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Die Arbeit „Die Bekämpfung transnationaler Kriminalität im Kontext fragiler Staatlichkeit“ widmet sich dem Phänomen grenzüberschreitend tätiger Akteure der organisierten Kriminalität die den Umstand ausnutzen, dass einige international anerkannte Regierungen nur eine unzureichende Kontrolle über Teile ihres Staatsgebietes ausüben. Es wird untersucht, weshalb der durch die internationale Staatengemeinschaft geschaffene Rechtsrahmen, zur Bekämpfung transnationaler Kriminalitätsphänomene im Kontext dieser fragilen Staaten, nicht oder nur defizitär dazu beiträgt die Kriminalitätsphänomene zu bekämpfen.
Nachdem zunächst erörtert wird, was im Rahmen der Untersuchung unter dem Begriff der transnationalen Kriminalität verstanden wird, wird der internationale Rechtsrahmen zur Bekämpfung anhand von fünf beispielhaft ausgewählten transnationalen Kriminalitätsphänomenen beschrieben. Im darauffolgenden Hauptteil der Untersuchung wird der Frage nachgegangen, weshalb dieser durch die internationale Staatengemeinschaft geschaffene Rechtsrahmen, gerade in fragilen Staaten, kaum einen Beitrag dazu leistet solchen Kriminalitätsphänomenen effektiv zu begegnen. Dabei wird festgestellt, dass die Genese des internationalen Rechtsrahmens zu einem Legitimitätsdefizit desselbigen führt. Auch die mangelhafte Berücksichtigung der speziellen Lebensrealitäten, die in vielen fragilen Staaten vorzufinden sind, wirkt sich negativ auf die Durchsetzbarkeit des internationalen Rechtsrahmens aus. Es wird dargelegt, dass unterschiedlich hohe menschenrechtliche Schutzstandards zu Normenkollisionen bei der internationalen Zusammenarbeit der Staaten führen, insbesondere im Rahmen der internationalen Rechtshilfe. Da gerade fragile Staaten häufig durch eine defizitäre menschenrechtliche Situation gekennzeichnet sind, stellt dies konsolidierte Staaten im Rahmen der Zusammenarbeit mit fragilen Staaten öfters vor Herausforderungen. Schließlich wird aufgezeigt, dass auch die extraterritoriale Jurisdiktion und somit die strafrechtliche Verfolgung transnationaler Straftaten durch Drittstaaten mit rechtlichen und praktischen Problemen einhergeht.
In einem letzten Kapitel der Arbeit wird der Frage nachgegangen, ob nicht ein alternativer Strafverfolgungsmechanismus geschaffen werden sollte, um transnationale Kriminalitätsphänomene zu verfolgen, die aus fragilen Staaten heraus begangen werden und wie ein solch alternativer Strafverfolgungsmechanismus konkret ausgestaltet sein sollte.
Nils-Hendrik Grohmann beschäftigt sich mit dem noch andauernden Stärkungsprozess der UN-Menschenrechtsvertragsorgane. Er analysiert, welche rechtlichen Befugnisse die Ausschüsse haben, ob sie von sich aus Vorschläge einbringen können und inwieweit sie ihre Verfahrensweisen bisher aufeinander abgestimmt haben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ausschüssen und der Frage, welche Rolle das Treffen der Vorsitzenden bei der Stärkung spielen kann.
Transitional Justice
(2022)
This publication deals with the topic of transitional justice. In six case studies, the authors link theoretical and practical implications in order to develop some innovative approaches. Their proposals might help to deal more effectively with the transition of societies, legal orders and political systems.
Young academics from various backgrounds provide fresh insights and demonstrate the relevance of the topic. The chapters analyse transitions and conflicts in Sierra Leone, Argentina, Nicaragua, Nepal, and South Sudan as well as Germany’s colonial genocide in Namibia. Thus, the book provides the reader with new insights and contributes to the ongoing debate about transitional justice.
