von Naturschutz und Wasserwirtschaft bei der Umsetzung der WRRL formuliert. Die Handlungsempfehlungen richten sich gleichermaßen an den behördlichen Naturschutz und die Naturschutzverbände wie auch an die mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie befassten Behörden der Wasserwirtschaft. Es zeichnet sich ab, dass Naturschutz und Wasserwirtschaft sich bei der Umsetzung ihrer Ziele in Flussauen gegenseitig unterstützen können. Die Beteiligten erhalten konkrete Anregungen, wie die vorhandenen Synergiepotenziale bestmöglich ausgeschöpft werden können.
Zusammenfassung und Facit Durch die seit August 2001 im Kraft getretene geänderte Gesetzeslage hat sich in puncto materieller Wirkung der UVP auch in der Bauleitplanung nicht viel geändert. Wirklich neu ist lediglich der Umweltbericht, über den eine prozessbegleitend angelegte, besser strukturierte Aufbereitung des relevanten Abwägungsmaterials zu erwarten ist, die aber keine die Entscheidung präjudizierende Wirkung hat. WULFHORST (2001, 252) spricht hier von einer allerdings nicht zu unterschätzenden "verfahrenspsychologischen Wirkung". Handlungsbedarf besteht - zumal vor dem Hintergrund der anstehenden Umsetzung der Plan-UVP - gerade in der Bauleitplanung im Hinblick darauf, welche Möglichkeiten der Integration und Abstimmung der verschiedenen Instrumente zur Folgenbewältigung gegeben sind. Diese Betrachtung sollte aber nicht nur eingeschränkt auf eine inhaltliche Zusammenfassung bei gleichzeitiger Erstellung getrennter Dokumente für die verschiedenen Verfahren erfolgen. Vielmehr ist einer inhaltlichen Differenzierung der verschiedenen Aufgaben die gleiche Aufmerksamkeit zu widmen wie der formal angelegten Beachtung der verfahrensmäßigen Anforderungen. Mit Spannung bleibt schließlich abzuwarten, wie der EuGH seine interpretierende Rechtsprechung zu den nationalen Umsetzungen der geänderten UVP-Richtlinie und hier insbesondere zur Umsetzung der geforderten Einzelfallprüfung gestalten wird. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der EuGH gerade unter dem Vorsorgeaspekt zu einer recht weitgehenden Auslegung entsprechenden Bestimmungen neigt. Man ist daher sicher nicht schlecht beraten, den Anwendungsbereich der UVP in der Bauleitplanung im Ermessensfall eher weit zu gestalten.
Zur Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes in der Eingriffsregelung gibt es im Straßenbau mittlerweile ein breites Spektrum an Leitfäden und planerischen Grundlagen. Als mit Problemen behaftet erweist sich jedoch häufig die darauf aufbauende, auf konkrete Beeinträchtigungen Bezug nehmende Ableitung von Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund hatte ein vom Bundesamt für Naturschutz beauftragtes FuE-Vorhaben (JESSEL et al. 2003) die Aufgabe, am Beispiel linienförmiger Verkehrsvorhaben des Bundes (Straße und Schiene) Hinweise zu erarbeiten, wie konkrete Vorkehrungen zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie umsetzungsorientierte Maßnahmen zu seiner landschaftsgerechten Wiederherstellung und Neugestaltung begründet werden können. Berücksichtigt wurden insbesondere die neuen rahmenrechtlichen Vorgaben des zum 04.04.2002 novellierten Bundesnaturschutzgesetzes (im Folgenden: BNatSchG 2002). Des Weiteren wurden exemplarische Nachkontrollen zum Landschaftsbild durchgeführt, um Empfehlungen abzuleiten wie die spezifischen Belange dieses Schutzguts bei derartigen Überprüfungen zu berücksichtigen sind. The road construction sector in Germany already has a large number of guidelines and legal planning principles that govern the collection of landscape data and landscape evaluation for the German Impact Regulation. However, deriving measures that are both based on these guidelines and principles, and take concrete interference into account often prove problematic. In view of this fact, the German Federal Agency for Nature Conservation commissioned a research project that could be used to justify concrete precautionary measures that seek to avoid and reduce interference in the landscape, and implementation-oriented measures for landscape-friendly restauration and rearrangement. The project was based on the Federal Government's transport plans for the road and rail sector. It focussed in particular on the new legal standards set out in the Federal Nature Conservation Act that was amended on 4.4.2002. In addition, exemplary follow-up checks on the landscape were made with the aim of formulating recommendations as to how the specific needs of the landcape can be taken into account when carrying out such assessments.
