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Karl Peters (1904–1998)
(2021)
Dieses Buch zeichnet das Leben und Wirken des bedeutenden Strafrechtswissenschaftlers Karl Peters nach, wobei ein Schwerpunkt auf der Zeit des Nationalsozialismus liegt. Als Staatsanwalt seit 1932 tätig, auf Grund seiner katholischen Konfession erst 1942 zum Ordinarius in Greifswald ernannt, von 1946 bis 1962 Professor in Münster und sodann bis 1972 in Tübingen tätig. Peters‘ Wirken beeindruckt durch seine Bandbreite. Neben einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Strafprozess, -vollzugs- und Jugendstrafrecht forschte er in den Bereichen dermKriminologie, Soziologie, Psychologie, Medizin und Pädagogik. Getragen von christlichen Grundanschauungen stellte Peters hohe Anforderungen an sich und den (Straf-)Juristen. Die Beschäftigung mit Justizirrtümern und dem Wiederaufnahmeverfahrensrecht wurde zu seinem Hauptanliegen.
"Vorübergehende" Leiharbeit
(2018)
Leiharbeit ist aus dem modernen Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken. Von besonderer Bedeutung für Entleiher und Leiharbeitnehmer waren und sind seit jeher die zeitliche Limitierung von Leiharbeit. Die Unbestimmtheit des durch die Leiharbeitsrichtlinie eingeführten Merkmals der »vorübergehenden« Dauer von Leiharbeit hat in Literatur und Rechtsprechung viele Meinungen hervorgerufen. Rechtssicherheit haben all diese nicht gebracht. Der Autor widmet sich der Herkunft und Bedeutung des Begriffs der vorübergehenden Dauer und bietet ein grundrechts- und unionsrechtskonformes Lösungsmodell zum Verständnis und Umgang mit diesem Merkmal. Die gefundenen Ergebnisse überträgt er auf die AÜG-Novelle von 2017.
Anhand des religiösen Selbstverständnisses der Kirchen und des darauf beruhenden Begriffs der »Dienstgemeinschaft« untersucht der Autor Zulässigkeit und Grenzen der Leiharbeit in kirchlichen Einrichtungen. Er empfiehlt die Schaffung von Regelwerken zur Einhaltung kirchlicher Loyalitätspflichten.
Im Jahr 2008 lebte das bereits eingeführte und nunmehr in den §§ 76 ff. JGG kodifizierte vereinfachte Jugendverfahren erneut auf, als mit dem ‚Neuköllner Modell‘ eine besonders beschleunigte Verfahrensform vorgestellt wurde. Benannt wurde das Verfahren nach dem gleichnamigen Berliner Bezirk Neukölln, in dem das Verfahren am 1. Januar 2008 als Probelauf begann. Das Modell beruhte auf einer Arbeitsabsprache von einzelnen Jugendrichtern, Vertretern der Jugendstaatsanwaltschaft, der Jugendgerichtshilfe und Ermittlungsbeamten in Berlin.
Inès Ben Miled untersucht das vereinfachte Jugendverfahren und das besonders beschleunigte Verfahren nach dem Neuköllner Modell und unternimmt u.a. den Versuch, Gemeinsamkeiten und Abweichungen beider Verfahrensformen aufzuzeigen.
In der fortwährenden Diskussion zur Familienbesteuerung bewertet der Autor vor dem Hintergrund des deutschen Verfassungsrechts die geltenden Regelungen und mögliche Reformmodelle rechtlich, steuerpolitisch und ökonomisch. Unter dem besonderen Blickwinkel eines seit mehr als 20 Jahren tätigen Steuerberaters kann der Autor die Wirkung des Splittingtarifs und deren Alternativen ökonomisch gut durchdringen.
Die Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der deutschen staatlichen Ordnung. Diese Schutzpflicht aus Art. 6 Abs. 1 GG geht deutlich über ein Abwehrrecht hinaus. Sie gebietet es, die Ehe zu schützen, ihr einen grundsätzlich unantastbaren Kernbereich privater Lebensführung zu gewähren und innerfamiliär staatlicherseits keine bestimmte innereheliche Arbeits- und Aufgabenverteilung vorzuschreiben.
Die Ehe wird häufig als „Keimzelle“ jeglicher menschlichen Gesellschaft bezeichnet. Das erscheint folgerichtig und historisch bedeutsam. Im heutigen Zeitalter jedoch ist sie mehr oder weniger eine Erwerbs-, Konsum- und Verantwortungsgemeinschaft. Insofern stellt sich vornehmlich die Frage nach einer genügenden Rechtfertigung für die Gewährung eines Splittingtarifs.
Ausgangspunkt der umfassenden systematischen Darstellung ist die historischen Entwicklung in Deutschland und den angrenzenden Staaten; insbesondere der heutigen Europäischen Union. Denn in anderen Staaten werden bereits unterschiedliche Modelle wie beispielsweise die Einzel- oder Familienbesteuerung angewendet.
Verfassungsrechtlich hat der Gesetzgeber Veränderungen der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in und für die Familie in seine gesetzgeberischen Entscheidungen zwingend einzubeziehen. Es stellt sich demnach die Frage, ob beispielsweise seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting im Jahr 1957 relevante Veränderungen eingetreten sind, die eine Änderung der Familienbesteuerung rechtfertigen oder gar erfordern. Die zwischenzeitliche Anerkennung von Lebenspartnerschaften und die Ehe für alle sind Ausdruck einer solchen Veränderung. Sie implizieren die bereits eingetretenen Veränderungen der Lebensverhältnisse. Daher ist die politische Diskussion für eine Veränderung nachvollziehbar. Ob jedoch Alternativen vorzugswürdig sind, wird ausführlich dargestellt.
UN-Women
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UN Women – eine erfolgreiche Reform innerhalb der Vereinten Nationen für das Anliegen Geschlechtergleichberechtigung oder eine weitere verpasste Chance? Eine erste Bilanz nach 7 Jahren zeigt, wo erste Erfolge zu verzeichnen sind und welche Hürden vielleicht unüberwindbar zum Scheitern der neuen Institution für Frauen- und Gleichstellungsfragen beitragen werden.
Um zu begreifen, welche Neuerungen durch die Gründung von UN Women in das System der Vereinten Nationen eingeführt wurden, hilft dabei ein Blick zurück in die institutionelle und politische Geschichte der Vereinten Nationen, um die Entwicklung von Frauenrechten seit Gründung der UN zu beleuchten. Ferner wird der Status-quo des Völkerrechts im Hinblick auf die Rechte und den Schutz von Frauen ausführlich auf existierende Schwächen bzw. Lücken hin analysiert. Schlussendlich gibt die Verfasserin eine konkrete Bewertung bezüglich der institutionellen, politischen und rechtlichen Fortschritte und bestehenden Mängel sowie eigene Handlungsempfehlungen ab.