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The objective of this book is to provide ICAO, States, competent authorities and aerodrome operators with a comprehensive overview of legal challenges related to international aerodrome planning. Answers to derived legal questions as well as recommendations thereafter shall help to enhance regulatory systems and to establish a safer aerodrome environment worldwide. Compliant aerodrome planning has an immense impact on the safety of passengers, personnel, aircraft – and of course the airport. Achieving a high safety standard is crucial, as many incidents and accidents in aviation happen at or in the vicinity of airports. Currently, more than 40% of the ICAO Member States do not fully comply with international legal requirements for aerodrome planning. Representatives of ICAO and States, as well as aerodrome and authority personnel, will understand why compliance with the different legal facets of aerodrome planning is challenging and learn how shortcomings can be solved.
Lauterkeitsrecht
(2021)
Das Wettbewerbsrecht ist vor allem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt, das den Begriff der "Lauterkeit" zur Feststellung der Zulässigkeit eines Geschäftsgebahrens verwendet. Das Rechtsgebiet wird daher in Abgrenzung zum europäischen Wettbewerbsrecht, das kartellrechtliche Fragen betrifft, auch als Lauterkeitsrecht bezeichnet.
Von besonderer Bedeutung sind die Vorgaben der europäischen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG), die es bei der Auslegung des UWG stets zu beachten gilt. Die Neuauflage bringt das Werk auf den aktuellen Stand von Gesetz, Rechtsprechung und Schrifttum. Dies betrifft insbesondere das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs sowie einige Grundsatzentscheidungen des EuGH (zB WRP 2018, 1304 - Autorita Garante della Concorrenza del Mercato/Tre Wind u.a. und WRP 2018, 1311 - Komisia za zashtita na potrebitelite/Evelina Kamenova) und des BGH zu § 3a UWG in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG (BGH WRP 2019, 317 - Crailsheimer Stadtblatt II), § 5 Abs. 1 UWG (BGH WRP 2019, 883 - Prämiensparverträge), § 5a UWG (zB BGH WRP 2018, 65 - MeinPaket.de II und WRP 2018, 1335 - Werbeblocker II) und § 823 Abs. 1 BGB im Hinblick auf den Eingriff in das Recht am Unternehmen durch Zusenden von Werbe-E-Mails ohne Einwilligung des Empfängers (BGH WRP 2017, 700 - Einwilligung in E-Mail-Werbung).
Das Wettbewerbsrecht ist Gegenstand des Schwerpunktbereichsstudiums. Da sich die Materie vor allem aufgrund europäischer Einflüsse im ständigen Wandel befindet, ist das Bedürfnis an einem aktuellen, aber zugleich konsequent auf Studienbedürfnisse zugeschnittenen Lehrbuch groß.
Der Grundriss stellt das aktuelle Wettbewerbsrecht studiengerecht mit vielen Übersichten, Schemata, Beispielen und einer Übungsklausur mit Lösung dar.
Vorteile auf einen Blick
- kompakte Darstellung des geltenden Rechts
- mit vielen Einstiegsfällen und Beispielen
- vom Autor des Parallelwerks Kartellrecht in der Grundriss-Reihe
Zur Neuauflage
- Mit der 4. Auflage wird das Werk auf den neuesten Stand von Rechtsprechung und europäischen Entwicklungen gebracht. Es berücksichtigt insbesondere die UWG-Novelle 2015, die das UWG grundlegend verändert hat.
Zielgruppe
Für Studierende und alle, die sich auf einfache Weise in das Wettbewerbsrecht einarbeiten wollen.
Die Gestaltungsfreiheit des Steuerpflichtigen steht in einem Spannungsverhältnis zu einer effektiven Missbrauchsbekämpfung durch den Gesetzgeber. Besonders ausgeprägt ist dieses im Bereich der steuerlichen Verlustnutzung. Dabei gerät die verfassungsrechtliche Verankerung der Verlustnutzung zunehmend aus dem Blick. Am Beispiel des § 2 Abs. 4 UmwStG untersucht die Arbeit die verfassungsrechtlichen Grenzen von Verlustverrechnungsbeschränkungen. Es wird die enge Verknüpfung zu § 8c KStG herausgearbeitet und die Vorschrift vor dem Hintergrund der europäischen Missbrauchskonzeption beleuchtet. Die gewonnenen Ergebnisse münden in einen Vorschlag für eine Neufassung des § 2 Abs. 4 UmwStG, der nationalen und europäischen Vorgaben Rechnung trägt.
Digitalisierung ist das Schlagwort unserer Zeit und kaum ein Lebensbereich bleibt davon unberührt. Für den Einzelnen, die Gesellschaft, die Unternehmen und den Staat bietet sie immense Chancen. Die weiterhin nicht überstandene COVID-19-Pandemie führt dazu, dass dem digitalen Wandel in bisher ungeahnter Geschwindigkeit eine enorme praktische Bedeutung zukommt. Vor diesem Hintergrund erfolgt mit der Untersuchung ein Rechtsvergleich der Besteuerungsverfahren Österreichs und Deutschlands. Ziel ist es, über das Verfahren im Nachbarland zu informieren und die Unterschiede zum deutschen Recht pointiert herauszuarbeiten. Für Deutschland resultiert daraus die Chance, Konzepte und Lösungen der österreichischen Finanzverwaltung bei der Fortentwicklung von E-Government auszuwerten und sowohl von den positiven wie auch negativen Erfahrungen zu profitieren. So können konkrete Reformvorschläge für das deutsche Besteuerungsverfahren erarbeitet und die daraus resultierenden Chancen dargestellt werden.
Landesrecht Brandenburg
(2021)
Vertragsgestaltung ist ein praktisch sehr relevantes Thema, das wegen der Justizorientierung in der Wissenschaft noch weitgehend stiefmütterlich behandelt wird. In dieser Untersuchung wird, zumindest für die besonders delikate Konstellation bei komplexen Kooperationen des Staats mit Privaten (ÖPP/PPP), Abhilfe geschaffen. Dabei gründet die Analyse auf einer fundierten Typisierung und Charakterisierung der Probleme solcher Projekte. Den theoretischen Rahmen liefert eine effizienzorientierte Studie institutionenökonomischer Ansätze, namentlich der Transaktionskostentheorie und der Prinzipal-Agenten-Theorie, rückversichert über die praxisorientierten Grundregeln der vertraglichen Risikoverteilung. So gelingt es praktische Formulierungsvorschläge für Standardprobleme der Vertragsgestaltung, wie Leistungsbestimmungen, Anpassungsmechanismen, Konfliktbeilegungsregeln, Informationsmechanismen und Kündigungsregeln zu finden. Diese werden auch aus den Erfolgsbedingungen erläutert.
Die Arbeit beschäftigt sich mit Einwirkungen des Unionsrechts auf Doppelbesteuerungsabkommen. Werden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Staaten geschlossen, die zugleich Mitglied der Europäischen Union sind, haben diese zusätzlich das Unionsrecht, insbesondere die Grundfreiheiten und Richtlinien, zu beachten. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie das grundsätzlich vorrangige Unionsrecht auf die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen einwirkt, wann diese Regelungen dennoch anzuwenden sind und wie die Vorschriften für das jeweils nationale Steuerrecht sowie die Doppelbesteuerungsabkommen ausgestaltet werden dürfen.
Auf der Grundlage verschiedener Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs schafft die Arbeit eine Grundlage für die verlässliche Beurteilung vorliegender und künftiger Fälle, findet dabei einen Ausgleich zwischen dem Unionsrecht und dem jeweils nationalen Steuerrecht und zeigt Möglichkeiten für die Staaten auf, Steuervermeidungsmodelle zu verhindern.
Die Verweigerung des Militärdienstes und seine Folgen sind angesichts andauernder bewaffneter Konflikte immer häufiger Gegenstand von Asylanträgen. Die Autorin untersucht die Voraussetzungen für die Flüchtlingsanerkennung von Wehrdienstverweigerern anhand verschiedener Fallgruppen und unter Einbeziehung zahlreicher Entscheidungen von angloamerikanischen, europäischen und deutschen Gerichten. Dabei widmet sie sich dem Spannungsfeld zwischen dem Wehrdienst als Grundpflicht und dem Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Zudem beleuchtet sie das Verhältnis des Flüchtlingsrechts zum humanitären Völkerrecht und Völkerstrafrecht, bettet also das Flüchtlingsrecht in andere Teilbereiche des Völkerrechts ein.
Weltraumrecht
(2020)
Sechzig Jahre nach dem Beginn der Raumfahrt hat sich mit dem Weltraumrecht kontinuierlich ein völkerrechtliches Teilrechtsgebiet entwickelt, dessen Grundlagen und aktuelle Herausforderungen in diesem Lehrbuch behandelt und diskutiert werden. Ähnlich wie das Seerecht für die Meere oder das Luftrecht für den Luftraum versucht das Weltraumrecht, eine internationale Rechtsordnung für den verkehrlich neu erschlossenen Interaktionsraum, den Weltraum, zu schaffen. Dabei gilt es einerseits den Weltraum als Gemeinschaftsraum ohne einzelstaatliche Hoheitsgewalt zu bewahren, andererseits aber die vielfältigen staatlichen und neuerdings privaten Nutzungsinteressen im Weltraum zu berücksichtigen und in einen rechtlichen Ausgleich zu bringen. Der dem Menschen eigene Forscherdrang wird dafür sorgen, dass sich in Zukunft vermehrt weltraumrechtliche Fragen stellen werden.
Die Trennung von Werbung und Programm gilt als »Magna Charta« des Medienrechts. In der Medienpraxis scheinen jedoch andere Spielregeln zu herrschen: Werbung soll dort so unauffällig wie möglich in das redaktionelle Programm eingebaut werden, um mit dem potenziellen Käufer erfolgreich zu kommunizieren. Immer neue programmintegrierte Werbeformen entstehen, die Programme darauf ausrichten, Markenprodukte in Szene zu setzen. Dieser Widerspruch zwischen Recht und Praxis bildet den Hintergrund dieser Arbeit. Im Schwerpunkt wird der Rechtsbegriff der Schleichwerbung im nationalen Medienrecht untersucht. Für die Bestimmung der verbotenen programmintegrierten Werbeform im Fernsehen und Internet stellt der Rundfunkstaatsvertrag die entscheidende Rechtsgrundlage dar. Insbesondere spielt die Schleichwerbung im Zusammenhang mit dem Influencer-Marketing eine große Rolle und daher klärt die Arbeit, was Werbebetreibende in sozialen Medien beachten müssen. Ferner werden die Aktualität und Angemessenheit der heutigen Regeln analysiert. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Wolf-Rüdiger-Bub-Preis des Vereins der Freunde und Förderer der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam.
