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Menschenrechte lassen sich begreifen als Antworten auf exemplarische Unrechtserfahrungen, und ihr Grundanliegen ist es, die natürliche Freiheit des Menschen gegenüber ungerechtfertigten Beschränkungen durch die von Staaten und heute auch von supranationalen Organisationen ausgeübte Hoheitsgewalt zu schützen. Sie sind somit nicht nur elementare Rechtsverbürgungen. Sie künden auch von der Rolle des Individuums in der Gemeinschaft, und in ihnen spiegelt sich die Vorstellung vom Staat. Menschenrechte gelten als Errungenschaft der Neuzeit. Die geistesgeschichtlichen Wurzeln dieser mit der Natur des Menschen untrennbar verknüpften Rechte reichen jedoch weit zurück. Das vorliegende Werk zeichnet die historische Entwicklung der Menschenrechte von der Antike bis in die heutige Zeit nach.
In welcher Beziehung steht die praktische Philosophie zur Wirklichkeit der Menschenrechtsfragen in Recht und Politik? Wie kann und soll sie sich ihrem komplexen Gegenstand nähern? Inwieweit kommt ihr die Aufgabe zu, politisches Geschehen konkret zu kommentieren und Vorschläge für die Implementierung menschenrechtstheoretischer Annahmen zu machen? Wie lässt sie sich als anwendungsorientierte Disziplin denken, die jenseits reiner Begründungsdiskurse einen Beitrag zur globalen Stärkung der Menschenrechtsidee leistet?
Der vorliegende Sammelband geht diesen und verwandten Fragen in acht Beiträgen mit jeweils einem Kommentar nach und regt damit zum Nachdenken über das Selbstverständnis zeitgenössischer Menschenrechtsphilosophie an.
Am 24. und 25. Juni 2005 fand die siebte Konferenz des Forschungskreises Vereinte Nationen an der Universität Potsdam statt. Die Konferenz befaßte sich mit dem Thema „Chancen für eine Reform der Vereinten Nationen? Bilanz zum 60. Geburtstag der Weltorganisation".
Die Verbindung von Wissenschaft und Praxis auf der einen und die Beteiligung unterschiedlicher Disziplinen auf der anderen Seite sind für die „Potsdamer UNO-Konferenzen" kennzeichnend. Die sieben Referate, die jeweils mit Zusammenfassungen der anschließenden Diskussionen dokumentiert werden, tragen dementsprechend dazu bei, wichtige Tätigkeitsbereiche und Strukturfragen der Vereinten Nationen aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu diskutieren.
Diese Broschüre soll allen Interessierten die Möglichkeit geben, wichtige Aspekte der Diskussion über - beispielsweise - Strukturreformen im Bereich der Menschenrechtsvertragsausschüsse, die Zukunft humanitärer Interventionen, das Verhältnis von Friedenssicherung und Friedenskonsolidierung oder konkrete Reformbestrebungen beim Umweltprogramm UNEP kennenzulernen.
Der Forschungskreis dankt der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam für die Gastfreundschaft und dem MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam für die Kooperation bei der Organisation der traditionell am letzten Wochenende im Juni stattfindenden Konferenz. Besonderer Dank gilt der Deutschen Gesellschaft der Vereinten Nationen, Landesverband Berlin-Brandenburg, die die Konferenz finanziell unterstützt
hat.
Anläßlich des 60. Jahrestages der Unterzeichnung der Charta der Vereinten Nationen, in dessen zeitlicher Nähe die Konferenz stattfand, lud die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen am ersten Konferenztag zu einem Sektempfang; ihr sei hierfür herzlich gedankt.
Mit Kinderschuhen im Gepäck
(2015)
Zu kleine Kinderschuhe zwängen ein, zu große geben keinen Halt. Liebe, Fürsorge und Mitgefühl helfen, die jeweils passenden Kinderschuhe zu finden. In ihnen lernt das Kind am besten, seine individuellen Fähigkeiten zu entfalten, sie in die Gemeinschaft einzubringen und seinen eigenen Weg zu finden.
