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Überblick über die Schutzmechanismen nichtstaatlicher Art für die Gewährleistung der Grundrechte
(2006)
Die Referentin erläutert den Ursprung embryonaler Stammzellen und woher sie kommen. Gezeigt wird weiter unter anderem die Gewinnung embryonaler Stammzellen aus der Blastozyste der Maus, und es wird auf die Differenzierung von glatter Muskulatur und Knochen eingegangen. Die Wissenschaftlerin sieht in der Etablierung neuer in vitro Modelle eine große Perspektive für die Forschung mit Maus-Stammzellen.
§§ 87 - 104
(2006)
§§ 22 - 29 a
(2006)
§§ 17 - 18
(2006)
§§ 128 - 129
(2006)
Die Dissertation befasst sich mit den Reformprozessen, die sich vom Zeitpunkt des System-umbruchs 1989/90 bis zum EU-Beitritt 2004 in den Ministerialverwaltungen Estlands und Polens vollzogen haben. Die Veränderungen, die während dieser Zeit stattfanden, standen im Spannungsfeld zweier Prozesse: des von innenpolitischen Erfordernissen geprägten Transformationsprozesses und des Europäisierungsprozesses, in dem die EU als einflussreicher externer Akteur hinzutrat. Konzeptionell greift die Untersuchung auf die Diskussionen aus der institutionellen Transformationsforschung und die Debatten um die Europäisierung von Regierungs- und Verwaltungssystemen zurück. Die Arbeit konzentriert sich auf die Veränderungen auf der zentralstaatlichen Ebene und betrachtet diese Veränderungen in ihrer horizontalen und sektoralen Dimension. Die horizontale Dimension umfasst Rahmenbedingungen des Verwaltungssystems insgesamt, dies sind zentrale Strukturen des Regierungsapparates, die regierungsinternen Koordinationsmechanismen und die Etablierung des öffentlichen Dienstes. In der sektoralen Dimension wird die Verwaltung im Politikfeld Landwirtschaft betrachtet. In beiden Ländern gab es einen gemeinsamen Ausgangspunkt der Entwicklungen, das sozialistische Verwaltungssystem, und einen ähnlichen Zielpunkt der Verwaltungsreformen in den 1990er Jahren: eine wie auch immer definierte „moderne Verwaltung“. Auch die Rahmenbedingungen des EU-Integrationsprozesses in Mittelosteuropa lassen eher Konvergenzen erwarten. Doch spielen nationale politische Konstellationen eine entscheidende Rolle für die Entwicklungen, so dass man bilanzierend sagen kann: Estland und Polen haben mit Beginn der Transformation unterschiedliche nationale Entwicklungspfade eingeschlagen und ihre Verwaltungssysteme unterscheiden sich mittlerweile stärker voneinander als zur Zeit des Sozialismus.
Die Organisation der öffentlichen Aufgabenerfüllung ist in Deutschland in den letzten Jahren unter Einfluss von zunehmendem internationalen Wettbewerb der Wirtschaftsregionen, Europäisierung, allgemein sinkenden öffentlichen Einnahmen und vor allem der negativen demographischen Entwicklung wieder verstärkt unter Modernisierungsdruck geraten. Angesichts lahmender Binnenkonjuktur, Verlagerung von Produktionsstätten ins Ausland, steigender Arbeitslosigkeit sowie Bevölkerungstrukturkrise ist wohl in fast allen Teilen der Gesellschaft die Einsicht in die Notwendigkeit einer grundlegenden Modifizierung der Organisation von öffentlicher Aufgabenwahrnehmung vorhanden. Auch die Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung als Fundament der staatlichen Ordnung und konkret örtlicher Wirkungsbereich politisch-administrativen Handelns ist wieder verstärkt ins Zentrum von grundlegenden Reformüberlegungen geraten. Die Neujustierung des öffentlichen Zuständigkeitsgefüges in den Ländern sowie die äußere und innere Architektur der kommunalen Gebietskörperschaften werden erneut diskutiert. Immer mehr Bundesländer planen umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen ihres Verwaltungsgefüges. Von großem Interesse ist deshalb die Frage, inwieweit durch Optimierung der Zusammenarbeit von Kreisen die überörtliche Aufgabenwahrnehmung gestärkt werden kann und welche Rahmenbedingungen dabei beachtet werden müssen. Die bestehenden öffentlich-rechtlichen Handlungsformen der interkommunalen Kooperation stammen überwiegend noch aus dem 19. Jahrhundert. Als sich das Kommunalwissenschaftliche Institut diesem Untersuchungsgegenstand im Jahre 2004 zuwandte, gab es nur wenige empirische Studien und Publikationen zu diesem Thema. Zwischenzeitlich hat die Debatte zu diesem Untersuchungsgegenstand in der Fachöffentlichkeit vor allem aus Gründen des europäischem Wettbewerbsrechtes, aber auch wegen des zunehmenden Handlungsdruckes zugenommen. Unstrittig ist insoweit, dass auf diesem Feld Modernisierungsbedarf besteht (bspw. Einführung gemeinsamer Kommunalunternehmen als Anstalten des öffentlichen Rechtes). Nach einer langen Rücklauf-, Auswertungs- und Studienerstellungsphase liegen erste Ergebnisse des Projektes vor. Ohne die wertvolle Unterstützung und den fachkundigen Rat von Vertretern vom Deutschen und Brandenburgischen Landkreistag sowie der Wissenschaft wäre diese Studie nicht zustande gekommen. Besonderer Dank gilt insofern dem Engagement von Prof. Nierhaus, Prof. em. Reichard, Dr. Schliesky, Dr. Rüge, Dr. Humpert und den Beteiligten aus den befragten Landkreisen bzw. kreisfreien Städten für das Forschungsprojekt. Das Autorenteam hofft, dass diese Studie mit der Förderung des Wissensstandes über die Kreiskooperation einen Beitrag für die Diskussion in der Fachöffentlichkeit und in der Verwaltungspraxis leistet.