Summary Possibilities of Co-Operation between Nature Conservation and Water Management. The EU Water Framework Directive (WFD) issued different regulations in the context of flodplains although not listing them directly as target areas to be dealt with. This makes clear that flodplains are assed as functional areas and therefore also need concrete requirements for their protection and development from a water management point of view. Additionally measures along rivers and streams necessary to reach the environmental aims of the WFD can result in changed conditions in floodplains. This is illustrated by examples of the Lower HAvel River. This may lead to conflicts with the aims and tasks of nature conservation. Particularly the definition of development aims needs an early identification of agreements and possible conflicts. Therefore the water management authorities have to consider the influence of the floodplains on the condition of the water bodies in an early stage: as soon as reference conditions are described, for the assessment of the risks to achieve the environmental aims as well as for the development of measurement programmes. Further it will be the task of nature conservation institutions to establish own target systems for the water bodies additionally to the NATURA2000- syetem of protection areas as well as for the development of measurement programmes of the WFD. Zusmamenfassung Die EU- Wasserrahmenrichtlinie benennt Auen zwar nicht direkt als Handlungsobjekte. Betrachtet man jedoch ihre verschiedenen Vorgaben im Zusammenhang, wird deutlich, dass Auen als Funktionsräume mit erfasst sind, weshalb zukünftig aus wasserwirtschaftlicher Sicht auch konkrete Anforderungen an ihren Schutz und ihre Entwicklung zu stellen sein werden. Zudem können Maßnahmen am Fließgewässer, die zum Erreichen der Umweltziele der WRRL erforderlich sind, zu Veränderungen der Bedingungen in Flussauen führen. Dies wird an Beispielen aus der Unteren Havel näher erläutert. Damit ergeben sich Überschneidungen mit den Zielen und Aufgaben des Naturschutzes in Flussauen, die eine enge Abstimmung von Wasserwirtschaft und Naturschutz erforderlich machen. Besonders bei der Festlegung von Entwicklungszielen sind Gemeinsamkeiten und mögliche Konfliktpotenziale frühzeitig zu identifizieren. Dazu ist es erforderlich, dass von der Wasserwirtschaft der Einfluss der Auen auf den Zustand der Wasserkörper bereits bei der Beschreibung der Referenzzustände, der Bewertung der Risiken für das Erreichen der Umweltziele sowie der Entwicklung von Maßnahmenprogrammen berücksichtigt wird. Um Einfluss auf die Maßnahmenprogramme n. WRRL nehmen zu können, wird es Aufgabe des Naturschutzes sein, auch über das Schutzgebietssystem NATURA2000 hinaus eigene gewässerbezogene Zielsysteme zum Auenschutz aufzustellen.
Zusammenfassung Auf der Grundlage von $ 32 BbgNatschG gesetzlich geschützte Biotope unterliegen einem strengen Schutz vor Veränderungen, von dem nur unter bestimmten Voraussetzungen (nach $ 36 BbgNatSchG) Ausnahmen erteilt werden dürfen. In einer Untersuchung von 79 Bescheiden wurden die Genehmigungspraxis und die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei der Erteilung von Ausnahmen vom gesetzlichen Biotopschutz in drei Kreisen und zwei kreisfreien Städten Brandenburgs analysiert. Hierbei wurde deutlich, dass bei zwei Dritteln der realisierten Beeinträchtigungen die zur Kompensation beauflagten Maßnahmen nicht oder nur unzureichend umgesetzt wurden. Umsetzungsmängel bestehen in der Art der Herstellung wie auch in der Pflege der Maßnahmen. Gründe können sowohl in unklaren Formulierungen der Bescheide als auch im mangelnden Umsetzungswillen der Antragsteller bestehen. Daneben fällt auf, dass gewisse Bestimmungen (z.B. das Vorliegen einer "Geringfügigkeit" von Beeinträchtigungen als Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme) uneinheitlich gehandhabt werden. Um den Vollzug der Umsetzung stärker voranzutreiben, müssen Nachkontrollen einen höheren Stellenwert in der Arbeit der Naturschutzbehörden bekommen. Hier kann bei der Formulierung der Bescheide bereits wichtige Vorarbeit geleistet werden. Offizielle Musterbescheide und aktualisierte Vollzugshilfen mit Erläuterungen von Rechtsbegriffen sind ein wichtiger Baustein für die tägliche Verwaltungsarbeit. Wenn die Umsetzung dann wenigstens stichprobenartig begleitet und weiterverfolgt wird, können auch die Antragsteller stärker in die Pflicht genommen werden.
