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Die Apartheid in Südafrika war ein Unrechtssystem. Zu den Grausamkeiten des Regimes zählten Massaker, Folter, Mord, Freiheitsberaubung, Zwangsumsiedlung, ökonomische Benachteiligung und alltägliche Diskriminierung. Was nach dem Ende eines solchen Unrechtssystems bleibt, ist die Frage nach dem Umgang mit der Vergangenheit. Die drei grundlegenden Möglichkeiten der Vergangenheitsbewältigung sind die rein justiziare Aufarbeitung, eine Generalamnestie oder ein drittes Modell, das zum Ziel hat, die Vorteile der beiden anderen Strategien zu vereinen. In Südafrika versuchte man, auch als Kompromiss aller Beteiligter, diesen dritten Weg mit der Einrichtung der Wahrheits- und Versöhnungskommission, die mittlerweile weltweit zum Sinnbild dieser Form der Vergangenheitsbewältigung geworden ist. Das Ziel der Studie war dabei zu klären: War die Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika als Strategie der Vergangenheitsbewältigung erfolgreich? Im Einzelnen widmete sich die TRC in drei Hauptausschüssen (Menschenrechtsausschuss, Amnestieausschuss und Wiedergutmachungsausschuss) den folgenden Zielen: Aufklärung der Menschenrechtsverletzungen, Klärung des Verbleibs verschwundener Personen, Klärung dessen, was während der Apartheid und der Übergangsphase zerstört wurde um die Verbrechen zu verschleiern, Wiedergutmachung für die Opfer und Amnestierung der Täter bei politisch motivierten Taten. Dieser letzte Punkt war jedoch an die völlige Offenlegung der Tat und ein öffentliches Eingeständnis gebunden. Zum einen zeigt die Analyse die großen Erfolge der Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika. Sie hat mehr und vor allem genauere Informationen über die Apartheid zusammengetragen, als je eine andere Untersuchung es geschafft hat. Mit der starken Beteiligung der Bevölkerung am Prozess der Aufklärung konnte sie einen Prozess in Gang bringen, der zur Entstehung einer neuen Menschenrechtskultur beitrug und auch einen Anstoß zur Versöhnung gab. Durch die intensive Aufarbeitung der Vergangenheit in einem gesamtgesellschaftlichen Prozess schaffte es die TRC auch, eine politische Kultur anzuregen, die unentbehrlich ist, will man nach einem Unrechtssystem eine demokratische Zukunft aufbauen. Das Verständnis oder zumindest eine Ahnung von dem was Menschenrechtsverletzungen bedeuten, wurde in dieser Zeit tief im Bewusstsein der meisten Südafrikaner verankert. Es wurde eine „operative Wahrheit“ geschaffen, die, wenn auch unter Protesten aller Parteien, letztlich anerkannt wurde und somit ein zukünftiges Leugnen der Apartheidsverbrechen unmöglich machte. Aber auch die Befreiungsbewegungen mussten brutale Verbrechen eingestehen. Zum anderen wird ebenso deutlich, dass die gestellten Anforderungen bei weitem zu hoch waren. Obwohl große Bereiche der alltäglichen Apartheid komplett unberücksichtigt blieben. Bei der Wahrheitsfindung wurde deutlich, dass die drei Ausschüsse weit von einer wirklichen Aufklärung der Untaten der Apartheid entfernt blieben. Auch in Bezug auf die Täter erreichte die Kommission nur zum Teil ihre Ziele. Verglichen mit den aufgeklärten Verbrechen, beantragte nur ein Bruchteil der Täter Amnestie. Die Logik, durch den Anreiz der Straffreiheit eine rege Beteiligung der Täter am Aufklärungsprozess zu erreichen, ging nicht auf. Bei der Wiedergutmachung zeigte sich, dass es einer der größten Konstruktionsfehler der TRC war, die Umsetzung der Entschädigungen dem Parlament und der Regierung zu überlassen. Der Wiedergutmachungsausschuss erarbeitete lediglich Vorschläge an den Präsidenten. Die wurden jedoch nie in dieser Form umgesetzt und stellten damit die TRC als Ganze bei Teilen der schwarzen und farbigen Bevölkerung in Frage. Einen direkten Zusammenhang zwischen der TRC und einer Befriedung der Bevölkerung herzustellen, wäre vermessen. Noch immer ist Südafrika ein gespaltenes Land. Ähnliches gilt bei der Legitimierung und Konsolidierung der neuen demokratischen Ordnung. Auch hier ist die Kommission ein Baustein, auf den nicht verzichtet werden konnte. Ihr diesen Erfolg, und es ist ein Erfolg im heutigen Südafrika, alleine zuzuschreiben, wäre eine extreme Überschätzung ihrer Möglichkeiten. Unterm Strich bleibt: Die TRC konnte nicht all ihre Ziele erreichen, aber sie hat sich gerade unter den Voraussetzungen des Übergangsprozesses als eine sinnvolle Form der Vergangenheitsbewältigung erwiesen, die grundlegend wichtige Ergebnisse erarbeiten konnte. Sie kann somit trotz der Berücksichtigung einer Vielzahl von Problemen als Erfolg gewertet werden.
