340 Recht
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Institute
Klausurenkurs im Europarecht
(2019)
Jetzt mit neuen Fällen! Die 5. Auflage enhält einen neuen Fall zur PKW-Maut und einen neuen Fall zum kirchlichen Arbeitsrecht. Die Konzeption: Dieser Klausurenkurs ist die optimale Ergänzung zum Standardlehrbuch zum Europarecht von Streinz. Angesprochen werden neben den Studierenden des Schwerpunktbereichs Internationales Recht/Europarecht, (deren Bedürfnisse durch das Buch in vollem Umfang abgedeckt werden) auch und insbesondere Pflichtfachstudierende. Sie erhalten das nötige Rüstzeug für examensrelevante Fragestellungen im Europarecht und erhalten einen Eindruck von der Vielfalt von Aufgabenstellungen, den unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden sowie den damit verbundenen Erwartungshaltungen an den Klausurschreiber. Der Inhalt im Einzelnen: Der Band ist in drei Kapitel untergliedert. Zu Beginn werden die Arbeitsmöglichkeiten für die beiden angesprochenen Zielgruppen aufgezeigt. Im 2. Kapitel werden sodann auf abstrakter Ebene diejenigen Klausurkonstellationen dargestellt, die im Gemeinschaftsrecht relevant werden können. Hier findet der Leser den allgemeinen Zugang zu klausurrelevanten Fallgestaltungen.
Den Kern des Buches bildet der Klausurenteil im 3. Kapitel. Er enthält 23 Fälle, welchen jeweils Leitentscheidungen des EuGH und anderer Gerichte zugrunde liegen. Die entschiedenen Fälle werden klausurtechnisch aufbereitet und um angrenzende Problempunkte ergänzt, so dass jeweils komplette Klausuraufgaben entstehen. Die Verwendungsmöglichkeit als Prüfungsleistung (Schwerpunkt- oder Pflichtfachklausur) wird im Rahmen der Vorüberlegungen zu jedem Fall erläutert. Abgerundet wird der Klausurenteil durch entsprechende Prüfungsschemata.
Schwert der Justiz
(2019)
Das Gerichtsvollzieherwesen erlebte in den zurückliegenden 200 Jahren eine wechselhafte Entwicklung. Die Gerichtsvollzieher standen und stehen seit jeher zwischen verschiedenen Polen: zwischen Selbstständigkeit und Abhängigkeit, zwischen Eigenverantwortung und Weisungsgebundenheit, zwischen moderatem Mittlertum und einem rein exekutiven Verständnis des Amtes als »Schwert der Justiz«.
Die Beiträge dieses Bandes beschreiben die Geschichte des Gerichtsvollzieherwesens von seinen Anfängen im territorial zersplitterten Deutschland um 1800 bis in die heutige Zeit.
Vorwort
(2019)
Fälle zum Zivilprozessrecht
(2019)
This chapter aims to analyse whether and how democracy is actually threatened by big-data-based operations and what role international law can play to respond to this possible threat. It shows how big-data-based operations challenge democracy and how international law can help in defending it. The chapter focuses on both state and non-state actors may undermine democracy through big data operations; although democracy as such is a rather underdeveloped concept in international law, which is often more concerned with effectivity than legitimacy – international law protects against these challenges via a democracy-based approach rooted in international human rights law on the one hand, and the principle of non-intervention on the other hand. Thus, although democracy does not play a major role in international law, international law nevertheless is able to protect democracy against challenges from the inside as well as outside.
Familie Veistenauer
(2019)
Das Preußische Erbrecht in der Judikatur des Berliner Obertribunals in den Jahren 1836 bis 1865
(2019)
Die Dissertation befasst sich mit dem Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794 und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Berliner Obertribunals. Im Fokus der Untersuchung stehen die erbrechtlichen Regelungen des Landrechts und deren Anwendung sowie Auslegung in der Judikatur des höchsten preußischen Gerichts. Der Forschungsgegenstand ergibt sich aus dem im Landrecht kodifizierten speziellen Gesetzesverständnisses. Nach diesem sollte die Gesetzesauslegung durch die Rechtsprechung auf ein Minimum, nämlich die Auslegung allein anhand des Wortlauts der Regelung reduziert werden, um dem absolutistischen Regierungsanspruch der preußischen Monarchen, namentlich Friedrich des Großen, hinreichend Rechnung zu tragen. In diesem Kontext wird der Frage nachgegangen, inwieweit das preußische Obertribunal das im Landrecht statuierte „Auslegungsverbot“ beachtet hat und in welchen Fällen sich das Gericht von der Vorgabe emanzipierte und weitere Auslegungsmethoden anwendete und sich so eine unabhängige Rechtsprechung entwickeln konnte.