The steadily rising number of investor-State arbitration proceedings within the EU has triggered an extensive backlash and an increased questioning of the international investment law regime by different Member States as well as the EU Commission. This has resulted in the EU's assertion of control over the intra-EU investment regime by promoting the termination of bilateral intra-EU investment treaties (intra-EU BITs) and by opposing the jurisdiction of arbitral tribunals in intra-EU investor-State arbitration proceedings. Against the backdrop of the landmark Achmea decision of the European Court of Justice, the book offers an in depth analysis of the interplay of international investment law and the law of the European Union with regard to intra-EU investments, i.e. investments undertaken by an investor from one EU Member State within the territory of another EU Member State. It specifically analyses the conflict between the two investment protection regimes applicable within the EU with a particular emphasis on the compatibility of the international legal instruments with the law of the European Union. The book thereby addresses the more general question of the relationship between EU law and international law and offers a conceptual framework of intra-European investment protection based on the analysis of all intra-EU BITs, the Energy Charter Treaty and EU law, as well as the arbitral practice in over 180 intra-EU investor-State arbitration proceedings. Finally, the book develops possible solutions to reconcile the international legal standards of protection with the regionalized transnational law of the European Union
This paper evaluates the construction of the rights of human rights defenders within international law and its shortcomings in protecting women. Human rights defenders have historically been defined on the basis of their actions as defenders. However, as Marxist-feminist scholar Silvia Federici contends, women are inherently politicised and, moreover, face obstacles to political action which are invisible to and untouchable by the law. Labour rights set an example of handling such a disadvantaged political position by placing vital importance on workers’ right to association and collective action. The paper closes with the suggestion that transposing this construction of rights to women would better protect women as human rights defenders while emphasising their capacity for self-determination in their political actions.
Die wirtschaftliche Intensivierung des Profisports hat in den vergangenen Jahrzehnten zu einer Anpassung der Organisationsstrukturen des Sports geführt. Immer wieder wird hierbei die Frage aufgeworfen, inwiefern eine identitätsstiftende Rückkoppelung des Sports an seine Basis gewährleistet werden kann. In der Rechtspraxis steht hier die basisdemokratische Ausrichtung der im Sport vorherrschenden Rechtsform des eingetragenen Vereins im Spannungsverhältnis zu der Ausgliederung wirtschaftlicher Betätigung auf Kapitalgesellschaften.
Der Autor untersucht in diesem Kontext, inwiefern sich die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft als Rechtsform für den Sport eignet. Hierbei nimmer er Bezug auf die rechtliche Zulässigkeit, die Organisations- und Finanzverfassung, das mit der Rechtsform einhergehende genossenschaftliche Prüfwesen sowie die steuerrechtlichen Auswirkungen, und entwickelt konkrete Einsatzmöglichkeiten der eingetragenen Genossenschaft in der Organisationspyramide des Sports.
Alexander von Humboldt betätigte sich in unterschiedlichsten Wissensbereichen und vielen Disziplinen. Obwohl er natürlich kein Jurist war, hat er sich vielfach mit Problemen befasst, die zu seinen Lebzeiten und danach zu grundlegenden Fragen des in der Entstehung begriffenen Völkerrechts avancierten. So beschäftigte er sich mit dem Verbot der Sklaverei und der Abschaffung der Rassendiskriminierung, mit der Fixierung von territorialen Grenzen von Staaten, mit Seegrenzen, der Förderung des Welthandels und der Hoheitsgewalt im Luft- und im Weltraum. Viele dieser Fragen wurden später in internationalen Verträgen kodifiziert, weshalb man Humboldt als Vordenker des Völkerrechts bezeichnen kann. Diese von der internationalen Humboldt-Forschung bislang nicht als Forschungsfeld erkannte Dimension seines Wirkens wird nachfolgend erstmals vertiefend beleuchtet.
Das Fallrepetitorium bietet ein ideales Lern- und Wiederholungsinstrument für die prüfungsrelevantesten Bereiche des Öffentlichen Rechts. Referendare und Studenten in der Examensvorbereitung können anhand von ca. 800 kleinen Fällen die examensrelevanten Fragen des Allgemeinen Verwaltungsrechts und verwaltungsprozessuale Problemkreise erfassen.
Die Fragen sind je nach Schwierigkeitsgrad klassifiziert und entsprechend gekennzeichnet. So kann der Leser stets einschätzen, auf welchem Niveau er sich bewegt. Zum Nachlesen und Vertiefen verweisen die Antworten auf konkrete Randnummern gängiger Lehrbücher. So bietet sich dem Leser eine optimale „Lerneinheit“.
Übersichten und Grafiken veranschaulichen einprägsam den Lerninhalt. Aufbauschemata zu den wichtigsten verwaltungsgerichtlichen Klage- und Antragsarten unterstützen das Lernen und Wiederholen und helfen bei der praktischen Falllösung.
Hybride Gestaltungen gehören zu den wichtigsten Aufbauelementen von grenzüberschreitenden Steuergestaltungsmodellen und sind eines der komplexesten Themen des Internationalen Steuerrechts. Mit der Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) hat der Unionsgesetzgeber den Mitgliedstaaten die rechtliche Verpflichtung auferlegt, die mit hybriden Gestaltungen einhergehenden Besteuerungsinkongruenzen durch Korrespondenzregelungen zu neutralisieren.
Das Werk durchdringt die einschlägigen Richtlinienvorschriften grundlegend und greift dabei die OECD-Regelungsempfehlungen zu BEPS-Aktionspunkt 2 auf. Dabei werden bedeutsame Divergenzen aufgezeigt und Zweifelsfragen diskutiert. Die Vorarbeiten dienen als Beurteilungsrahmen für den nachfolgend durchgeführten Abgleich mit dem deutschen Rechtsrahmen. Auf dieser Grundlage wird der verbleibende gesetzgeberische Umsetzungsbedarf identifiziert. Zum Abschluss wird der Entwurf des ATAD-Umsetzungsgesetzes kritisch gewürdigt.
Die Rechtsformen und Instrumente der staatlichen Subventionierung von innovativen Tätigkeiten
(2020)
Die Unterstützung von Innovationen wurde von der Europäischen Union als prioritär eingestuft. Da es notwendig ist, diese Priorität umzusetzen, gaben die EU-Organe in Form von nicht verbindlichen Rechtsakten im Rahmen der Politik allgemeine Leitlinien für die Art und Weise an, wie die Mitgliedstaaten die Politik zur Unterstützung der Innovationstätigkeit führen sollen. Die Mitgliedstaaten können im Rahmen ihrer Unabhängigkeit Maßnahmen, Handlungsformen und Verfahren zur Unterstützung innovativer Aktivitäten festlegen. Bei den diesbezüglich eingeführten Vorschriften sollten jedoch die Leitlinien berücksichtigt werden, die sich aus den politischen Rechtsakten der EU ergeben. Die Arbeit versuchte festzustellen, ob der polnische Gesetzgeber, die aus der EU-Politik ableitbare Pflicht zur Förderung innovativer Aktivitäten insbesondere auch durch die Einführung von Mittel, Rechtsformen und Verfahren für die Erteilung von Beihilfen erfüllt hat.
In Kapitel eins (I) wurden die grundlegenden Konzepte der Forschung diskutiert, insbesondere das Konzept der innovativen Tätigkeit und Fragen im Zusammenhang mit der Rolle der staatlichen Beihilfen als Maßnahmen zur Unterstützung der innovativen Tätigkeit. Daher wurde ein umfassender Maßnahmenkatalog diskutiert, mit dem die Verwaltung die Verpflichtungen aus der EU-Wachstumspolitik umsetzt. Das zweite Kapitel (II) befasst sich mit der Klassifizierung der Rechtsformen der Wirtschaftsverwaltung. In Kapitel drei (III) wurden die Rechtsformen und Verfahren für die Gewährung staatlicher Beihilfen vorgestellt. Besonders zwei Rechtsformen wurden beleuchtet, der Verwaltungsakt und der Vertrag, da auf deren Grundlage am häufigsten staatliche Beihilfen gewährt werden. Gegenstand der Analyse wurden insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Rechtsinstitution der Verwaltungsvertrag sowie der deutschen Zweistufentheorie.
Vor dem oben beschriebenen Hintergrund wurden in den dann folgenden Kapiteln vier (IV) und fünf (V) die Maßnahmen und Rechtsformen der Vergabe staatlicher Beihilfen speziell für innovative Tätigkeiten analysiert. Darüber hinaus wurde in Kapitel fünf (V) auch die Förderung von innovativen Tätigkeiten durch staatliche Beihilfen in Form eines Verwaltungsaktes analysiert. Es wurden spezielle rechtliche Institute (Handlungsformen) (einschließlich rechtlicher Maßnahmen) im Zusammenhang mit der Gewährung staatlicher Beihilfen in Sonderwirtschaftszonen sowie die Unterstützung innovativer Aktivitäten im Rahmen der Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten vorgestellt.
Die Untersuchung widmet sich mit der Besteuerung von Ordensgemeinschaften einem bisher in der Rechtswissenschaft vernachlässigten Thema, aus dem größeren Themenbereich der Besteuerung des Dritten Sektors. Die Vernachlässigung verwundert, kommt den Ordensgemeinschaften doch seit Jahrhunderten mit denen von ihnen in Deutschland betriebenen sozialen Einrichtungen eine erhebliche Bedeutung zu. Die vorliegende Arbeit schließt diese Lücke in ansprechender Weise. Durch die Bearbeitung entsteht auch ein übergreifendes Bild des geltenden Besteuerungsregimes im Dritten Sektor und seiner Problemfelder.
Die Umsatzbesteuerung staatlichen Handelns scheint widersinnig. Zum Schutz des freien Wettbewerbs kann dies jedoch geboten sein. Die steuerliche Definition des Wettbewerbsbegriffes, des Marktes sowie der wirtschaftlichen Tätigkeit führt dazu, dass staatliches und privates Handeln konsequent anhand des Wettbewerbskriteriums getrennt werden müssen. Für die Frage der Steuerbarkeit ist dann nicht mehr entscheidend, ob der Staat in Rechtsform einer GmbH als juristische Person des Privatrechts oder als juristische Person des öffentlichen Rechts gehandelt hat. Das in dieser Arbeit entwickelte Verständnis des Wettbewerbsbegriffs zeigt auch die Schwächen des neuen §2b Umsatzsteuergesetz auf und macht einen Rückgriff auf das Europarecht weiterhin zwingend notwendig.
