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Die Umsetzung theoretisch fundierter Besteuerungsprinzipien in die Praxis hat seit längerer Zeit einen prominenten Platz in der finanzwissenschaftlichen Forschung. Dabei besteht kein Zweifel, dass es ein größeres Interesse daran gibt, nicht nur theoretisch fundierte Prinzipien abzuleiten, sondern diese auch auf ihre Anwendbarkeit zu prüfen. Dieses Interesse an der optimalen Ausgestaltung eines Steuersystems in der Praxis wurde mit dem Zusammenbruch der sozialistischen Planwirtschaften in den 1990er Jahren nochmals verstärkt. Im Rahmen dieser umfassenden Transformationsprozesse ist es unabdingbar, dass die Wirtschaftsentwicklung über ein leistungsfähiges Steuersystem finanziert wird. Die zu erhebenden Steuern haben einen unmittelbaren Einfluss auf die ökonomischen Entscheidungen wie beispielsweise in Form eines Konsumverzichts. Darüber hinaus entstehen Zusatzlasten der Besteuerung (excess burden), wenn vergleichbare ökonomische Aktivitäten unterschiedlich besteuert werden und damit etwa der Konsum bestimmter Güter, eine bestimmte Investitionsart oder der Einsatz eines bestimmten Produktionsfaktors diskriminiert wird. Aus den Substitutionseffekten, die durch die Veränderungen der relativen Preise hervorgerufen werden, resultieren letztendlich über die Zahllast hinausgehende Nutzenverluste bei den Wirtschaftssubjekten. Dadurch werden die ökonomischen Konsum-/Sparentscheidungen verzerrt (Besteuerung der Kapitaleinkommen), das Leistungsangebot vermindert (Besteuerung der Arbeitseinkommen), Produktionsfaktoren umgelenkt oder Investitions- und Finanzierungsentscheidungen verzerrt (Unternehmenssteuer). Somit kann durch Steuern bzw. durch ihre unangemessene Ausgestaltung ein gesamtwirtschaftlicher Effizienzverlust verursacht werden. Gerade in Transformationsländern wie Georgien war mit Beginn der Transformationsphase de facto kein steuerpolitisches Know-how vorhanden, so dass eine enorme Nachfrage nach Beratung bestand und letztendlich der größte Teil der verabschiedeten Steuerreformen ein Ergebnis externer Beratung war. Ein erstes Ziel der Arbeit ist die Erstellung einer theoretischen Basis, um die einzelnen Steuerreformphasen besser zu verstehen. Ein zweites Ziel liegt in die Ableitung eines theoretisch fundierten Referenzrahmens (Benchmark) für die Beurteilung des Status quo sowie der Ausgestaltung der Einkommens- und Gewinnbesteuerung in Georgien. Die Ableitung von Benchmarks gilt dabei als ein eigenständiges Ziel wissenschaftlicher Forschung. Im Rahmen dieser Arbeit dienen die Benchmarks jedoch als Beurteilungsmaßstab für die Evaluation der Steuerreformen in Georgien sowie für die Evaluation des hier erarbeiteten konkreten Reformvorschlags. Ein drittes Ziel der vorliegenden Arbeit ist also in der konzeptionellen Ausgestaltung der Einkommens- und Gewinnbesteuerung in Georgien und deren konsequenten Ausrichtung an einem international anerkannten lebenszeitlichen bzw. konsumorientierten Leitbild der Besteuerung zu sehen. Im Rahmen dieser Arbeit wurde ein Entwurf für eine integrierte Einkommens- und Gewinnsteuer (Einfachsteuer) entwickelt, der den lokalen gesellschaftlichen Gegebenheiten optimal angepasst ist. Bei der Ausarbeitung eines entsprechenden Konzeptes für Georgien war zu berücksichtigen, dass die Effizienz reduzierenden Allokationsverzerrungen in diesen Systemen minimiert und die Belastung der Löhne und Gewinne durch Steuern auf ein angemessenes Niveau begrenzt werden sollten, um negative Anreizwirkungen in Bezug auf das Wirtschaftswachstum so gering wie möglich zu halten. Neben einer integrierten Einkommens- und Gewinnbesteuerung spielten dabei eine einheitliche Gewinnermittlung für Unternehmen (modifiziertes