Wie Gesellschaften Wohlfahrt organisieren und institutionalisieren, drückt ihre grundlegenden Wertvorstellungen über gutes Zusammenleben aus.
Der Vergleich von Gesellschaften lässt sich besonders fruchtbar mit dem Konzept der Wohlfahrtsregime durchführen, das die Logiken der Produktion und Verteilung von Wohlfahrt ins Zentrum stellt und mit dem Regimebegriff die zeitliche Entwicklung durch Regierungsphasen mit einer bestimmten politischen Ausrichtung thematisiert. Deshalb werden aufgrund einer Auseinandersetzung mit der sozialphilosophischen Diskussion acht Performanzkriterien entwickelt, die als Maßstab für den Vergleich von 28 Ländern und fünf Wohlfahrtsregimen verwendet werden: Wohlstand und Wachstum; ökologische Nachhaltigkeit; Innovation; soziale Sicherung durch Unterstützungsleistungen im Risikofall sowie vorsorgend durch Bildungsinvestitionen; Anerkennung der Besonderheiten (Frauenfreundlichkeit und Migrantenfreundlichkeit); Gleichheit der Teilhabe; soziale Integration; Autonomie („freedom of choice and capabilities”).
Anschließend wird der Umbau der Wohlfahrtsregime anlässlich der aktuellen Herausforderungen und Randbedingungen für die verschiedenen Wohlfahrtsregime diskutiert. Schließlich wird untersucht, welche Gruppen in welchen Ländern welche der sechs Wohlfahrtskonzepte unterstützen, die sich bei der Faktorenanalyse von internationalen Einstellungssurveys ergeben.
Das Ziel der Arbeit ist die Darstellung der preußischen Mittelschule für den Zeitraum von 1872 bis 1945. Neben der strukturell-curricularen Entwicklung dieser Schulform werden die Bereiche ‚Chemieunterricht’ und ‚Lehrerausbildung’ schwerpunktmäßig untersucht. Vorgeschaltet ist eine Analyse und Darstellung der zur Mittelschule hinführenden Entwicklung mit ihren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen. Die für die Strukturierung der Arbeit gewählte Phaseneinteilung orientiert an den bildungspolitischen Zäsuren, die durch die jeweiligen staatlichen ‚Bestimmungen’ charakterisiert sind. Mit diesen in den Jahren 1872, 1910, 1925, 1938 und 1942 vorgelegten Bestimmungen wurde das Mittelschulwesen jeweils neu geordnet. Schwerpunkt der benutzten Quellen ist, die Verbandszeitschrift der Mittelschullehrer, die „Die Mittelschule“. Weiter wurden zeitgenössische Quellen und Literatur sowie pädagogische Zeitschriften für die Analysen benutzt. Untersuchungsschwerpunkt ist die Darstellung der preußischen Mittelschule unter dem Aspekt der bildungspolitischen Institutionalisierung im Jahre 1872. Ein weiterer Untersuchungsschwerpunkt ist der Chemieunterricht. Als bedeutungsvoll für diesen Unterricht müssen die Diskussionen im Untersuchungszeitraum gesehen werden, die über inhaltliche Fragen und die methodische Gestaltung des Unterrichts geführt wurden. Der Einsatz der Schulbücher wird hierbei besonders berücksichtigt. Die Situation der Lehrer wird unter dem Aspekt ihrer Ausbildung untersucht. Als Mittelschullehrer wurden vornehmlich Volksschullehrer eingesetzt, die sich autodidaktisch auf die Prüfung zum Mittelschullehrer vorbereiten mussten. Die Verweigerung einer identitätsstiftenden schulformbezogenen Lehrerausbildung hat der Mittelschule die Möglichkeit genommen, sich frühzeitig zu einer selbständig-unabhängigen Schulform zu entwickeln. Bedeutungsvoll ist das festgestellte Verhalten der Lehrerschaft dieser Schulform in den unterschiedlichen politischen Systemen. In den zeitlichen Phasen steht die Mittelschule als eine zwischen Elementarschule und Gymnasium sich emanzipierende Schulform. Die Ambivalenz in der Stellung äußert sich in dem wechselvollen Verhalten zwischen Standesschule und Öffnung für andere gesellschaftliche Schichten. Im Zusammenhang mit der Verweigerung der Berechtigungen muss die Mittelschule als Anstalt zur Befriedigung der Bildungsansprüche mittlerer Schichten gesehen werden. Sie wurde aber auch als schulischer Abwehrmechanismus der oberen Schichten gegenüber unteren gesellschaftlichen Schichten instrumentalisiert.