Die Arbeit gliedert sich in drei Hauptabschnitte. Im Anschluss an die Einleitung, in der zunächst die rechtshistorische Bedeutung des Landrechts und des Erbrechts sowie der Untersuchungsgegenstand umrissen werden, folgt die Darstellung der Entstehungsgeschichte des Landrechts und des Berliner Obertribunals.
Hieran schließt sich in einem dritten Abschnitt eine Analyse der erbrechtlichen Vorschriften des Landrechts an. In dieser wird auf die Entstehungsgeschichte der verschiedenen erbrechtlichen Institute wie beispielsweise der gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge, dem Pflichtteilsrecht etc., unter Berücksichtigung des zeitgenössischen wissenschaftlichen Diskurses eingegangen.
Im vierten Abschnitt geht es um die Judikate des Berliner Obertribunals aus den Jahren 1836-1865 in denen die zuvor dargestellten erbrechtlichen Regelungen entscheidungserheblich waren. Dabei wird der Forschungsfrage, inwieweit das Obertribunal das im Landrecht statuierte Auslegungsverbot beachtet hat und in welchen Fällen es von diesem abwich bzw. weitere Auslegungsmethoden anwendete, konkret nachgegangen wird. Insgesamt werden 26 Entscheidungen des Obertribunals unter dem Aspekt der Auslegungspraxis, der Kontinuität und der Beschleunigung der Rechtsprechung analysiert und ausgewertet.
Staatsrecht I
(2019)
Das Staatsrecht zählt sowohl in der Praxis als auch in der juristischen Prüfung zu den zentralen Rechtsgebieten. Das Staatsorganisationsrecht bestimmt Aufbau und Verfahren der Staatsorgane und beeinflusst durch den Vorrang der Verfassung die gesamte Rechtsordnung.
Der Band behandelt anschaulich, umfassend und systematisch geordnet den gesamten Pflichtwahlstoff. In Form von Fällen und Fragen wird dabei unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besonderer Wert auf die staatstheoretischen Grundlagen und die europarechtlichen Bezüge dieses Rechtsgebiets gelegt.
Vorteile auf einen Blick
- ausführliche Behandlung in Frageund-Antwort-Fällen
- systematische und umfassende Darstellung aktuell auf neuestem Rechtsstand.
Zur Neuauflage
Für die 4. Auflage wurde das Werk in zwei Bände aufgeteilt. Band I enthält eine ausführliche Darstellung des Staatsorganisationsrechts. Berücksichtigt wurde dabei die umfangreiche neue Rechtsprechung des BVerfG zu diesem Rechtsbereich. Enthalten sind außerdem die aktuellen Einflüsse des europäischen Rechts und der Rechtsprechung des EGMR auf das deutsche Staatsrecht.
Zielgruppe
Für Studierende der Anfangs- und Fortgeschrittenensemester sowie zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Staatsprüfung.
Das Werk analysiert umfassend das Verbrechen der Aggression im Sinne des Römischen Statuts. Ausgehend von der Rechtsgeschichte, werde die einschlägigen Artikel 8bis, 15bis und 15ter des Römischen Statuts, also die Definition des Verbrechens der Aggression, analysiert.
Ebenso behandelt das Buch weiterführende Entwicklungen des Verbrechens der Aggression über das Jahr 2017 hinaus – das Jahr, in dem es, wahrscheinlich, zu einer Entscheidung über die Aktivierung der Gerichtsbarkeit kommt
While public–private partnerships (PPPs) have surged worldwide since the 1990s, they have been met with growing skepticism during the last years. A recent revision of Germany’s constitutional rules on motorway construction and observations on the use of PPPs published by both the German and the European Courts of Auditors illustrate this new caution. These two examples fit into a general trend towards a revival of the public sector, which can be summarized under the cross-level umbrella term “publicization.” It would, however, be remiss to replace the uncritical euphoria that once surrounded privatization with a similarly undifferentiated euphoria regarding publicization. Rather, it is crucial to identify the most appropriate solution for the fulfilment of each public task from the “toolbox” of publicization on the one hand and privatization on the other hand in order to ensure the most effective completion of public functions.
