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I. Einführung II. Aufgaben des einheitlichen Ansprechpartners nach der DLRL III. Verwaltungsverfahrensrechtliche Umsetzung durch §§ 71a ff. VwVfG (Bund) IV. Verfassungsrechtliche Fragen der Verbandsebenenüberschreitung IV. 1. Konstellationen verbandsübergreifenden Handelns IV. 2. Regelungsbedarf aufgrund der DLRL? IV. 3. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit IV. 4. Landesverwaltungsverfahrensrechtliche Umsetzung V. Ansiedlungsoptionen V. 1. Vorgaben der DLRL und Modelle in Deutschland (Übersicht) V. 2. Problemfragen der kommunalen Ansiedlung
Andreas Wieg, Abteilungsleiter Vorstandsstab des „Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V.“, befasst sich in seinem Beitrag mit der Krisenerprobung und Krisenresistenz des genossenschaftlichen Ordnungsmodells. Dabei geht er auf die genossenschaftliche Organisationsstruktur und auf die Genossenschaftsarten ein. Er beschreibt Möglichkeiten von Genossenschaftsgründungen und geht abschließend auf die Nachhaltigkeit neuer Genossenschaften ein.
Matthias Klipp, Beigeordneter für Stadtentwicklung und Bauen der Stadtverwaltung Potsdam, diskutiert die Rolle von Genossenschaften als Bausteine kommunaler Wohnungspolitik. Am Beispiel der Landeshauptstadt Potsdam zeigt er Potenziale von Wohnungsbaugenossenschaften für die Sicherung einer attraktiven und ausreichenden Wohnungsversorgung für die BürgerInnen auf. Er resümiert, dass sich die Strategien der Stadt für Neubau und Bestand auch in Kooperation mit Wohnungsgenossenschaften gerade auch bei der sozialen Wohnraumversorgung für die Bevölkerung bewährt haben.
Als Schnittstelle zwischen der Lokal- und der Staatsebene konnten die Landkreise ihre Stellung im politischen System Deutschlands bewahren und ausbauen. Optimierungsbedarf hat sich aufgrund des sozioökonomischen, technischen und demographischen Wandel sowie der öffentlichen Finanzkrise ergeben. Kreisgebietsreformmodelle und die Ausweitung der Aufgabenkooperation dominieren die Reformdebatte. Neben den verfassungsrechtlichen Anforderungen und der Akzeptanz der Reform bei den Betroffenen ist der Reformerfolg wesentlich von der Qualität der Umsetzungsstrategie abhängig. Der aktivierenden Einbeziehung der Mitarbeiter in den Reformprozess kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Als Schnittstelle zwischen der Lokal- und der Staatsebene konnten die Landkreise ihre Stellung im politischen System Deutschlands bewahren und ausbauen. Optimierungsbedarf hat sich aufgrund des sozioökonomischen, technischen und demographischen Wandel sowie der öffentlichen Finanzkrise ergeben. Kreisgebietsreformmodelle und die Ausweitung der Aufgabenkooperation dominieren die Reformdebatte. Neben den verfassungsrechtlichen Anforderungen und der Akzeptanz der Reform bei den Betroffenen ist der Reformerfolg wesentlich von der Qualität der Umsetzungsstrategie abhängig. Der aktivierenden Einbeziehung der Mitarbeiter in den Reformprozess kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Das kommunale System des Landes Brandenburg wurde seit der Deutschen Wiedervereinigung durch eine Vielzahl von territorialen und funktionalen Verwaltungsreformen verändert.
Das hier vorliegende Arbeitsheft des kommunalwissenschaftlichen Instituts der Universität Potsdam stellt diese zurückliegenden Reformen sowie den momentanen Verwaltungsaufbau und die Bevölkerungsstruktur des Landes Brandenburg dar (Stand: 1.Juli 2018). Die demographische Entwicklung war und ist dabei ein wichtiger Reformfaktor. Zudem werden verfassungsrechtliche Grundlagen für kommunale Reformen im Land Brandenburg erörtert.