Am 24. und 25. Juni 2005 fand die siebte Konferenz des Forschungskreises Vereinte Nationen an der Universität Potsdam statt. Die Konferenz befaßte sich mit dem Thema „Chancen für eine Reform der Vereinten Nationen? Bilanz zum 60. Geburtstag der Weltorganisation".
Die Verbindung von Wissenschaft und Praxis auf der einen und die Beteiligung unterschiedlicher Disziplinen auf der anderen Seite sind für die „Potsdamer UNO-Konferenzen" kennzeichnend. Die sieben Referate, die jeweils mit Zusammenfassungen der anschließenden Diskussionen dokumentiert werden, tragen dementsprechend dazu bei, wichtige Tätigkeitsbereiche und Strukturfragen der Vereinten Nationen aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu diskutieren.
Diese Broschüre soll allen Interessierten die Möglichkeit geben, wichtige Aspekte der Diskussion über - beispielsweise - Strukturreformen im Bereich der Menschenrechtsvertragsausschüsse, die Zukunft humanitärer Interventionen, das Verhältnis von Friedenssicherung und Friedenskonsolidierung oder konkrete Reformbestrebungen beim Umweltprogramm UNEP kennenzulernen.
Der Forschungskreis dankt der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam für die Gastfreundschaft und dem MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam für die Kooperation bei der Organisation der traditionell am letzten Wochenende im Juni stattfindenden Konferenz. Besonderer Dank gilt der Deutschen Gesellschaft der Vereinten Nationen, Landesverband Berlin-Brandenburg, die die Konferenz finanziell unterstützt
hat.
Anläßlich des 60. Jahrestages der Unterzeichnung der Charta der Vereinten Nationen, in dessen zeitlicher Nähe die Konferenz stattfand, lud die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen am ersten Konferenztag zu einem Sektempfang; ihr sei hierfür herzlich gedankt.
Die ersten beiden Konferenzen des Forschungskreises Vereinte Nationen im Dezember 1999 und im Juni 2000 in der Universität Potsdam standen im Zeichen des interdisziplinären Dialogs in der UN-Forschung zwischen Völkerrechts- und Politikwissenschaft und dienten zugleich der Standortbestimmung der deutschen UN-Forschung im internationalen Kontext.
Die dritte Konferenz des Forschungskreises, die am 29. und 30. Juni 2001 wiederum in den Räumen der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam stattfand, widmete sich der Bilanz der Arbeit der Vereinten Nationen ein Jahr nach dem Milleniumsgipfel 2000 in New York in ihren Hauptaufgabengebieten sowie der deutschen UN-Politik in diesem Kontext.
Die in dieser Broschüre veröffentlichten Referate der dritten Konferenz spiegeln zusammen mit den Diskussionen, die zusammenfassend dargestellt werden, die weitreichenden strukturellen Probleme, denen sich die Vereinten Nationen durch die Prozesse der Globalisierung in der Friedenssicherung, beim Schutz der Menschenrechte und in der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit ausgesetzt sehen. Sie stellen eine erste Evaluation der Reformmaßnahmen dar, die seit dem Milleniumsgipfel beschlossen wurden. Zugleich verdeutlichen sie die enge Wechselbeziehung zwischen der Arbeit der Weltorganisation und der nationalen Außenpolitik ihrer Mitgliedsländer, wie sie sich am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland zeigt.