Der Band spannt einen Bogen von neurowissenschaftlichen Erkenntnissen und Grundfragen des Biografierens über Porträts von Persönlichkeiten bis hin zu gelebten menschenrechtlichen Werten.
Die Autoren und Autorinnen, Studierende der Universität Potsdam, gehen auf Spurensuche und fragen, wie die von ihnen vorgestellten Menschen zu denen wurden, die sie waren oder sind, ob und wie sie sich selbst fanden, ihre persönlichen Fähigkeiten entfalteten und anderen halfen. Sie stoßen auf kraftschenkende Kindheiten und erlebtes Glück, auf Authentizität, Verantwortung und Gleichwürdigkeit ebenso wie auf Schicksalsschläge, Ablehnung und Unrecht, auf Wünsche und Sehnsüchte, innere Zerrissenheit und Schmerz, vor allem aber auf die individuellen und sozialen Stärken dieser Persönlichkeiten.
Am 25. und 26. Juni 2004 fand die sechste Konferenz des Forschungskreises Vereinte Nationen an der Universität Potsdam statt. Die Konferenz befaßte sich mit dem Thema „Integrative Konzepte in der Reform der Vereinten Nationen". Kennzeichnend für die „Potsdamer UNO-Konferenzen", die traditionell am letzten Wochenende im Juni veranstaltet werden, sind die Verbindung von Wissenschaft und Praxis auf der einen Seite und die Beteiligung unterschiedlicher Disziplinen auf der anderen. Sieben Referate beschäftigten sich mit bisher nicht oder nicht genügend in der Arbeit der Vereinten Nationen einbezogenen Aspekten bei der Struktur-Reform. Die nachstehend abgedruckten sechs Beiträge - von Dr. Jochen Prantl, der zum Thema „Informelle Staatengruppen als Instrument zur Konfliktregulierung: Auswirkungen auf die Arbeitsweise des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen" referiert hatte, lag bei der Drucklegung der Broschüre kein Manuskript vor - und die zugehörigen Diskussionen, die hier zusammengefaßt wiedergegeben werden, geben ein anschauliches Bild von der Komplexität der Aufgabe „UN-Reform". Die damit verbundenen Fragen, die für das zukünftige Funktionieren der Vereinten Nationen, aber auch für das Klima innerhalb der internationalen Gemeinschaft sehr wichtig sind, werden in dieser Dokumentation diskutiert. Die im Forschungskreis vertretene deutschsprachige UN-Forschung machte auf der Konferenz deutlich, daß man zu kurz greift, wenn sich die Reformdiskussion auf den ständigen Sitz für die Bundesrepublik Deutschland im Sicherheitsrat beschränkt. Der Forschungskreis möchte mit dieser Broschüre allen Interessierten die Möglichkeit geben, andere, nicht minder wichtige Aspekte dieser Diskussion kennenzulernen. Der Forschungskreis dankt der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam für die Gastfreundschaft und dem MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam für die Kooperation bei der Organisation der Konferenz.
Die fünfte Konferenz des Forschungskreises Vereinte Nationen fand am 27. und 28. Juni 2003 an der Universität Potsdam statt. Sie stand unter dem Schwerpunktthema „Die deutsche UN-Politik 1973-2003", würdigte aber auch den Beitritt der Schweiz zu den Vereinten Nationen und widmete sich aus aktuellem Anlaß ebenfalls der ,,Neue[n] Struktur der UNInformationsarbeit in Europa".
