KWI-Arbeitshefte
ISSN (print) 1616-8127
ISSN (online) 2191-6713
URN urn:nbn:de:kobv:517-series-228
Herausgegeben vom
Kommunalwissenschaftlichen Institut der Universität Potsdam
ISSN (online) 2191-6713
URN urn:nbn:de:kobv:517-series-228
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Kommunalwissenschaftlichen Institut der Universität Potsdam
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Die Stadtwerkebetriebe, zumindest diejenigen die im Strom- und Gassektor tätig sind, sind meist nicht mehr im Stadtwerke Eigenbetrieb organisiert, sondern von den Kommunen in den vergangenen zwei Jahrzehnten in die Privatrechtsform der GmbH ausgegliedert worden. Hinzu kommt, dass diese kommunalen Unternehmen in einem Energiebinnenmarkt agieren, der durch die EU-Marktliberalisierung entstanden ist. Die unternehmerische Verselbstständigung der Stadtwerke GmbH von politischer Steuerung wird durch das Credo des Neuen Steuerungsmodells bestärkt, das gerade in der unternehmerischen Unabhängigkeit die Voraussetzungen für wirtschaftlichen Erfolg sieht. Diese Rahmenbedingungen zwingen die Unternehmen der kommunalen Wirtschaft, sich ausschließlich nach unternehmerischen und marktinduzierten Systemen zu richten. Dass die Logik des unternehmerischen Handelns keinen Platz lässt für eine politische Steuerung der Unternehmen, wird zum Legitimationsproblem für die kommunale Wirtschaft. Denn eine ausschließliche Orientierung an den Überschüssen der kommunalen Unternehmen legitimiert nicht den öffentlichen Zweck, weder politisch noch organisationsrechtlich. Die Gemeinwohlorientierung ist konstitutiver Bestandteil der kommunalen wirtschaftlichen Betätigung. Hier wird die These hervorgebracht, dass Bürgerbeteiligung in dieser Situation von den Stadtwerken zugelassen wird, um dieses Legitimationsdefizit abzuschwächen. Zwei Fälle werden qualitativ analysiert und verglichen: erstens die Stadtwerke Wolfhagen GmbH, die anhand von Bürgerbeteiligung Akzeptanz für einen Windpark generieren wollen. Zweitens die Stadtwerke Potsdam GmbH, die aus einer - hier als PR-Krise beschriebenen - Situation heraus, Legitimation mit verschiedenen Instrumenten der Bürgerbeteiligung wiederherzustellen versuchen.
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Das kommunale System des Landes Brandenburg wurde seit der Deutschen Wiedervereinigung durch eine Vielzahl von territorialen und funktionalen Verwaltungsreformen verändert.
Das hier vorliegende Arbeitsheft des kommunalwissenschaftlichen Instituts der Universität Potsdam stellt diese zurückliegenden Reformen sowie den momentanen Verwaltungsaufbau und die Bevölkerungsstruktur des Landes Brandenburg dar (Stand: 1.Juli 2018). Die demographische Entwicklung war und ist dabei ein wichtiger Reformfaktor. Zudem werden verfassungsrechtliche Grundlagen für kommunale Reformen im Land Brandenburg erörtert.
Anschließend werden die möglichen Auswirkungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 für zukünftige Reformen des Brandenburgischen Kommunalsystems anhand einer Fallstudie aus der Modellregion Oderlandregion diskutiert. Dieses Gesetz stellt einen Wendepunkt in der bisherigen Reformstrategie des Landes Brandenburg dar, da Reformen erstmals auf freiwilliger Basis durchgeführt werden sollen.
Durch eine Netzwerkanalyse wird in der Fallstudie insbesondere auf Akteurskonstellationen im Reformprozess eingegangen. Dabei zeigt sich, dass die Hauptverwaltungsbeamten reformwilliger Gemeinden großen Einfluss auf Entscheidungsprozesse nehmen.
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Als Folge der demografischen Entwicklungen und der finanziellen Engpässe vieler Bundesländer kommt es seit einigen Jahren in den meisten Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland erneut zu tiefgreifenden Verwaltungsreformen auf kommunaler Ebene. Mit Hilfe von Verwaltungsstruktur-, Funktional- und Kreisgebietsreformen wird versucht, die Verwaltungseffektivität zu erhöhen sowie die kreislichen Aufgaben- und Territorialstrukturen an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Nach Auffassung vieler Reformer kann die angestrebte Effektivitätssteigerung, die insbesondere zu Kostenersparnissen und Synergieeffekten führen soll, v. a. durch eine deutliche Vergrößerung der Verwaltungsräume erreicht werden.
Neben dem Ziel, die Leistungsfähigkeit der lokalen Verwaltungsstrukturen zu erhöhen, das zumeist im Mittelpunkt der Reformvorhaben steht, gilt es jedoch gleichermaßen, die Legitimität lokalen Handelns durch Demokratie und bürgerschaftliche Teilhabe zu erhalten. Der Gesetzgeber steht daher vor der Aufgabe, beide Zielvorstellungen in einem Reformprozess zu berücksichtigen und die Größe der administrativen Einheiten so zu gestalten, dass in ihnen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Effizienz und Bürgernähe entsteht.