In ihrer jetzigen Gestalt greift die Studie die aktuellen rechtlichen und tatsächlichen Entwicklungen auf, die die Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzern aufwirft. Das Individuum ist im zwanzigsten Jahrhundert nicht nur zum Inhaber völkerrechtlich begründeter Rechtspositionen - der Menschenrechte - geworden. Der einzelne muss mittlerweile auch damit rechnen, für schwere Menschenrechtsverletzungen auf der Grundlage des Völkerrechts strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Für die Durchsetzung der Menschenrechte ist dies ein weiterer bedeutender Schritt.
Seit 1999 gibt es die Potsdamer UNO-Konferenzen des Forschungskreises Vereinte Nationen. Inzwischen ist es eine gute Tradition geworden, daß sich UN-Forscher, Politiker und Diplomaten im Sommer zur Potsdamer UNO-Konferenz treffen.
Die Konferenzen des Forschungskreises Vereinte Nationen stehen im Zeichen des interdisziplinären Dialogs in der UN-Forschung zwischen Völkerrechts- und Politikwissenschaft und dienen zugleich der Standortbestimmung der deutschen UN-Forschung im internationalen Kontext.
Die vierte Konferenz des Forschungskreises, die am 28. und 29. Juni 2002 wiederum in den Räumen der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam stattfand, widmete sich der Zusammenarbeit der Vereinten Nationen mit der Europäischen Union und mit der NATO sowie den Problemen, die sich den Vereinten Nationen bei der Bekämpfung des Terrorismus in völkerrechtlicher Hinsicht und beim Schutz der Menschenrechte stellen.
Die in dieser Broschüre veröffentlichten Referate der vierten Konferenz machen zusammen mit den Diskussionen, die zusammenfassend dargestellt werden, deutlich, daß die Vereinten Nationen bei der Erfüllung ihrer durch die Charta gestellten Aufgaben auf die Zusammenarbeit mit regionalen politischen und militärischen Organisationen angewiesen sind. Bei der Auseinandersetzung mit politischen Konflikten, internationalen Krisen und aktuellen Herausforderungen wie dem internationalen Terrorismus sind ihnen dabei durch die machtpolitischen Realitäten deutliche Grenzen gesetzt und können sie oft weniger Akteur als vielmehr Schiedsrichter und Wahrer der Menschenrechte sein.
Das Heft dokumentiert die siebte Konferenz des Forschungskreises Vereinte Nationen, die am 23. und 24. Juni 2006 an der Universität Potsdam stattfand. Unter dem Titel „Ein Jahr nach dem UN-Weltgipfel 2005 – Eine Bilanz der Reformbemühungen “ widmete sich die Konferenz wichtigen strukturellen Fragen und nahm einzelne Tätigkeitsfelder der Weltorganisation in den Blick. Die aus unterschiedlichen Disziplinen und aus Wissenschaft und Praxis kommenden Referentinnen und Referenten ziehen in den Referaten eine kritische Bilanz und untersuchen, was den Erklärungen des feierlichen Weltgipfels vom September 2005 an konkreten Reformschritten gefolgt ist. In für die „Potsdamer UNO-Konferenzen“ typischer Weise wird allen Interessierten die Möglichkeit gegeben, wichtige Aspekte der aktuellen Diskussion kennenzulernen, welche vor allem die Reform der UN-Hauptorgane, Reformen im Entwicklungssystem der Vereinten Nationen und im Bereich der Überwachung von Menschenrechtsverträgen betreffen sowie Fragen der Friedenssicherung und die Beteiligung von Zivilgesellschaft und Parlamentariern. Außerdem würdigt die Broschüre schweizerische Reforminitiativen in den UN und dokumentiert die aktuelle Diskussion über die deutschsprachige UN-Forschung.