Anschließend werden die möglichen Auswirkungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 für zukünftige Reformen des Brandenburgischen Kommunalsystems anhand einer Fallstudie aus der Modellregion Oderlandregion diskutiert. Dieses Gesetz stellt einen Wendepunkt in der bisherigen Reformstrategie des Landes Brandenburg dar, da Reformen erstmals auf freiwilliger Basis durchgeführt werden sollen.
Durch eine Netzwerkanalyse wird in der Fallstudie insbesondere auf Akteurskonstellationen im Reformprozess eingegangen. Dabei zeigt sich, dass die Hauptverwaltungsbeamten reformwilliger Gemeinden großen Einfluss auf Entscheidungsprozesse nehmen.
Intention der Arbeit war es, die bibliothekarische Fachwelt zunächst auf den Begriff und die Bedeutung des Bürgerhaushaltes aufmerksam zu machen und eine Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern. Die Öffentliche Bibliothek kann ein Diskussions- bzw. Beteiligungsgegenstand zwischen Bürgerschaft und Politik sowie Verwaltung sein, wenn es im partizipatorischen Verfahren des Bürgerhaushaltes darum geht, Modernisierungsergebnisse in einer Stadt durch gezielte Finanzierung zu erlangen. Eruiert wurde, ob der Bürgerhaushalt das Potential hat, zur Modernisierung von Dienstleistungen Öffentlicher Bibliotheken beizutragen. Mittels Interviews wurden Informationen gesammelt, aufbereitet und ausgewertet.
Aus dem Vorwort: Das vorliegende Dokument stellt einen ersten Konzeptentwurf für die Umsetzung von eGovernment im Amt für Verkehrswesen dar und dient in erster Linie als Informations- und Entscheidungsgrundlage für die Umsetzung im Brandenburgischen Landkreis Potsdam-Mittelmark. Die vorliegende Konzeption verdeutlicht gleichzeitig die Komplexität solcher Projekte. Die Autoren hoffen, dass Entscheidungsträger in Land und Kommune dieses Dokument auch als Anstoß und Anregung verstehen, neue Wege in der Umsetzung zu beschreiten. Obwohl es sich im AfV mit seinen drei Aufgabenbereichen Allgemeines Verkehrswesen, Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle um relativ strukturierte Prozesse handelt, ist der Veränderungsaufwand - wenn man über das Online- Wunschkennzeichen hinausgehen will - enorm. Die vorliegende Konzeption stellt eine umfassende Dokumentation dar, die technische, juristische und organisatorische Aspekte verknüpft. Diese Interdisziplinarität hat eine zum Teil inkonsistente Begriffsverwendung zur Folge, die zu Gunsten einer höheren Genauigkeit bewusst in Kauf genommen wird. Es ist klar, dass eine solche Dokumentation nicht jeden Bereich bis ins Detail erfassen kann. Die Autoren wünschen sich, dass diese Konzeption auch als Anregung für einen weiteren Austausch und zur Diskussion zwischen Wissenschaft und Praxis sowie zwischen Entscheidungsträgern und Leistungserbringern verstanden wird. Anregungen werden gern aufgenommen und in zukünftige Fassungen eingearbeitet.
Kooperationsverträge
(2008)
Diese eher ungewöhnliche, aber sehr persönlich gehaltene Festschrift ist dem langjährigen Wirken von Dr. Christiane Büchner als „Geschäftsführerin“ am Kommunalwissenschaftlichen Institut (KWI) der Universität Potsdam gewidmet. Die von Prof. Jochen Franzke zusammengestellte und herausgegebene Publikation enthält im ersten Teil neben dem Grußwort des Geschäftsführenden Direktors des KWI Herrn Prof. Thorsten Ingo Schmidt eine Reihe persönlicher Würdigungen von Kolleginnen und Kollegen, Gastwissenschaftlern und Mitarbeitenden, die seit 1994 in verschiedenen Phasen der Entwicklung des KWIs mit Dr. Christiane Büchner eng zusammengearbeitet haben. Der abschließende Dokumentationsteil der Publikation enthält neben Auszügen aus dem Schriftenverzeichnis von Dr. Christiane Büchner auch zwei Nachdrucke aus deren Feder zum Thema der Kreisgebietsreform in Brandenburg (von 2001) sowie über den Landkreis Barnim (von 2019).