Insgesamt sieben Referate bereiteten die Konferenzthemen in bewährter Kombination von Wissenschaft und Praxis auf. Die hier abgedruckten Referate machen zusammen mit den Diskussionen, die zusammengefaßt wiedergegeben werden, deutlich, daß die Attraktivität der Vereinten Nationen gerade für kleine und mittlere Staaten unvermindert vorhanden ist. Der Kontrast der Erwartungen des Neumitgliedes Schweiz mit den Erfahrungen der Bundesrepublik Deutschland aus drei Jahrzehnten Mitgliedschaft zeigt dabei ein interessantes Spektrum von Chancen und Grenzen auf.
Die deutschsprachige UN-Forschung aller Disziplinen muß ihren Standort stets aufs Neue definieren. Die Diskussionen, die auf der Konferenz geführt wurden, zeigen das Interesse und die Bereitschaft, sich dieser Herausforderung in Wissenschaft und Praxis zu stellen. Der Forschungskreis möchte mit dieser Broschüre allen Interessierten die Möglichkeit geben, an dieser Diskussion teilzuhaben.
Der Forschungskreis dankt der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam für die Gastfreundschaft und dem MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam für die organisatorische Kooperation.
Seit 1999 gibt es die Potsdamer UNO-Konferenzen des Forschungskreises Vereinte Nationen. Inzwischen ist es eine gute Tradition geworden, daß sich UN-Forscher, Politiker und Diplomaten im Sommer zur Potsdamer UNO-Konferenz treffen.
Die Konferenzen des Forschungskreises Vereinte Nationen stehen im Zeichen des interdisziplinären Dialogs in der UN-Forschung zwischen Völkerrechts- und Politikwissenschaft und dienen zugleich der Standortbestimmung der deutschen UN-Forschung im internationalen Kontext.
Die vierte Konferenz des Forschungskreises, die am 28. und 29. Juni 2002 wiederum in den Räumen der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam stattfand, widmete sich der Zusammenarbeit der Vereinten Nationen mit der Europäischen Union und mit der NATO sowie den Problemen, die sich den Vereinten Nationen bei der Bekämpfung des Terrorismus in völkerrechtlicher Hinsicht und beim Schutz der Menschenrechte stellen.
Die in dieser Broschüre veröffentlichten Referate der vierten Konferenz machen zusammen mit den Diskussionen, die zusammenfassend dargestellt werden, deutlich, daß die Vereinten Nationen bei der Erfüllung ihrer durch die Charta gestellten Aufgaben auf die Zusammenarbeit mit regionalen politischen und militärischen Organisationen angewiesen sind. Bei der Auseinandersetzung mit politischen Konflikten, internationalen Krisen und aktuellen Herausforderungen wie dem internationalen Terrorismus sind ihnen dabei durch die machtpolitischen Realitäten deutliche Grenzen gesetzt und können sie oft weniger Akteur als vielmehr Schiedsrichter und Wahrer der Menschenrechte sein.
Die ersten beiden Konferenzen des Forschungskreises Vereinte Nationen im Dezember 1999 und im Juni 2000 in der Universität Potsdam standen im Zeichen des interdisziplinären Dialogs in der UN-Forschung zwischen Völkerrechts- und Politikwissenschaft und dienten zugleich der Standortbestimmung der deutschen UN-Forschung im internationalen Kontext.
Die dritte Konferenz des Forschungskreises, die am 29. und 30. Juni 2001 wiederum in den Räumen der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam stattfand, widmete sich der Bilanz der Arbeit der Vereinten Nationen ein Jahr nach dem Milleniumsgipfel 2000 in New York in ihren Hauptaufgabengebieten sowie der deutschen UN-Politik in diesem Kontext.
Die in dieser Broschüre veröffentlichten Referate der dritten Konferenz spiegeln zusammen mit den Diskussionen, die zusammenfassend dargestellt werden, die weitreichenden strukturellen Probleme, denen sich die Vereinten Nationen durch die Prozesse der Globalisierung in der Friedenssicherung, beim Schutz der Menschenrechte und in der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit ausgesetzt sehen. Sie stellen eine erste Evaluation der Reformmaßnahmen dar, die seit dem Milleniumsgipfel beschlossen wurden. Zugleich verdeutlichen sie die enge Wechselbeziehung zwischen der Arbeit der Weltorganisation und der nationalen Außenpolitik ihrer Mitgliedsländer, wie sie sich am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland zeigt.