Addressing both scholars of international law and political science as well as decision makers involved in cybersecurity policy, the book tackles the most important and intricate legal issues that a state faces when considering a reaction to a malicious cyber operation conducted by an adversarial state. While often invoked in political debates and widely analysed in international legal scholarship, self-defence and countermeasures will often remain unavailable to states in situations of cyber emergency due to the pervasive problem of reliable and timely attribution of cyber operations to state actors. Analysing the legal questions surrounding attribution in detail, the book presents the necessity defence as an evidently available alternative. However, the shortcomings of the doctrine as based in customary international law that render it problematic as a remedy for states are examined in-depth. In light of this, the book concludes by outlining a special emergency regime for cyberspace.
Unfolding the history of one of the oldest human val-ues, the freedom of expression, while defining its limits, is a complicated task. Does freedom stop where hate starts? This very old dilemma is -now more than ever before- revealing new dimensions. Politicians and new laws aim at regulating free expression, while disagree-ments over such regulation gradually become a source of endless conflict in newly formed multicultural, inter-connected, and digitized societies. The example of the Network Enforcement Act is used to understand the idea of restrictive legal practices in Germany, but also to enlighten the fact that law is a human construction which was created in order to regulate communication among individuals. Alternative practices, to straight legal ones, are summarized to show other dimensions of regulating hate speech without involving top-down approaches. The article proposes the approach of re-storative justice as a combination of legal and medita-tive practices in cases of hate speech. One advantage of the restorative justice approach elaborated in this arti-cle is the potential to remedy the inner hate and the pain, both of the victim and perpetrator. Finally, reveal-ing parts of history and new aspects of the ‘hate speech-puzzle’, leads to a questioning of contemporary social structures that possibly generate hate itself.
Dieses Buch befasst sich mit der Anteilsübertragung von Kommanditanteilen, die von der Rechtsprechung zwar längst anerkannt ist, jedoch vom Gesetzgeber bislang nicht geregelt wurde. Bei der Eintragung einer solchen Anteilsübertragung in das Handelsregister unterlaufen in der Praxis häufig Fehler, deren jeweilige haftungsrechtliche Konsequenz die Autorin eingehend untersucht. Im Zentrum der Arbeit steht die These, dass die Nichteintragung des Sonderrechtsnachfolgevermerkes zu keiner doppelten Haftung von Neu- und Altkommanditist führt.
Der Betrieb gewerblicher Art
(2019)
Die Arbeit untersucht die Grundlagen der Besteuerung der öffentlichen Hand, hier insbesondere die geschichtliche Entwicklung des Betriebs gewerblicher Art und die seit 2009 geltende Querverbundsystematik. Es wird die Entwicklung der einzelnen Tatbestände bis hin zur tatbestandsmäßigen Zusammenfassung einzelner Betriebe gewerblicher Art untersucht. Dabei stehen immer wieder die Wettbewerbssystematik und der steuerliche Gleichbehandlungsgrundsatz im Diskussionsmittelpunkt. Nachstehend schließt sich ein Vergleich zwischen dem horizontalen und vertikalen Querverbund an, der die grundlegenden Rechtsfolgen und die dauerdefizitären Betätigungen umfasst. Das Ergebnis zeigt auf, dass die öffentliche Hand mit ihrem wahlweisen horizontalen Querverbund und der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht erhebliche Vorteile gegenüber privatrechtlich geführten Unternehmensformen genießt und somit erhebliches Steuersparpotential generiert.
Die Fallsammlung zum Medienstrafrecht schließt eine Lücke in der Ausbildungs- und Studienliteratur zu einem speziellen Rechtsgebiet, das seit einiger Zeit immer mehr Bedeutung in Studium, Prüfung und Praxis gewinnt. Als ideale Ergänzung zum Lehrbuch „Medienstrafrecht“ reicht der Autor jetzt ein Werk nach, mit dem Studierende ihr durch Vorlesungsbesuch und Lehrbuchlektüre erworbenes Wissen an konkreten Fällen erproben können. Die Fallsammlung enthält insgesamt 18 Fälle aus allen Bereichen des Medienstrafrechts. Die Aufgaben haben unterschiedlichen Umfang und Schwierigkeitsgrad von 3-stündigen über 5-stündige Klausuraufgaben bis zu Hausarbeiten.
Das Leistungsstörungsrecht des polnischen Obligationsgesetzbuchs von 1933 und das deutsche Recht
(2019)
Als Folge der mehr als 120-jährigen Teilungszeit galten in Polen nach 1918 fünf verschiedene Zivilrechte. Die Verabschiedung eines Obligationsgesetzbuches 1933 war ein wesentlicher Schritt zur innerstaatlichen Rechtsvereinheitlichung. Die Bedeutung des deutschen Rechts in diesem Prozess wird in dem vorliegenden Buch am Beispiel des Leistungsstörungsrechts untersucht. Anhand ausgewählter Faktoren werden die Rahmenbedingungen damaliger polnischer Gesetzgebung beleuchtet, die durch die unterschiedliche Entwicklung der ehemaligen drei Teilungsgebiete geprägt waren. Die Autorin nimmt auch auf die Biographien der Gesetzesautoren Bezug. Eine Auswertung des damaligen deutschen Schrifttums zeigt zudem, dass das Gesetz in der deutschen Rechtswissenschaft positiv wahrgenommen wurde.
The Forgotten War: Yemen
(2019)
The conflict in Yemen seems forgotten considering the worldwide severe humanitarian catastrophes. Nevertheless, since the conflict escalated around four years ago, it became one of the worst humanitarian crises in recent history and has no end in sight. Thousands of people were killed even more displaced and the country is facing tremendous food insecurity as well as the world’s largest cholera outbreak. It is no longer just a civil war between the Houthi- and Hadi-Faction. International interests play a major role and made it a proxy war between Saudi Arabia (and its allies) on one side and Iran on the other. This all happens at the expense of the civilian population. Therefore, it is urgent to analyse the actors involved, their interests within the conflict and furthermore searching for possibilities to overcome it.
Immer wieder gelingt es Konzernen durch geschickte gesellschaftsrechtliche Konstrukte, ihre Verantwortlichkeit für wettbewerbsrechtliche Verstöße auszugliedern oder sich dieser gänzlich zu entziehen.
Dem begegnet das Europäische Wettbewerbsrecht in Bußgeldverfahren seit einiger Zeit mit der Zusammenfassung rechtlich selbständiger Gesellschaften zu einem Unternehmen als »wirtschaftliche Einheit«.
Diese Untersuchung widmet sich der methodischen Grundlegung dieses wettbewerbsrechtlichen Unternehmensbegriffs. Sie geht zudem der Frage nach, ob er sich auf das Deutsche Wettbewerbsrecht, insbesondere auf kartellrechtliche Schadensersatzklagen übertragen lässt.
Staatsrecht I
(2019)
Das Staatsrecht zählt sowohl in der Praxis als auch in der juristischen Prüfung zu den zentralen Rechtsgebieten. Das Staatsorganisationsrecht bestimmt Aufbau und Verfahren der Staatsorgane und beeinflusst durch den Vorrang der Verfassung die gesamte Rechtsordnung.
Der Band behandelt anschaulich, umfassend und systematisch geordnet den gesamten Pflichtwahlstoff. In Form von Fällen und Fragen wird dabei unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besonderer Wert auf die staatstheoretischen Grundlagen und die europarechtlichen Bezüge dieses Rechtsgebiets gelegt.
Vorteile auf einen Blick
- ausführliche Behandlung in Frageund-Antwort-Fällen
- systematische und umfassende Darstellung aktuell auf neuestem Rechtsstand.
Zur Neuauflage
Für die 4. Auflage wurde das Werk in zwei Bände aufgeteilt. Band I enthält eine ausführliche Darstellung des Staatsorganisationsrechts. Berücksichtigt wurde dabei die umfangreiche neue Rechtsprechung des BVerfG zu diesem Rechtsbereich. Enthalten sind außerdem die aktuellen Einflüsse des europäischen Rechts und der Rechtsprechung des EGMR auf das deutsche Staatsrecht.
Zielgruppe
Für Studierende der Anfangs- und Fortgeschrittenensemester sowie zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Staatsprüfung.
Verwaltungswissenschaft
(2019)
Das Werk ist im ersten Teil Grundlagen und Querschnittsfragen der Verwaltungswissenschaft gewidmet. Zunächst stellt der Verfasser die Erkenntnisobjekte "Verwaltungswissenschaft" und "Öffentliche Verwaltung" vor. Sodann vermittelt er dem Leser Aufgaben, Kulturen, Reformen und die Kontrolle der Verwaltung. Im zweiten Teil werden Verwaltungsbehörden als Organisationen und Handlungssysteme näher beleuchtet. Die betreffenden Kapitel behandeln die Aufbauorganisation, das Personal, die Koordination, das Verfahren und die Entscheidung.
Ist der Staat als Arbeitgeber heute noch attraktiv und konkurrenzfähig im Wettbewerb um Nachwuchs?
Das Werk greift die Einführung des Personalgewinnungszuschlags in § 43 BBesG auf, um die Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten zur Nachwuchssicherung des öffentlichen Dienstes aufzuzeigen. Nach umfassender Analyse der Fachkräftebasis und Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes ist die Ausgestaltung des Personalgewinnungszuschlags als besoldungsrechtliches Novum zentraler Gegenstand der Arbeit. Zudem stellt sich die Frage, ob der Personalgewinnungszuschlag in seiner Ausgestaltung und Funktion tatsächlich Rekrutierungsschwierigkeiten auf Bundesebene behebt. Die hierfür durchgeführte empirische Untersuchung gibt Antworten darauf.
Die Arbeit bietet einen Überblick über die Einsatzmöglichkeiten des Zuschlags und wendet sich an Wissenschaftler wie an Praktiker; erstmalig wird der Zuschlag monographisch untersucht.
