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„Wir schaffen das!“
(2016)
Überblick über die Schutzmechanismen nichtstaatlicher Art für die Gewährleistung der Grundrechte
(2006)
Der kommunale Finanzausgleich betrachtet zwar Einwohner, Aufgaben und Finanzkraft der Kommunen, lässt ökologische Gesichtspunkte bislang aber weitgehend außen vor. Ein umfassender ökologischer Lastenausgleich fehlt. In diesem Beitrag wird zunächst das Problem mangelnder ökologischer Anreize im kommunalen Finanzausgleich aufgeworfen (I.), obgleich völker- (II.), europa- (III.) und verfassungsrechtliche Vorgaben (IV.) deren Integration nahelegen. Nach einer Einordnung ökologischer Aspekte in die anerkannten Funktionen des Finanzausgleichs (V.) werden mögliche gesetzgeberische Ansätze zur Berücksichtigung ökologischer Belange im kommunalen Finanzausgleich erörtert (VI.). Zuletzt werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst und Folgerungen für die weitere Ausgestaltung der Finanzausgleichssysteme gezogen (VII.).
In its “Windenergie”-decision, the BVerfG declared the legal obligation of wind turbine operators to involve citizens and communities in the vicinity of new wind farms in the projects essentially to be constitutional. The intention of the discussed provisions to promote acceptance for the expansion of wind energy serves the climate protection requirement under Article 20a Grundgesetz. The decision continues the line of the “Klimaschutz”-decision. The legal obligation of private persons is based on the factual necessity of the participation of all social actors to prevent climate change. The ecological long-term responsibility in Article 20a Grundgesetz is moved into the private sphere and thus, to a certain extent, subjectivized. These decisions pave the way for a constitutional change. They open up new perspectives for taking account of Article 20a Grundgesetz when weighing up the interests of freedom. Following the logic of the BVerfG, not only companies but also individuals would have to be obliged. In light of the decision, this article examines the possibilities of an emerging constitutional change toward a basic obligation (Grundpflicht) to use freedom in a sustainable manner. Thus, the discussed decision has a fundamental significance that has been too little appreciated and underestimated so far.
Zur Hochzonung der Flächennutzungsplanung auf die Ämter im Lande Brandenburg : ein neues Rastede?
(2005)
Gegenstand der anspruchsvollen Examensübungsklausur ist im ersten Teil ein aufsehenerregendes Urteil des OLG Hamm zu einer sog. cold-water-Challenge (NJOZ 2018, 1289). Eine große Herausforderung besteht zunächst in der Wahl eines übersichtlichen Aufbaus, der vollständig ist und zugleich Redundanzen vermeidet. Darüber hinaus eignet sich die Aufgabenstellung angesichts ihrer Stofffülle hervorragend zum Einüben der Schwerpunktsetzung. Im Detail bietet sich immer wieder die Möglichkeit, sich »nach oben abzusetzen«. Für eine gute Bewertung müssen nicht alle Einzelfragen diskutiert werden. Inhaltlich ist mit den Verkehrspflichten ein deliktsrechtlicher Klassiker zu bewerkstelligen, und eher unbekanntere Anspruchsgrundlagen aus dem Deliktsrecht wollen erkannt und subsumiert werden. Insoweit sind Auslegungs‑ und Argumentationsvermögen unter Beweis zu stellen. Sodann erfolgt ein Streifzug durch das Schadensrecht, wenn es um die Erstattung von Besuchskosten geht. Abschließend geht es im zweiten Teil um eine Entscheidung des BGH zu den umstrittenen Anforderungen an einen Kündigungsgrund nach dem Eintritt von Haushaltsangehörigen in den Mietvertrag infolge des Todes der Mieterpartei (BGHZ 217, 263 = NJW 2018, 2397), deren Kenntnis von Studierenden nicht erwartet werden kann. Die Grundzüge des Mietrechts müssen beherrscht und mit einem geschickten Argumentationsvermögen verbunden werden.
Wirtschafts- und Sozialverträglichkeit des Klimaschutzes als Verfassungsgebot und Staatsräson
(2023)
Werbung im Rundfunkrecht
(2022)
Weltraumrecht
(2020)
Die Präsentation von Werbung im TV setzt auf technisch immer ausgefeiltere Methoden, um dem Zuschauer die jeweilige Werbebotschaft zu vermitteln. Zu diesem Zweck wird gelegentlich darauf hingewirkt, den Zuschauer nicht erkennen zu lassen, ob gerade noch das redaktionell-gestaltete Programm oder aber die ausschließlich kommerziellen Interessen dienende Werbung läuft. Diese bewusste Aufweichung der gebotenen Trennung von Programm und Werbung überschreitet klare medienrechtliche Grenzen, die der nachfolgende Beitrag thematisiert.