Die erste Konferenz im Dezember 1999, die Gründungskonferenz, mündete nach einer intensiven Diskussion über die Situation in der deutschen UN-Forschung in die Gründung des Forschungskreises Vereinte Nationen. Dieser hat sich vor allem die bessere Kommunikation untereinander, die Förderung des interdisziplinären Dialogs und des wissenschaftlichen Nachwuchses in der UN-Forschung zum Ziel gesetzt. Die zweite Konferenz des Forschungskreises fand am 30. Juni und 1. Juli 2000, ebenfalls in den Räumen der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam, im Vorfeld einer wichtigen UN-Konferenz, nämlich des Milleni-um-Gipfels im September 2000 in New York statt. Sie widmete sich einer kritischen Bilanz der Rolle der Vereinten Nationen bei der Suche nach Lösungen für die globalen Probleme, in ihren Hauptaufgabengebieten Friedenssicherung, Demokratisierung, Schutz der Menschenrechte und Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung. Die in dieser Broschüre veröffentlichten Referate der zweiten Konferenz spiegeln zusammen mit den Diskussionen, die zusammenfassend dargestellt werden, die großen Herausforderungen, aber auch die Chancen der Vereinten Nationen bei der Lösung der globalen Probleme, vor die sich die Völker der Welt zum Beginn des neuen Jahrtausend gestellt sehen.
Das Heft dokumentiert die siebte Konferenz des Forschungskreises Vereinte Nationen, die am 23. und 24. Juni 2006 an der Universität Potsdam stattfand. Unter dem Titel „Ein Jahr nach dem UN-Weltgipfel 2005 – Eine Bilanz der Reformbemühungen “ widmete sich die Konferenz wichtigen strukturellen Fragen und nahm einzelne Tätigkeitsfelder der Weltorganisation in den Blick. Die aus unterschiedlichen Disziplinen und aus Wissenschaft und Praxis kommenden Referentinnen und Referenten ziehen in den Referaten eine kritische Bilanz und untersuchen, was den Erklärungen des feierlichen Weltgipfels vom September 2005 an konkreten Reformschritten gefolgt ist. In für die „Potsdamer UNO-Konferenzen“ typischer Weise wird allen Interessierten die Möglichkeit gegeben, wichtige Aspekte der aktuellen Diskussion kennenzulernen, welche vor allem die Reform der UN-Hauptorgane, Reformen im Entwicklungssystem der Vereinten Nationen und im Bereich der Überwachung von Menschenrechtsverträgen betreffen sowie Fragen der Friedenssicherung und die Beteiligung von Zivilgesellschaft und Parlamentariern. Außerdem würdigt die Broschüre schweizerische Reforminitiativen in den UN und dokumentiert die aktuelle Diskussion über die deutschsprachige UN-Forschung.
Inhalt: Günther Unser: UN-Profile kleiner und mittlerer Staaten am Beispiel der Schweiz, Österreichs und Liechtensteins Johannes Varwick: Deutschland und die UNO: eine abgekühlte Freundschaft? Dominik Steiger: Deutschland im System kollektiver Sicherheit Lilly Sucharipa-Behrmann: „UN Women“ – die United Nations Entity for Gender Equality and the Empowerment of Women: eine erste Bilanz Theodor Rathgeber: Der UN-Menschenrechtsrat: Was kann er leisten, was nicht?