Auftrag und Möglichkeiten der Kommission für Friedenskonsolidierung im System der Vereinten Nationen
(2019)
Vor dem Hintergrund der international steigenden Zahl an Konfliktrückfällen insbesondere im Anschluss an bereits offiziell für beendet erklärte Bürgerkriege und die daraus folgende zunehmende Relevanz von Peacebuilding-Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft, wird in diesem Beitrag die Arbeit der Kommission für Friedenskonsolidierung der Vereinten Nationen untersucht. Einerseits werden hierbei, nach einigen einführenden Erläuterungen zum Begriff der Friedenskonsolidierung an sich sowie der Zusammensetzung und Funktionsweise der Kommission, zunächst ihre einzelnen Aufträge systematisch unter Einordnung in den Kontext des Peacebuilding-Systems der Vereinten Nationen herausgearbeitet und eine auswertende Bilanz unter ihre bisherige Erfüllung gezogen. Daran anschließend erfolgt eine Darstellung der zukünftigen Möglichkeiten der Kommission im Bereich der Friedenskonsolidierung unter besonderer Berücksichtigung ihres Potenzials innerhalb des Systems der Vereinten Nationen sowie der einschlägigen völkerrechtlichen Aspekte.
While public–private partnerships (PPPs) have surged worldwide since the 1990s, they have been met with growing skepticism during the last years. A recent revision of Germany’s constitutional rules on motorway construction and observations on the use of PPPs published by both the German and the European Courts of Auditors illustrate this new caution. These two examples fit into a general trend towards a revival of the public sector, which can be summarized under the cross-level umbrella term “publicization.” It would, however, be remiss to replace the uncritical euphoria that once surrounded privatization with a similarly undifferentiated euphoria regarding publicization. Rather, it is crucial to identify the most appropriate solution for the fulfilment of each public task from the “toolbox” of publicization on the one hand and privatization on the other hand in order to ensure the most effective completion of public functions.
Die Norminterdependenzen des Grunderwerbsteuergesetzes bei Umstrukturierungen inländischer Konzerne
(2018)
Grenzüberschreitende, internetbasierte Dienstleistungen werfen zahlreiche steuerrechtliche Probleme auf. Die Grundfrage lautet, wie im digitalen Zeitalter das Besteuerungssubstrat zwischen den beteiligten Staaten idealerweise aufzuteilen ist. Die Umsatzsteuer ist strukturell geeignet, die fortschreitende Digitalisierung rechtlich in den Griff zu bekommen. Bislang fehlen jedoch technische Lösungsansätze, um den Ansässigkeitsort von Dienstleistungsempfängern zweifelsfrei feststellen zu können. Für die Ertragsteuer sind betriebsstättengebundene und betriebsstättenlose Lösungskonzepte zu analysieren. Die betriebsstättengebundenen Optionen knüpfen an einen digitalen Nexus an, z.B. Webseitenklicks. Zu den betriebsstättenlosen Entwürfen zählt u.a. eine Quellensteuer auf digitale Transaktionen. Durchsetzen dürfte sich die formelhafte Gewinnaufteilung. Ihr gelingt durch eine starre Aufteilung der Gewinne eine realitätsnahe Abbildung der grenzüberschreitenden Wertschöpfungsketten.
Das Nonaffektationsprinzip
(2018)
Anne-Katrin Wolf beschäftigt sich mit der Aktivlegitimation im Individualbeschwerdeverfahren der UN-Menschenrechtskonventionen. Sie gibt einerseits eine leitfadenartige Übersicht zum Zulässigkeitskriterium der Aktivlegitimation. Andererseits zeigt sie, dass die Auslegungspraxis der UN-Ausschüsse zu dessen Voraussetzungen derzeit an einigen Stellen zu eng gefasst ist, um einen effektiven Menschenrechtsschutz zu gewährleisten. Im Zentrum steht dabei die Kategorisierung der UN-Menschenrechtskonventionen anhand der jeweiligen Regelungsmaterie und die daran anknüpfende, unterschiedlich weit reichenden Beschwerdemöglichkeiten von Individuen und Kollektiven wie Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen. Sofern eine Ausgestaltung durch die Ausschüsse selbst noch nicht erfolgt ist oder die Autorin bisher angewendeten Kriterien als defizitär bewertet, entwickelt sie Vorschläge zu einer möglichen Ausformung des Kriteriums der Aktivlegitimation in der Zusammenschau mit dem jeweiligen Schutzgehalt der Konvention.
Die Nutzung sozialer Netzwerke ist für viele Menschen nicht mehr aus ihrem Alltag wegzudenken. Dies zeigt sich insbesondere an den Nutzerzahlen. Facebook hat beispielsweise mittlerweile mehr als 2,2 Milliarden Nutzer. Zu den wesentlichen Funktionen der sozialen Netzwerke gehört das Teilen von nutzergenerierten Inhalten, die beispielsweise als Fotos oder Videos dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes unterfallen können.
Um diese geschützten Inhalte darstellen und verbreiten zu können, benötigen die sozialen Netzwerke die entsprechenden Nutzungsrechte ihrer Nutzer. Daher finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verschiedene Regelungen über die Einräumung der Rechte, die von den Nutzern in den allermeisten Fällen jedoch im Zuge der Registrierung ungelesen akzeptiert werden.
Im Rahmen der Untersuchung wird geprüft, ob eine Nutzungsrechtseinräumung an den urheberrechtlich geschützten Inhalten der Nutzer durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der sozialen Netzwerke wirksam ist. Hierfür ist insbesondere entscheidend, ob die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum fehlenden Leitbildcharakter des Übertragungszweckgrundsatzes einer Inhaltskontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der sozialen Netzwerke entgegensteht, oder, ob dieser als Maßstab für die Inhaltskontrolle herangezogen werden kann.
Versammlungen sind der Ursprung der Demokratie. "Friedlich und ohne Waffen" darf der öffentliche Raum zur politischen Willensbildung genutzt werden. Aber gilt die Versammlungsfreiheit auch im öffentlichen Raum, der im privaten Eigentum steht? Diese Frage ist von großer Brisanz, wenn öffentlicher Raum privatisiert wird. Bahnhöfe, Flughäfen, Einkaufsstraßen und Marktplätze können im privaten Eigentum stehen - und dabei öffentlicher Raum bleiben. Müssen Eigentümer eines Geländes, das als öffentlicher Raum gestaltet ist, dort auch Versammlungen dulden? Wie verhält sich die Versammlungsfreiheit zum Schutz des Grundeigentums? Kann der Staat die Versammlungsfreiheit auf privatem Gelände durchsetzen? Und wie unterscheidet sich der Schutz zwischen der EMRK und dem Grundgesetz? Maria Scharlau geht der Frage nach, wie dieser Konflikt zwischen Versammlungsrecht und Eigentumsschutz zu lösen ist.
Since 2015, the European Union has struggled to deal with the influx of refugees coming into its territories. The number of institutions involved in designing a competent response approach, com-bined with the unilateral and uncoordinated state reactions, have left unclear where to look for when searching for answers and new alternatives. Can the United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) take a leading role in solving this and future crises? After a brief recapitulation of the crisis, an analysis of UNHCR’s statue, relationship to international law, and doctrine will put this question to the test while exploring options that are not only available but also feasible in a system where politics trump both legality and morality. If UNHCR is to play an active role in fu-ture refugee policies and become the lead agency it once was, a new daring and innovative approach has to emerge in order to readapt to the power relations that prevail in the twenty-first century.
The phenomenon of male-to-male sexual assault undoubtedly occurs, both in domestic and conflict contexts. There is a small but growing discourse supporting the analysis of this phenomenon, however it remains significantly limited and its growth disproportionate to the concerns it warrants. The international law, NGO and State actors are largely responsible for this inhibition, predominately attributable to their intent in preserving the feminist and patriarchal values on which their institutions are founded. The strength with which the feminist discourse has embedded itself into the agendas of relevant actors is obstructing attempts at unbiased analysis of gender-based violence and the development of a discourse dedicated to understanding male sexual assault. It appears to be a prevailing sector-wide perception that females are the only victims of sexual violence and that creating space for a discussion on male-sexual assault will detract worth from the feminist discourse on female sexual assault. This paper discusses the means in which the sectors ignorance towards male sexual assault manifests and the harmful implications of ignoring this phenomenon. The author uses contextual analyses from development, international law, and cultural examples.
Dachziegel
(2018)
Reden ist Silber
(2018)
Der Brexit
(2018)
Das Werk unternimmt eine erstmalige zusammenfassende Darstellung der Umsatzbesteuerung von Energieleistungen sowie deren mehrwertsteuerrechtlichen Beurteilung unter besonderer Berücksichtigung aktueller Probleme und Zweifelsfragen. Hierfür werden Problembereiche grundlegend und rechtsdogmatisch beleuchtet. Ziel der Arbeit ist es, die wesentlichen Geschäftspraktiken im Energiesektor einer mehrwertsteuerrechtlichen Analyse zu unterwerfen, die stets das unionsrechtliche Mehrwertsteuerrecht und das nationale Umsatzsteuerrecht betrachtet. Es wird untersucht, ob und inwieweit die gegenwärtigen Vorschriften zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Energieleistungen mit dem europäischen Unionsrecht vereinbar, praxistauglich und angemessen sind. Im Lichte der unaufhaltsam voranschreitenden Energiewende will die vorliegende Untersuchung einen systemimmanenten Überblick der energierechtlichen Implikationen auf das Mehrwertsteuerrecht in einem einheitlichen mehrwertsteuerrechtlichen Gesamtkontext geben.
Die Arbeit widmet sich den Haushaltssperren auf den verschiedenen Ebenen und untersucht, ob ein einheitliches Instrument der Haushaltssperre im deutschen Recht existiert, oder ob sich hinter dem Begriff der Haushaltssperre verschiedene haushaltsrechtliche Maßnahmen verbergen. Dazu werden auf verfassungsrechtlicher Ebene der Aspekt der Gewaltenteilung gemäß Art. 20 II 2 GG sowie die kommunale Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 II GG betrachtet. Auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene werden u.a. Sperrvermerke, Globale Minderausgaben, haushaltswirtschaftliche Sperren sowie Bewirtschaftungssperren eingehend dargestellt und erörtert. Ergänzend werden Aspekte wie weitere Instrumente zur Kontrolle des Haushalts und Rechtsschutz gegen Haushaltssperren dargestellt und Regelungsvorschläge unterbreitet. Im Fazit wird festgestellt, dass »Haushaltssperren« zu komplex und unterschiedlich sind, um ein einheitliches Institut der Haushaltssperre darstellen zu können.
