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Das 3. Herbsttreffen Patholinguistik fand am 21. November 2009 an der Universität Potsdam statt. Der vorliegende Tagungsband enthält die drei Hauptvorträge zum Schwerpunktthema „Von der Programmierung zu Artikulation: Sprechapraxie bei Kindern und Erwachsenen“. Darüber hinaus enthält der Band die Beiträge aus dem Spektrum Patholinguistik, sowie die Abstracts der Posterpräsentationen.
Seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion kamen in diesem Raum neue Migrationsprozesse wie die Arbeitsmigration zwischen den südlichen GUS-Republiken und Russland, aber auch grenzüberschreitende Bevölkerungsbewegungen ethnischer Gruppen in ihre „historischen Herkunftsgebiete“ auf. Die in der vorliegenden Arbeit untersuchten, dynamischen Wanderungsprozesse von Kasachen zwischen der Mongolei und Kasachstan weisen Kennzeichen dieses Migrationstypus, aber auch einige Besonderheiten auf. Die vorliegende Arbeit hat längere Forschungsaufenthalte in Kasachstan und der Mongolei von 2006 bis 2009 zur Grundlage. Aus der Mongolei stammende kasachische Migranten im Umland von Almaty und Kasachen im westlichsten aymag der Mongolei, Bayan-Ölgiy, wurden mittels quantitativer und qualitativer Methoden empirischer Sozialforschung befragt. Ergänzend wurden in beiden Staaten Befragungen von Experten aus gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und politischen Institutionen durchgeführt, um eine möglichst ausgeglichene Sicht auf die postsowjetischen Migrations- und Inkorporationsprozesse zwischen beiden Staaten sicherzustellen. Zwischen den Migranten in Kasachstan und ihren – noch bzw. wieder – in der Mongolei lebenden Verwandten haben sich in den letzten Jahrzehnten enge soziale Netzwerke entwickelt. Die Aufrechterhaltung der Bindungen wird durch eine Verbesserung der Transport- und Kommunikationsmöglichkeiten zwischen beiden Staaten gefördert. Zirkuläre Migrationsmuster, regelmäßige Besuche und Telefongespräche sowie grenzüberschreitende sozioökonomische Unterstützungsmechanismen haben sich insbesondere in den vergangenen Jahren intensiviert. Diese Interaktionen sind im Kontext der rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Bedingungen im Migrationssystem Mongolei-Kasachstan – und insbesondere in Wechselwirkung mit der staat¬lichen Migrations- und Inkorpora-tionspolitik – einzuordnen. Die Erkenntnisse der vorliegenden Untersuchung lassen sich in aller Kürze so zusammenfassen: (I) Die in sozialen Netzwerken organisierten Interaktionen der Kasachen aus der Mongolei weisen Merkmale von, aber auch Unterschiede zu Konzepten des Transnationalismus-Ansatzes auf. (II) Die sozialen Bindungen zwischen Verwandten generieren Sozialkapital und tragen zur alltäglichen Unterstützung bei. (III) Die lokalen und grenzüberschreitenden Aktivitäten der Migranten sind als Strategien der sozioökonomischen Eingliederung zu deuten. (IV) Ein wesentlicher Teil der aus der Mongolei stammenden Kasachen artikuliert von der Mehrheitsbevölkerung abweichende, hybride Identifikationsmuster, die die politischen Eliten in Kasachstan bisher zu wenig wahrnehmen.
