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Das Jahreskaddisch ist ein Spezifikum der westaschkenasischen Liturgie. Es wird am Abend und am Morgen des Simchat-Tora-Festes vorgetragen und ist aus den wichtigsten musikalischen Motiven des Kaddisch-Gebetes innerhalb des gesamten jüdischen Jahreszyklus zusammengesetzt. Anhand von Tonaufnahmen wurde das Jahreskaddisch der Frankfurter Tradition transkribiert und seine einzelnen melodischen Bestandteile identifiziert. Die vorgestellte Kaddischmelodie wird im heutigen Gottesdienst in Frankfurt a. M. nicht mehr vorgetragen.
Die Zeitschrift möchte die fruchtbare und facettenreiche Kultur des Judentums sowie seine Berührungspunkte zur Umwelt in den unterschiedlichen Bereichen dokumentieren. Daneben dient die Zeitschrift als Forum zur Positionierung der Fächer Jüdische Studien und Judaistik innerhalb des wissenschaftlichen Diskurses sowie zur Diskussion ihrer historischen und gesellschaftlichen Verantwortung.
Die Tränen des Henri Quatre
(2014)
Der vorliegende zweite Band mit Texten aus dem Nachlass von Dieter Adelmann (1936–2008) macht eine der letzten Arbeiten, die ihr Verfasser anlässlich seines 70. Geburtstags aus der Hand gegeben hat, für ein breites Publikum zugänglich. Der Essay bildet dabei einen Abschluss von Adelmanns ersten, im weitesten Sinne philosophischen Publikationen, die nach der Doktorarbeit (Bd. 1 der Nachlasspublikationen) entstanden sind. Ausgehend von einer Beobachtung in Heinrich Manns epochaler Doppelromanbiografie des navarresisch-französischen protestantischen Königs Henri IV. untersucht Adelmann die Tränen- und Todesmetaphorik in dem Romanwerk aus den 1930er Jahren. Von hier aus wird eine Brücke zur literaturwissenschaftlichen Ästhetik und Erkenntnistheorie Walter Benjamins geschlagen, mit der sich Adelmann bereits in seinen Arbeiten zur Politkunst Klaus Staecks beschäftigt hatte. Dabei deckt der Verfasser Fehlinterpretationen der Benjaminschen Theorien durch dessen Freund und Nachlassverwalter Theodor W. Adorno auf.
Fusionen stellen einen zentralen Baustein der Industrieökonomik dar. In diesem Buch wird der Frage nachgegangen, welchen Einfluss die räumliche Dimension auf eine Fusion ausübt. Dabei wird ein Grundmodell entwickelt und über dieses hinaus eine Vielzahl Erweiterungen präsentiert. Der Leser erhält somit die Möglichkeit ein tiefes Verständnis für Fusionen bei räumlichem Wettbewerb zu erlangen.
Historiografie und Publizistik haben den Kriegsausbruch von 1914 immer aus unterschiedlichen Blickwinkeln und mit wechselnden Intentionen behandelt. Dabei wurde deutlich, dass sich mit der Überwindung der nationalen Perspektive auf 1914 zugleich auch unser Blick auf die Verantwortlichkeit der einzelnen europäischen Regierungen erweitert hat. Damit ist die Kriegsschuldfrage, die gleich am Anfang der Debatte um 1914 gestanden hatte und gerade nach den Pariser Vorortverträgen instrumentalisiert worden war, eigentlich obsolet geworden und einer Perspektive gewichen, die, frei von tagespolitischen Belastungen, nationalen Feindbildern und Vorurteilen, Schuld und Verantwortung in ihren Verschränkungen mit dem politischen Entscheidungshandeln verdeutlicht und dabei auch die systemischen Voraussetzungen und Folgen in Rechnung stellt.