Die internationale Schifffahrt erhofft sich mit der Entwicklung unbemannter Schiffe, die nur noch von Kontrollzentren an Land durch Personal überwacht werden und sonst durch Elektromotoren und Solarenergie betrieben und mit selbstlernenden Navigationsprogrammen ausgestattet weitgehend autark agieren, eine Einsparung von Transportkosten von über 20 %. Diese voranschreitende technische Entwicklung wird insbesondere das internationale Seerecht in Zukunft vor Herausforderungen stellen. Das Werk untersucht vor diesem Hintergrund primär die Kompatibilität dieser Schiffe mit dem Seerechtsübereinkommen. Zunächst wird eine Schiffsdefinition für den Vertrag entwickelt und eine Anwendung des Regelwerks auf autonome Schiffe überprüft. Dann wird auf Problemfelder wie die Einhaltung von Pflichten durch die Schiffe, die Notwendigkeit besonderer Schutzrechte vor allem in Bezug auf Zwangsmaßnahmen durch die Küstenstaaten an Bord und die Anwendbarkeit der bestehenden Piraterievorschriften auf diese Schiffe eingegangen. Weiter wirft die Arbeit die Frage auf, ob die Staatengemeinschaft, besonders mit Hinblick auf den maritimen Umweltschutz, nach dem Seerechtsübereinkommen eine Pflicht zur Förderung unbemannter Schiffe hat. Abschließend wird auf erforderliche Cyber Security Maßnahmen für diesen besonderen Schiffstyp eingegangen. Insgesamt zeigt sich nach dieser Analyse, dass das Seerechtsübereinkommen, mit überschaubaren Anpassungen, gut Anwendung auf autonome Schiffe finden kann.
Dieses Papier thematisiert die völkerstrafrechtliche Einordnung rein störender, also nicht zerstörender Cyberoperationen. Nach der erforderlichen Begriffsklärung werden die einzelnen Fragen der Anwendbarkeit des Völkerstrafrechts erörtert und geprüft, welche Tatbestände durch solche Aktionen verwirklicht werden können.
This paper examines the attempts of implement-ing components of the concept called Civiliza-tional Hexagon as a pathway to civilizing conflict in the Sub-Saharan Africa in the post-Cold War period. Despite significant decline in the violent conflict and substantial progress socio-economic aspects in the period, most states in the region have been facing challenges in their way to civilize conflict related to absence of inclusive political system, weak state unable to monopolize the use of violence in its territory, and social injustice. On the other hand, states like Botswana and Mauritius managed to civilize conflict through significant improvement in democratic consolidation. Besides their relative success in implementing six elements, these states enabled to integrate traditional institutions with modern state apparatus that helped them to fill the gap created as result of exogenous state formation process and the resulting unfinished nation-building project. Additionally, traditional institutions contributed to managing diversity.
Der Verfasser beschäftigt sich mit der Frage des Glaubensübertritts in einem Asylverfahren. Dabei nimmt er Zeitpunkt, Art und Umstände des Religionswechsels in den Blick. Ferner untersucht er, wie die sogenannte Konversion von den zuständigen Behörden und Gerichten zu behandeln und zu bewerten ist. Einführend gibt er einen Überblick zum völkerrechtlichen Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie typischen Gefährdungslagen. Überdies befasst er sich mit den Rechtsgrundlagen des Asyl- und Flüchtlingsschutzrechts und stellt Verbindungen zum Flucht- und Verfolgungsgrund der Religion her.
Schwerpunkt bildet die Untersuchung der Verfahrensstadien, in denen die Konversion relevant wird. Dabei berücksichtigt der Verfasser die nationale und europäische Rechtsprechung. Von besonderer Bedeutung sind die Ausführungen zum Zusammenspiel von staatlichen Ermittlungspflichten und Mitwirkungsgeboten von Asylantragstellenden, wobei den Besonderheiten des grund- und menschenrechtlichen Mehrebenensystems Rechnung getragen wird.