Die stetig wachsenden internationalen und wirtschaftlichen Verflechtungen sowohl von Unternehmen als auch von Einzelsteuerpflichtigen stellen die deutsche Finanzverwaltung vor eine große Herausforderung. Hintergrund dafür ist, dass sich das deutsche Steuerrecht nicht nur auf rein nationale Sachverhalte beschränkt, sondern vielmehr auch an Vorgänge und Zustände anknüpft, die sich im Ausland befinden.
Das Auftreten solcher grenzüberschreitender Sachverhalte und deren juristische Begleiterscheinungen sind jedoch nicht ganz unproblematisch, da für die korrekte Besteuerung jener Sachverhalte sowohl das rein nationale Recht als auch die ausländischen Rechtsgrundlagen beachtet werden müssen. Diese werden in meiner Arbeit detailliert vorgestellt, wobei stets eine Unterscheidung zwischen gemeinschaftsrechtlichen Rechtsgrundlagen, multilateralen, bilateralen und unilateralen Rechtsquellen erfolgt.
Zuvor werden die vielfältigen Probleme bei der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte, wie z.B. die Gefahr der Doppelbesteuerung oder der Steuerflucht dargestellt, um danach die nationalen Lösungsansätze, wie die erweiterten Anzeige- und Mitwirkungspflichten auf Seiten der Steuerpflichtigen und den Untersuchungsgrundsatz auf Seiten der Finanzverwaltung aufzuzeigen. Dabei werden die europäischen Grundfreiheiten als Diskriminierungs- und Beschränkungsverbote abgebildet, wobei auch die anerkannten geschriebenen und ungeschriebenen Rechtfertigungsgründe dargestellt werden. Die vielfältigen Auswirkungen des europäischen Primärrechts auf das deutsche Besteuerungsverfahren werden anhand von verschiedenen EuGH-Urteilen veranschaulicht, wobei auch die praktische Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben beispielhaft durch das Aktionsprogramm FISCALIS 2020, die Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen in Bonn und das internationale Steuerzentrum in München vorgestellt werden.
Im Jahr 1966 wurden mit dem „Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ und dem „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ zwei verbindliche völkerrechtliche Verträge zum Schutz der Menschenrechte abgeschlossen. Das 50jährige Jubiläum dieser beiden Vertragswerke nahm das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam (MRZ) auf einer Tagung im November 2016 zum Anlass, die heutige Bedeutung der Pakte in den Blick zu nehmen.
Die Autoren des Sammelbandes zeichnen aktuelle Debatten nach, die die philosophische Begründung und das Verständnis der Menschenrechte herausfordern. Um Probleme in menschenrechtsfreundlichen Rechtsordnungen zu benennen und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten, untersuchen weitere Beiträge exemplarisch die Wirkung der beiden Menschenrechtspakte in der deutschen Rechtsordnung, insbesondere durch eine Analyse der Gerichtspraxis.
Hiervon ausgehend suchen die Autoren Antworten auf Compliance-Defizite bei internationalen Menschenrechtsverträgen.
Afin de promouvoir l’abolition universelle de la peine de mort, les Etats et organisations internationales, qui forment une communauté fonctionnelle abolitionniste, recourent à des stratégies juridiques. Ces stratégies sont fondées en droit, et opèrent tant sur le contenu du droit (stratégies normatives) que sur la mise en œuvre du droit (stratégies opérationnelles). Pour ce qui concerne d’une part les stratégies normatives abolitionnistes, la communauté fonctionnelle abolitionniste s’appuie sur l’article 6 du Pacte international relatif aux droits civils et politiques, qui encadre la peine de mort et l’assorti de restrictions. Elle promeut ainsi des abolitions partielles en se fondant sur des résolutions de l’Assemblée générale, sur le soft law du Comité des droits de l’homme et sur d’autres traités afin de les densifier et de les interpréter extensivement. De la même manière, la communauté fonctionnelle abolitionniste se fonde sur d’autres abolitions partielles qui sont encore en cours de coutumiérisation, bien que celle-ci se heurte à l’objection persistante de certains Etats. Pour ce qui concerne d’autre part les stratégies opérationnelles abolitionnistes, la communauté fonctionnelle abolitionniste œuvre tant dans le cadre interétatique que dans le cadre transnational, afin de promouvoir la mise en œuvre des normes encadrant la peine de mort. Ces stratégies juridiques abolitionnistes sont dès lors des facteurs de développement et de mise en œuvre non-centralisée du droit international, qui interrogent sur le poids de la majorité des Etats dans l’évolution du droit international, et posent la question de la reconnaissance de l’existence et de la pertinence de valeurs méta-juridiques comme la dignité humaine.
Durch Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes wird die Bundesrepublik Deutschland als demokratischer und sozialer Bundesstaat insbesondere dem Föderalismus verpflichtet. Er ist neben der Demokratie eine der Säulen unseres Staatswesens. Im Bewusstsein dieser Grundentscheidung unserer Verfassung fällt mit Art. 115f Abs. 1 Nr. 2 GG eine Vorschrift auf, die hiervon im Verteidigungsfall eine weitreichende Ausnahme zu ermöglichen scheint. Die Bundesregierung soll dann unter bestimmten Voraussetzungen außer der Bundesverwaltung auch den Landesregierungen und Landesbehörden Weisungen erteilen können. Es stellt sich in Anbetracht eines solchen Ausnahmerechts die Frage, wie sich dieses Weisungsrecht der Bundesregierung in unser Rechtssystem einfügt.
Der Autor nähert sich dieser Frage zunächst über die geschichtlichen Hintergründe, die zur Einfügung der Vorschrift geführt haben. Er geht detailliert auf die Voraussetzungen dieses Weisungsrechts der Bundesregierung ein und stellt es in seinen systematischen Zusammenhang. Neben einer Darstellung des Weisungsbegriffs als Möglichkeit der Einflussnahme auf die Bundesverwaltung und die Länder, werden auch die damit umschriebenen Weisungsadressaten näher untersucht. Auch den Fragen, welchen Gegenstand Weisungen nach dieser Vorschrift haben können, wie sie zu erlassen sind und welche Wirkungen sich aus ihnen ergeben, wird in der Untersuchung detailreich nachgegangen. Daneben behandelt der Autor die sich daraus ergebenden Anschlussfragen, welcher Rechtsschutz gegen derartige Weisungen besteht, wer damit verbundene Aufgaben zu finanzieren hat und wer für eventuelle Schäden zu haften hat. Das Werk schließt mit einer Erörterung, ob es sich bei dieser Vorschrift um eine verfassungswidrige Verfassungsnorm handelt, und einem Blick auf internationale Vorschriften, die Einfluss auf das Weisungsrecht nehmen könnten.
Die körperschaftsteuerliche Organschaft setzt den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages i.S.v. § 291 AktG zwischen Organgesellschaft und Organträger voraus und bedingt so Verflechtungen von Steuer- und Gesellschaftsrecht, die Anlass für Kritik an der Organschaft und für Bestrebungen zu deren grundlegender Modernisierung unter Verzicht auf den Gewinnabführungsvertrag geben.
Die Arbeit untersucht, welche kapital- und konzerngesellschaftsrechtlichen Problemstellungen zu Tage träten, sollte ein Gruppenbesteuerungssystem implementiert werden, das keinen Gewinnabführungsvertrag verlangt. Die Untersuchung erfolgt für verschiedene Reformmodelle, die – wie die Organschaft – nach der Zurechnungsmethode arbeiten oder eine Steuerkonsolidierung durch Leistung so genannter Gruppenbeiträge zulassen. Die auftretenden gesellschaftsrechtlichen Konfliktlagen und Lösungswege werden für Gruppenmitglieder in der Rechtsform der GmbH und der AG getrennt systematisch dargestellt.
Der konsularische Schutz
(2017)
Anlässlich der Zunahme von Entführungen deutscher Staatsangehöriger im Ausland und des im Jahr 2009 ergangenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zu diesem Thema legt die vorliegende Arbeit eine detaillierte und umfassende Analyse der Rechtsgrundlagen für die Gewährung konsularischen Schutzes durch die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland vor.
Das erste Kapitel beinhaltet eine detaillierte Darstellung der sich aus dem Völker-, Europa- und Verfassungsrecht sowie aus dem Konsulargesetz ergebenen staatlichen Handlungspflichten sowie möglicher damit einhergehender Individualansprüche auf die Ausübung konsularischen Schutzes im Einzelfall.
Im zweiten Kapitel werden die Voraussetzungen der Gewährung konsularischen Schutzes nach dem Konsulargesetz dargestellt. Den Schwerpunkt bildet hierbei die Bestimmung des Anwendungsbereiches des § 5 Abs. 1 Satz 1 Konsulargesetz unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28.05.2009, welches nach Auffassung der Verfasserin den Anwendungsbereich dieser Norm verkennt. Bei § 5 Abs. 1 Satz 1 Konsulargesetz handelt es sich um eine besondere sozialhilferechtliche Norm außerhalb der SGB XII, welche die konsularische Hilfe allein in wirtschaftlichen Notlagen regelt.
Das dritte Kapitel analysiert die bestehenden Regelungen über die Erstattung der im Rahmen der Gewährung konsularischen Schutzes entstandenen Kosten und erklärt deren Systematik. Ferner erfolgt ein Ausblick auf die künftigen Regelungen der Kostenerstattung nach dem Bundesgebührengesetz sowie der damit einhergehenden Rechtsverordnung.
Zum Abschluss werden die Ergebnisse anhand eines historischen Falles zusammengefasst sowie ein Gesetzesvorschlag vorgestellt, welcher die gefundenen Unklarheiten und Unstimmigkeiten im Konsulargesetz beheben kann.
Mit Inkrafttreten der NFA 2008 hat die Schweiz ihren Finanzausgleich umfassend reformiert und erstmals auch einen direkt umverteilenden Ausgleich zwischen den Kantonen geschaffen. Diese Reform blieb auf deutscher Seite weitgehend unbeachtet. Der Autor vergleicht zunächst die finanzverfassungsrechtlichen Grundstrukturen in beiden Ländern und erläutert das bestehende und das ab 2020 geltende deutsche System. Dem folgt eine umfassende Analyse des sekundären Finanzausgleichs in der Schweiz, sog. Finanzausgleich im engeren Sinn, mit ausführlicher Darstellung des Ressourcenausgleichs sowie des geografisch-topografischen und soziodemografischen Lastenausgleichs. Im Anschluss werden nach Problemschwerpunkten gegliedert Reformoptionen für Deutschland aufgezeigt. Der Autor plädiert insbesondere für einen nach Schweizer Vorbild gestalteten indikatorbasierten Lastenausgleich, um dem verfassungsrechtlichen Benennungs- und Begründungsgebot bei Sonderlasten besser gerecht zu werden.
