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In November 2015, the 14th Session of the Assembly of States Parties to the Rome Statute of the International Criminal Court (ICC) adopted, by consensus, an amendment providing for the deletion of Article 124 of the ICC Statute, which so far enables contracting parties, when joining the Statute, to opt out from the ICC’s treaty-based war crimes-related jurisdiction. After considering the genesis of the provision and the practice arising under Article 124 of the ICC Statute so far, this article considers the arguments for and against the deletion of Article 124 in light of the increasingly small number of accessions to the ICC Statute that have been forthcoming in the last few years. It also analyses the quite strict requirements for the entry into force of the amendment, as well as the effect of the entry into force of the amendment on possible declarations having been made pending such entry into force. It ends by considering the positive effect a continued applicability of Article 124 may have on states so far being reluctant to accede to the ICC Statute.
Die Assoziierung der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete Vorbemerkung zu den Artikeln 198-204
(2015)
Der Rechtsstaat im Risiko
(2012)
Ziel der Arbeit ist es das für die Steuerpraxis enorm bedeutsame Instrument der tatsächlichen Verständigung dogmatisch einzuordnen und deren Kriterien herauszuarbeiten. Die tatsächliche Verständigung ist insbesondere in Verfahren der steuerlichen Betriebsprüfung und der Steuerfahndung von Bedeutung, wenn über im Nachhinein nicht erforschbare Sachverhalte aufgrund der vorhandenen Beweismittel keine zureichende Bestimmtheit erlangt werden kann. Problematisch erscheint vor diesem Hintergrund, dass die bestehenden rechtlichen Anforderungen nicht im Verhältnis zur praktischen Bedeutung des Instruments stehen und in der Folge zahlreiche offene Fragen bestehen. Insbesondere auch das Verhältnis zum Strafrecht und der dort vorherrschenden - und vom Steuerrecht abweichenden - Verfahrensgrundsätze und Beweisregelungen führen dabei zu Konflikten, welche zu lösen sind.
Zentrale Fragestellungen sind dabei, ob eine Verständigung im Besteuerungsverfahren überhaupt möglich ist und wenn ja, welche Voraussetzungen an diese zu stellen sind. Schließlich wird auch auf die Frage eingegangen, ob eine Verknüpfung dieser Verständigung mit einem Steuerstrafverfahren möglich ist.
Die Arbeit untersucht die Anforderungen, welche an eine tatsächliche Verständigung als Instrument im Besteuerungsverfahren gestellt werden. Dabei wird insbesondere auf die Zulässigkeit und die Grenzen von Verständigungen und kooperativem Verwaltungshandeln im Steuerrecht eingegangen. Diese werden anhand der verfassungsrechtlichen und abgaberechtlichen Grundlagen bestimmt. Die Entwicklung der Rechtsprechung und der Verwaltungsauffassung wird dabei nachvollzogen und unter Auswertung der hierzu ergangenen Fachliteratur gewürdigt.
Schließlich werden auch auf die Anforderungen von Verständigungen im Strafverfahren beleuchtet und die Möglichkeit untersucht inwiefern die steuerrechtliche tatsächliche Verständigung hier verwertet werden kann.
When does life end?
(2019)
If you look at the question of the end-of-life legislation, one – or rather THE basic question – is particularly interesting: What is the "end of life"? What is death? Ofcourse, one can approach this question theologically or philosophically, but alsolegally and especially medically. Since the 1960 s, medical progress has made itpossible to distinguish between different individual points of time within the na-tural dying process. However, this raises the question as to which of these pointsof time is relevant for criminal law. This question, which is usually onsideredvery emotionally, will be examined in more detail in the paper.
Corona "ex post"
(2023)
Der Beitrag untersucht den grundrechtlichen Rahmen für Infektionsschutzmaßnahmen am Beispiel der Corona-Pandemie.
Neben dem Spannungsverhältnis von Abwehr- und Schutzpflichtdimension werden insbesondere die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips in Zeiten fortdauernder Ungewissheit sowie die wachsenden Bedeutung der Gleichheitsrechte beleuchtet. Dabei nimmt der Beitrag auf alte und neue Rechtsprechung des BVerfG Bezug und setzt diese ins Verhältnis zueinander.
"Das Repetitorium:
Dieses Examens-Repetitorium zum Allgemeinen Schuldrecht bietet eine vertiefende, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Darstellung zentraler Fragen des Rechtsgebietes zur Vorbereitung auf die Juristischen Staatsprüfungen. Die Fähigkeit zu eigenständiger Problemlösung wird in besonderem Maße gefördert. Es ist ein wichtiges Anliegen, die Bezüge des Allgemeinen Schuldrechts zum Besonderen Teil und zu den anderen Büchern des BGB und den ""Nebengesetzen"" darzustellen. Auch spielen handelsrechtliche und zivilprozessuale Folgefragen eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit Regressfällen. Die Darstellung wurde in allen Teilen aktualisiert, neueste Rechtsprechung und Literatur sind bis Januar 2021 berücksichtigt.
Grußwort
(2018)