Zentral sind ferner die Ausführungen zum Umgang mit Taufurkunden und sonstigen Bescheinigungen über die religiöse Überzeugung. Besonderes Gewicht liegt auf der verfassungsrechtlichen Stellung der Religionsgemeinschaften und der Frage, ob die Entscheidung einer Religionsgemeinschaft, ein neues Mitglied aufzunehmen, die Behörde im Asylverfahren bindet. Diesem Problem widmet sich der Verfasser unter Heranziehung der relevanten Literaturstimmen und einschlägigen Rechtsprechung.
Der rechtswissenschaftliche Beitrag bietet den beteiligten Akteuren nicht nur eine Einführung in das Themengebiet des Glaubensübertritts im Asylverfahren, sondern gibt den Lesenden auch eine praxistaugliche Handlungsunterstützung rund um die wichtigsten Fragen einer Konversion im Asylverfahren an die Hand. Praktische Bezüge entstehen beispielsweise dadurch, dass wichtige Impulse und Empfehlungen für eine gleichermaßen moderne, rechtsstaatliche und grundrechtsorientierte Verfahrensführung entwickelt werden.
Die Rechtsformen und Instrumente der staatlichen Subventionierung von innovativen Tätigkeiten
(2020)
Die Unterstützung von Innovationen wurde von der Europäischen Union als prioritär eingestuft. Da es notwendig ist, diese Priorität umzusetzen, gaben die EU-Organe in Form von nicht verbindlichen Rechtsakten im Rahmen der Politik allgemeine Leitlinien für die Art und Weise an, wie die Mitgliedstaaten die Politik zur Unterstützung der Innovationstätigkeit führen sollen. Die Mitgliedstaaten können im Rahmen ihrer Unabhängigkeit Maßnahmen, Handlungsformen und Verfahren zur Unterstützung innovativer Aktivitäten festlegen. Bei den diesbezüglich eingeführten Vorschriften sollten jedoch die Leitlinien berücksichtigt werden, die sich aus den politischen Rechtsakten der EU ergeben. Die Arbeit versuchte festzustellen, ob der polnische Gesetzgeber, die aus der EU-Politik ableitbare Pflicht zur Förderung innovativer Aktivitäten insbesondere auch durch die Einführung von Mittel, Rechtsformen und Verfahren für die Erteilung von Beihilfen erfüllt hat.
In Kapitel eins (I) wurden die grundlegenden Konzepte der Forschung diskutiert, insbesondere das Konzept der innovativen Tätigkeit und Fragen im Zusammenhang mit der Rolle der staatlichen Beihilfen als Maßnahmen zur Unterstützung der innovativen Tätigkeit. Daher wurde ein umfassender Maßnahmenkatalog diskutiert, mit dem die Verwaltung die Verpflichtungen aus der EU-Wachstumspolitik umsetzt. Das zweite Kapitel (II) befasst sich mit der Klassifizierung der Rechtsformen der Wirtschaftsverwaltung. In Kapitel drei (III) wurden die Rechtsformen und Verfahren für die Gewährung staatlicher Beihilfen vorgestellt. Besonders zwei Rechtsformen wurden beleuchtet, der Verwaltungsakt und der Vertrag, da auf deren Grundlage am häufigsten staatliche Beihilfen gewährt werden. Gegenstand der Analyse wurden insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Rechtsinstitution der Verwaltungsvertrag sowie der deutschen Zweistufentheorie.
Vor dem oben beschriebenen Hintergrund wurden in den dann folgenden Kapiteln vier (IV) und fünf (V) die Maßnahmen und Rechtsformen der Vergabe staatlicher Beihilfen speziell für innovative Tätigkeiten analysiert. Darüber hinaus wurde in Kapitel fünf (V) auch die Förderung von innovativen Tätigkeiten durch staatliche Beihilfen in Form eines Verwaltungsaktes analysiert. Es wurden spezielle rechtliche Institute (Handlungsformen) (einschließlich rechtlicher Maßnahmen) im Zusammenhang mit der Gewährung staatlicher Beihilfen in Sonderwirtschaftszonen sowie die Unterstützung innovativer Aktivitäten im Rahmen der Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten vorgestellt.