Dem Unternehmenskauf geht eine langwierige Planungs- und Verhandlungsphase voraus. Dabei steht vor allem der gegenseitige Informationsaustausch beider Parteien im Vordergrund. Der Grundsatz der informationellen Selbstverantwortung zwingt zunächst jede Partei, die vorherrschende Informationsasymmetrie auf eigenes Risiko zu beseitigen. Das wird seitens der Rechtsprechung stets anhand von außervertraglichen Aufklärungspflichten zugunsten des Käufers korrigiert, wenn Treu und Glauben es im Einzelfall gebieten. Die Untersuchung widmet sich der Konkretisierung des Inhalts, der Reichweite und Rechtsfolgen der vorvertraglichen Aufklärungspflichten unter Auswertung bisher ergangener Rechtsprechung und Beiträgen im Schrifttum. Ein besonderes Augenmerk wird dabei neben dem Institut der culpa in contrahendo auf die Voraussetzungen der §§123, 444 BGB gelegt. Ferner wird die Bedeutung von Treu und Glauben gem. §242 BGB für die Entstehung von Aufklärungspflichten vor dem Hintergrund der spezifischen Interessenlage der Parteien und der Besonderheiten des Unternehmenskaufs beleuchtet.
Das vorliegende Werk widmet sich den an deutschen Hochschulen oftmals wiederkehrenden Fragestellungen zur Ausgestaltung und Anwendung von Prüfungsverfahren. Unter Bezugnahme auf die bestehenden verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Anforderungen, die für Hochschulabschlussprüfungen als auch für studienbegleitende Leistungskontrollen gelten, wird darin umfassend erörtert,
- für welche Prüfungsleistungen eine Begründungspflicht besteht,
- in welchen Fällen eine Kollegialprüfung durchzuführen ist,
- welche Prüflinge für die Herstellung einheitlicher Prüfungsbedingungen miteinander vergleichbar sind,
- welche verwaltungsrechtliche Qualität Hochschulprüfungsleistungen anhaftet,
- ob generell ein Anspruch auf ein verwaltungsinternes Kontrollverfahren gegen die gerügte Bewertung einer Hochschulprüfungsleistungen besteht und wenn ja in welchem Umfang, bzw. mit welchen rechtlichen Instrumentarien auf eine Bewertungsrüge zu reagieren ist
- und ob das Rechtsinstitut der reformatio in peius bei der Bescheidung einer Bewertungsrüge Anwendung finden darf.
Im Anschluss daran wird unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage dargestellt, inwieweit der parlamentarische Gesetzgeber dem verfassungsrechtlich gebotenen Kodifikationsbedarf im Hochschulprüfungsrecht entspricht und an welchen Stellen Nachbesserungsbedarf besteht.
Die Arbeit beschäftigt sich mit den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Steuerrecht, insbesondere im Grunderwerbsteuerrecht. Hierbei werden die historischen, dogmatischen und verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte der wirtschaftlichen Betrachtungsweise beleuchtet. Im Anschluss werden diese Ergebnisse auf die Besonderheiten des Grunderwerbsteuergesetzes bezogen. Neben einer allgemeinen Darstellung grunderwerbsteuerrechtlicher Vorschriften, steht die Entwicklung und die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise am Beispiel des § 1 Abs. 2a GrEStG im Mittelpunkt der Analyse. Die Gesetzesänderungen zu § 1 Abs. 2a GrEStG sowie die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs aus den Jahren 2013, 2014 und 2015 werden in diesem Zusammenhang eingehend dargestellt und in Bezug auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise und ihrer Bedeutung im Grunderwerbsteuergesetz erläutert.
Die Hebung stiller Lasten ist eine Problematik, die in den letzten Jahren in Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutiert wurde und aufgrund Grund befürchteter Steuerausfälle in Milliardenhöhe zu den Neuregelungen in § 4f und § 5 Abs. 7 EStG geführt hat.
Der Autor nimmt diese Neuregelungen zum Anlass, die steuerbilanziellen Grundlagen herauszuarbeiten, die alte Rechtslage zu analysieren und die neue Rechtslage im Lichte dieser Erkenntnisse zu bewerten.
Im Zusammenhang mit der Darstellung der steuerbilanziellen Grundlagen geht der Autor auf die verfassungsrechtliche Rechtfertigung stiller Lasten ein und setzt sich mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander.
Darauf folgt eine Bewertung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der die Realisation der stillen Lasten mit dem Realisationsprinzip und dem Prinzip der Erfolgsneutralität von Anschaffungsvorgängen begründet hat. Daraufhin untersucht der Autor, inwieweit diese Grundsätze auf die Neuregelung übertragen werden können.
Fluthilfe 2013
(2017)
Die Abhandlung „Fluthilfe 2013 – Finanzierung der Hochwassernachsorge“ erläutert im ersten Hauptteil die verfassungsrechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Errichtung von staatlichen Sondervermögen, da der Bund solche Fonds jeweils nach den Hochwasserkatastrophen der Jahre 2002 und 2013 errichtete und mit einem Milliardenbudget ausstattete. Der zweite Hauptteil überprüft am Beispiel des Sondervermögens Aufbauhilfe 2013 die Kompetenzen von Bund und Ländern bei der Milderung und Beseitigung von öffentlichen und privaten Flutschäden. Daneben finden in der vorliegenden Abhandlung europarechtliche Bezüge, die Hochwasserprävention und -vorsorge sowie die Rechte und Pflichten von Staat und Bürgern im Falle einer Flutkatastrophe Berücksichtigung. Die Arbeit endet mit konkreten Änderungsvorschlägen zur verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung für den Bereich Hochwassernachsorge.
Durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) wurden die sog. Entstrickungsregeln des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG sowie des § 12 Abs. 1 HS 1 KStG in das deutsche Steuerrecht aufgenommen. Die Vorschriften verfolgen das Ziel, das deutsche Besteuerungssubstrat abzusichern. Hierzu führte der Gesetzgeber gesetzestechnisch das Tatbestandsmerkmal des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts ein. Die Bedeutung dieses Begriffs sowie der Anwendungsbereich der Entstrickungsregeln sind seitdem in der Literatur vielfach diskutiert worden. Weitere Unsicherheit ergibt sich aus den Urteilen des BFH zur Aufgabe der finalen Entnahmetheorie. Diese betreffen zwar nicht das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik als gesetzliches Tatbestandsmerkmal, da sie zu einer Rechtslage vor Geltung des SEStEG ergangen sind. Inhaltlich setzen sich die Entscheidungen jedoch ebenfalls mit der Möglichkeit Deutschlands auseinander, sein Besteuerungsrecht gegenüber anderen Staaten durchzusetzen.
Gegenstand dieser Studie ist die Auslegung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts in der Form, in der es als Tatbestandsmerkmal Eingang in die Steuergesetze gefunden hat. Die Änderungen des SEStEG mit der Verwendung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik als normatives Tatbestandsmerkmal betrafen neben dem EStG und KStG auch das AStG und das UmwStG. Darüber hinaus könnte es das Potential für weitere zukünftige steuergesetzliche Regelungen zur Absicherung des deutschen Steueraufkommens aufweisen.
Mietpreisbremse
(2017)
Der Zugang der Bevölkerung zu Wohnraum und die Bezahlbarkeit des Wohnens sind seit jeher Kernthemen der Sozialen Marktwirtschaft. Für den Gesetzgeber ist es nicht zuletzt angesichts von rund 23 Millionen Mieterhaushalten in Deutschland politisch attraktiv, mittels gesetzlicher Beschränkungen Einfluss auf die Mietpreisentwicklung zu nehmen. Das Werk zeigt die ökonomischen Auswirkungen derartiger Mietpreisbegrenzungen auf, untersucht ihre regulatorischen und privatrechtlichen Implikationen und arbeitet die Grenzen für eine verfassungskonforme Ausgestaltung heraus. Dabei nimmt der Autor auch zur Diskussion um die sog. Materialisierung des Privatrechts Stellung und entwickelt einen eigenen Ansatz, wie sich unter privatrechtlichen Gesichtspunkten Einschränkungen der Vertragsfreiheit rechtfertigen lassen. Die Arbeit schließt mit einer umfassenden Bewertung der im Jahr 2015 eingeführten Mietpreisbremse, in deren Rahmen insbesondere die Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse untersucht wird.
Ausgezeichnet mit dem Fakultätspreis der Universität Potsdam.
Der Gesetzgeber hat im Jahre 2006 in § 4 Abs. 1 S. 3 EStG und § 12 Abs. 1 S. 1 KStG zentrale ertragsteuerliche Entstrickungstatbestände eingefügt. Sie ordnen bei Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts die Rechtsfolgen einer Entnahme bzw. einer Veräußerung oder Überlassung zum gemeinen Wert an.
Jenny Broekmann untersucht die zweite Variante (Nutzungsentstrickung) dieser Entstrickungstatbestände hinsichtlich Voraussetzungen und Rechtsfolge. Dabei analysiert sie auch die erforderlichen Abgrenzungen des Nutzungstatbestandes und den Bezugspunkt des deutschen Besteuerungsrechts. Insbesondere geht sie der Frage nach, ob dem Nutzungstatbestand ein eigenständiger Anwendungsbereich verbleibt und ob dieser auch vor dem Hintergrund abkommensrechtlicher Regelungen bestehen kann. Abschließend erarbeitet sie für die Formulierung und systematische Stellung der Nutzungsentstrickung Verbesserungsvorschläge.