Experiment Unterricht
(2014)
Die Konferenz „International Conference for the 10th Anniversary of the Institute of Comparative Law” hat am 24. Mai 2013 in Szeged stattgefunden. Im Rahmen der viersprachigen Konferenz haben mehr als dreißig Teilnehmer ihre Forschungsergebnisse präsentiert. Der Essay von Zoltán Péteri blickt auf die Disziplin aus der Perspektive der Wissenschaftsgeschichte. Katalin Kelemen und Balázs Fekete gehen in ihrem Aufsatz der Frage nach, welchen Weg die Versuche der Klassifikation der Rechtssysteme von Osteuropa in der späten Phase der Umbrüche der 1980/90er Jahren genommen haben. Die historische Betrachtungsweise mit Bezug auf Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung spiegelt sich auch in anderen Essays wider, vor allem in den Aufsätzen von Szilvia Bató, Magdolna Gedeon und Béla Szabó P. sowie auch in den Aufsätzen von Péter Mezei und Tünde Szűcs. Attila Badó analysiert die Rechtsvergleichung aus der Sicht des Rechts, der Soziologie und der Politikwissenschaft anhand von Untersuchungen über das Sanktionsystem der Richter in den USA. Diese politikwissenschaftliche Seite wird auch in den Aufsätzen über die aktuellen Fragen der europäischen Integration von Carine Guemar und Laureline Congnard betont. Eine Reihe von Aufsätzen behandeln die konventionelle normative Komparatistik auf dem Gebiet des Verfassungsrechts (Jordane Arlettaz und Péter Kruzslicz), Gesellschaftsrechts (Kitti Bakos-Kovács), Urheberrechts (Dóra Hajdú) und Steuerrechts (Judit Jacsó). Daneben bilden eine weitere Gruppe die Aufsätze von János Bóka und Erzsébet Csatlós, die die Verwendung der vergleichenden Methode in der Praxis der Rechtsprechung untersuchen. Die Rechtsvergleichung ist eine sich dynamisch entwickelnde Disziplin. Die Konferenz und dieser Band dienen nicht nur der Würdigung der bisherigen Arbeit des Instituts für Rechtsvergleichung, sondern zeigen gleichzeitig neue Ziele auf. Die wichtigsten Grundsätze bleiben aber fest verankert auch in einem sich stets verändernden rechtlichen und geistigen Umfeld. Das Motto des Instituts lautet „instruere et docere omnes qui edoceri desiderant“ – „alle lehren, die lernen wollen.“ Auch in den folgenden Jahrzehnten werden uns der Wille des Lernens und Lehrens, die Freiheit der Forschung sowie die Übertragung und Weiterentwicklung der ungarischen wie globalen Rechtskultur leiten.
Rezensierte Werke: Kiwitt, M.: Les gloses françaises du glossaire biblique B.N. hébr. 301. Édition critique partielle et étude linguistique (= Romanische Texte des Mittelalters, Bd. 2). - Heidelberg: Universitätsverlag Winter 2013. - 472 S. Edzard, A.B.: Varietätenlinguistische Untersuchungen zum Judenfranzösischen (= Bonner Romanistische Arbeiten, Bd. 103). - Bern–Berlin–Frankfurt am Main.: Peter Lang 2011. - 398 S. ISBN 978-3-631-61571-3
Epitop-Kartierung von PBP2A und Identifizierung MRSA-spezifischer immunodominanter Peptidsequenzen
(2014)
Störungen des Hörvermögens
(2014)
Schwerhörigkeiten treten beim Menschen häufig auf und können angeboren oder erworben sein. Man unterscheidet in Schallleitungsschwerhörigkeiten, bei denen Schallaufnahme und Schallleitung in das Innenohr durch Fremdkörper, Infektionen, Verletzungen, Mittelohrbelüftungsprobleme und Fehlbildungen gestört sind und in Schallempfindungsschwerhörigkeiten, bei denen der Sinnesbereich des Innenohres, die Nervenleitung zum Hirnstamm oder die zentrale Verarbeitung im Gehirn betroffen sind. Ursächlich hierfür kommen neben vererbten Faktoren Infektionen, Verletzungen, Lärm, toxische Substanzen, Geburtsprobleme, Stoffwechselstörungen und Tumoren in Betracht. Bestehen Schwerhörigkeiten unbehandelt lange Zeit, kommt es – je nach Ausprägung – bei Kindern zu Störungen der Gehirn-, Sprachund emotionalen Entwicklung, bei allen Betroffenen auch zu Kommunikationsproblemen und zu Schwierigkeiten bei der Teilhabe am Leben in der sozialen Gemeinschaft. Schallleitungsschwerhörigkeiten können medizinisch behandelt und gebessert werden, während bei Schallempfindungsschwerhörigkeiten eine ursächliche medizinische Behandlung zur Zeit nicht möglich ist. In diesen Fällen ist die Versorgung mit Hörsystemen erforderlich. Hierzu zählt man, wiederum in Abhängigkeit vom Ausmaß der Schwerhörigkeit, IdO- und HdO-Hörgeräte, implantierbare Hörgeräte, cochleäre Implantate und Hirnstammimplantate. Bei Schwerhörigkeiten, die durch beruflichen Lärm verursacht sind, ist eine Herausnahme aus dem Lärmberuf Voraussetzung, um eine weitere Verschlechterung zu verhindern. Eine besondere Stellung kommt der einseitigen Schallempfindungsschwerhörigkeit zu, da sie bei Normalhörigkeit des anderen Ohres, seltener auffällt, den Betroffenen aber Probleme im täglichen Leben bereiten kann. Wichtig sind ihre Erkennung und Berücksichtigung, zum Beispiel in der Schule, am Arbeitsplatz und im Straßenverkehr. Dem bleibend hörbehinderten Menschen stehen nach dem Sozialgesetzbuch Hilfen und Vergünstigungen zu, um die durch die Hörbehinderung verursachten Nachteile zum Teil auszugleichen.