In Poland, EIA and SEA have been integrated into the planning system in a different way compared to Germany. There, EIA is performed within an independent procedure. For projects mandatorily requiring EIA, the respective county decides on the outcome of an EIA, whereas for projects with case-by-case screening the regional authority's council is responsible for this task. There are still significant uncertainties in the application of SEA which sometimes leads to conflicts with the EU provisions. In Poland, provisions for SEA were already made in the year 2000. Different SEA procedures are established for regional plans and for other environmental plans. Furthermore, in April 2004, provisions for the EA according to the Habitats Directive were made in the Polish nature protection act. EA according to the Habitats Directive is strongly linked to EIA and SEA. Poland is already experienced in the practice of EIA and SEA. However, there still is a lack of methodological guidelines. Furthermore, the different legal provisions and procedures need to be further adjusted to each other.
Mit der Neufassung der Eingriffsregelung im novellierten Bundesnaturschutzgesetz sind der Eingriffstatbestand erweitert und die Entscheidungsabfolge verändert worden, indem die Abwägung nunmehr erst hinter dem Ersatz angesiedelt ist. Wenngleich in der Theorie weiter ein Vorrang von Vermeidung und Ausgleich besteht, ist zu erwarten, dass diese Aspekte dadurch in der Praxis indirekt geschwächt werden. Hervorzuheben ist hingegen, dass Ersatzmaßnahmen nunmehr bundeseinheitlich definiert sind und dabei einen Bezug zu konkreten Beeinträchtigungen aufweisen müssen und dass der Gesetzgeber mit der neuen Stellung der Abwägung in der Entscheidungsabfolge ausdrücklich den Vorrang von realer Kompensation betont. Mögliche Folgen der Neuregelung werden anhand exemplarischer Handlungsfelder diskutiert: Dem Schutzgut Landschaftsbild, der Verbindung der Landschaftsplanung zur Eingriffsregelung, den Bezügen zur guten fachlichen Praxis in der Land- und Forstwirtschaft sowie Flächenpools und Ökokonten. Angesichts knapper Kassen ist die Gefahr, dass die Eingriffsregelung zum wesentlichen Finanzierungsinstrument für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen wird, nicht von der Hand zu weisen. Handlungsbedarf besteht daher vor allem in der Ausarbeitung fachlicher Konventionen zur notwendigen "Gleichwertigkeit" von Ersatzmaßnahmen sowie zur Festlegung fachlicher Qualitätsprofile für Flächenpools.
Umweltprüfung für Bauleitpläne : Stellungnahme des BDLA zum Referentenentwurf für ein EAG Bau
(2003)
Landscape planning is frequently mentioned in discussions on the implementation of the SEA Directive. However, one needs to bear in mind that SEA and landscape planning have different tasks: i.e., in the case of SEA dealing with the effects of a plan or programme on environmental factors and in the case of landscape planning a conceptual approach. This article looks at the substantial and procedural overlap of the two instruments. The main problem is the coincidence as regards space and time. One benefit to landscape planning would be a more frequent updates of the plans. However, a danger would be the overloading of landscape plans and a narrower scope. The author prefers a flexible combination of both instruments.