Recht bei Tacitus
(2019)
Et corruptissima re publica plurimae leges: Ein Schriftsteller, der vor fast zweitausend Jahren mit einem halben Dutzend Worten die grassierende Verrechtlichung zum Gradmesser der Verdorbenheit eines Gemeinwesens zu machen vermochte, verdient nicht nur einer der größten Stilisten der Weltliteratur genannt zu werden, sondern sollte als hellsichtiger Zeitdiagnostiker auch der gegenwärtigen Jurisprudenz nicht gleichgültig sein.
Die vorliegende Abhandlung bereitet erstmals systematisch das Verhältnis von Rechtsordnung und Wirtschaftsordnung nach der Theorie der Interdependenz der Ordnungen von Walter Eucken auf.
Die meisten Juristen werden Walter Eucke noch mit dem Ordoliberalismus in Verbindung bringen, manche der Freiburger Schule zuordnen, die wenigsten jedoch seine 'Grundsätze der Wirtschaftspolitik' oder gar seine juristisch nicht minder gehaltvollen 'Grundlagen der Nationalökonomie' gelesen haben. Gerade die ersteren jedoch – sein nachgelassenes Hauptwerk – bilden nicht nur für Ökonomen, sondern auch für Juristen eine überaus anregende Lektüre.
Jedem Juristen, vor allem jedem Wirtschaftsrechtler, sollte eine beiläufige Beobachtung zu denken geben, die Walter Eucken in seinen 'Grundlagen der Nationalökonomie' angestellt hat: „Werden der Wissenschaft in zwei Jahrtausenden nur unsere wichtigsten Rechtsnormen bekannt sein, so wird sie von unserer Wirtschaftsordnung kein wirkliches Bild gewinnen".
Die Fallsammlung zum Medienstrafrecht schließt eine Lücke in der Ausbildungs- und Studienliteratur zu einem speziellen Rechtsgebiet, das seit einiger Zeit immer mehr Bedeutung in Studium, Prüfung und Praxis gewinnt. Als ideale Ergänzung zum Lehrbuch „Medienstrafrecht“ reicht der Autor jetzt ein Werk nach, mit dem Studierende ihr durch Vorlesungsbesuch und Lehrbuchlektüre erworbenes Wissen an konkreten Fällen erproben können. Die Fallsammlung enthält insgesamt 18 Fälle aus allen Bereichen des Medienstrafrechts. Die Aufgaben haben unterschiedlichen Umfang und Schwierigkeitsgrad von 3-stündigen über 5-stündige Klausuraufgaben bis zu Hausarbeiten.
Bürgerliches Recht
(2019)
Der »Medicus« komprimiert das examensrelevante Wissen zum Bürgerlichen Recht. Das Werk ist Lehrbuch, Handbuch und Repetitorium zugleich und kann auf vielfältige Art genutzt werden: Man kann es systematisch durcharbeiten, es punktuell zu bestimmten Fragekomplexen heranziehen oder es vor dem Examen zur Wissensüberprüfung und Wiederholung in die Hand nehmen.
Für die Neuauflage wurden die aktuellen Gesetzesänderungen eingearbeitet. Zudem ist gerade in den letzten beiden Jahren eine Fülle examensrelevanter Rechtsprechung – namentlich zu den ersten beiden Büchern des BGB – ergangen, die berücksichtigt wurde.
A growing demand for natural resources embedded in current changes of the international order will put pressure on states to secure the future availability of these resources. Some political discourses suggest that states might respond by challenging the foundations of international law. Whereas the UN Charter was inter alia aimed at eliminating uses of force for economic reasons, one may observe an on-going trend of securitization of matters of resource supply resulting into the revival of self-preservation doctrines. The chapter will show that those claims lack a normative foundation in the current framework of the prohibition of the use of force. Moreover, international law has sufficient instruments to cope with disputes over access to resources by other means than the use of force. The international community, therefore, must oppose claims that may contribute to normative uncertainties and strengthen already existing instruments of pacific settlement of disputes.
