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Menschenrechtsausschuß
(2000)
Die Rechtsstellung des Ausländers in der Praxis des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen
(2000)
• Is the Sierra Leonean Amnesty Law Compatible with International Law? • Zur völkerrechtlichen Beurteilung nationaler Amnestieregelungen • 25 Schlußakte vom Helsinki • Mitgliedstaaten des Europarates: Italien • EGMR, Elsholz ./. Deutschland, Urteil vom 13. Juli 2000 • Dokumentation: Grundrechtecharta der Europäischen Union
Gegenstand dieser Studie ist ein Bereich der Verfassungsgerichtsbarkeit, der laufend an Bedeutung gewinnt. Die Existenz selbständiger Verfassungsräume auf Bundes- und Länderebene ermöglicht ein Nebeneinander von Verfassungsgerichtsbarkeit in Bund und Ländern. § 90 Abs. 3 BVerfGG bestätigt ausdrücklich das Recht der Länder, ein Landesverfassungsbeschwerdeverfahren einzuführen, um die landesstaatlichen Grundrechtsgewährleistungen abzusichern. In den alten Bundesländern ist diese Möglichkeit eher zurückhaltend genutzt worden, dagegen haben die fünf beigetretenen Länder sämtlich von ihr Gebrauch gemacht. Am Beispiel des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg werden die Möglichkeiten und Grenzen des Grundrechtsschutzes durch ein Landesverfassungsgericht dargestellt.
Vor vierzig Jahren
(2000)
"Our common humanity"
(2000)