Kassenprinzip) sowie eine am Kassenprinzip orientierte Mehrwertsteuer eine besondere Rolle. Einkommen- und Mehrwertsteuerentwürfe erfüllen alle Neutralitätskriterien (Neutralität der intertemporalen Konsum- und Ersparnisbildung, Rechtsformneutralität, Investitionsneutralität in Bezug auf Human- und Sachkapital, Finanzierungsneutralität sowie Inflationsneutralität). Nach der Definition der Bemessungsgrundlagen für die Einzelsteuern und deren Anpassung an georgische Gegebenheiten war es notwendig, die technischen Einzelheiten für die Steuerverwaltung (Durchführungsverordnungen) und teilweise die zugehörigen Steuerformulare zu entwickeln. Diese müssen alle notwendigen Variablen der Veranlagungsverfahren erfassen und eindeutige Identifikationsmöglichkeiten für die Haushalte und Unternehmen bieten, was eine wichtige Rolle für die spätere Mikrosimulation spielt. Die gewonnenen Erkenntnisse dieser Arbeit sollen die politischen Entscheidungsträger bei der Auswahl eines geeigneten Reformvorschlages für das Einkommensteuergesetz unterstützen.
Seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion kamen in diesem Raum neue Migrationsprozesse wie die Arbeitsmigration zwischen den südlichen GUS-Republiken und Russland, aber auch grenzüberschreitende Bevölkerungsbewegungen ethnischer Gruppen in ihre „historischen Herkunftsgebiete“ auf. Die in der vorliegenden Arbeit untersuchten, dynamischen Wanderungsprozesse von Kasachen zwischen der Mongolei und Kasachstan weisen Kennzeichen dieses Migrationstypus, aber auch einige Besonderheiten auf. Die vorliegende Arbeit hat längere Forschungsaufenthalte in Kasachstan und der Mongolei von 2006 bis 2009 zur Grundlage. Aus der Mongolei stammende kasachische Migranten im Umland von Almaty und Kasachen im westlichsten aymag der Mongolei, Bayan-Ölgiy, wurden mittels quantitativer und qualitativer Methoden empirischer Sozialforschung befragt. Ergänzend wurden in beiden Staaten Befragungen von Experten aus gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und politischen Institutionen durchgeführt, um eine möglichst ausgeglichene Sicht auf die postsowjetischen Migrations- und Inkorporationsprozesse zwischen beiden Staaten sicherzustellen. Zwischen den Migranten in Kasachstan und ihren – noch bzw. wieder – in der Mongolei lebenden Verwandten haben sich in den letzten Jahrzehnten enge soziale Netzwerke entwickelt. Die Aufrechterhaltung der Bindungen wird durch eine Verbesserung der Transport- und Kommunikationsmöglichkeiten zwischen beiden Staaten gefördert. Zirkuläre Migrationsmuster, regelmäßige Besuche und Telefongespräche sowie grenzüberschreitende sozioökonomische Unterstützungsmechanismen haben sich insbesondere in den vergangenen Jahren intensiviert. Diese Interaktionen sind im Kontext der rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Bedingungen im Migrationssystem Mongolei-Kasachstan – und insbesondere in Wechselwirkung mit der staat¬lichen Migrations- und Inkorpora-tionspolitik – einzuordnen. Die Erkenntnisse der vorliegenden Untersuchung lassen sich in aller Kürze so zusammenfassen: (I) Die in sozialen Netzwerken organisierten Interaktionen der Kasachen aus der Mongolei weisen Merkmale von, aber auch Unterschiede zu Konzepten des Transnationalismus-Ansatzes auf. (II) Die sozialen Bindungen zwischen Verwandten generieren Sozialkapital und tragen zur alltäglichen Unterstützung bei. (III) Die lokalen und grenzüberschreitenden Aktivitäten der Migranten sind als Strategien der sozioökonomischen Eingliederung zu deuten. (IV) Ein wesentlicher Teil der aus der Mongolei stammenden Kasachen artikuliert von der Mehrheitsbevölkerung abweichende, hybride Identifikationsmuster, die die politischen Eliten in Kasachstan bisher zu wenig wahrnehmen.