Das Herbsttreffen Patholinguistik wird seit 2007 jährlich vom Verband für Patholinguistik e.V. (vpl) durchgeführt. Das 7. Herbsttreffen mit dem Schwerpunktthema "Hören – Zuhören – Dazugehören: Sprachtherapie bei Hörstörungen und Cochlea-Implantat" fand am 16.11.2013 in Potsdam statt. Der vorliegende Tagungsband beinhaltet die sechs Vorträge zum Schwerpunktthema aus verschiedenen Perspektiven: der medizinischen, der therapeutischen, der wissenschaftlichen sowie der von Betroffenen. Weiterhin sind die Beiträge der Posterpräsentationen zu Themen der sprachtherapeutischen Forschung und Praxis abgedruckt.
Polen trat am 1. Mai 2004 der Europäischen Union bei. Artikel 4 der Akte über die Bedingungen des Beitritts bestimmt, dass jeder neue Mitgliedstaat ab dem Tag seines Beitritts als Mitgliedstaat, für den eine Ausnahmeregelung im Sinne des Artikels 139 AEUV1 gilt, an der Wirtschafts- und Währungsunion teilnimmt. Das bedeutet für Polen langfristig die Notwendigkeit, die Gemeinschaftswährung Euro zu übernehmen.
Amtsenthebung und andere Disziplinarmaßnahmen gegen Richter in den Vereinigten Staaten von Amerika
(2014)
Zwischen den Juristischen Fakultäten der Universität Szeged und der Universität Potsdam besteht seit etlichen Jahren eine fruchtbare Kooperation in der Lehre. Durch sie entwickelt sich allmählich eine wissenschaftliche Zusammenarbeit. Gemeinsame Konferenzen und Publikationen sind dafür ein Beweis. Der vorliegende Band ist das Resultat dieser Kooperation. Der Buchtitel kennzeichnet das Engagement der ungarischen und der deutschen Juristen sowie die gemeinsamen Werte, welche der europäischen Rechtsentwicklung im 21. Jahrhundert zugrunde liegen und die Dogmatik der verschiedenen Rechtsgebiete verknüpfen. Die einzelnen Beiträge legen dabei Zeugnis ab von der ganzen Breite der Interessen der ungarischen und deutschen Juristen.
Standortmarketing
(2014)
Wann ist ein Standort für Unternehmen attraktiv? Niedrige Steuern, kluge Köpfe, gute Infrastruktur und sozialer Frieden sind wichtige Standortfaktoren. Das Lehrbuch geht auf den zunehmend international geführten Standortwettbewerb ein. Es analysiert die Parameter einer Standortentscheidung und stellt ein Marketing- und Managementkonzept für Regionen vor.
Genossenschaften im Aufwind
(2014)
Hartmut Bauer, geschäftsführender Direktor des KWI, und Friedrich Markmann, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam, führen in die Thematik ein. Gegenstand seines Beitrages sind auf der einen Seite rechtsstaatliche Befunde zum Thema Genossenschaften sowie Einsatzbreite. Auf der anderen Seite diskutiert er die kommunalen Einsatzfelder und die Rolle von Genossenschaften in der kommunalen Modernisierungsstrategie. In der Debatte zu den Entwicklungsperspektiven kommt Hartmut Bauer zu dem Schluss, dass die Genossenschaft national und international alles andere als ein Auslaufmodell ist.