Ausgehend von dieser Problematik werden jene Thesen und Annahmen aufgegriffen, die im Zusammenhang mit dem Urteil des LVerfG M-V vom 26. Juli 2007 im Kontext von Effizienz und Partizipation stehen, und auf die Kreisgebietsreform im Freistaat Sachsen übertragen. Konkret werden die Auswirkungen des territorialen Neuzuschnitts der sächsischen Landkreise auf die Wahrnehmung des kommunalpolitischen Ehrenamts erstmals auch durch eine breite Empirie untersucht.
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Ungefähr fünf Prozent der deutschen Bevölkerung sind muslimischen Glaubens. Dennoch blieb die Problematik der islamischen Bestattungsriten und ihrer Vereinbarkeit mit dem deutschen Friedhofs- und Bestattungsrecht lange weitgehend unbeachtet. Obwohl das islamische Recht vorschreibt, die Toten unverzüglich zu bestatten, wurden bis zu 95 % der muslimischen Verstorbenen in ihre „Heimatländer“ überführt. Es bestehen verbreitete Befürchtungen, auf deutschen Friedhöfen nicht nach islamischem Ritus beerdigt werden zu können.
Dieses Arbeitsheft stellt die für das deutsche Friedhofs- und Bestattungsrecht relevanten islamischen Bestattungsriten dar, erläutert die jeweilige rechtliche Situation in den Bundesländern (Stand: 1. Januar 2015), bewertet diese aus verfassungsrechtlicher Perspektive und beschreibt Erfahrungen aus der Praxis.
Es widmet sich dabei insbesondere Fragen der rituellen Waschung, des Totengebets, der Bestattung im Leichentuch, der Bestattungsfrist, der Grabaushebung, des Tragens des Leichnams, der Grabschließung, des ewigen Ruherechts, der Anlage muslimischer Grabfelder, der Ausrichtung des Grabes nach Mekka, der Grabgestaltung und Grabpflege sowie der Möglichkeit muslimischer Friedhofsträgerschaft.
Das Arbeitsheft richtet sich an PraktikerInnen in den Friedhofsverwaltungen und (kommunale) EntscheidungsträgerInnen ebenso wie an juristisch geschulte LeserInnen und interessierte Laien.
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Traditionelle Verwaltungsverfahren stehen seit längerem und zunehmend in der Kritik. Das klassische Fürsorge-Modell wird vor allem im Umweltbereich nicht mehr akzeptiert. Betroffene Bürger und Verbände wollen verstärkt mitreden und Entscheidungen nicht der Verwaltung und externen Experten überlassen. Das Verfahren der Mediation wird in der Bundesrepublik Deutschland inzwischen in einer Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Problembereichen eingesetzt. Besonders auf kommunaler Ebene bietet sich ihr Einsatz an. Diese Arbeit beschäftigt sich aus verwaltungswissenschaftlicher und -rechtlicher Perspektive mit der Mediation im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung. Aufgrund der Innovationsoffenheit und Flexibilität bei gleichzeitiger Komplexität und Kooperationsabhängigkeit des Rechts der Bauleitplanung ist dieses besonders für die Anwendung von Mediation geeignet. Das Arbeitsheft führt in das Verfahren der Mediation und seine Begriffe ein, beleuchtet die Charakteristika und Mängel des herkömmlichen Verwaltungsverfahrens und widmet sich dann der Mediation im öffentlichen Bereich. Diese wird anhand der Möglichkeit ihres Einsatzes in der Bauleitplanung auf kommunaler Ebene näher dargestellt, ihre Vor- und Nachteile werden gegeneinander abgewogen. Somit gibt dieses Arbeitsheft eine kompakte, aber dennoch detailreiche Übersicht über den aktuellen Stand der Diskussion zur Mediation im öffentlichen Bereich.
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Bürgerschaftliches Engagement ist nicht nur ein Gewinn für das Gemeinwesen, sondern auch für den freiwillig Engagierten. Damit er seine Potenziale ausschöpfen kann, braucht er Rahmenbedingungen, die ihn bestärken und unterstützen. Die Arbeit auf lokaler Ebene bildet dabei das Herzstück, hier ist auf aktuelle Bedarfslagen zu reagieren. Um sie zu ermitteln und Maßnahmen zu ergreifen, sind geeignete Strukturen notwendig. An diesem Punkt setzen die Freiwilligenagenturen an. Mit ihrem Informations-, Beratungs- und Vermittlungsangebot wollen sie Bindeglied zwischen Freiwilligen und Einrichtungen als Träger von Freiwilligenarbeit sein. Neben Erläuterungen zur Entstehungsgeschichte und zum Begriff dieser jungen Infrastruktureinrichtung widmet sich die Autorin der vorliegenden Arbeit den Wesensmerkmalen und vor allem den häufigsten Herausforderungen. Am Beispiel zweier aktiver Freiwilligenagenturen in Berlin wird untersucht, welche Rolle diese Einrichtungen bei der Förderung und der Umsetzung des bürgerschaftlichen Engagements spielen.