Die Wasserknappheit in einigen Regionen Asiens, Afrikas und Südamerikas geht nicht nur auf den Klimawandel und die damit verbundene Erderwärmung zurück, sondern ist oft auch Folge der Ansiedlungspolitik global agierender Konzerne, die für ihre Produktionsstandorte in den Entwicklungsländern große Mengen an Nutzwasser brauchen. Nicht immer wird dabei auf die wasserwirtschaftlichen Interessen der einheimischen Bevölkerung Rücksicht genommen. Zur Rechtfertigung verweisen die Konzerne gern auf die positiven wirtschaftlichen Effekte für den Gaststaat. Dieses als „Water Grabbing“ bezeichnete Verhalten ist aus rechtlicher Perspektive bislang noch nicht problematisiert worden, wozu es jedoch großen Anlass gibt.
Currently a political debate is ongoing in Germany as to whether Germany should, following the example of several other European countries such as France and the Netherlands, adopt a Supply Chain Act (Lieferkettengesetz). If adopted, the act in question would impose due diligence obligations on German corporations to prevent human rights violations taking place in their respective global supply chains. It is against this background that the article examines the preconditions that must be met in order for such act to be eventually compatible with both, German constitutional and international law. The authors further deal with the question whether Germany might even be obliged under international, as well as under German constitutional law, to enact such a supply chain law in order to protect the human rights of workers employed by companies forming part of the global supply chains of German companies. As far as German constitutional law is concerned the article notably deals with the question whether it is the Federal parliament that may adopt such a law also taking into account the competencies of the European Union in the field, and what are the requirements of legal specificity and proportionality in order for the draft law to stand constitutional scrutiny. The authors further offer detailed suggestions how corporate due diligence standards might be best provided for in the envisaged law and propose a risk analysis approach that varies not only according to specific countries and sector-specific characteristics, but that by the same token also takes into account the ability of the respective German company to exercise an appropriate due diligence standard when it comes to human rigths issues arising within the framewok of their supply chain. As far as the substantive human rights standards are concerned that should serve as benchmarks for the envisaged Supply Chain Act the authors propose to rely on, and refer to, those instruments such as the ICCPR and the CESCR, as well as the ILO treaties containing core labour standards, that enjoy almost universal acceptance and reflect customary international law.
Vorwort
(2003)
Vier Mächte
(1996)
Verwaltung, Armee, Gerichte
(1999)
Nach der vornehmlich auf bayerischen Druck hin erfolgten Öffnung des GG für eigene Landesgesetze im Bereich der Grundsteuer plant die Bayerische Staatsregierung, eine Grundsteuer als Flächensteuer einzuführen. Im vorliegenden Beitrag werden zunächst die bayerischen Pläne vorgestellt (1.), bevor eine in solcher Weise ausgestaltete Grundsteuer am GG (2.) und an der Bayerischen Landesverfassung (3.) gemessen wird. Schließlich werden die gefundenen Ergebnisse zusammengefasst (4.).
Der BGH schreibt die ueberlieferte Rechtsfigur der verdeckten Sasheinlage im Aktienrecht noch einmal zusammenfassend fest. Tilman Bezzenberger (JZ 2007, 946) stimmt dem Urteil im Ergebnis und in der Begruendung zu, ruft aber auch in Erinnerung, dass der Gerechtigkeitsgehalt der zu Grunde liegenden Gesetzesregeln fragwuerdig ist.
Urteile mitgliedstaatlicher Gerichte als möglicher Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens
(2004)
Umweltschutz und Umweltrecht
(1995)
Umweltschutz und Umweltrecht
(1994)
Twinning stellt trotz jahrelanger Praxis für viele Beamte immer noch eine terra incognita dar. Im Folgenden werden zunächst der Begriff und die Bedeutung des Twinnings geklärt (I.), bevor geeignete Rechtsformen für den Einsatz als Kurz- oder Langzeitexperte (II.) sowie als Projektleiter erörtert werden (III.), wobei besondere Fragen entstehen, wenn twinnende Behörde und Entsendebehörde nicht identisch sind (IV.). Sodann werden die finanziellen Vorteile für den twinnenden Beamten (V.), sein Versicherungsschutz (VI.) sowie die pensionsrechtlichen Folgen (VII.) betrachtet. Eine Zusammenfassung rundet die Darstellung ab (VIII.).