Genossenschaften wirken auf manche wie ein angestaubtes Relikt aus der Vergangenheit. Das eingetrübte Image überrascht. Denn Genossenschaften haben sich immer wieder als besonders krisenfest erwiesen und längst auch als erfolgreiches Zukunftsmodell entpuppt. Der stetige Zuwachs an Neugründungen, die steigenden Mitgliederzahlen und die ständige Ausweitung der Aktionsfelder bestätigen die hohe Attraktivität. Dem entspricht eine enorme Einsatzbreite der Genossenschaftsidee. Sie reicht von Agrargenossenschaften über Produktionsgenossenschaften in Handel, Handwerk und Gewerbe bis hin zu sehr modernen Bereichen etwa der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien. In all diesen und vielen anderen Segmenten finden sich variantenreiche genossenschaftliche Gestaltungsoptionen nach Maximen wie Selbsthilfe, Solidarität, Bürgerengagement, Partizipation, Mitglieder- und Gemeinwohlorientierung. Inzwischen lockt die hohe Anziehungskraft der Genossenschaftsidee auch die Kommunen. Angestoßen durch gesetzgeberische Impulse erleben die Genossenschaften auf der kommunalen Ebene derzeit bundesweit einen richtigen Aufschwung. Die Aufwertung erweitert die Überlegungen zur Gewährleistung und Optimierung kommunaler Leistungserbringung um eine wichtige Gestaltungsvariante, nimmt aber den Kommunen die Auswahlentscheidung nicht ab. Denn wie bei allen Organisationsentscheidungen ist vor dem Rückgriff auf genossenschaftliche Organisationsformen in jedem Einzelfall eine nüchterne aufgaben-, sach- und situationsbezogene Vergleichsanalyse geboten, die den Entscheidungsträgern spezifische Kenntnisse und detaillierte Fachkompetenz abverlangt. Die 19. Fachtagung des KWI diskutiert rechtliche Rahmenbedingungen und normative Direktiven, praktische Erfahrungen, Einsatzfelder, Erfolgsbedingungen und Fallstricke in der Praxis.
Obwohl in den unionalen Verträgen bis heute keine Vorschrift bezüglich einer Staatshaftung der Mitgliedstaaten für Entscheidungen ihrer Gerichte existiert, hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einer Reihe von Entscheidungen eine solche Haftung entwickelt und präzisiert. Die vorliegende Arbeit analysiert eingehend diese Rechtsprechung mitsamt den sich daraus ergebenden facettenreichen Rechtsfragen. Im ersten Kapitel widmet sich die Arbeit der historischen Entwicklung der unionsrechtlichen Staatshaftung im Allgemeinen, ausgehend von dem bekannten Francovich-Urteil aus dem Jahr 1991. Sodann werden im zweiten Kapitel die zur Haftung für judikatives Unrecht grundlegenden Entscheidungen in den Rechtssachen Köbler und Traghetti vorgestellt. In dem sich anschließenden dritten Kapitel wird der Rechtscharakter der unionsrechtlichen Staatshaftung – einschließlich der Frage einer Subsidiarität des unionsrechtlichen Anspruchs gegenüber bestehenden nationalen Staatshaftungsansprüchen – untersucht. Das vierte Kapitel widmet sich der Frage, ob eine unionsrechtliche Staatshaftung für judikatives Unrecht prinzipiell anzuerkennen ist, wobei die wesentlichen für und gegen eine solche Haftung sprechenden Argumente ausführlich behandelt und bewertet werden. Im fünften Kapitel werden die im Zusammenhang mit den unionsrechtlichen Haftungsvoraussetzungen stehenden Probleme der Haftung für letztinstanzliche Gerichtsentscheidungen detailliert erörtert. Zugleich wird der Frage nachgegangen, ob eine Haftung für fehlerhafte unterinstanzliche Gerichtsentscheidungen zu befürworten ist. Das sechste Kapitel befasst sich mit der Ausgestaltung der unionsrechtlichen Staatshaftung für letztinstanzliche Gerichtsentscheidungen durch die Mitgliedstaaten, wobei u.a. zur Anwendbarkeit der deutschen Haftungsprivilegien bei judikativem Unrecht auf den unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch Stellung genommen wird. Im letzten Kapitel wird der Frage nachgegangen, ob der EuGH überhaupt über eine Kompetenz zur Schaffung der Staatshaftung für letztinstanzliche Gerichtsentscheidungen verfügte. Abschließend werden die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit präsentiert und ein Ausblick auf weitere mögliche Auswirkungen und Entwicklungen der unionsrechtlichen Staatshaftung für judikatives Unrecht gegeben.