Unter hybriden Finanzinstrumenten werden ganz allgemein Mischformen zwischen Eigen- und Fremdkapital verstanden. Aufgrund ihrer flexiblen Ausgestaltung stellen hybride Finanzinstrumente eine in vielfacher Hinsicht vorteilhafte Alternative zu klassischen Eigen- und Fremdkapitalinstrumenten dar. Bei der konkreten Ausgestaltung der Finanzinstrumente in der Praxis gilt es insbesondere zu berücksichtigen, wie sich diese beim Emittenten und beim Inhaber handels- und steuerbilanziell abbilden lassen. Auf Ebene des Emittenten stellt sich die Frage, ob das zugeführte Kapital als Eigen- oder Fremdkapital zu bilanzieren ist. Auf Ebene des Inhabers stellt sich die Frage, ob strukturierte hybride Finanzinstrumente einheitlich oder getrennt in ihre einzelnen Komponenten zu bilanzieren sind. Dabei gilt es zu beachten, dass sowohl die Frage der Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital als auch die Frage der Abgrenzung der Beurteilungseinheit zum Teil wesentliche Rechtsfolgedivergenzen nach sich ziehen können. Es ist daher ein wesentliches Anliegen dieser Untersuchung sowohl für das Handels- als auch für das Steuerbilanzrecht klare und eindeutige Abgrenzungskriterien zu formulieren. Die Studie richtet sich einerseits an Wissenschaftler, die eine fundierte und kritische Auseinandersetzung mit der Thematik erwarten und andererseits an Praktiker, die auf der Suche nach konkreten Lösungen und Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit hybriden Finanzinstrumenten sind.
Landesrecht Brandenburg
(2017)
Das Studienbuch stellt in übersichtlicher und systematischer Form die wichtigsten ausbildungsrelevanten Teile des brandenburgischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts dar. Mit Verfassungsrecht, Verwaltungsorganisationsrecht, Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht sowie Umwelt- und Bauordnungsrecht werden die für Examen und Praxis relevanten Kerngebiete unter Einbeziehung von Rechtsprechung und Literatur abgehandelt. Zahlreiche Beispiele vereinfachen das Verständnis, und Klausurhinweise schärfen den Blick für fehlerträchtige Fragestellungen.
Vorwort
(2017)
§ 4 Kommunalrecht
(2017)
Die Arbeit befasst sich mit der Frage nach Existenz und Umfang des Schädigungsverbots im Völkerrecht. Dabei liegt der Arbeit das Verständnis zugrunde, dass auch rechtmäßige Handlungen der Staaten durch die zunehmende Interdependenz zu Beeinträchtigungen bis hin zu Schädigungen bei anderen Staaten führen können. Dabei wurden die Referenzgebiete mit Blick darauf gewählt, dass es sich beim Umweltvölkerrecht um ein gewohnheitsrechtlich verankertes Schädigungsverbot zum Schutze der territorialen Souveränität handelt, beim Welthandelsrecht und Währungsrecht das Schädigungsverbot in Form einer vertraglichen Ausgestaltung vorliegt und beim Steuerrecht überlegt werden kann, welche grundsätzlichen Überlegungen zur Akzeptanz eines Schädigungsverbots in einem Gebiet führen, das jedenfalls auf multilateraler Ebene noch nicht vertraglich durchdrungen ist.
Humanizing the Laws of War
(2017)
Over the past 150 years, the International Committee of the Red Cross (ICRC) has been one of the main drivers of progressive development in international humanitarian law, whilst assuming various roles in the humanization of the laws of war. With select contributions from international experts, this book critically assesses the ICRC's unique influence in international norm creation. It provides a detailed analysis of the workings of the International Red Cross, Red Crescent Movement and ICRC by addressing the milestone achievements as well as the failures, shortcomings and controversies over time. Crucially, the contributions highlight the lessons to be learnt for future challenges in the development of international humanitarian law. This book will be of particular interest to scholars and students of international law, but also to practitioners working in the field of international humanitarian law at both governmental and non-governmental organizations
Over the years, the Security Council has on several occasions dealt with humanitarian assistance issues. However, it is Security Council Resolution 2165(2014), related to the situation in Syria, that has brought the role of the Security Council to the forefront of the debate. It is against this background that the article discusses the legal issues arising from Security Council action facilitating humanitarian assistance to be delivered in situations of non-international armed conflict.
Following a brief survey of relevant practice of the Security Council related to humanitarian assistance, the article considers the relevance, if any, of Article 2(7) of the Charter of the United Nations (UN) to humanitarian assistance to be delivered in such situations. It then moves on to analyse whether a rejection by the territorial state of humanitarian aid to be delivered by third parties may amount to a situation under Article 39 of the UN Charter. It then considers in detail whether (at least implicitly) Resolution 2165 has been adopted under Chapter VII and, if this is not the case, whether it can be still considered to be legally binding.
The article finally considers what impact the adoption of Security Council Resolution 2165 might have on the interpretation of otherwise applicable rules of international humanitarian law and, in particular, the right of third parties to provide humanitarian assistance in a situation of a non-international armed conflict in spite of the absence of consent by the territorial state, and the obligations that members of the Security Council, permanent and non-permanent, have under Common Article 1 of the Geneva Conventions when faced with a draft resolution providing for the delivery of humanitarian assistance, notwithstanding the absence of consent by the territorial state.
Die Frage der steuerlichen Behandlung gemischt privat und betrieblich-beruflich veranlasster Aufwendungen ist auf akademischer und praktischer Ebene ein ewiges Streitthema. Mit der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 21.9.2009 (GrS 1/06) wurde eine Kehrtwende in der fast vier Jahrzehnte geltenden Grundlagenrechtsprechung eingeleitet, welche eine umfangreichere steuerliche Berücksichtigung gemischter Aufwendungen ermöglicht. Ein umfassendes Aufteilungsgebot gilt jedoch auch künftig nicht. Dieses Grundlagenwerk erarbeitet und untersucht die Grundsätze der steuerlichen Behandlung gemischter Aufwendungen umfassend und berücksichtigt neben der historischen und aktuellen Rechtsprechung u.a. auch verfahrensrechtliche Aspekte. Die Arbeit stellt für die akademische Auseinandersetzung und für die praktische Arbeit gleichsam eine fruchtbare Basis dar.
Der Autor ist Steuerberater in Berlin und Lehrbeauftragter für Steuerlehre an der Universität Potsdam.
Möglichkeiten der Mittelstandsförderung durch Vergaberechtsgestaltung und Vergaberechtspraxis
(2016)
Die Förderungswürdigkeit und die Förderungsfähigkeit mittelständischer Unternehmen ist ein gesamteuropäisches, wirtschaftspolitisches Anliegen. Hiervon zeugen zum einen zahlreiche Regelungen im Primär-, Sekundär-, Verfassungs- und einfachgesetzlichem Recht, zum anderen auch die Bedeutung der mittelständischen Unternehmen im wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sozialen Gefüge. So herrscht innerhalb der Europäischen Union nicht nur der Slogan „Vorfahrt für KMU“, sondern auch die im Frühjahr 2014 verabschiedeten Vergaberichtlinien legten ein besonderes Augenmerk auf die Förderung des Zugangs der KMU zum öffentlichen Beschaffungsmarkt. Denn gemessen am Steuerungs- und Lenkungspotenzial der Auftragsvergabe, deren Einfluss auf die Innovationstätigkeit der Wirtschaft sowie deren Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Wettbewerbstätigkeit auf der einen Seite und dem gesamtwirtschaftlichen Stellenwert der mittelständischen Unternehmen auf der anderen Seite, sind mittelständische Unternehmen trotz zahlreicher europäischer und nationaler Initiativen im Vergabeverfahren unterrepräsentiert. Neben der undurchsichtigen Regelungsstruktur des deutschen Vergaberechts, unterliegen die mittelständischen Unternehmen vom Beginn bis zum Ende des Vergabeverfahrens besonderen Schwierigkeiten. Dieser Ausgangsbefund wurde zum Anlass genommen, um die Möglichkeiten der Mittelstandsförderung durch Vergaberechtsgestaltung und Vergaberechtspraxis erneut auf den Prüfstand zu stellen.
La Convention de Vienne de 1978 traite d’un problème intemporel dans la vie internationale des États, à savoir leurs mutations territoriales. Il s’agit là d’une réalité internationale qui survit au phénomène de la décolonisation, mutation territoriale hautement typée et délimitée historiquement. Les exemples sont innombrables. L’on peut mentionner la réunification de l’Allemagne, l’éclatement de l’Union soviétique, le démembrement de la Yougoslavie, la séparation entre la Tchéquie et la Slovaquie, la sécession de l’Erythrée de l’Ethiopie, la séparation du Timor oriental de l’Indonésie, la sécession du Pakistan oriental (Bangladesh) du Pakistan. La pratique récente, relative au Kosovo notamment, qui a déclaré son indépendance le 17 février 2008, met en exergue l’actualité juridique du sujet. Des cas de succession d’États dans un futur proche ou lointain ne sont donc pas à exclure. Les régions sécessionnistes et les pulsions séparatistes sont nombreuses, même si très généralement non reconnues par la communauté internationale. Pourtant, la succession d’États n’est toujours pas dotée d’un régime juridique cohérent complet. Il convient dès lors de s’intéresser à cette lacune juridique en partant du traité-clef en la matière qu’est la Convention de 1978. Un commentaire exhaustif, article par article, de cette Convention se révèle donc être nécessaire. Cet ouvrage contient une analyse serrée des apports et des lacunes de cette Convention à la lumière des travaux préparatoires ainsi que de la pratique récente. Il permet ainsi d’identifier les éléments de codification de la Convention de Vienne de 1978, mais aussi de voir en quoi celle-ci a pu donner naissance à des principes et règles coutumières en la matière. Il a pour ambition de remettre au goût du jour cette Convention et d’offrir aux chercheurs intéressés, mais également aux États et sujets concernés et à la communauté internationale une vue d’ensemble détaillée, analytique et systématique du droit actuel en matière de succession d’États et de découvrir ainsi les éléments de continuité et de rupture qui la caractérisent.
Article 15bis: Exercise of jurisdiction over the crime of aggression (State referal, proprio motu)
(2016)
This book provides for an extensive legal analysis of the international drug control system in light of the growing challenges and criticism that this system faces. In the current debate on global drug policy, the central pillars of the international drug control system – the UN Drug Conventions as well as its institutions – are portrayed as outdated, suppressive and seen as an obstacle to necessary changes. The book’s objective is to provide an in-depth and positivist insight into drug control’s present legal framework and thus provide for a better understanding of the normative assumptions upon which drug control is currently based. This is attained by clarifying the objectives of the international drug control system and the premises by which these objectives are to be achieved.