Aus der Einleitung: In den letzten Jahren vollzieht sich ein gesellschaftlicher Wandlungsprozess von der Industrie- zur Informationsgesellschaft. Diese Entwicklung wird getragen vom zunehmenden Einsatz internetbasierter Informations- und Kommunikationstechnik (IuK). Mit Electronic Government (eGovernment) stößt auch die öffentliche Verwaltung die Tür zur Welt des Internets auf. Doch schon vor eGovernment hat der IuK -Einsatz im Rahmen der Verwaltungsinformatik eine lange Tradition. Der entscheidende Einschnitt folgte aber ab Mitte der 90er Jahre mit der Virtualisierung der Verwaltung: Von der Einbindung ins Internet, der Integration bestehender Systeme per Intranet bis hin zur Digitalisierung gesamter Verwaltungsabläufe. Doch lässt sich eGovernment nicht auf technische Anwendungen reduzieren. Vielmehr hat eGovernment erhebliche Potenziale zur Verwaltungsmodernisierung und rückt seit Ende der 90er Jahre in den Mittelpunkt der Diskussion um eine Verwa ltungsreform. Dabei baut eGovernment als parallele Entwicklungslinie auf einige Elemente des New Public Management (NPM) auf. Mit eGovernment verbindet sich die Hoffnung, den gewandelten Umfeldbedingungen und zunehmenden Anforderungen an die öffentliche Verwaltung hinsichtlich Effektivität, Effizienz, Kunden-, Qualitäts- und Wettbewerbsorientierung gerecht zu werden.
Der Wettbewerbliche Dialog
(2008)
Inhalt: A. Einführung in die Thematik B. Bedeutung des Vergaberechts innerhalb des PPP-Beschaffungsprozesses C. Der Wettbewerbliche Dialog als „Dritter Weg“ zwischen offenem und Verhandlungsverfahren I. Anwendungsbereich II. Der Verfahrensablauf 1. Bekanntmachung 2. Präqualifikation der Anbieter 3. Dialogphase 4. Angebotsabgabe 5. Angebotswertung und Zuschlagserteilung D. Verhältnis zu den anderen Vergabearten I. Abgrenzung zum Verhandlungsverfahren II. Abgrenzung zum offenen Verfahren E. Bewertung und Ausblick I. Gründe für das bisherige Akzeptanzdefizit II. Vergleich zum Verhandlungsverfahren F. Zusammenfassender Ausblick
Inhalt: I. Einleitung II. Privatisierung und Kommunalisierung in historischer Betrachtung III. Ursachen der Kommunalisierungs-Renaissance IV. Rekommunalisierung öffentlicher Aufgaben – mehr „Talk“ als „Action“? V. Privatisierung versus Kommunalisierung – eine überholte Debatte! VI. Anregungen aus dem Public Management VII. Abschließende Bemerkung
I. Keine europäischen Vorgaben zur Haftung II. Anwendung allgemeiner Amtshaftungsgrundsätze III. System der Amtshaftung in Deutschland IV. Maßgebliche Amtshandlungen des Einheitlichen Ansprechpartners V. Maßgebliche Amtshandlungen zuständiger Stellen VI. Amtshaftung wegen fehlender elektronischer Erreichbarkeit? VII. Haftende Körperschaft
Im Zuge der im Jahre 2003 abgeschlossenen brandenburgischen Gemeindegebietsreform verloren zahlreiche Gemeinden ihre Selbständigkeit und wurden zu Ortsteilen. Um negative Auswirkungen dieses Zentralisierungsprozesses auf Bürgernähe und lokale Demokratie zu vermeiden, wertete der Landesgesetzgeber gleichzeitig die Stellung der Ortsteile in der Gemeindeordnung auf. Die vorliegende Arbeit entstand gegen Ende der ersten Legislaturperiode in den neuen Strukturen und untersucht im Anschluß an generelle Überlegungen zu lokaler Demokratie und dezentralen Organismen die Möglichkeiten der Ortsbeiräte und –bürgermeister, sich in den kommunalen Entscheidungsprozessen der Einheitsgemeinden zu behaupten. Hierzu wurde eine Auswahl brandenburgischer Ortsbürgermeister schriftlich befragt. Im Ergebnis zeigt sich, daß die Ortsbeiräte und –bürgermeister zwar nur äußerst spärlich mit institutionellen Rechten ausgestattet sind, ihre Funktion für die lokale Demokratie aber vor allem durch informelle Einflußnahme erfüllen können.