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Intention der Arbeit war es, die bibliothekarische Fachwelt zunächst auf den Begriff und die Bedeutung des Bürgerhaushaltes aufmerksam zu machen und eine Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern. Die Öffentliche Bibliothek kann ein Diskussions- bzw. Beteiligungsgegenstand zwischen Bürgerschaft und Politik sowie Verwaltung sein, wenn es im partizipatorischen Verfahren des Bürgerhaushaltes darum geht, Modernisierungsergebnisse in einer Stadt durch gezielte Finanzierung zu erlangen. Eruiert wurde, ob der Bürgerhaushalt das Potential hat, zur Modernisierung von Dienstleistungen Öffentlicher Bibliotheken beizutragen. Mittels Interviews wurden Informationen gesammelt, aufbereitet und ausgewertet.
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Die EU-Dienstleistungsrichtlinie war bis zum 28. Dezember 2009 von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Ihr „Herzstück“ bildet die Einführung eines sog. Einheitlichen Ansprechpartners, der grenzüberschreitend tätig werdende Dienstleister bei den dafür erforderlichen Genehmigungsformalitäten unterstützen soll. Die konkrete Umsetzung des Einheitlichen Ansprechpartners variiert unter den Mitgliedsstaaten. In Deutschland oblag die Umsetzung des Einheitlichen Ansprechpartners den Bundesländern, die zwischen vier Optionen wählen konnten: dem Kommunalmodell, dem Kammermodell, dem Landesmodell oder einem Kooperationsmodell. Als Untersuchungsgegenstand wurde die Dienstleistungsrichtlinie gewählt, weil es sich um einen aktuellen Rechtsakt handelt, die Entstehungsgeschichte einen folgenreichen Umsetzungsprozess andeutete und die kommunale Ebene davon betroffen ist. Ein zentrales Element der Dienstleistungsrichtlinie ist der Einheitliche Ansprechpartner, der zur Verwaltungsvereinfachung beitragen soll.
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Im Zuge der im Jahre 2003 abgeschlossenen brandenburgischen Gemeindegebietsreform verloren zahlreiche Gemeinden ihre Selbständigkeit und wurden zu Ortsteilen. Um negative Auswirkungen dieses Zentralisierungsprozesses auf Bürgernähe und lokale Demokratie zu vermeiden, wertete der Landesgesetzgeber gleichzeitig die Stellung der Ortsteile in der Gemeindeordnung auf. Die vorliegende Arbeit entstand gegen Ende der ersten Legislaturperiode in den neuen Strukturen und untersucht im Anschluß an generelle Überlegungen zu lokaler Demokratie und dezentralen Organismen die Möglichkeiten der Ortsbeiräte und –bürgermeister, sich in den kommunalen Entscheidungsprozessen der Einheitsgemeinden zu behaupten. Hierzu wurde eine Auswahl brandenburgischer Ortsbürgermeister schriftlich befragt. Im Ergebnis zeigt sich, daß die Ortsbeiräte und –bürgermeister zwar nur äußerst spärlich mit institutionellen Rechten ausgestattet sind, ihre Funktion für die lokale Demokratie aber vor allem durch informelle Einflußnahme erfüllen können.
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Community Organizing in Deutschland : Eine "neue" Möglichkeit zur Vitalisierung Lokaler Demokratie?
(2010)
Als Instrument der Bürgerbeteiligung wurde Community Organizing von Saul D. Alinsky zum ersten Mal 1939 in Chicago/Illinois erfolgreich umgesetzt. Konzeptionell speist es sich aus der Stadtsoziologie, der sozialen Arbeit sowie einer interkulturell ausgerichteten, politischen Erwachsenenbildung. In den USA hat es sich seitdem auf lokaler und überregionaler Ebene etabliert und wird nun auch in Deutschland rezipiert und zunehmend projekthaft umgesetzt. Diese Arbeit beschreibt das Konzept des Community Organizing in Deutschland explorativ und zeigt fördernde und hemmende Faktoren für dessen Umsetzung auf. Zudem wird das Konzept für den deutschen Fall bezüglich partizipativer Demokratietheorien theoretisch diskutiert und verortet: Kann Community Organizing der Theorie der partizipativen Demokratie zugeordnet werden? Hierfür wurde die Ausprägung der Kriterien Deliberation, direkter Demokratie im weitesten Sinne, Dezentralisierung, Segmentierung und Delegation untersucht und bewertet. Die zweite Frage setzt sich mit der Wirksamkeit von umgesetzten Community Organizing-Projekten auseinander: Kann es als erfolgreiches Bürgerbeteiligungsinstrument auf lokaler Ebene betrachtet werden und inwiefern können dabei die demokratietheoretischen Kriterien Legitimität, Effektivität und Qualifizierung der Bürgerinnen und Bürger erfüllt werden?