Die vorliegende Zusammenstellung deutscher Menschenrechtspreise dokumentiert menschenrechtliches Engagement aus verschiedenen Perspektiven: - Erstens gibt die Sammlung einen Überblick über die von Einrichtungen und Organisationen vergebenen Menschenrechtspreise. Sie informiert über die Preise selbst und über die aktuellen Preisträger ebenso wie über die Wertvorstellungen und Ziele ihrer Stifter und deren postalische und elektronische Adressen, um bei der Suche nach möglichen Ansprechpartnern behilflich zu sein. - Zweitens vermittelt die Sammlung einen Eindruck von der Vielfalt menschenrechtlichen Handelns am Beispiel der aktuellen Preisträger und weist auf ihre herausragenden und zu würdigenden Leistungen hin. Die Zusammenstellung zeigt, dass Empathie und Empowerment möglich und dem Anliegen förderlich sind. - Drittens bekundet sie das Bedürfnis, den Einsatz für Menschenwürde und Schutz der Menschenrechte öffentlich zu ehren. Damit ist die Absicht verbunden, gesellschaftliches Interesse für diese Fragen zu wecken, die dem Ziel folgt, Menschenrechte leben zu lernen. Die überwiegende Mehrheit – das heißt 35 – der aktuell insgesamt 43 deutschen Menschenrechtspreise wurde erst in den letzten 20 Jahren eingerichtet. Das lässt auch auf den wachsenden Nachdruck im menschenrechtsverbundenen Auftreten (und Handeln) von politischen, konfessionellen, künstlerischen, sportlichen oder auch privatwirtschaftlichen Verantwortungsträgern schließen. Aus der Vielzahl der vergebenen Ehrenpreise wurden all jene Auszeichnungen in der Auflistung berücksichtigt, die entweder im Titel oder in der Beschreibung der Vergabekriterien und Begründungen auf die Begriffe der Menschenrechte und Menschenwürde Bezug nehmen. Grundlage der Daten und Einschätzungen sind in der Regel die Selbstdarstellungen der Vergabeeinrichtungen, wie sie ihren Homepages zu entnehmen waren. Die Web-Adressen – wie unter der Rubrik Kontakt jeweils angegeben – gelten als Beleg. Stichtag für den Rechercheschluss ist der 30. April 2010.
Transitional Justice bezeichnet staatliche Anstrengungen um vergangene Menschenrechtsverletzungen am Ende von Represionen aufzuarbeiten. Reparationszahlungen an die Opfer, die eines der Hauptinstrumente staatlicher Aufarbeitung darstellen können, blieben in der Transitional Justice-Literatur vergleichweise unerforscht. Dieses Buch versucht diese Lücke zu schließen und fragt, warum manche Staaten solche Programme eingeleitet haben, während andere junge Demokratien darauf verzichteten. Dabei setzt sie Reparationszahlungen in den Kontext anderer Transitional Justice-Maßnahmen und greift gleichzeitig zwei Haupterklärungsansätze für gerichtliche Verfahren und Wahrheitskommissionen auf. In diesem Zusammenhang ist die Frage, inwieweit Transitional Justice aus moralischer Überzeugung oder aus taktischem Kalkül der neuen Eliten eingeleitet wurde. In dem die Arbeit diese Frage am Beispiel der Zahlung von Entschädigungsleistungen diskutiert, kann sie auch Aussagen darüber machen, wie valide die bestehenden Erklärungsansätze für Transitional Justice sind. Anhand der südamerikanischen Regimewechsel in den 1980ern wird aufgezeigt, dass Reparationszahlungen oft zur Legitimation von Amnestien verwendet wurden. Wenn Täter und Opfer relativ starkes Drohpotential besaßen, versuchten Regierungen den Opfern durch Entschädigung entgegenzukommen um Amnestien für die Täter bei gleichzeitiger Anerkennung der Taten zu rechtfertigen. Entschädigungszahlungen wurden somit oft aus strategischen Erwägungen geleistet, was man bei der normativen Bewertung dieser Programme berücksichtigen sollte.
