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Durch die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes vom 12.7.2021 wurde mit §§ STVG § 1d bis STVG § 1l StVG ein umfassender Rechtsrahmen für zunehmend vernetzte Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen in Deutschland geschaffen, um Rechtssicherheit für deren Betrieb zu gewährleisten. Dabei fanden auch Regelungen zur Datenverarbeitung in solchen Kraftfahrzeugen Eingang in das Gesetz. Ob die Novelle gelungen ist, wird die weitere Diskussion und Umsetzung in die Praxis zeigen. Im vorliegenden Beitrag werden die rechtlichen Neuregelungen mit Blick auf Datenschutz sowie IT- und Datensicherheit thematisiert und aus technischer Sicht hinterfragt.
Die notwendigen umfangreichen technischen Vorgaben zum Schutz der Cybersicherheit in vernetzten Kraftfahrzeugen sind in der zugehörigen „Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (AFGBV)“ geregelt.
Das Gesetz wie die Verordnung werden hier einer umfangreichen Analyse unterworfen, die indes nicht in der rechtlichen Betrachtung stehen bleibt, sondern zugleich umfangreiche technische Anforderungen hiermit verbindet und damit Cybersicherheit, Datenschutz und Recht verwebt.
Der Beitrag erörtert ausführlich die neue Rechtslage vor dem Hintergrund des nationalen und europäischen Datenschutzrechts und den Vorgaben der dazugehörigen UNECE-Regelungen. Von besonderem Interesse sind in diesem Zusammenhang der neue § STVG § 1g StVG und die in der AFGBV enthaltenen Regelungen für den Betrieb eines digitalen Datenspeichers sowie die Anforderungen an die Sicherheit im Bereich der Informationstechnologie bei Datenspeicherung und Datenübermittlung automatisierter Kraftfahrzeuge. Die hier als relevant identifizierten UNECE-Regelungen 155 (Cybersicherheit) und 156 (Software-Updates) werden in Folge dieser Neuregelung künftig einen noch wichtigeren Stellenwert im Automobilbereich einnehmen.
Die an die rechtlichen Ausführungen anschließende technische Analyse in diesem Beitrag leitet IT- und Datensicherheitsanforderungen sowie beispielhafte Maßnahmen zur wirkungsvollen Umsetzung ab und vergleicht diese mit den Maßgaben der einschlägigen UNECE-Regelungen. Dabei wird aufgezeigt, welche technischen Maßnahmen erforderlich sind, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Die hieraus abgeleiteten technischen Maßnahmen nehmen Bezug auf die rechtlichen Regelungen und ermöglichen dadurch einen belastbaren Abgleich von Technik und Recht. Der Nachweis, dass die UNECE-Regelungen erfüllt sind, kann durch Dokumentation bzw. Audit erfolgen. Es gibt aber zurzeit noch einen großen Spielraum für die Interpretation, durch welche konkreten Maßnahmen die Anforderungen abgedeckt werden. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf den geforderten Datenschutz.
Im Ergebnis wird ein aktueller Gesamtüberblick über die Thematik aus rechtlicher wie technischer Sicht gegeben, wobei auch konkrete rechtliche und technische Vorschläge für den künftigen Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion vorgestellt werden.
Amtsenthebung und andere Disziplinarmaßnahmen gegen Richter in den Vereinigten Staaten von Amerika
(2014)
Das Denken von Rechtsverhältnissen her ist in der Wissenschaft vom öffentlichen Recht ein Politikum. Doch bestätigen sowohl rechtshistorische Rück-blicke als auch eine ebenenübergreifende Durchsicht des positiven Rechts die ubiquitäre Präsenz von Rechtsverhältnissen (auch) im Ius Publicum. Dieser Befund ebnet den Weg zur Programmatik der Rechtsverhältnislehre, die in vielerlei Hinsicht einen Eigen- und Mehrwert relationalen Rechtsdenkens ausweist. Das erklärt die seit geraumer Zeit (wieder) zunehmend hohe Anziehungskraft des Denkens in Rechtsverhältnissen für eine zeitgemäße Fortentwicklung der Rechtsdogmatik, in der sich wichtige Perspektivenerweiterungen und -wechsel abzeichnen.
