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Kommentierung von Art. 35 (Rechts- u. Amtshilfe; Hilfe in besonderen Gefahrenlagen und Notfällen)
(2006)
Staatsverträge
(2006)
Das Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) ist eine für alle Kommunalverwaltungen, Zweckverbände und Anwälte wichtige Rechtsmaterie. Den 20 Paragrafen steht eine Fülle von Fragen nach Auslegung und Anwendung des Gesetzes gegenüber, die von der Rechtsprechung mit zahlreichen Entscheidungen beantwortet werden.
Mit dem Werk "Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg" liegt ein umfassender Kommentar vor, der sich mit der Auslegung des brandenburgischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der dazu ergangenen Rechtsprechung befasst. Die zahlreichsten Gerichtsentscheidungen beinhaltet die Kommentierung zu § 6 (Benutzungsgebühren) Einerseits darf der Titel für sich in Anspruch nehmen, auch nicht speziell juristisch ausgebildete Nutzer in die Rechtsvorschriften zum KAG Brandenburg einzuführen. Andererseits will es aber auch den mit dem Abgabenrecht befassten Fachleuten in Verwaltungen, Verbänden, Gerichten und Kanzleien eine solide Grundlage für möglichst rechtssichere Entscheidungen bieten.
Der engen räumlichen Nähe wegen beinhaltet das Werk die Abgabenrechtlichen Vorschriften des Landes Berlin.
Georg Dahm (1904 - 1963)
(2006)
Hugo Preuß (1860 - 1925)
(2006)
Der anzuzeigende Band dokumentiert die Referate der traditionsreichen Staatswissenschaftlichen Fortbildungstagung, welche im Frühjahr 2004 bereits zum 72. Mal an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer stattfand. Als Herausgeber zeichnet Hermann Hill verantwortlich. Es zeigt sich ein überaus facettenreiches Fresko der anstehenden kommunalen Herausforderungen. Auch wenn sich in jüngster Zeit das Bild der Gemeindefinanzen etwas aufzuhellen scheint, so muß sich doch die deutsche kommunale Selbstverwaltung immer wieder aufs Neue behaupten. An entsprechenden Ideen mangelt es nicht. Der Band vermittelt dafür nützliche Fingerzeige.
Mit Urteil vom 28.3.2006 hat das BVerfG ein staatliches Monopol für Sportwetten nur dann mit der Berufsfreiheitsgarantie des Art. 12 I GG für vereinbar erklärt, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist. Aktuelle Rechtslage und Staatspraxis werden hingegen als verfassungswidrig benannt. Der Beitrag stellt die Entscheidung in ihren Grundzügen dar und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.
Blasche, S., Die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung; Baden-Baden, Nomos, 2006
(2006)
Einführung
(2006)
Staat und Zeit
(2006)
Germany
(2006)
Europarecht
(2006)
Wirtschaftsvölkerrecht
(2006)
Die Eingliederungsvereinbarung des SGB II ist das zentrale Steuerungsinstrument zur Grundsicherung für Arbeitsuchende. Richtiger Ansicht nach handelt es sich bei der Vereinbarung um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag der Massenverwaltung, der in das Konzept des aktivierenden Sozialstaates eingebunden ist. Die gesetzliche Regelungstechnik stößt vor allem aus zwei Gründen auf verfassungsrechtliche Vorbehalte, nämlich zum einen wegen einer Beschränkung der grundgesetzlich garantierten Vertragsfreiheit und zum anderen wegen einer Reduzierung des durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisteten effektiven Rechtsschutzes. Der Beitrag zeigt, daß sich die verfassungsrechtlichen Vorbehalte zerstreuen und die Eingliederungsvereinbarung ein überzeugendes Instrument zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit ist.
Hans Peters (1896 - 1949)
(2006)
Erich Schwinge (1903 - 1994)
(2006)
Überblick über die Schutzmechanismen nichtstaatlicher Art für die Gewährleistung der Grundrechte
(2006)
Heinz Such (1910 - 1976)
(2006)