Die nachfolgende Länderstudie ist während eines längeren Arbeitsaufenthaltes im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit in Kamerun entstanden. Mit ihr versuchen wir, unsere persönlichen Eindrücke und täglichen Beobachtungen in einem Land zu verarbeiten, in dem offenbar alle Hoffnung darauf beruht, dass der alternde Staatspräsident Paul Biya seinen Abschied von der politischen Bühne nimmt und damit ein autokratisches, korruptes Regime sein Ende findet. Diese Hoffnung scheint mit der Erwartung von Francis Fukuyama verbunden zu werden, der 1992 nach dem Zusammenbruch des Sowjet-Imperiums das „Ende der Geschichte“ erklärte, in der Überzeugung, dass das demokratische Gesellschaftsmodell bald überall Einzug halten würde. Bekanntlich hat sich diese Erwartung als zu optimistisch erwiesen. Mit unserer Untersuchung versuchen wir aufzuzeigen, warum sich die Hoffnung auf eine gerechtere Gesellschaft trotz langjähriger Bemühungen westlicher Geber um die Stärkung der Zivilgesellschaft und die Dezentralisierung staatlicher Aufgaben auch in Kamerun kaum erfüllen wird. Ein „Ende der Geschichte“ lässt sich auch für die Zeit nach Paul Biya nicht prognostizieren.
Die vorliegende Arbeit behandelt Untersuchungen zum Einfluss ionischer Flüssigkeiten sowohl auf den Rekombinationsprozess photolytisch generierter Lophylradikale als auch auf die photoinduzierte Polymerisation. Im Fokus standen hierbei pyrrolidiniumbasierte ionische Flüssigkeiten sowie polymerisierbare imidazoliumbasierte ionische Flüssigkeiten. Mittels UV-Vis-Spektroskopie wurde in den ionischen Flüssigkeiten im Vergleich zu ausgewählten organischen Lösungsmitteln die Rekombinationskinetik der aus o-Cl-HABI photolytisch generierten Lophylradikale bei unterschiedlichen Temperaturen verfolgt und die Geschwindigkeitskonstanten der Radikalrekombination bestimmt. Die Charakterisierung des Rekombinationsprozesses erfolgt dabei insbesondere unter Verwendung der mittels Eyring-Gleichung ermittelten Aktivierungsparameter. Hierbei konnte gezeigt werden, dass die Rekombination der Lophylradikale in den ionischen Flüssigkeiten im Gegensatz zu den organischen Lösungsmitteln zu einem großen Anteil innerhalb des Lösungsmittelkäfigs erfolgt. Weiterhin wurden für den Einsatz von o-Cl-HABI als Radikalbildner in den photoinduzierten Polymerisationen mehrere mögliche Co-Initiatoren über photokalorimetrische Messungen untersucht. Hierbei wurde auch ein neuer Aspekt zur Kettenübertragung vom Lophylradikal auf den heterocyclischen Co-Initiator vorgestellt. Darüber hinaus wurden photoinduzierte Polymerisationen unter Einsatz eines Initiatorsystems, bestehend aus o-Cl-HABI als Radikalbildner und einem heterocyclischen Co-Initiator, in den ionischen Flüssigkeiten untersucht. Diese Untersuchungen beinhalten zum einen photokalorimetrische Messungen der photoinduzierten Polymerisation von polymerisierbaren imidazoliumbasierten ionischen Flüssigkeiten. Zum anderen wurden Untersuchungen zur photoinduzierten Polymerisation von Methylmethacrylat in pyrrolidiniumbasierten ionischen Flüssigkeiten durchgeführt. Dabei wurden Einflussparameter wie Zeit, Temperatur, Viskosität, Lösungsmittelkäfigeffekt und die Alkylkettenlänge am Kation der ionischen Flüssigkeiten auf die Ausbeuten und Molmassen sowie Molmassenverteilungen der Polymere hin untersucht.