The objective of the current global framework of international drug control is the limitation of drugs to medical and scientific purposes. The meaning of this objective and its concrete implications for States’ parties as well as its problems from the perspective of other regimes of international law, most notably international human rights law, are extensively analysed. Additionally, the book focuses on how the international drug control system attempts to reach the objective of confining drugs to medical and scientific purposes, i.e. by setting up a universal system that exercises a rigid control on drug supply. The consequences of this heavy focus on the reduction of drug supply are outlined, and the book concludes by making suggestions on how the international drug control system could be reformed in the near future in order to better meet the existing challenges.
The analysis occurs from a general international law perspective. It aims to map the international drug control system within a wider context of international law and to understand whether the problems that the international drug control system faces are exemplary for the difficulties that institutionalized systems of global scope face in the twenty-first century.
Die Gründung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) durch einen völkerrechtlichen Vertrag außerhalb der EU-Verträge ist mit mehreren Nachteilen verbunden. So schwächt die Zersplitterung der Rechtsquellen die europäischen Institutionen und deren Legitimation. Auch kann der ESM nicht ohne weiteres auf die Strukturen und das Personal der Europäischen Kommission zurückgreifen. Daher ist eine Integration des ESM in das Gemeinschaftsrecht sinnvoll. Dies setzt eine Rechtsgrundlage voraus. Die Arbeit kommt unter Berücksichtigung der deutschen und französischen Positionen sowie der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH zu dem Ergebnis, dass die bestehenden EUVerträge keine Rechtsgrundlage für die Integration des ESM in das Gemeinschaftsrecht enthalten. Vor diesem Hintergrund ist eine Änderung des AEUV gemäß dem ordentlichen Vertragsänderungsverfahren unumgänglich. Damit sollte eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für einen gemeinschaftsrechtlichen Stabilitätsmechanismus geschaffen werden. In der Arbeit wird ein konkreter Formulierungsvorschlag für eine derartige Rechtsgrundlage entwickelt, auf deren Basis der Rat mit einer Verordnung einen gemeinschaftsrechtlichen Stabilitätsmechanismus schaffen kann. Außerdem werden die wesentlichen Strukturprinzipien für den gemeinschaftsrechtlichen Stabilitätsmechanismus entwickelt, im Hinblick auf Trägerschaft, Governance, Finanzierung, demokratische Kontrolle und die verfügbaren Finanzhilfeinstrumente.
Seit Jahrhunderten dienen die Körper der Frauen als Schlachtfelder. Doch erst vor 20 Jahren kam das Thema sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten auf internationaler Ebene auf. Die Autorin untersucht den Beitrag der Vereinten Nationen zur Vorbeugung und Repression von sexueller Gewalt im Krieg. Ziel war es, eine Gesamtbestandaufnahme der ausgewählten Wege zum Schutz der Frauen vor sexueller Gewalt im Konflikt in den Bereichen 'Protection, Prevention und Prosecution' durchzuführen. Dies erfolgt anhand der Auswertung der Rechtsprechung des ICTY, ICTR, SCSL und des IStGH sowie der Durchführung der UN Action against sexual violence in conflict, der Arbeit der Human Rights Bodies und der afrikanischen Organisationen. Die Bekämpfung sexueller Gewalt im Krieg bleibt nach wie vor ein langwieriger Weg. Doch wo früher sachgerechte Normen gefehlt haben, wurden solide Grundlagen in den drei Bereichen geschaffen.
Fälle zum Gesellschaftsrecht
(2016)
Zum Werk
Die vorliegende Fallsammlung behandelt eines der wichtigsten Pflicht- und Schwerpunktfächer. Die für Studium und Examen relevante Materie wird anhand von Fällen dargestellt, die im Gutachtenstil ausführlich gelöst werden.
Behandelt werden sowohl Personen- als auch Kapitalgesellschaften einschließlich der Mischformen (GmbH & Co. KG) und so klausurträchtige Probleme wie Haftung in der Personengesellschaft, verdeckte Gewinnausschüttung bei Kapitalgesellschaften, Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs (GmbH), Sacheinlage (AG) oder Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen (AG). Besonderer Wert wird dabei auf die zahlreichen Verknüpfungen der allgemeinen zivilrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen gelegt.
Didaktisch folgt das Werk dem bewährten Konzept der Reihe der Fall-Lösungen. Vorangestellte Gliederungen und weiterführende Hinweise erleichtern die Strukturierung der Fälle und die Falllösung.
Das Übungsbuch richtet sich sowohl an Pflichtfach- wie an Schwerpunktbereichsstudierende und kombiniert kürzere und längere Übungsfälle.
Darüber hinaus ist dieses Werk die ideale Ergänzung zu den Gesellschaftsrechtslehrbüchern von Eisenhardt und Windbichler.
Vorteile auf einen Blick
- prägnante und wissenschaftlich fundierte Darstellung examensrelevanter Bereiche
- Darstellung komplexer Sachverhalte anhand von Skizzen
- Fälle verschiedenen Schwierigkeitsgrades, daher für Anfänger wie Fortgeschrittene geeignet
Zielgruppe
Für Studierende der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften und Rechtsreferendare.
In der modernen Kampfführung ist ein steigender Trend zu unbemannten und autonomen Systemen zu beobachten. Doch inwieweit gelingt es dem Recht, mit den technischen Entwicklungen Schritt zu halten? Ist der Einsatz vollautonomer Systeme noch mit dem geltenden Völkerrecht vereinbar? Die Autorin untersucht zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Programmierung von vollautonomen Systemen und geht, sofern möglich, hierbei bereits auf technische Umsetzungsmöglichkeiten ein. Zugleich werden Grenzen der autonomen Entscheidungsfindung, wie z. B. bei der Bestimmung der Verhältnismäßigkeit eines Angriffs, aufgezeigt. In einem zweiten Teil untersucht die Autorin die Problematik der Entscheidungs- und Legitimitätskette bei Einsätzen autonomer Systeme. Waren bisher stets einzelne Soldaten bzw. ihre Befehlshaber für Kriegsverbrechen verantwortlich, so stellt sich bei vollautonomen Systemen die Frage der Verantwortlichkeit im Falle eines rechtswidrigen Einsatzes. Inwieweit kann ein technischer Defekt oder die Fehlprogrammierung eines Systems noch zu einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Befehlshabern und militärischem Personal führen? Hierbei werden die Lücken des geltenden Völkerstrafrechts deutlich, welches bisher nur begrenzt eine Strafbarkeit für Fahrlässigkeit und Unterlassen vorsieht.
Fälle zum Handelsrecht
(2016)
Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Zahlreiche Regelungen des Handelsgesetzbuches ergänzen Vorschriften des bürgerlichen Rechts. So kennt das Handelsrecht besondere Vertretungsformen wie die Prokura, begründet bestimmte Rügeobliegenheiten oder erfasst Rechtscheinstatbestände. Insbesondere diese Verknüpfungen führen immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Falllösung.
Diesen Schwierigkeiten entgeht, wer die einschlägigen Fallgestaltungen trainiert. Der Band beinhaltet exemplarische Klausuren sowie Musterlösungen und gibt fallbezogene Hinweise. Behandelt werden u.a.: Kaufmannseigenschaft, Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten, Publizität des Handelsregisters (einschl. "Rosinentheorie"), Namensrecht, Unternehmensübergang, handelsrechtliche Stellvertretung, Kontokorrent, gutgläubiger Eigentumserwerb, Kommission, Frachtgeschäft.
Das Handelsrecht ist sowohl Pflichtfach- wie Schwerpunktstoff im juristischen Studium. Das Übungsbuch richtet sich sowohl an Pflichtfach- wie an Schwerpunktbereichsstudierende und kombiniert kürzere und längere Übungsfälle.
Darüber hinaus ist dieses Werk die ideale Ergänzung zu den Handelsrechtslehrbüchern von Brox/Henssler, Jung und Lettl.
Gliederungen und weiterführende Hinweise erleichtern die Strukturierung der Fälle und die Falllösung.
Vorteile auf einen Blick
- prägnante und wissenschaftlich fundierte Darstellung examensrelevanter Bereiche
- Darstellung komplexer Sachverhalte anhand von Skizzen
- Fälle verschiedenen Schwierigkeitsgrades, daher für Anfänger wie Fortgeschrittene geeignet
Zielgruppe
Für Studierende der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften und Rechtsreferendare.
Klausurenkurs im Europarecht
(2016)
Jetzt mit zwei neuen Fällen!
Die 4. Auflage enhält einen neuen Fall zum Datenschutzrecht und einen zusätzlichen Fall zu sozialrechtlichen Aspekten des Europarechts.
Die Konzeption:
Dieser Klausurenkurs ist die optimale Ergänzung zum Standardlehrbuch zum Europarecht von Streinz.
Angesprochen werden neben den Studierenden des Schwerpunktbereichs Internationales Recht/Europarecht, (deren Bedürfnisse durch das Buch in vollem Umfang abgedeckt werden) auch und insbesondere Pflichtfachstudierende. Sie erhalten das nötige Rüstzeug für examensrelevante Fragestellungen im Europarecht und erhalten einen Eindruck von der Vielfalt von Aufgabenstellungen, den unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden sowie den damit verbundenen Erwartungshaltungen an den Klausurschreiber.
Der Inhalt im Einzelnen:
Der Band ist in drei Kapitel untergliedert. Zu Beginn werden die Arbeitsmöglichkeiten für die beiden angesprochenen Zielgruppen aufgezeigt. Im 2. Kapitel werden sodann auf abstrakter Ebene diejenigen Klausurkonstellationen dargestellt, die im Gemeinschaftsrecht relevant werden können. Hier findet der Leser den allgemeinen Zugang zu klausurrelevanten Fallgestaltungen.
Den Kern des Buches bildet der Klausurenteil im 3. Kapitel. Er enthält 23 Fälle, welchen jeweils Leitentscheidungen des EuGH und anderer Gerichte zugrunde liegen. Die entschiedenen Fälle werden klausurtechnisch aufbereitet und um angrenzende Problempunkte ergänzt, so dass jeweils komplette Klausuraufgaben entstehen. Die Verwendungsmöglichkeit als Prüfungsleistung (Schwerpunkt- oder Pflichtfachklausur) wird im Rahmen der Vorüberlegungen zu jedem Fall erläutert. Abgerundet wird der Klausurenteil durch entsprechende Prüfungsschemata.
„Wir schaffen das!“
(2016)