Aus dem Inhalt: - Themenschwerpunkt: Sechzig Jahre EMRK - Rechtsstaat und Sicherheit: Die Sicherungsverwahrung auf dem Prüfstand - EGMR: Gäfgen ./. Deutschland - Das Individualbeschwerdeverfahren gemäß Art. 22 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe - Das Verschwindenlassen: zum Verständnis der UN-Konvention
Bei der Entlassung von Mitarbeitern sind Interessenkonflikte vorprogrammiert. Gut begründete Positionen stehen sich bei diesen folgenreichen Personalentscheidungen oft unversöhnlich gegenüber. In den letzten Jahren waren vermehrt Kündigungen aufgrund von Bagatelldelikten in den Medien präsent. So wurde einer Kassiererin fristlos gekündigt, weil sie zwei Pfandbons unterschlagen haben sollte. Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise, in der Banken Milliarden fehlinvestierten die Bankmanager jedoch kaum zur Rechenschaft gezogen wurden, verstärkte sich der Eindruck unbotmäßiger Härte und Ungerechtigkeit. Aber ist dieser Eindruck gerechtfertigt? Unterschiedliche Urteile der Instanzgerichte zu Bagatellkündigungen zeigen, dass im Arbeitsrecht nicht abschließend geklärt ist, wie in solchen Bagatellkündigungsfällen verfahren werden soll. Zudem stellt die Rechtskonformität einer Kündigung ohnehin kein abschließendes Kriterium dafür dar, ob sie auch aus ethischer Sicht gut ist. Das Ziel der Arbeit ist daher die Frage zu beantworten, wie Bagatellkündigungen moralisch zu bewerten sind. Ethisch relevante Aspekte werden zur Unterstützung von Personalentscheidungen in der Praxis identifiziert. Zunächst werden als Überblick die Ergebnisse einer Medienrecherche zu den Bagatellkündigungen dargestellt. Im ersten Untersuchungsschritt wird gefragt, warum eine Kündigung als Auflösung einer privaten Vertragsbeziehung rechtfertigungsbedürftig ist. An Praxisbeispielen wird dargestellt, welche Regelungen zum Kündigungsschutz bestehen und wie diese durch die Spezifika der Arbeitsbeziehung anhand ethischer Aspekte begründet werden. Bezugnehmend auf die Stakeholder-Sicht auf Wirtschaftsunternehmen und Überlegungen der Agenturtheorie wird gezeigt, dass die Beziehung im Arbeitskontext Spezifika aufweist, die übergebührliche Rechte und Pflichten begründen und auch in der psychologischen impliziten Vertragsbeziehung ihren Ausdruck finden. Es wird gezeigt, dass sich – insbesondere bei langjährigen Vertragsverhältnissen – ein prima-facie-Recht der Arbeitnehmer nicht gekündigt zu werden begründen lässt. Dieses Recht liegt im Status der Arbeitnehmer als rationalen moralfähigen Personen mit Anspruch auf Achtung ihrer Würde begründet. Aus der Personenhaftigkeit der Mitarbeiter entspringt der legitime Anspruch, rationale Gründe für Entscheidungen, welche sie betreffen, genannt zu bekommen. Es wird argumentiert, ein Arbeitgeber dürfe die Arbeitsbeziehung nur aufkündigen, wenn es hierfür objektiv gute Gründe gibt – ein grundsätzlicher Kündigungsschutz ist also nicht nur rechtlich sondern auch moralisch geboten. Daher schließt sich die Frage an, ob das Bagatelldelikt als Vertragspflichtverletzung ein guter objektiver Grund ist, welcher eine Kündigung rechtfertigt. Von Seiten der Kündigungsbefürworter wird argumentiert, das Vertrauensverhältnis sei durch die Tat zerstört. Daher wird geprüft, ob der Vertrauensverlust aufgrund des Bagatelldiebstahls ein guter Grund für die Kündigung ist. Ob das Bagatelldelikt als objektiver Grund für den Vertrauensverlust gewertet werden kann, hängt nun davon ab, ob der Mitarbeiter das Vertrauen tatsächlich missbraucht hat. Daraus folgt, dass sich die moralische Bewertung des Delikts an Prinzipien orientiert, die auch im Strafrecht gelten (Schuldprinzip, Unschuldsvermutung, Rechtsprinzips, Ultima-Ratio-Prinzip). Das Ergebnis der Untersuchung ist: Bagatelldelikte können aufgrund ihrer Spezifika anhand dieser gültigen Prinzipien schwerlich als objektiver Grund angesehen werden, der eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt. Abschließend wird gezeigt, dass auch die vermeintliche präventive Wirkung der Kündigung nicht als guter Kündigungsgrund gelten kann. Mit spezialpräventiven Gründen kann die Kündigung ebenso wenig wie mit positiver als auch negativer generalpräventiver Wirkungen begründet werden. Insbesondere stellt eine Kündigung aus generalpräventiven Zwecken eine illegitime Instrumentalisierung des Mitarbeiters als Person dar. Zwar können Kündigungen bei Bagatelldelikten durchaus nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch moralisch gerechtfertigt sein. Aufgrund der Spezifika der Bagatelldelikte und der Vertrauenskündigung ist die fristlose Kündigung in den meisten vorliegenden Fällen aus ethischer Sicht aber nicht akzeptabel. Hohe Anforderungen an die Objektivität des Vertrauensverlustes, der als Kündigungsgrund dienen soll, sind aufgrund der schwächeren Machtposition der Mitarbeiter notwendig und klug im Sinne der Wahrung des betrieblichen und gesellschaftlichen Friedens. Es wird daher für ein grundsätzliches Abmahnungsgebot bei Bagatelldiebstählen plädiert, welche weitergehend durch eine Wertgrenze definiert werden können. Weitere Maßnahmen, mit denen man missbräuchlichen Bagatelldeliktkündigungen vorbeugen oder auf Bagatelldelikte reagieren kann werden im Ausblick genannt.