Helming, K. (Hrsg.), Sustainable Development of Multifunctional Landscapes; Berlin, Springer, 2003
(2003)
Tasks and Content of Landscape Management Planning and Landscape Implementation Planning - Requirements in terms of feasibility of re-checks Zusammenfassung Vor dem Hintergrund in Nachkontrollen vielfach festgestellter Abweichungen des Landschaftspflegerischen Ausführungsplans (LAP) von den Aussagen des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) werden Aufgabenverteilung und "Abschichtung" zwischen beiden Planwerken kritisch beleuchtet. Im Landschaftspflegerischen Ausführungsplan nachträglich vorgenommene Anpassungen von z.B. Zielen und räumlicher Lage von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können u.U. auch Auswirkungen auf die im LBP zu erstellende Bilanz der Beeinträchtigungen und Kompensationswirkungen und damit auf die Genehmigungsvoraussetzungen haben. Verschiedene Fallbeispiele belegen, dass immer dann, wenn Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Landschaftspflegerischen Begleitplan nicht hinreichend konkretisiert werden, der Bezug zu den Beeinträchtigungen schnell verloren geht. Durchgeführte Maßnahmen entsprechen dann zwar i.d.R. noch den Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege im betroffenen Naturraum, aber häufig nicht mehr den rechtlichen Anforderungen der Eingriffsregelung. Nachkontrollen sind nur noch im Hinblick auf die korrekte Durchführung, nicht mehr jedoch auf die Funktionserfüllung der Maßnahmen möglich. Als Konsequenz aus den Ergebnissen wird der Vorschlag einer klaren Aufgabenteilung von Landschaftspflegerischem Begleit- und Ausführungsplan entwickelt. Er beinhaltet neben einer hinreichenden Zieldefinition für die Kompensation im Landschaftspflegerischen Begleitplan eine durchgängige Beibehaltung der Maßnahmenbezeichnungen in beiden Planwerken sowie eine gesonderte Darlegung im Landschaftspflegerischen Ausführungsplan vorgenommener Änderungen.
Auf vielen ehemaligen Truppenübungsplätzen befinden sich wertvolle Offenlandbiotope, deren Erhaltung eine wichtige Aufgabe des Naturschutzes darstellt. Die Sicherung dieser Biotope für naturschutzfachliche Zwecke erfodert ein aktives Management der Flächen, welches z.T. mit erheblichen Kosten verbunden ist. Die Finanzierung dieser Kosten stellt eine große Herausforderung dar, da das Management dauerhaft erforderlich ist und somit kontinuierlich entstehende Kosten bewältigt werden müssen. In der Praxis werden im Naturschutz auf ehemaligen Truppenübungsplätzen verschiedene Finanzierungsmodelle eingesetzt, die jedoch auf bislang nur wenigen Flächen langfristig angelegt sind. Häufig ist die Finanzierung der verfolgten Konzepte nur kurz- bis mittelfristig gesichert, so dass die Gefahr einer suboptimalen Allokation ökonomischer Ressourcen besteht, sollte die Finanzierung des Naturschutzes nicht dauerhaft aufrecht erhalten werden können. Um eine hohe Effizienz der Ressourcenallokation zu erreichen, muss diese Gefahr in der Zukunft möglichst vermieden werden, indem Konzepte erarbeitet werden, für die eine langfristige Finanzierung realistisch ist. Unter Berücksichtigung ggf. vorhandener Belastungen durch militärische Altlasten müssen zudem vorhandene Otimierungspotenziale zur Steigerung der Effzienz des Mitteleinsatzes im Bereich des Naturschutzmanagements zukünftig zunehmend berücksichtigt werden.
Das Referat Bodenschutz in brandenburgischen Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung hat im Oktober ein Vorhaben mit dem Titel "Bodenbewertung für Planungs- und Zulassungsverfahren im Land Brandenburg" an den Lehrstuhl für Landschaftsplanung an der Universität Potsdam vergeben. Ziel ist, auf der Grundlage des Bundes-Bodenschutzgesetzes die Belange des Bodenschutzes künftig über einheitliche und nachvollziehbare Bewertungsmethoden in Planungs- und Zulassungsverfahren einzubringen. Das entwickelte Bewertungsverfahren bezieht sich auf die aus dem BBodSchG ableitbaren natürlichen Bodenfunktionen Lebensraum- und Regulationsfunktionen sowie auf seine Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte und soll helfen, die spezifisch brandenburgischen Gegebenheiten bei planerischen Bewertungen zu berücksichtigen. Der Beitrag enthält eine Synopse des Herleitungsvorganges und gibt die wesentlichen Bewertungsergebnisse für die einzelnen Teilfunktionen wieder.