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Der Verfasser kommentiert den Beschluss des BayObLG vom 12.11.1999, 1 Z BR 34/99. Das erkennende Gericht beschäftigte sich mit der Frage der Nachlassspaltung und Ermittlung der Eigentumsverhältnisses, wenn dem Nachlass einer vor dem 3.11.1990 verstorbenen Erlasserin das Miteigentum von Grundstücken in der ehemaligen DDR zugerechnet wird.