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I. Einführung
II. Die Kreaturwürde im schweizerischen
Recht – Entstehung und Konzeption
III. Inhalt und Bedeutung der Kreaturwürde
IV. Die besondere Herausforderung:
Würde der Pflanze
V. Kreaturwürde und Menschenwürde
VI. Kreaturwürde in der Gentechnologie
VII. Kreaturwürde im Tierschutz
VIII. Reflexion
In diesem Text soll zweierlei gezeigt werden. Erstens, weil Menschen Rechte haben, gibt es wenigstens einige Tiere, die Rechte haben (I.). Zweitens, wir können die Rechte von Tieren nicht willkürfrei auf die Art begrenzen, die wir selber bilden; Menschen sind nicht die einzigen Tiere, die Rechte haben (II.).
Zwischen Sein und Sollen
(2015)
Bericht über die Tätigkeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2014
(2015)
Zusammenfassung – nichtamtliche Leitsätze:
• Ein allgemeines Burkaverbot in der Öffentlichkeit verstößt nicht gegen Art. 8 oder 9
EMRK.
• Das Tragen einer Burka unterfällt als private Lebensführung dem Schutzbereich des
Art. 8 EMRK sowie als Religionsausübung dem Schutzbereich des Art. 9 EMRK.
• Ein allgemeines Burkaverbot in der Öffentlichkeit zum Schutz der Sicherheit verfolgt
ein legitimes Ziel, ist in Ermangelung einer allgemeinen Gefahr aber nicht erforderlich
und damit unverhältnismäßig.
• Der Schutz des Respekts für die Gleichheit von Mann und Frau oder für die Menschenwürde
lässt sich nicht als legitimes Ziel für ein Burkaverbot heranziehen.
• Der Schutz des Respekts für die Minimalbedingungen gesellschaftlichen Zusammenlebens
stellt ein legitimes Ziel für ein Burkaverbot dar. Das Burkaverbot ist angesichts
des breiten staatlichen Ermessensspielraums in einer solchen Frage nicht unverhältnismäßig.
Aus dem Inhalt:
- 10 Jahre Responsibility to Protect: Ein Sieg für die Menschenrechte? – Eine politik- und rechtswissenschaftliche Analyse
- Neue Regeln zur Abwesenheit des Angeklagten vor dem IStGH:
Menschenrechtliche Anforderungen an In-absentia-Verfahren
- EGMR: S.A.S. ./. Frankreich – Urteilsbesprechung zum Burkaverbot
Jahresbericht 2014
(2015)
Das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam (MRZ) beging im Jahr 2014 sein zwanzigjähriges Bestehen. Aus diesem Grund beschäftigt sich der aktuelle Jahresbericht nicht nur – wie ansonsten üblich – mit der spezifischen Organisationsstruktur und der Arbeit im Berichtszeitraum, sondern gibt einleitend einen knappen Überblick über die umfangreiche Tätigkeit des MRZ seit seiner Gründung. Diese Bilanz wird durch eine ausführliche Liste der Veranstaltungen und Schriftenreihen im Anhang vervollständigt.
I. Gründung, Aufgaben und Struktur des Hochkommissariats
II. Zur Rolle des OHCHR im und gegenüber dem Menschenrechtsrat
III. Zu Erfolgschancen von Feldmissionen in eher schwierigen Ländern: China, Russische Föderation, Afghanistan, Sudan und Kolumbien
IV. Zur Frage der politischen Unabhängigkeit des OHCHR
V. Schlussfolgerungen und Ausblick
Die Beziehungen zwischen den Vereinten Nationen und nichtstaatlichen Akteuren
haben seit den 1990er Jahren einen radikalen Wandel erlebt. Nach der
Rio-Konferenz über Umwelt und Entwicklung 1992 stand in den Vereinten Nationen
zunächst die Frage im Vordergrund, wie der gewachsenen Bedeutung
der Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in der Arbeit und den Strukturen der
Weltorganisation Rechnung getragen werden könnte. Seit Ende der 1990er Jahre
dominierten innerhalb der Vereinten Nationen und einiger ihrer Spezialorgane
und Sonderorganisationen zunehmend die Bemühungen, Privatunternehmen
und ihre Interessenvertreter aktiver in die Arbeit der Vereinten Nationen zu integrieren.
Dies geschah zum einen in Form unterschiedlichster bilateraler Kontakte
und Kooperationsvorhaben zwischen Unternehmen und UN-Akteuren, zum anderen
im Rahmen von Dialogveranstaltungen und gemeinsamen Initiativen von
Regierungen, zwischenstaatlichen Gremien, Wirtschaftsvertretern und NGOs, für
die im Folgeprozess der Rio-Konferenz der Begriff der Multistakeholder-Partnerschaften
geprägt wurde.
Der folgende Beitrag nimmt diese Entwicklung kritisch unter die Lupe. Er
zeichnet im Zeitraffer nach, wie sich die Beziehungen zwischen den Vereinten
Nationen und nichtstaatlichen Akteuren gewandelt haben, beschreibt das Ausmaß
und die Bandbreite der neuen Partnerschaftsansätze, erörtert Risiken und
Nebenwirkungen dieses Paradigmenwechsels in der internationalen Politik und
skizziert zum Schluss, welche Konsequenzen sich daraus für die Vereinten Nationen
abzeichnen.