Gegenstand dieser Studie ist ein Bereich der Verfassungsgerichtsbarkeit, der laufend an Bedeutung gewinnt. Die Existenz selbständiger Verfassungsräume auf Bundes- und Länderebene ermöglicht ein Nebeneinander von Verfassungsgerichtsbarkeit in Bund und Ländern. § 90 Abs. 3 BVerfGG bestätigt ausdrücklich das Recht der Länder, ein Landesverfassungsbeschwerdeverfahren einzuführen, um die landesstaatlichen Grundrechtsgewährleistungen abzusichern. In den alten Bundesländern ist diese Möglichkeit eher zurückhaltend genutzt worden, dagegen haben die fünf beigetretenen Länder sämtlich von ihr Gebrauch gemacht. Am Beispiel des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg werden die Möglichkeiten und Grenzen des Grundrechtsschutzes durch ein Landesverfassungsgericht dargestellt.
In ihrer jetzigen Gestalt greift die Studie die aktuellen rechtlichen und tatsächlichen Entwicklungen auf, die die Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzern aufwirft. Das Individuum ist im zwanzigsten Jahrhundert nicht nur zum Inhaber völkerrechtlich begründeter Rechtspositionen - der Menschenrechte - geworden. Der einzelne muss mittlerweile auch damit rechnen, für schwere Menschenrechtsverletzungen auf der Grundlage des Völkerrechts strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Für die Durchsetzung der Menschenrechte ist dies ein weiterer bedeutender Schritt.
Inhalt: Markus Loewe: Konzeptionelle Stärken und Schwächen der Millennium : Development Goals (MDGs) Ingo Winkelmann: Die Vereinten Nationen, das Seerecht und die Polarregionen Helmut Volger: Die Reform der Arbeitsmethoden des Sicherheitsrats – eine Bilanz nach zwei Jahrzehnten Norman Weiß: Der UN-Menschenrechtsschutz zehn Jahre nach dem Millenniumsgipfel – neue Strukturen und neue Herausforderungen – auch neue Chancen? Otto Lampe: Deutschland und die Vereinten Nationen – aktuelle Entwicklungen
Der Forschungskreis Vereinte Nationen wurde 1999 als informelles Netzwerk für UN-Forschung gegründet mit dem Ziel, den Informationsaustausch unter den Wissenschaftlern der verschiedenen Fachdisziplinen und den Dialog mit den Praktikern zu fördern. Die regelmäßig stattfindenden Potsdamer UNO-Konferenzen des Forschungskreises Vereinte Nationen widmen sich der kritischen Analyse der UN-Forschung. Darüber hinaus bieten sie ein Forum für die Diskussion mit Politikern, UN-Mitarbeitern, Diplomaten und Journalisten über die Aufgaben der Vereinten Nationen und ihre Strukturen sowie über Konzepte zu ihrer Reform. Im vorliegenden Buch werden wichtige Referate der Potsdamer UNO-Konferenzen 2000 – 2008 veröffentlicht, die sich unter anderem den Themenbereichen Friedenssicherung, Menschenrechtsschutz und Umweltschutz durch die Vereinten Nationen, der Reform der UN-Hauptorgane sowie der deutschen UN-Politik und der UN-Politik im Rahmen der Europäischen Union widmen, und die ergänzt werden durch Beiträge der beiden Herausgeber zu den Problemen und Perspektiven der UN-Forschung in Deutschland.
Der Band enthält die Vorträge einer Konferenz vom November 2009 in Potsdam. Die Texte untersuchen anhand ausgewählter Beispiele die Entwicklungen der zurückliegenden zwanzig Jahre im Zivilrecht, Strafrecht und öffentlichen Recht. Die Bundesrepublik Deutschland sieht sich seit der Wiedervereinigung und dem Ende des Kalten Krieges in einer ganz neuen Situation. Dies gilt für den völkerrechtlichen Rahmen ihrer Außenpolitik, für den Wettbewerb der Rechtsordnungen, für die mit erhöhter Dynamik fortschreitende europäische Einigung und ihre Konsequenzen. Die bei der Grundrechtsinterpretation im Mehrebenensystem auftauchenden Divergenzen und die Auswirkungen technischer Neuerungen auf das Sozialverhalten prägen Rechtswirklichkeit und Rechtsdogmatik.