PaRDeS. Zeitschrift der Vereinigung für Jüdische Studien e.V., möchte die fruchtbare und facettenreiche Kultur des Judentums sowie seine Berührungspunkte zur Umwelt in den unterschiedlichen Bereichen dokumentieren. Daneben dient die Zeitschrift als Forum zur Positionierung der Fächer Jüdische Studien und Judaistik innerhalb des wissenschaftlichen Diskurses sowie zur Diskussion ihrer historischen und gesellschaftlichen Verantwortung.
Ghana ist ein Musterbeispiel dafür, dass ein Entwicklungsland den Weg zu Good Governance schaffen kann. In vielen Studien wird dem Land im afrikanischen Vergleich heute bescheinigt, hier ein Vorreiter zu sein. Dies ist Ausgangslage der vorliegenden Studie, die der Frage nachgeht „Welche Gründe, Muster und Bedingungen führen zur Entstehung von Good Governance?“. Im Zentrum der vorliegenden Studie steht, wie aus der erkenntnisleitenden Fragestellung hervorgeht, eine empirische Untersuchung zur Entstehung von Good Governance und damit ein Transformationsprozess. Dieser wird bewusst über einen sehr langen Zeitraum (über ein halbes Jahrhundert) untersucht, um auch langfristige Entwicklungen einbeziehen zu können. Die Studie wird mit Hilfe eines „Mixed-Methods-Ansatzes“ sowohl unter Rückgriff auf quantitative als auch auf qualitative Methoden durchgeführt, was sich im Rückblick als sehr ertragreich erwiesen hat. Zunächst wird die Qualität der Governance über den gesamten Zeitraum anhand von sechs Indikatoren gemessen. Danach werden qualitativ die Gründe für die Fort- und Rückschritte analysiert. Dabei lassen sich immer wieder Systematiken herausarbeiten, wie zum Beispiel zirkuläre Entwicklungen, die über viele Jahre den Weg hin zu Good Governance verhinderten, bis jeweils Ausbrüche aus den Kreisläufen geschafft werden konnten. Sowohl in der demokratischen und rechtsstaatlichen Entwicklung als auch bezogen auf die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Gütern und die wirtschaftliche Entwicklung. Auch wenn die verschiedenen Bereiche von Good Governance zunächst einzeln untersucht werden, so zeigen sich gleichzeitig deutlich die Wechselwirkungen der Komponenten. Zum Beispiel kristallisiert sich klar heraus, dass Rechtsstaatlichkeit sowohl auf die Stabilität politischer Systeme wirkt, als auch auf die wirtschaftliche Entwicklung. Ebenso beeinflussen diese wiederum die Korruption. Ähnliche Verknüpfungen lassen sich auch bei allen anderen Bereichen nachvollziehen. Die Entwicklung eines Landes kann also nur unter Berücksichtigung eines komplexen Governance-Systems verstanden und erklärt werden. Dabei können die Wechselwirkungen entweder konstruktiv oder destruktiv sein. Die Verflechtungen der einzelnen Bereiche werden in einem Negativ- und dann in einem Positiv-Szenario festgehalten. Diese Idealtypen-Bildung spitzt die Erkenntnisse der vorliegenden Arbeit zu und dient dem analytischen Verständnis der untersuchten Prozesse. Die Untersuchung zeigt, wie Good Governance über das Zusammenspiel verschiedener Faktoren entstehen kann und dass es wissenschaftlich sehr ertragreich ist, Transformationsforschung auf ein komplexes Governance-System auszuweiten. Hierbei werden die vielen empirisch erarbeiteten Ergebnisse zu den einzelnen Transformationen zu komplexen, in sich greifenden Gesamtszenarien zusammengeführt. Da es bisher keine explizite Good Governance-Transformationsforschung gab, wurde hiermit ein erster Schritt in diese Richtung getan. Es wird darüber hinaus deutlich, dass eine Transformation zu Good Governance nicht durch eine kurzfristige Veränderung der Rahmenbedingungen zu erreichen ist. Es geht um kulturelle Veränderungen, um Lernprozesse, um langfristige Entwicklungen, die in der Studie am Beispiel Ghana analysiert