This paper evaluates the construction of the rights of human rights defenders within international law and its shortcomings in protecting women. Human rights defenders have historically been defined on the basis of their actions as defenders. However, as Marxist-feminist scholar Silvia Federici contends, women are inherently politicised and, moreover, face obstacles to political action which are invisible to and untouchable by the law. Labour rights set an example of handling such a disadvantaged political position by placing vital importance on workers’ right to association and collective action. The paper closes with the suggestion that transposing this construction of rights to women would better protect women as human rights defenders while emphasising their capacity for self-determination in their political actions.
Alexander von Humboldt betätigte sich in unterschiedlichsten Wissensbereichen und vielen Disziplinen. Obwohl er natürlich kein Jurist war, hat er sich vielfach mit Problemen befasst, die zu seinen Lebzeiten und danach zu grundlegenden Fragen des in der Entstehung begriffenen Völkerrechts avancierten. So beschäftigte er sich mit dem Verbot der Sklaverei und der Abschaffung der Rassendiskriminierung, mit der Fixierung von territorialen Grenzen von Staaten, mit Seegrenzen, der Förderung des Welthandels und der Hoheitsgewalt im Luft- und im Weltraum. Viele dieser Fragen wurden später in internationalen Verträgen kodifiziert, weshalb man Humboldt als Vordenker des Völkerrechts bezeichnen kann. Diese von der internationalen Humboldt-Forschung bislang nicht als Forschungsfeld erkannte Dimension seines Wirkens wird nachfolgend erstmals vertiefend beleuchtet.
Auftrag und Möglichkeiten der Kommission für Friedenskonsolidierung im System der Vereinten Nationen
(2019)
Vor dem Hintergrund der international steigenden Zahl an Konfliktrückfällen insbesondere im Anschluss an bereits offiziell für beendet erklärte Bürgerkriege und die daraus folgende zunehmende Relevanz von Peacebuilding-Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft, wird in diesem Beitrag die Arbeit der Kommission für Friedenskonsolidierung der Vereinten Nationen untersucht. Einerseits werden hierbei, nach einigen einführenden Erläuterungen zum Begriff der Friedenskonsolidierung an sich sowie der Zusammensetzung und Funktionsweise der Kommission, zunächst ihre einzelnen Aufträge systematisch unter Einordnung in den Kontext des Peacebuilding-Systems der Vereinten Nationen herausgearbeitet und eine auswertende Bilanz unter ihre bisherige Erfüllung gezogen. Daran anschließend erfolgt eine Darstellung der zukünftigen Möglichkeiten der Kommission im Bereich der Friedenskonsolidierung unter besonderer Berücksichtigung ihres Potenzials innerhalb des Systems der Vereinten Nationen sowie der einschlägigen völkerrechtlichen Aspekte.
Unfolding the history of one of the oldest human val-ues, the freedom of expression, while defining its limits, is a complicated task. Does freedom stop where hate starts? This very old dilemma is -now more than ever before- revealing new dimensions. Politicians and new laws aim at regulating free expression, while disagree-ments over such regulation gradually become a source of endless conflict in newly formed multicultural, inter-connected, and digitized societies. The example of the Network Enforcement Act is used to understand the idea of restrictive legal practices in Germany, but also to enlighten the fact that law is a human construction which was created in order to regulate communication among individuals. Alternative practices, to straight legal ones, are summarized to show other dimensions of regulating hate speech without involving top-down approaches. The article proposes the approach of re-storative justice as a combination of legal and medita-tive practices in cases of hate speech. One advantage of the restorative justice approach elaborated in this arti-cle is the potential to remedy the inner hate and the pain, both of the victim and perpetrator. Finally, reveal-ing parts of history and new aspects of the ‘hate speech-puzzle’, leads to a questioning of contemporary social structures that possibly generate hate itself.