Treckerdemos und Klimastreik
(2020)
Der Beitrag zeigt die Entwicklung des Versammlungsrechts in der Rechtsprechung seit 2016 auf. Angesichts legislatorischer Ruhe steht die Judikatur des BVerfG und der Verwaltungsgerichte im Fokus der Betrachtung. In vielen Entscheidungen spiegeln sich aktuelle versammlungsrechtliche Problemstellungen wider. Art. 8 GG erweist sich als ein äußerst lebendiges Grundrecht, welches auch im digitalen Zeitalter nichts an seiner urdemokratischen Attraktivität und politischen Wirkkraft eingebüßt hat.
Animal Welfare Versus Commercial Animal Use. Commercial Use of Animals Outside Agriculture: The forms of commercial animal use beyond agriculture are diverse. This includes, for example, circuses and working with film animals. However, the associated animal welfare problems have so far not been discussed in great detail. The authorities work mainly with non-binding expert opinions instead of legal regulations. The various instruments of the executive branch in this area will be dealt with, as well as possible new perspectives for animal protection law - and its limits.
Tiere
(2023)
The main reason for human dignity is our capacity for autonomy. By virtue of our gift of reason we can relativize our purposes in the interests of others and set limits for ourselves. This also gives rise to our duty to recognize and respect animals. From the recognition of every living being as an end in itself follows the duty to respect its intrinsic value. But since animals are not recognized de lege lata as legal subjects with their own rights and cannot adequately assert their interests, the right to rights based on their dignity remains only a moral one. Law that does not posit this right is immoral and therefore unjust.
Der anthropogene Einfluss auf die Erderwärmung und sein Ausmaß polarisieren Politik und Gesellschaft. Sie haben in den Rechtswissenschaften zu einer Auseinandersetzung darüber geführt, ob eine Juridifizierung der Diskussionen durch vertikale Klima(schutz)klagen wünschenswert ist. Zur Klärung und Rationalisierung des Streits beitragen können bewährte materiell-rechtliche und prozessrechtliche Grundbegriffe: subjektiv-öffentliches Recht, Schutznormtheorie und gerichtliche Kontrolldichte.
Der rechtliche Rahmen für die Straßenbeleuchtung – das Thema erscheint auf den ersten Blick als juristisch banal. Praktisch ist das Interesse von Gemeinden an einem rechtsfehlerfreien Straßenbeleuchtungskonzept jedoch groß. Die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Themenkomplex der Straßenbeleuchtung hat damit hohe Praxisrelevanz und verdient eine ausführlichere Darlegung.
Staatsverträge
(2006)
Staatsrecht II
(2021)
Die Grundrechte zählen in Ausbildung und Prüfung gleichermaßen zu den zentralen Rechtsgebieten. Sie sind zentral für das Verhältnis des einzelnen Menschen zum Staat und prägen durch den Vorrang der Verfassung die gesamte übrige Rechtsordnung.
Das vorliegende Werk behandelt anschaulich, umfassend und systematisch geordnet den gesamten Pflichtfachstoff einschließlich der Verfassungsbeschwerde und der weiteren für die Durchsetzung der Grundrechte relevanten Verfahrensarten vor dem BVerfG. In Form von Fällen und Fragen wird dabei unter steter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besonderer Wert auf die zunehmenden europarechtlichen Bezüge dieses Rechtsgebiets gelegt. Zahlreiche Übersichten veranschaulichen die Prüfung von Grundrechten, die Schutzbereiche besonders komplizierter Einzelgrundrechte sowie die Zulässigkeitsvoraussetzungen der verschiedenen Verfahrensarten.
Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) sieht jährlich sinkende Treibhausgasemissionsmengen vor. Gemäß § KSG § 3 Abs. KSG § 3 Absatz 2 Satz 1 KSG soll 2045 Netto-Treibhausgasneutralität erreicht sein, d.h. ein Gleichgewicht zwischen den anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und dem Abbau solcher Gase durch Senken. Unausgesprochene Grundlage der Vorgaben ist ein auf Deutschland entfallendes CO 2 -Budget. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) empfiehlt der Bundesregierung, ein solches Budget zu benennen, um die gesetzlichen Klimaschutzmaßnahmen besser bewerten zu können. Fraglich ist jedoch, wie groß dieses Budget ist, ob es verbindlich festgelegt ist und ob es sich um ein Instrument der Freiheitssicherung handelt oder die Gefahr der Freiheitsstrangulierung besteht.