Die achte Konferenz des Forschungskreises Vereinte Nationen wurde am 28. Juni 2008 an der Universität Potsdam veranstaltet. Das Thema der Konferenz lautete „Die Vereinten Nationen in den internationalen Beziehungen“. Für die „Potsdamer UNO-Konferenzen“ sind die Verbindung von Wissenschaft und Praxis auf der einen und die Beteiligung unterschiedlicher Disziplinen auf der anderen Seite kennzeichnend. Die vier Referate, die in der vorliegenden Broschüre dokumentiert werden, blicken aus unterschiedlichen Perspektiven auf die Vereinten Nationen. Diese Broschüre soll allen Interessierten die Möglichkeit geben, wichtige Aspekte der Diskussion über das Engagement und die Handlungsspielräume der UN-Mitgliedstaaten Deutschland und Schweiz kennenzulernen. Außerdem werden die Rolle des UN-Generalsekretärs und die Rolle von Regionalorganisationen bei der Friedenssicherung beleuchtet. Das Referat, das Dr. Inge Kaul zum Thema „Die Vereinten Nationen und ihre Konkurrenten im internationalen System“ bei der Konferenz gehalten hat, wurde leider nicht zur Drucklegung eingereicht. Die vier Referattexte werden ergänzt durch einen Bericht des Koordinators des Forschungskreises Dr. Helmut Volger über die Arbeit des Forschungskreises Vereinten Nationen, der ursprünglich im MenschenRechtsMagazin 2007 veröffentlicht worden ist. Er soll die Leser über die inhaltlichen Schwerpunkte und Erfahrungen bei der Arbeit des Forschungskreises informieren.
Die fünfte Konferenz des Forschungskreises Vereinte Nationen fand am 27. und 28. Juni 2003 an der Universität Potsdam statt. Sie stand unter dem Schwerpunktthema „Die deutsche UN-Politik 1973-2003", würdigte aber auch den Beitritt der Schweiz zu den Vereinten Nationen und widmete sich aus aktuellem Anlaß ebenfalls der ,,Neue[n] Struktur der UNInformationsarbeit in Europa".
Insgesamt sieben Referate bereiteten die Konferenzthemen in bewährter Kombination von Wissenschaft und Praxis auf. Die hier abgedruckten Referate machen zusammen mit den Diskussionen, die zusammengefaßt wiedergegeben werden, deutlich, daß die Attraktivität der Vereinten Nationen gerade für kleine und mittlere Staaten unvermindert vorhanden ist. Der Kontrast der Erwartungen des Neumitgliedes Schweiz mit den Erfahrungen der Bundesrepublik Deutschland aus drei Jahrzehnten Mitgliedschaft zeigt dabei ein interessantes Spektrum von Chancen und Grenzen auf.
Die deutschsprachige UN-Forschung aller Disziplinen muß ihren Standort stets aufs Neue definieren. Die Diskussionen, die auf der Konferenz geführt wurden, zeigen das Interesse und die Bereitschaft, sich dieser Herausforderung in Wissenschaft und Praxis zu stellen. Der Forschungskreis möchte mit dieser Broschüre allen Interessierten die Möglichkeit geben, an dieser Diskussion teilzuhaben.
Der Forschungskreis dankt der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam für die Gastfreundschaft und dem MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam für die organisatorische Kooperation.
Menschenrechte lassen sich begreifen als Antworten auf exemplarische Unrechtserfahrungen, und ihr Grundanliegen ist es, die natürliche Freiheit des Menschen gegenüber ungerechtfertigten Beschränkungen durch die von Staaten und heute auch von supranationalen Organisationen ausgeübte Hoheitsgewalt zu schützen. Sie sind somit nicht nur elementare Rechtsverbürgungen. Sie künden auch von der Rolle des Individuums in der Gemeinschaft, und in ihnen spiegelt sich die Vorstellung vom Staat. Menschenrechte gelten als Errungenschaft der Neuzeit. Die geistesgeschichtlichen Wurzeln dieser mit der Natur des Menschen untrennbar verknüpften Rechte reichen jedoch weit zurück. Das vorliegende Werk zeichnet die historische Entwicklung der Menschenrechte von der Antike bis in die heutige Zeit nach.