werden. In vielen vorangegangenen Transformationsstudien wurde diese zeitliche Komponente vernachlässigt. Ghana hat bereits viele Schritte getan, um einen Weg in die Zukunft und zu Good Governance zu finden. Die Untersuchung dieser Schritte ist Kern der vorliegenden Arbeit. Der Weg Ghanas ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Die Europäische Währungsunion (EWU) umfasst heute 16 Staaten mit insgesamt 321 Millionen Einwohnern, sie ist mit einem Bruttoinlandsprodukt von 22,9 Billionen Euro einer der größten Wirtschaftsräume der Erde. In den nächsten Jahren wird die EWU durch die Aufnahme der 2004 und 2007 beigetretenen neuen EU-Länder weiter wachsen. Da der Beitritt von der Erfüllung der Kriterien von Maastricht abhängt, erfolgt die Erweiterung im Gegensatz zur 5. Erweiterungsrunde der EU nicht als Block, sondern sequentiell. Nach den Beitritten von Slowenien am 1.1.2007 und der Slowakei zum 1.1.2009 steht der Beitritt eines ersten großen Landes in den nächsten Jahren bevor. Daher stößt die Frage der Effekte eines solchen Beitritts seit geraumer Zeit auf breites Interesse in der ökonomischen Literatur. Das Forschungsziel der Dissertation ist es, die theoretischen Wirkungsmechanismen eines Beitritts der neuen Mitgliedsländer zur Europäischen Währungsunion abzubilden. Hierzu werden mögliche stabilitätspolitische Konsequenzen sowie die Auswirkungen eines Beitritts auf die geografische Wirtschaftsstruktur und das Wachstum dieser Länder in theoretischen Modellen abgeleitet. Die direkten Effekte des Beitritts werden in einem angewandt-theoretischen Modell zudem quantifiziert. Insgesamt wird der Beitritt aus drei verschiedenen Perspektiven analysiert: Erstens werden die Konsequenzen der Währungsunion für die Stabilitätspolitik der neuen Mitgliedsländer im Rahmen eines neukeynesianischen Modells betrachtet. Zweitens werden die mit der Transaktionskostensenkung verbundenen Gewinne in einem angewandten Gleichgewichtsmodell quantifiziert. Drittens werden die wachstumstheoretischen Wirkungen der Finanzmarktintegration in einem dynamischen Gleichgewichtsmodell untersucht. Da die drei Aspekte der makroökonomischen Stabilität, der Transaktionskostensenkung und der dynamischen Wirkungen der Finanzmarktintegration weitgehend unabhängig voneinander auftreten, ist die Verwendung verschiedener Modelle mit geringen Kosten verbunden. In der Gesamtbeurteilung des EWU-Beitritts der neuen EU-Länder kommt diese Arbeit zu einer anderen Einschätzung als bisherige Studien. Die in Teil eins ermittelten stabilitätspolitischen Konsequenzen sind entweder neutral oder implizieren bei Beitritt zur Währungsunion eine größere Stabilität. Die in Teil zwei und drei ermittelten statischen und dynamischen Gewinne eines Beitritts sind zudem erheblich, so dass ein schneller Beitritt zur Währungsunion für die neuen EU-Mitgliedsländer vorteilhaft ist. Unter Berücksichtigung der Ziele der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) müssen hierzu jedoch zwei Bedingungen erfüllt sein. Einerseits sind hinreichend entwickelte Finanzmärkte notwendig, um das Ziel einer Konvergenz der neuen und alten EU-Mitgliedsländer zu erreichen. Andererseits wird der Gesamtraum von einer stärkeren Finanzmarktintegration und einer Senkung der Transaktionskosten profitieren, jedoch durch die Übertragung von Schocks der neuen Mitgliedsländer instabiler. Daher kann der Beitritt der neuen Mitgliedsländer zur EWU für den Gesamtraum negativ sein. Diese Kosten sind nur dann zu rechtfertigen, falls über die schnellere Entwicklung der neuen Mitgliedsstaaten eine höhere Stabilität des Währungsraumes erzielt wird. Das neukeynesianische Wachstumsmodell gibt Hinweise, dass eine solche Entwicklung eintreten könnte.