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Die erste Welle der Corona-Pandemie klingt langsam ab. Der Shutdown ist einstweilen beendet, Lockerungen erfolgen allenthalben. Doch alles steht unter dem Vorbehalt einer möglichen zweiten Infektionswelle mit dann zu erwartenden neuerlichen Beschränkungen. Es ist ein richtiger Zeitpunkt für eine Zwischenbilanz, wie das deutsche Versammlungsrecht bisher durch die virale Gesundheitskrise gekommen ist und welche Folgerungen zukünftig zu beachten sein werden. Ein besonderes Augenmerk sei dabei auf die Rechtsprechung gerichtet, die in bemerkenswerter Weise das staatliche Pandemie-Krisenrecht begleitete.