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Im Mittelpunkt des Beitrags stehen Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Französischunterrichts an Deutschsprachige. Im einzelnen werden die zu vermittelnden Verbparadigmen neu bestimmt, Vorschläge für eine Harmoni sierung der Lehrpläne unterbreitet und einige Voraussetzungen für eine Veränderung der gegenwärtigen Lehrgangsstruktur genannt.
Seit dem Abschluß meiner Untersuchungen zum accord du participe passé in Französischlehrwerken (Eggensperger:1993) sind verschiedene Publikationen zu diesem Thema erschienen. Krassin beschreibt den Sprachgebrauch in einem Corpus von Texten aus den 80er Jahren. Gutwin entwirft für die Angleichung bzw. Invariabilität der Partizipien der Vergangenheit ein "interaktives Grammatikkonzept" in Form eines Algorithmus. In einem weiteren Teil dokumentiere ich die Regeln zum accord du participe passé in drei neueren Lehrwerken, die die gegenwärtig unter Autoren deutscher Schulbuchverlage verbreitete Lehrmeinung repräsentieren dürften. Schließlich gehe ich der Frage nach, ob die genannten Veröffentlichungen gegenüber den von mir empfohlenen Regeln einen Fortschritt für eine sprachwissenschaftlich verantwortbare Planung des Französischunterrichts bedeuten.
In dem Beitrag werden Lehrinhalte einer am Sprachenzentrum der Universität Potsdam angebotenen Sprachlehrveranstaltung beschrieben. Als Globalziel gilt die fremdsprachliche Vorbereitung von Studierenden der Rechts- und Politikwissen schaften auf ein Studium an einer frankophonen Universität. Gegenstand sind die Entstehung der Ve République, ihre Verfassung und das Spannungsfeld zwischen Buchstaben der Verfassung und Verfassungswirklichkeit, das am Beispiel der Ernennung des Premierministers dargestellt wird. Außerdem wird über Hilfen zur Rezeption einer rechtswissenschaftlichen Vorlesung zu den Verfassungsorganen der Ve République berichtet. Den Schluß bilden Lehrinhalte zu zentralen Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutschland. Insgesamt gesehen stellt die Sprachlehrveranstaltung den Versuch dar, fremdsprachliche und fachbezogene Ziele zu realisieren.
In dem Beitrag werden Zertifikationssysteme für vier romanische Sprachen mit dem Hochschulfremdsprachenzertifikat UNIcert verglichen: Für Französisch Diplôme d'études en langue française und Diplôme approfondi de langue française, für Italienisch Certificato di Conoscenza della Lingua Italiana, für Portugiesisch Certificado de Língua Portuguesa und Diploma de Língua Portuguesa und für Spanisch Diplomas de Español como Lengua Extranjera.
In ihren Bemühungen, berechtigte Qualitätsanforderungen zu erfüllen, setzen immer mehr Hochschulen und Universitäten auf das UNIcert-Zertifikationssystem. Der Beitrag beschreibt in zehn Thesen zukunftsweisende Signale für den studienbegleitenden Fremdsprachenunterricht an deutschen Universitäten und Hochschulen gemäß der UNIcert-Rahmenordnung. Außerdem geht er auf den Wissenschaftlichen Beirat des UNIcert ein, dem die Akkreditierung von Studien- und Prüfungsordnungen sowie die Weiterentwicklung des Zertifikatssystems obliegt.
UNICERT : ein hochschulübergreifendes Zertifikat für den studienbegleitenden Fremdsprachenunterricht
(1999)
Mit UNIcert wird seit 1992 ein Zertifikationssystem für hochschulspezifischen Fremdsprachenunterricht in der Trägerschaft des Arbeitskreises der Sprachenzentren der Bundesrepublik Deutschland (AKS) bezeichnet. Der AKS hat einen Wissenschaftlichen Beirat als Koordinationsgremium eingesetzt und mit der Weiterentwicklung der strukturell- organisatorischen und inhaltlichen Rahmenvorgaben beauftragt. Der Beitrag fasst die wichtigsten Charakteristika des Zertifikationssystems kurz zusammen.
Im Mittelpunkt des Beitrags stehen zunaechst Fragen zu den Ausbildungsprofilen und Pruefungen der Stufen UNIcert® II und III: Welche sprachlichen und inhaltlichen Standards koennen fuer die Stufen II und III formuliert werden? Welche Standards sollen die Entwicklung von UNIcert®-Pruefungen leiten? Im zweiten Teil werden fachbezogene Examina der Stufen II und III beschrieben, die im Sommersemester 2004 bzw. 2002 am Sprachenzentrum der Universitaet Potsdam durchgefuehrt worden sind. Sie sollen beispielhaft die im ersten Teil gesetzten Orientierungsmarken veranschaulichen. Die Beschreibung von Parametern zur Entwicklung von Pruefungen und deren Illustration durch erprobte Examina sollen dazu beitragen, dass sich ein gemeinsames Verstaendnis fuer vergleichbare Ausbildungsprofile, Pruefungsverfahren und Anforderungen auf den Stufen UNIcert® II und III herausbildet.
Gegenstand des Beitrags sind Verfahren des Ausspracheunterrichts und Materialien zur phonetischen Korrektur im fortgeschrittenen Spanischunterricht für Schüler mit Deutsch als Erstsprache. Erfahrungen aus dem eigenen Unterricht und Tonbandaufzeichnungen belegen, dass die Aussprache von Gymnasialschülern nach knapp zwei Jahren Unterricht beträchtlich von der kastilischen Standardnorm abweicht. Diese Abweichungen bestätigen, dass die Bemühungen um eine Aussprache gemäß der kastilischen Standardnorm sich nicht auf die Anfangsphase des Spanischunterrichts beschränken dürfen, sondern sich über den gesamten Lehrgang erstrecken sollten. Wenn imitative Verfahren, d.h. das Nachsprechen bestimmter phonischer Segmente der Fremdsprache, ohne Erfolg bleiben, können sich vergessensresistente, normwidrige Aussprachegewohnheiten herausbilden. Wenn man sich als Spanischlehrer nicht mit der Fossilisierung abfinden will, muß man den Lernern ihre abweichende Aussprache bewußt machen, insbesondere durch kontrastive Verfahren. Wir erarbeiteten deshalb Übungen und Materialien, die von Spanischlehrern im fortgeschrittenen Unterricht zur Förderung der auditiven Diskrimination und der Artikulation sowie zur normkonformen phonischen Realisierung von Schriftzeichen eingesetzt werden können.