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Menja Vy nazvali poetom ... : zizn'i literaturnoe tvorcestvo K. K. Pavlovoj v retrospektive vremeni
(2002)
Zur Vollmachterteilung zum Abschluss von Grundstücksgeschäften mit Beteiligung Minderjähriger
(2002)
Verfasser erörtert, im Zusammenhang mit dem Erfordernis der familienrechtlichen Genehmigung, die Problematik der Bevollmächtigung eines Dritten durch die Eltern bezüglich der Vertretung ihrer minderjährigen Kinder bei Grundstücksgeschäften. Er befasst sich zunächst mit der Natur und den Folgen des Genehmigungsvorbehalts sowie mit den Besonderheiten der hier in Rede stehenden Bevollmächtigung. Sodann behandelt er neben der Frage, ob das Vertretergeschäft dem Genehmigungsvorbehalt unterfalle, vor allem unter welchen Bedingungen die Genehmigung der Vollmachtserteilung des Dritten durch das Familiengericht in Betracht gezogen werden könne. Hierbei geht es insbesondere auf das Thema der unwiderruflichen Vollmacht ein. Der Autor beschäftigt sich in diesem Zusammehang auch mit den Konsequenzen, die die vorgenannte Rechtsprechung für die Beurkundungspraxis mit sich bringe.
Diskussionen um gesetzliche Neuerungen werden oft primär aus rechtlicher bzw. rechtssystematischer Perspektive geführt. Am Beispiel zweier Themenstellungen, die Schwerpunkte bei den Diskussionen um eine Novellierung des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes bilden - dem Einvernehmen in der Eingriffsregelung und FFH- Verträglicheitsprüfung sowie der Rolle der Naturschutzbeiräte - werden die gerade auch inhaltlichen Auswirkungen deutlich, die diese Bestimmungen im Verwaltungshandeln haben: Das mit der jeweils gleichgeordneten Naturschutzbehörde herzustellende Einvernehmen in der Eingriffsregelung stellt sicher, dass die Naturschutzbehörden als gleichberechtigter Partner in den Verfahren akzeptiert sind, die Vorhabensträger oft frühzeitig den Kontakt zu ihnen aufnehmen, erforderliche Abstimmungen dadurch bereits im Vorfeld erfolgen und unbestimmte Rechtsbegriffe valide ausgelegt werden. Für die FFH-Verträglichkeitsprüfung, die der Kontrolle bis hin zum europäischen Gerichtshof unterliegt, gilt dies in noch stärkerem Maße. Derartige "verfahrenspsychologische Wirkungen" gelten auch für die Rolle der Naturschutzbeiräte und ihr qualifiziertes Einspruchsrecht, das sie in bestimmten Fällen ausüben können: Dieses erweist sich als wesentlich für die Diskussionsbereitschaft von Vorhabensträgern und Naturschutzbehörden wie auch für die Motivation der Beiräte, sich ehrenamtlich zu engagieren und unentgeltlich ihr Fachwissen bereitzustellen. Die betrachteten Aspekte lassen somit exemplarisch deutlich werden, welche indirekten, verfahrensqualifizierenden Wirkungen einzelne gesetzliche Bestimmungen und Beteiligungsregelungen im praktischen Vollzug haben können. Diese wirken ihrerseits auf die formale, materiell-rechtliche Ebene zurück, z.B. indem sie hier zu mehr Verfahrens- und Rechtssicherheit führen. Gesetzliche Neuregelungen sollten daher nicht nur im Sinne eines formalen "Verschlankens" erfolgen, sondern es sollten dabei die gerade auch inhaltlichen Implikationen einzelner Bestimmungen mit erwogen werden. Summary Discussions on innovations in law are often focussed on a legal perspective or on legal systematics. The example of two issues that are focal points of the debate on the amendment of the Brandenburg Nature Conservation Act shows that legal regulations have also to be seen with respect to their substantive effect upon administrative action.
We argue that the Lagrangian L(R) for gravity should remain bounded at large curvature, and interpolate between the weak-field tested Einstein-Hilbert Lagrangian and a pure cosmological constant for large R with the curvature- saturated ansatz. The curvature-dependent effective gravitational constant tends to infinity for large R, in contrast to most other approaches where it tends to 0. The theory possesses neither ghosts nor tachyons, but it fails to be linearization stable. On the technical side we show that two different conformal transformations make L asymptotically equivalent to the Gurovich-ansatz on the one hand, and to Einstein's theory with a minimally coupled scalar field with self-interaction on the other.
Gegenstand der Entscheidung des OLG Hamm war die Erhebung einer eigenen Gebühr für die Versendung einer vom Notar beglaubigten Genehmigungserklärung. Der trägt bei der reinen Unterschriftsbeglaubigung keine Verantwortung für den Inhalt der abgegebenen Erklärung ; seine Amtstätigkeit ist abgeschlossen, wenn er dem Beteiligten die Erklärung mit dem Beglaubigungsvermerk zur weiteren Verwendung aushändigt. Der Verfasser folgt der Entscheidung, macht aber auch auf das "Problem" der ausdrücklichen Gebührenfreiheit der Versendung an Grundbuchamt und Registergericht sowie der Antragstellung bei ihnen aufmerksam. Ferner geht er auf die theoretische Unbegrenztheit der Versendungsgebühr ein.