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Diese Arbeit zeigt auf, wie historisch und rechtlich eine Ungleichheit zwischen Schwarzen und Weißen in Deutschland gewachsen ist und geht der Frage nach, welche Anforderungen das Verfassungsrecht, die Rechtspraxis und die Politik erfüllen müssen, um sie auszugleichen.
Eingangs wird die Entwicklung des Verbots der rassischen Diskriminierung im internationalen und nationalen Recht dargelegt. Folglich zeichnet die Verfasserin die Diskriminierungsgeschichte von Schwarzen Menschen nach. Zur Überwindung der nach wie vor bestehenden strukturellen Diskriminierung schlägt sie ein positives Recht vor, das sich auf Menschenrechtsstandards und Lösungsansätzen aus Rechtsvergleichen stützt und die Gleichberechtigung von Schwarzen Menschen bewirken soll.
Im vorliegenden Band wird das lokale Integrationsmanagement in Deutschland, Frankreich und Schweden vergleichend untersucht. Im Mittelpunkt stehen Verflechtungsstrukturen, Koordination und Leistungsfähigkeit der Integrationsverwaltung mit besonderem Fokus auf den Entwicklungen nach der Flüchtlingskrise von 2015/16. Auf der Grundlage von Fallstudien und Experteninterviews in den drei Ländern wird das institutionelle Zusammenspiel von Akteuren im Mehrebenensystem und im lokalen Raum analysiert. Dabei werden jeweils die nationalen Rahmenbedingungen, lokalen Gestaltungsvarianten und krisenbedingten Herausforderungen des Integrationsmanagement kommunen- und ländervergleichend in den Blick genommen. Gestützt auf illustrative Praxisbeispiele und Tiefeneinblicke in die lokalen Handlungsprobleme leitet die Studie Lehren und Empfehlungen für eine Optimierung des Integrationsmanagements und eine krisenresilientere Verwaltungsorganisation in diesem Aufgabenbereich ab.
Dieser Beitrag befasst sich mit der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr, sich an Auslandseinsätzen im gesamten Konfliktspektrum beteiligen zu können. Vor dem Hintergrund der „Zeitenwende“ werden drei Konflikte unterschiedlicher Intensität in der Ukraine, Afghanistan und Mali untersucht. Er bewertet sodann das Leistungspotenzial der Bundeswehr und gibt Empfehlungen für den Fähigkeitenaufbau: Neben der Modernisierung des Panzer- und Artilleriedispositivs fehlen vor allem Drohnen zur Fernaufklärung und als verharrende Waffen sowie eine wirksame Luftunterstützung – die jedoch in zwischenstaatlichen Konflikten hoher Intensität nur eingeschränkt einsetzbar sein wird.
Die Rechtsfolgen der Tat
(2023)
Der „Rechtsfolgen der Tat“ (§§ 38–76b StGB) sind ein vergleichsweise wenig erforschtes Feld des Allgemeinen Teils und dabei enorm facettenreich sowie praxisrelevant. Zu diesem Thema diskutieren neun Strafrechtshabilitand:innen aktuelle Fragen aus dogmatischer, kriminologischer oder kriminalpolitischer Sicht.
Die Beiträge behandeln die Gesamtstrafe (Bechtel), das Verbandssanktionenrecht (Großmann), die Systematik des § 46 StGB (Lenk), die Tagessatzhöhe bei Vermögenslosen und sehr Vermögenden (Li), die elektronische Fußfessel (Peters), strafmildernde Umstände bei Beziehungstaten (Preuß), die Strafzumessung in Steuerstrafsachen (Ruppert), die Vermögensabschöpfung (Schweiger) und die Strafmilderung beim Versuch (Stam).
Dieses Buch soll Hilfestellung bei der Vorbereitung auf Prüfungen im Lauterkeits- und Kartellrecht geben. Dabei soll es weniger um das Abfragen von sehr speziellen Einzelfragen gehen. Vielmehr soll in erster Linie überprüft werden, ob die Leserin/der Leser die Grundstrukturen der beiden Rechtsgebiete verstanden hat. Dies gilt umso mehr, als beide Rechtsgebiete sehr stark durch das jeweilige europäische Recht geprägt sind.
Die Coronapandemie hat die zentrale Rolle von Staat und Verwaltung für die Krisenbewältigung deutlich gemacht sowie ins Zentrum wissenschaftlicher und öffentlicher Aufmerksamkeit gerückt. Das intergouvernementale Pandemiemanagement, das Zusammenwirken verschiedener Politik- und Verwaltungsebenen im föderalen Staat und die Einbringung wissenschaftlicher Expertise haben sich in der Pandemie als entscheidende institutionelle Stellschrauben erwiesen. Zugleich sind erhebliche Schwachstellen und Engpässe zu Tage getreten, die teilweise zu institutioneller Überforderung, Reibungsverlusten, Koordinationsschwächen oder gar Institutionenversagen geführt haben. Beklagt wurden zudem Maßnahmenpakete und Entscheidungsoutputs, die hinsichtlich ihrer Evidenz- und Wissensbasis teils umstritten waren und in ihrem Zustandekommen hinreichende Legitimation, Zurechenbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz vermissen ließen.
Der seit März 2020 andauernde Krisenzustand hat einen neuartigen, vom bisherigen Normalzustand stark abweichenden Modus des Regierens und des Verwaltungsmanagements in Deutschland geschaffen. In diesem Bereich herrscht weiterhin ein erheblicher politik- und verwaltungswissenschaftlicher Forschungsbedarf, zu dessen Befriedigung diese Studie beitragen soll.
Sozialrechtshandbuch
(2022)
In den vergangenen Jahren hat der im anglo-amerikanischen Rechtsraum wurzelnde Amicus Curiae, wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung, Eingang in die Verwaltungsgerichtsbarkeiten in Deutschland und Frankreich gefunden. Dabei erweist sich die französische Verwaltungsgerichtsordnung aus rechtsvergleichender Sicht als progressiv, da das Verfahrensinstrument hier – im Gegensatz zur deutschen Rechtslage – bereits positiv-rechtlich normiert ist. Diese Fortschrittlichkeit hat sich bisher jedoch nicht merklich auf die Drittinterventionspraxis niedergeschlagen, besitzen Amicus Curiae-Stellungnahmen doch in beiden Ländern und über alle verwaltungsgerichtlichen Instanzen hinweg noch immer Seltenheitswert.
Da mithin keine Generalisierungen zur dieser Rechtspraxis erlaubt sind, kann sich eine Analyse der möglichen funktionalen Rolle derartiger Amicus Curiae-Stellungnahmen nur auf theoretische Überlegungen stützen. Danach ist eine Informationsfunktion gegenüber dem Gericht in Bezug auf Tatsachen- und Rechtsfragen klar zu bejahen. Auch dürfte der Verfahrensmechanismus ein zusätzliches – wenngleich nicht demokratisches – Legitimationspotential für gerichtliche Entscheidungen besitzen: Indem dieser gesellschaftliche Teilhabe und damit gleichzeitig die Einbettung verwaltungsgerichtlicher Verfahren in den jeweiligen sozialen Kontext ermöglicht, kann er zur Steigerung der gesellschaftlichen Akzeptanz der zunehmend unter Rechtsfertigungsdruck geratenden Richtermacht beitragen.