Bürgerpartizipation
(2017)
Kommunale Kinder- und Jugendgremien sind eine Möglichkeit, junge Menschen in der Kommune zu beteiligen. Die Masterarbeit beschäftigt sich mit den kommunalen Kinder- und Jugendgremien im Land Brandenburg, über die es in der wissenschaftlichen Literatur nur wenige Erkenntnisse gibt. Die Arbeit gibt einen Überblick über die bestehenden Gremien und zeigt, welche Kinder und Jugendliche sich beteiligen und wie der Entwicklungsstand der Gremien ist. Ausgehend von der Partizipationsleiter von Hart geht die Arbeit zudem in zwei Fallstudien in Senftenberg und Oranienburg der Frage nach, ob es sich bei den Kinder- und Jugendgremien um ernstgemeinte Partizipation handelt.
Ausgehend von der These, dass kommunale Unternehmen gerade in strukturschwachen Regionen eine besondere politische und wirtschaftliche Bedeutung besitzen, wird die Entwicklung der kommunalen Wirtschaft im Land Brandenburg untersucht. Die Autoren bereiten dazu in einer Längsschnittanalyse nicht unmittelbar dazu abrufbare Daten der öffentlichen Statistik auf und untersetzen die statistische Analyse durch eine Einzelfallstudie. Im Ergebnis wird deutlich, dass Entscheidungen über Privatisierungen oder Kommunalisierungen keinen „Sachgesetzlichkeiten“ folgen, sondern politisch in Abhängigkeit von Situationsinterpretationen, Denkstilen, Macht- und Interessenkonstellationen getroffen werden. Die Offenheit der Entscheidung über die Zukunft der kommunalen Wirtschaft verweist damit auf politischen Handlungsspielraum und die politische Verantwortung für Ausbau, Erhalt oder Privatisierung kommunaler Unternehmen.
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie war bis zum 28. Dezember 2009 von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Ihr „Herzstück“ bildet die Einführung eines sog. Einheitlichen Ansprechpartners, der grenzüberschreitend tätig werdende Dienstleister bei den dafür erforderlichen Genehmigungsformalitäten unterstützen soll. Die konkrete Umsetzung des Einheitlichen Ansprechpartners variiert unter den Mitgliedsstaaten. In Deutschland oblag die Umsetzung des Einheitlichen Ansprechpartners den Bundesländern, die zwischen vier Optionen wählen konnten: dem Kommunalmodell, dem Kammermodell, dem Landesmodell oder einem Kooperationsmodell. Als Untersuchungsgegenstand wurde die Dienstleistungsrichtlinie gewählt, weil es sich um einen aktuellen Rechtsakt handelt, die Entstehungsgeschichte einen folgenreichen Umsetzungsprozess andeutete und die kommunale Ebene davon betroffen ist. Ein zentrales Element der Dienstleistungsrichtlinie ist der Einheitliche Ansprechpartner, der zur Verwaltungsvereinfachung beitragen soll.