Das vorliegende Heft 16 der Reihe Studien zu Grund- und Menschenrechten enthält den Tagungsband zum Workshop „Mechanismen zur Folterverhütung im Vergleich“, welcher am 6. und 7. Oktober 2010 in Potsdam stattfand und die unterschiedlichen Mechanismen zur Folterprävention auf universeller, regionaler und nationaler Ebene beleuchtete.
Das vorliegende Heft 14 der Reihe Studien zu Grund- und Menschenrechten enthält die bisher umfassendste und intensivste Darstellung, rechtliche Analyse und Bewertung des Falles Khaled el- Masri. Die sorgsam begründeten Überlegungen bereiten in jedem Fall das Fundament einer fruchtbaren, möglicherweise streitigen Diskussion. Richtig ist gewiß – und dies durchzieht die Ausführungen wie ein roter Faden –, daß der Kampf gegen den internationalen Terrorismus nicht zur Aufgabe der Werte und Normen führen darf, die gegen den Terrorismus gerade verteidigt werden sollen. Bei aller Schwierigkeit, die bei der Definition der damit bestehenden staatlichen Handlungsbandbreite besteht, muß hierüber im Kreis der demokratischen Rechtsstaaten Einigkeit bestehen oder noch hergestellt werden.
Content: I. The nature and form of international law 1. The acceptance of the existence of an international legal order 2. The legal position of the individual in international law II. Obligations of states in the protection of international human rights 1. Treaty-based human rights obligations 2. The nature of treaty-based human rights obligations 3. The ”absolute” and ”objective” character of human rights treaty obligations 4. Human rights conventions as self-contained regimes 5. The problem of characterisation of human rights obligations of states III. Human rights obligations arising from general principles of international law 1. Obligations erga omnes and human rights norms 2. The outlawing of genocide as obligation erga omnes 3. Protection from slavery as obligation erga omnes 4. The outlawing of acts of aggression as obligation erga omnes 5. Protection from racial discrimination as obligation erga omnes 6. The basic rights of the human person as obligation erga omnes 7. Jus Cogens and the search for peremptory norms of human rights 8. International crimes and human rights norms 9. The relationship between the concepts: erga omnes, jus cogens, international crime and human rights IV. International instruments for the coercive enforcement of state obligations to ‘respect and ensure’ human rights 1. Countermeasures as consequences of breach of treaties in international law 2. Application of reprisals for the enforcement of treaty-based human rights obligations 3. Intervention for the protection of human rights in international law 4. Intervention by the Security Council for the protection of human rights: the situation before the East-West détente 5. Humanitarian intervention after the end of the Cold War 6. The legal nature of ECOWAS intervention in the Liberian Civil War 7. The legality of NATO’s intervention in Kosovo 8. Some instances of intervention with mixed motives V. Non-forceful measures for the enforcement of states’ human rights obligations 1. Economic and financial pressure as means of enforcing states’ obligation to respect and observe human rights 2. The application of the clausula rebus sic stantibus for the protection of human rights 3. The enforcement of human rights through the World Bank 4. The enforcement of human rights through the ILO 5. Diplomatic recognition as an instrument for securing a state's respect and promotion of human rights 6. Refusal to comply with an extradition agreement as a means of enforcing a state’s human rights obligations 7. Denial of immunity as a means of enforcing a state’s human rights obligations 8. Publicity as an instrument for the enforcement of human rights VI. Judicial enforcement of state obligations to ‘respect and ensure’ human rights 1. Enforcement of human rights through International Criminal Tribunals 2. The International Criminal Tribunal for Yugoslavia 3. The International Criminal Tribunal for Rwanda 4. The International Special Court of Sierra Leone Résumé