Ausgehend von der These, dass kommunale Unternehmen gerade in strukturschwachen Regionen eine besondere politische und wirtschaftliche Bedeutung besitzen, wird die Entwicklung der kommunalen Wirtschaft im Land Brandenburg untersucht. Die Autoren bereiten dazu in einer Längsschnittanalyse nicht unmittelbar dazu abrufbare Daten der öffentlichen Statistik auf und untersetzen die statistische Analyse durch eine Einzelfallstudie. Im Ergebnis wird deutlich, dass Entscheidungen über Privatisierungen oder Kommunalisierungen keinen „Sachgesetzlichkeiten“ folgen, sondern politisch in Abhängigkeit von Situationsinterpretationen, Denkstilen, Macht- und Interessenkonstellationen getroffen werden. Die Offenheit der Entscheidung über die Zukunft der kommunalen Wirtschaft verweist damit auf politischen Handlungsspielraum und die politische Verantwortung für Ausbau, Erhalt oder Privatisierung kommunaler Unternehmen.
Ghana ist ein Musterbeispiel dafür, dass ein Entwicklungsland den Weg zu Good Governance schaffen kann. In vielen Studien wird dem Land im afrikanischen Vergleich heute bescheinigt, hier ein Vorreiter zu sein. Dies ist Ausgangslage der vorliegenden Studie, die der Frage nachgeht „Welche Gründe, Muster und Bedingungen führen zur Entstehung von Good Governance?“. Im Zentrum der vorliegenden Studie steht, wie aus der erkenntnisleitenden Fragestellung hervorgeht, eine empirische Untersuchung zur Entstehung von Good Governance und damit ein Transformationsprozess. Dieser wird bewusst über einen sehr langen Zeitraum (über ein halbes Jahrhundert) untersucht, um auch langfristige Entwicklungen einbeziehen zu können. Die Studie wird mit Hilfe eines „Mixed-Methods-Ansatzes“ sowohl unter Rückgriff auf quantitative als auch auf qualitative Methoden durchgeführt, was sich im Rückblick als sehr ertragreich erwiesen hat. Zunächst wird die Qualität der Governance über den gesamten Zeitraum anhand von sechs Indikatoren gemessen. Danach werden qualitativ die Gründe für die Fort- und Rückschritte analysiert. Dabei lassen sich immer wieder Systematiken herausarbeiten, wie zum Beispiel zirkuläre Entwicklungen, die über viele Jahre den Weg hin zu Good Governance verhinderten, bis jeweils Ausbrüche aus den Kreisläufen geschafft werden konnten. Sowohl in der demokratischen und rechtsstaatlichen Entwicklung als auch bezogen auf die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Gütern und die wirtschaftliche Entwicklung. Auch wenn die verschiedenen Bereiche von Good Governance zunächst einzeln untersucht werden, so zeigen sich gleichzeitig deutlich die Wechselwirkungen der Komponenten. Zum Beispiel kristallisiert sich klar heraus, dass Rechtsstaatlichkeit sowohl auf die Stabilität politischer Systeme wirkt, als auch auf die wirtschaftliche Entwicklung. Ebenso beeinflussen diese wiederum die Korruption. Ähnliche Verknüpfungen lassen sich auch bei allen anderen Bereichen nachvollziehen. Die Entwicklung eines Landes kann also nur unter Berücksichtigung eines komplexen Governance-Systems verstanden und erklärt werden. Dabei können die Wechselwirkungen entweder konstruktiv oder destruktiv sein. Die Verflechtungen der einzelnen Bereiche werden in einem Negativ- und dann in einem Positiv-Szenario festgehalten. Diese Idealtypen-Bildung spitzt die Erkenntnisse der vorliegenden Arbeit zu und dient dem analytischen Verständnis der untersuchten Prozesse. Die Untersuchung zeigt, wie Good Governance über das Zusammenspiel verschiedener Faktoren entstehen kann und dass es wissenschaftlich sehr ertragreich ist, Transformationsforschung auf ein komplexes Governance-System auszuweiten. Hierbei werden