The Forgotten War: Yemen
(2019)
The conflict in Yemen seems forgotten considering the worldwide severe humanitarian catastrophes. Nevertheless, since the conflict escalated around four years ago, it became one of the worst humanitarian crises in recent history and has no end in sight. Thousands of people were killed even more displaced and the country is facing tremendous food insecurity as well as the world’s largest cholera outbreak. It is no longer just a civil war between the Houthi- and Hadi-Faction. International interests play a major role and made it a proxy war between Saudi Arabia (and its allies) on one side and Iran on the other. This all happens at the expense of the civilian population. Therefore, it is urgent to analyse the actors involved, their interests within the conflict and furthermore searching for possibilities to overcome it.
Verwaltungswissenschaft
(2019)
Das Werk ist im ersten Teil Grundlagen und Querschnittsfragen der Verwaltungswissenschaft gewidmet. Zunächst stellt der Verfasser die Erkenntnisobjekte "Verwaltungswissenschaft" und "Öffentliche Verwaltung" vor. Sodann vermittelt er dem Leser Aufgaben, Kulturen, Reformen und die Kontrolle der Verwaltung. Im zweiten Teil werden Verwaltungsbehörden als Organisationen und Handlungssysteme näher beleuchtet. Die betreffenden Kapitel behandeln die Aufbauorganisation, das Personal, die Koordination, das Verfahren und die Entscheidung.
Since 2015, the European Union has struggled to deal with the influx of refugees coming into its territories. The number of institutions involved in designing a competent response approach, com-bined with the unilateral and uncoordinated state reactions, have left unclear where to look for when searching for answers and new alternatives. Can the United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) take a leading role in solving this and future crises? After a brief recapitulation of the crisis, an analysis of UNHCR’s statue, relationship to international law, and doctrine will put this question to the test while exploring options that are not only available but also feasible in a system where politics trump both legality and morality. If UNHCR is to play an active role in fu-ture refugee policies and become the lead agency it once was, a new daring and innovative approach has to emerge in order to readapt to the power relations that prevail in the twenty-first century.
The phenomenon of male-to-male sexual assault undoubtedly occurs, both in domestic and conflict contexts. There is a small but growing discourse supporting the analysis of this phenomenon, however it remains significantly limited and its growth disproportionate to the concerns it warrants. The international law, NGO and State actors are largely responsible for this inhibition, predominately attributable to their intent in preserving the feminist and patriarchal values on which their institutions are founded. The strength with which the feminist discourse has embedded itself into the agendas of relevant actors is obstructing attempts at unbiased analysis of gender-based violence and the development of a discourse dedicated to understanding male sexual assault. It appears to be a prevailing sector-wide perception that females are the only victims of sexual violence and that creating space for a discussion on male-sexual assault will detract worth from the feminist discourse on female sexual assault. This paper discusses the means in which the sectors ignorance towards male sexual assault manifests and the harmful implications of ignoring this phenomenon. The author uses contextual analyses from development, international law, and cultural examples.
Die Arbeit beschäftigt sich mit den aktuellen Regelungen des deutschen Aufenthaltsrechts in Bezug auf die Möglichkeiten des Familiennachzuges. Es werden Schwachstellen der aktuellen Regelungen aufgezeigt, Ursachen, Rechtfertigungsgründe und mögliche Lösungsansätze betrachtet.
Schwerpunkt der Betrachtung sind die Konflikte, welche sich unter dem Begriff der Inländerdiskriminierung zusammenfassen lassen. Hierzu wird das Phänomen der Inländerdiskriminierung untersucht und die im Kontext des Familiennachzuges hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH betrachtet. Dabei gilt das Hauptaugenmerk der Figur des grenzüberschreitenden Bezuges, welche der EuGH im Ergebnis mittlerweile aufgelöst hat. Als Ergebnis dieses Abschnittes der Arbeit wird festgestellt, dass eine Unterscheidung von Nachzug zu Deutschen oder zu Unionsbürgern gegen Gleichheitssätze verstößt und aufzuheben ist.