In seiner Abschlussvorlesung geht Detlev W. Belling der Frage nach, ob und inwieweit die Ausübung der Gnadenbefugnisse durch die Gnadenträger in einem säkularen und republikanischen Rechtsstaat der gerichtlichen Kontrolle unterliegen sollte. Detailliert werden in diesem Zusammenhang nicht nur die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und das breit gefächerte Meinungsspektrum der Literatur abgebildet. Anhand einer Vielzahl von Beispielen aus der ferneren und unmittelbaren Geschichte wird die Entwicklung des Gnadenrechts nachgezeichnet. Missbrauchsgefahren, wie sie nicht nur kennzeichnend für Diktaturen und Monarchien sind, werden aufgezeigt. Die Erkenntnisse aus der historischen Darstellung aufgreifend, wird anhand einer umfassenden Analyse der geltenden Rechtslage nachgewiesen, aus welchen Gründen die Konstitutionalisierung des Begnadigungsrechts geboten ist.
Kritische Analyse des DRS 18
(2022)
Die Abgrenzung latenter Steuern stellt die Bilanzierenden und Prüfenden vor enorme Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund hat DRS 18, der die Bilanzierung latenter Steuern in handelsrechtlichen Abschlüssen regelt, eine erhebliche praktische Bedeutung. Die nachfolgende Analyse macht indes deutlich, dass einzelne Passagen des DRS 18 mit den einschlägigen Gesetzesnormen sowie handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätzen im Widerspruch stehen. Ferner erweisen sich einzelne Stellen des Standards als Überschreitung des in § HGB § 342 HGB normierten Auftrags.
Неблагоприятные последствия, наступившие в процессе осуществления медицинской деятельности, с правовой точки зрения оценивались неоднозначно во все времена. В отечественной истории были периоды, когда лекарей казнили даже без установления их вины и когда докторов вообще не привлекали к ответственности за допущенные ими нарушения. В настоящее время медицинская и фармацевтическая деятельность представляет собой сложный процесс выполнения профессиональных функций, связанный с соблюдением установленных стандартов и требований к его организации. Большинство медицинских обследований и манипуляций, имеющих профилактическую, исследовательскую, диагностическую, лечебную или реабилитационную направленность, регламентировано формальными рамками протокола, который может в одной ситуации не позволить компетентному врачу спасти жизнь пациента, а в другой - причинить вынужденный вред его здоровью. Обе обозначенные ситуации потребуют правовой оценки содеянного, механизм которой до сих пор в полной мере не определен. Данное обстоятельство может повлечь привлечение медицинского работника к уголовной ответственности при отсутствии (или неочевидности) вины в его действиях. С другой стороны, структурно сложная профессиональная деятельность, не имеющая признанных методик правовой оценки, создает предпосылки для различного рода нарушений и злоупотреблений со стороны медицинских работников. Меняющиеся отношения между врачом и пациентом, а также коммерциализация современной медицинской практики привели к тому, что система здравоохранения сегодня является одной из самых деликто- и даже криминально ориентированных. Изложенное выступает причиной усложняющегося законодательства (в широком смысле слова) об уголовной ответственности медицинских работников и противоречивой правоприменительной практики, а это, в свою очередь, порождает научные исследования данных проблем. Результаты таких исследований часто существуют вне связи с другими достижениями уголовно-правовой науки, поэтому представляется необходимым изучить развитие права, включая правоприменение и доктрину, об уголовной ответственности медицинских работников - медицинское уголовное право. С учетом того что для отечественной науки выделение такой подотрасли права является нетрадиционным, в настоящей работе представлены результаты исследования развития медицинского уголовного права не только в России, но и в Германии, где уже давно сложилась и обособилась данная область права.
Verantwortungseigentum ist mittlerweile mehr als ein Nischenthema innerhalb der Rechtswissenschaft und unternehmerischen Praxis. Unternehmen werden in Verantwortungseigentum gegründet oder umgewandelt, also die persönlichen Gewinne der Gesellschafter perpetuiert und die Nachfolge reguliert. Auch der Profifußball stellt sich immer wieder die Frage nach der richtigen Balance zwischen Gewinnstreben und Gemeinwohl. Das wirft Fragen nach alternativen Gestaltungsmöglichkeiten auf, für die das Verantwortungseigentum eine Lösung bieten könnte.
The armed conflict in Afghanistan since 2001 has raised manifold questions pertaining to the humanitarian rules relative to the conduct of hostilities. In Afghanistan, as is often the case in so-called asymmetric conflicts, the geographical and temporal boundaries of the battlefield, and the distinction between civilians and fighters, are increasingly blurred. As a result, the risks for both civilians and soldiers operating in Afghanistan are high. The objective of this article is to assess whether - and if so how much - the armed conflict in Afghanistan has affected the application and interpretation of the principles of distinction, proportionality, and precaution - principles that form the core of legal rules pertaining to the conduct of hostilities.