Mit Urteil vom 27. Oktober 2021 erklärte der Hessische Staatsgerichtshof das Corona-Sondervermögen des Landes Hessen wegen Verstoßes gegen mehrere Haushaltsgrundsätze für verfassungswidrig und ließ eine Anwendung der zugrunde liegenden Bestimmungen nur noch bis Ende März 2022 zu. Diese Entscheidung (I.) gibt Anlass, sich grundlegend mit Sondervermögen im staatlichen Haushaltsrecht zu beschäftigen. Angesichts des Konflikts von Sondervermögen mit etablierten Haushaltsgrundsätzen wird zunächst die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Sondervermögen erörtert (II.), bevor konkrete Vorgaben für die Zulässigkeit von Sondervermögen entfaltet werden (III.). In einer Schlussbetrachtung werden die wesentlichen Resultate zusammengefasst (IV.).
Securitas libertatis
(2021)
The question of the relationship between freedom and security is characteristic of the discourse in times of crisis. In the coronavirus pandemic, too, society is faced with the challenge of how a democratic order can overcome the security crisis while preserving its fundamental principles, such as individual freedom as a highest value. This article explores this question. Following Axel Honneth, it is based on a social concept of freedom, which understands a social coexistence of people in security as essential for freedom in general. Freedom and security are interpreted dialectically and are accordingly not regarded as bipolar opposites, but as a unity. Considering deontological and consequentialist approaches, the text simultaneously assumes a primacy of social freedom. This is due to its dialectical nature. Because of its social character, freedom also implies mutual responsibility between individuals.
Das Öffentliche Medienrecht basiert auf verfassungs-, verwaltungs- und unionsrechtlichen Rechtsgrundlagen. Es bezieht sich im Kern auf die klassischen Medien des Rundfunks, der Presse und des Films, muss aber auch beweisen, dass es den Wandel hin zu den neuen Medien sachgerecht zu bewältigen versteht. Die Grundfragen dieses abwechslungsreichen Rechtsgebiets werden in dieser Klausur thematisiert.
Die Kommunen in Rheinland-Pfalz werden von erheblichen Altschulden geplagt, vor allem in Form von Kassenkrediten (I.). Zugleich schränkt die verfassungsrechtliche Schuldenbremse (II.) die Möglichkeiten des Landes stark ein, durch eigene Aufnahme von Krediten die Mittel zu beschaffen, um die Kommunen auskömmlich zu finanzieren. In dieser Lage wurde die am 1.4.2022 beschlossene Änderung der rheinland-pfälzischen Landesverfassung (III.) ersonnen, welche dem Landesgesetzgeber die Möglichkeit einräumt, einen Teil der kommunalen Altschulden zu übernehmen, ohne dass dies als Einnahme aus Krediten im Sinne der Schuldenbremse gewertet werden soll. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob diese Verfassungsänderung, die sich zwar im Einklang mit den Änderungsvorschriften der Landesverfassung befindet (IV.), nicht doch gegen die Schuldenbremse des Grundgesetzes verstößt (V.), was Bedeutung nicht nur für Rheinland-Pfalz, sondern auch für den Bund und die anderen Länder hätte. Nach einer ergänzenden Untersuchung der europarechtlichen Vorgaben (VI.) werden die wesentlichen Ergebnisse in einer Schlussbetrachtung (VII.) zusammengefasst.
Für deutsche Kinder, die sich im Gebiet des sog. Islamischen Staats aufhalten, kann sich aus Art. GG Artikel 2 Abs. GG Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG i.V.m. Art. GG Artikel 1 Abs. GG Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 GG ein Anspruch auf Rückholung ergeben. Bei der Erfüllung der dem Anspruch zugrunde liegenden Schutzpflicht steht der Bundesregierung jedoch ein weiter Ermessenspielraum zu. Genaueren Aufschluss über weitergehende Anhaltspunkte zur Konkretisierung der Schutzpflicht geben die Spruchpraxen deutscher Gerichte und der UN-Menschenrechtsvertragsorgane, denen sich auch Hinweise für eine mögliche Erstreckung der Schutzpflicht auf Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit entnehmen lassen.