die vielen empirisch erarbeiteten Ergebnisse zu den einzelnen Transformationen zu komplexen, in sich greifenden Gesamtszenarien zusammengeführt. Da es bisher keine explizite Good Governance-Transformationsforschung gab, wurde hiermit ein erster Schritt in diese Richtung getan. Es wird darüber hinaus deutlich, dass eine Transformation zu Good Governance nicht durch eine kurzfristige Veränderung der Rahmenbedingungen zu erreichen ist. Es geht um kulturelle Veränderungen, um Lernprozesse, um langfristige Entwicklungen, die in der Studie am Beispiel Ghana analysiert werden. In vielen vorangegangenen Transformationsstudien wurde diese zeitliche Komponente vernachlässigt. Ghana hat bereits viele Schritte getan, um einen Weg in die Zukunft und zu Good Governance zu finden. Die Untersuchung dieser Schritte ist Kern der vorliegenden Arbeit. Der Weg Ghanas ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Bei einer aktuellen Studie am Iberg in Bad Grund konnten im September 2010 acht Fledermausarten parasitologisch untersucht werden. Die Faenge ergaben Nachweise von 11 Ektoparasitenarten (Fledermausfliegen, Floehe, Flughaut- und Ohrmilben), wobei einige davon Erstfunde fuer Niedersachsen sind. Aus den Fundangaben wurden Parasitenspektren fuer die einzelnen Wirtsarten erstellt und durch weitere unveroeffentlichte Meldungen ergaenzt. Fuer den Vergleich von Ektoparasitenspektren verschiedener Wirtsarten erfolgte die Einfuehrung einer Formel, die die Berechnung einer allgemeinen "Parasitenlast" ermoeglicht. Die Betrachtung der Verteilung von Ektoparasiten auf Individuen zeigte eine starke Trennung verschiedener Parasitengruppen, ein synchrones Vorkommen wurde nur selten registriert. Moeglicherweise ist die Konkurrenz zwischen Ektoparasitenarten ein bisher unterschaetzter determinierender Faktor fuer die Praesenz auf einem Wirt.
In dieser Arbeit wurden die Möglichkeiten und Grenzen für Zirkulardichroismus-Messungen mit Synchrotronstrahlung untersucht. Dazu wurde ein Messaufbau für Zirkulardichroismus-Messungen an zwei Strahlrohren am Berliner Elektronenspeicherring für Synchrotronstrahlung eingesetzt, die für Messungen im Bereich des ultravioletten Lichts geeignet sind. Eigenschaften der Strahlrohre und des Messaufbau wurden in einigen wichtigen Punkten mit kommerziellen Zirkulardichroismus-Spektrometern verglichen. Der Schwerpunkt lag auf der Ausdehnung des zugänglichen Wellenlängenbereichs unterhalb von 180 nm zur Untersuchung des Zirkulardichroismus von Proteinen in diesem Bereich. In diesem Bereich ist es nicht nur die Lichtquelle sondern vor allem die Absorption des Lichts durch Wasser, die den Messbereich bei der Messung biologischer Proben in wässriger Lösung einschränkt. Es wurden Bedingungen gefunden, unter denen der Messbereich auf etwa 160 nm, in einigen Fällen bis auf 130 nm ausgedehnt werden konnte. Dazu musste die Pfadlänge deutlich reduziert werden und verschieden Probenküvetten wurden getestet. Der Einfluss der dabei auftretenden Spannungsdoppelbrechung in den Probenküvetten auf das Messsignal konnte mit einem alternativen Messaufbau deutlich reduziert werden. Systematische Fehler im Messsignal und auftretende Strahlenschäden begrenzen jedoch die Zuverlässigkeit der gemessenen Spektren. Bei Proteinfilmen schränkt die Absorption von Wasser den Messbereich kaum ein. Es wurden jedoch meist deutliche Unterschiede zwischen den Spektren von Proteinfilmen und den Spektren von Proteinen in wässriger Lösung festgestellt. Solange diese Unterschiede nicht minimiert werden können, stellen Proteinfilme keine praktikable Alternative zu Messungen in wässriger Lösung dar.