Institutional Choice
(2014)
Tilmann Bezzenberger, Professur für Bürgerliches Recht, Gesellschaftsrecht und Europäisches Zivilrecht an der Universität Potsdam, befasst sich in seinem Beitrag zum Thema „Institutional Choice: Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft?“ mit den Interessen und der Organisation in Genossenschaften und Kapitalgesellschaften. Er diskutiert die Frage, welche Rolle Genossenschaften oder Kapitalgesellschaften für die öffentliche Hand spielen. Im Detail geht er auf genossenschaftliche Privatisierungen, auf Energieversorgungs-Genossenschaften von öffentlicher Hand und von Bürgern sowie auf Aktiengesellschaften als Alternative ein.
Ein wichtiges Anliegen aller Privatrechtsordnungen ist die Sicherheit und Verlässlichkeit des Gütertransfers. In einer entwickelten Wirtschaft, die auf Arbeitsteilung und Umsatz basiert, gibt es lange Lieferketten. Person A liefert ein Gut an B, dann liefert B an C und immer so weiter. Die einzelnen Glieder in der Kette müssen das Gut sicher und verlässlich erwerben können. Wenn nun aber das Geschäft zwischen A und B von Anfang an ungültig ist oder nachträglich hinfällig wird, stellt sich die Frage, wem das Gut gehört. Das deutsche Recht begegnet dieser Frage unter anderem mit dem Trennungs- und Abstraktionsprinzip: Kauf und Übereignung sind zwei gesonderte Verträge, und die Wirksamkeit der Übereignung ist unabhängig vom Bestand und von der Wirksamkeit des Kaufvertrag. Das wird von deutschen Juristen als Schlüssel wissenschaftlichen Rechtsdenkens hochgehalten, stößt aber außerhalb Deutschlands und speziell in Frankreich auf Unverständnis. Denn im französischen Recht sind Kauf und Übereignung Eins.
Im Folgenden geht es nicht so sehr um die geistige Qualität des deutschen Trennungs- und Abstraktionsprinzips, die unbestreitbar ist, sondern vor allem um die Frage, ob diese Prinzi-pien im Vergleich zur französischen Einheit von Kauf und Übereignung praktische Vorteile haben. Die Untersuchung konzentriert sich auf die Übertragung von beweglichen Sachen und von Rechten. Das Grundstücksrecht bleibt dagegen ausgeklammert, denn es ist wegen seiner Formalien schwerer zu vergleichen und trägt keine grundlegend neuen Erkenntnisse bei.
Der Umgang mit der musikalischen Fachsprache wird in den meisten Lehrplänen für den Musikunterricht der Sekundarstufe I gefordert. Allerdings fehlt nicht nur in den Lehrplänen, sondern auch in der musikdidaktischen Literatur eine inhaltliche Ausgestaltung dieser Forderung. Über Inhalt, Umfang und Ziel der in der Schule anzuwendenden musikalischen Fachsprache herrscht daher keine Klarheit. Empirische Untersuchungen zu den sprachlichen Inhalten im Musikunterricht liegen ebenfalls nicht vor. Auch in vielen anderen Unterrichtsfächern ist die Forschungslage die sprachlichen Inhalte betreffend überschaubar. Mit der Verwendung von Sprache sind jedoch nicht nur Kommunikationsprozesse verbunden, sondern gleichzeitig Lernprozesse innerhalb der Sprache, von der Wortschatzerweiterung bis zur Herstellung von inhaltlich-thematischen Zusammenhängen. Diese Lernprozesse werden beeinflusst von der Wortwahl der Lernenden und Lehrenden. Die Wortwahl der Lernenden lässt gleichzeitig einen Schluss zu auf den Stand des Wissens und dessen Vernetzung. Auf dieser Basis ist der sprachliche Inhalt des Musikunterrichtes der Gegenstand der vorgelegten Arbeit. Ziel der Studie war herauszu¬finden, inwieweit es gelingen kann, durch die Art und Weise des Einsatzes und den Umfang von Fachsprache im Musikunterricht Lernprozesse effektiver und erfolgreicher zu gestalten und besser an Gegenwarts- und Zukunftsbedürfnissen der Lernenden auszurichten.
„Nur der Freiheit …“?
(2014)
Einleitung
(2014)