Weiterhin betrachtet die Arbeit verschiedene alternative Lebensmodelle neben der klassischen verschiedengeschlechtlichen Ehe. In Bezug auf gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften werden auch nach Einführung der „Ehe für alle“ weitere Schwachstellen verortet, die vor allem darauf fußen, dass Nachzugsrechte vom Bestehen eines Instituts abhängen, welches in großen Teilen der Welt nicht gibt. In Hinblick auf nichtehelichen Lebensgemeinschaften wird hingegen die geltende Rechtslage als ausreichend betrachtet. Zuletzt betrachtet die Arbeit Ehemodelle, welche im deutschen Recht nicht vorgesehen und anerkannt sind. Dies sind die Zwangs-, Kinder- und Mehrehe. Es wird beleuchtet, wie das deutsche Recht und insbesondere das Aufenthaltsrecht mit diesen Ehen umgeht und welcher Zweck mit den bestehenden Regelungen verfolgt wird. Während der Gesetzgeber den Schutz der Opfer solcher Eheschließungen vor Augen hatte, kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass vielmehr eine weitere Gefährdung eintritt, welche nur zu vermeiden wäre, wenn auch diese Ehemodelle zunächst anerkannt würden und den Opfern im Inland sodann Hilfe angeboten würde.
Insgesamt stellt die Arbeit gravierende Mängel in menschenrechtlicher Hinsicht im bestehenden Recht des Familiennachzugs fest und schlägt eine generelle Neuordnung vor.
Die betrachteten Regelungen entsprechen dem Regelungsstand im Juli 2018.
Der konsularische Schutz
(2017)
Anlässlich der Zunahme von Entführungen deutscher Staatsangehöriger im Ausland und des im Jahr 2009 ergangenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zu diesem Thema legt die vorliegende Arbeit eine detaillierte und umfassende Analyse der Rechtsgrundlagen für die Gewährung konsularischen Schutzes durch die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland vor.
Das erste Kapitel beinhaltet eine detaillierte Darstellung der sich aus dem Völker-, Europa- und Verfassungsrecht sowie aus dem Konsulargesetz ergebenen staatlichen Handlungspflichten sowie möglicher damit einhergehender Individualansprüche auf die Ausübung konsularischen Schutzes im Einzelfall.
Im zweiten Kapitel werden die Voraussetzungen der Gewährung konsularischen Schutzes nach dem Konsulargesetz dargestellt. Den Schwerpunkt bildet hierbei die Bestimmung des Anwendungsbereiches des § 5 Abs. 1 Satz 1 Konsulargesetz unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28.05.2009, welches nach Auffassung der Verfasserin den Anwendungsbereich dieser Norm verkennt. Bei § 5 Abs. 1 Satz 1 Konsulargesetz handelt es sich um eine besondere sozialhilferechtliche Norm außerhalb der SGB XII, welche die konsularische Hilfe allein in wirtschaftlichen Notlagen regelt.
Das dritte Kapitel analysiert die bestehenden Regelungen über die Erstattung der im Rahmen der Gewährung konsularischen Schutzes entstandenen Kosten und erklärt deren Systematik. Ferner erfolgt ein Ausblick auf die künftigen Regelungen der Kostenerstattung nach dem Bundesgebührengesetz sowie der damit einhergehenden Rechtsverordnung.
Zum Abschluss werden die Ergebnisse anhand eines historischen Falles zusammengefasst sowie ein Gesetzesvorschlag vorgestellt, welcher die gefundenen Unklarheiten und Unstimmigkeiten im Konsulargesetz beheben kann.
Heute sind die Themen Frauen und Frieden auf der Ebene der Sicherheitspolitik der Vereinten Nationen als Resultat von Resolution 1325 (2000) eng miteinander verbunden. Welche rechtlichen und tatsächlichen Konsequenzen haben sich aus dieser Entwicklung einerseits für die Arbeit der Vereinten Nationen selbst, andererseits für die Mitgliedstaaten ergeben und wie steht es um ihre Umsetzung? Die Studie zeichnet die WPS-Agenda nach und diskutiert die diesbezüglichen Aktivitäten der Vereinten Nationen. Die Umsetzungsmaßnahmen Deutschlands werden im Anschluss untersucht und bewertet.
„Wir schaffen das!“
(2016)