Aus dem Inhalt:
▪ Human Rights as a Limit to Utopian Thinking?
▪ Koloniale Kontinuitäten im Menschenrechtsdiskurs
▪ Der Interlaken-Prozess, die Erklärung von Kopenhagen
und die Verwirklichung der Menschenrechte in Europa
▪ Das Recht auf Bildung: Völkerrechtlicher Rahmen
und nationale Umsetzung im Schulwesen
Ist der Staat als Arbeitgeber heute noch attraktiv und konkurrenzfähig im Wettbewerb um Nachwuchs?
Das Werk greift die Einführung des Personalgewinnungszuschlags in § 43 BBesG auf, um die Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten zur Nachwuchssicherung des öffentlichen Dienstes aufzuzeigen. Nach umfassender Analyse der Fachkräftebasis und Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes ist die Ausgestaltung des Personalgewinnungszuschlags als besoldungsrechtliches Novum zentraler Gegenstand der Arbeit. Zudem stellt sich die Frage, ob der Personalgewinnungszuschlag in seiner Ausgestaltung und Funktion tatsächlich Rekrutierungsschwierigkeiten auf Bundesebene behebt. Die hierfür durchgeführte empirische Untersuchung gibt Antworten darauf.
Die Arbeit bietet einen Überblick über die Einsatzmöglichkeiten des Zuschlags und wendet sich an Wissenschaftler wie an Praktiker; erstmalig wird der Zuschlag monographisch untersucht.
Editorial
(2019)
Human Rights Lawyering
(2019)
Transitional Justice
(2019)
Die Anfechtbarkeit und die Feststellbarkeit der Mutterschaft de lege lata und de lege ferenda
(2019)
Der althergebrachte Grundsatz, wonach das Kind von der Frau abstammt, welche es geboren hat, ist durch die moderne Fortpflanzungsmedizin ins Wanken geraten. Dennoch ordnet § 1591 BGB das Kind unanfechtbar der Geburtsmutter zu. Rechtliche und genetische Mutterschaft fallen deshalb dauerhaft auseinander, wenn das Kind im Wege der Leihmutterschaft oder nach einer Eizell- bzw. Embryospende zur Welt kommt. Die auf diese Methoden der artifiziellen Reproduktion bezogenen, im Inland bestehenden Verbote halten Paare mit Kinderwunsch nicht davon ab, auf entsprechende Angebote im Ausland zurückzugreifen. Daraus resultierende kollisions- und verfassungsrechtliche Probleme sind Gegenstand der vorliegenden Arbeit.
Für den Bereich der Leihmutterschaft wird der Frage nachgegangen, ob die mit dem Anfechtungsausschluss verfolgten Ziele des Gesetzgebers die damit einhergehenden Beeinträchtigungen grundrechtlich geschützter Rechtspositionen von genetischer Mutter und Kind rechtfertigen können. Besonderes Augenmerk liegt auf dem von Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG geschützten Interesse von leiblichen Eltern und Kindern, die verfahrensrechtliche Möglichkeit zu erhalten, rechtlich einander zugeordnet zu werden. Dieses Interesse wird den Zielen des Gesetzgebers, der mit dem Anfechtungsausschluss die Rechte von Leihmüttern und Kindern zu schützen beabsichtigt, im Rahmen einer umfassenden Verhältnismäßigkeitsprüfung gegenübergestellt.
In den Konstellationen der Eizell- und Embryospende tritt schwerpunktmäßig das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung in den Vordergrund und mit ihm die Frage, ob sich daraus eine Verpflichtung des Gesetzgebers ableiten lässt, den Tatbestand von § 1598a BGB so zu erweitern, dass die vermuteten genetischen Eltern für den Bereich der artifiziellen Reproduktion in den Kreis der Klärungsverpflichteten aufgenommen werden.
Neben diesen Schwerpunkten werden viele weitere Probleme angesprochen. Im Ergebnis mündet die Arbeit in einen Vorschlag für die Legislative.
Jahresbericht 2017
(2019)
Das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam (MRZ) besteht seit 22 Jahren. Der Jahresbericht 2017 gibt neben einer Einleitung zu Entstehung, Entwicklung und Aufgaben des MRZ vor allem Informationen zur Organisationsstruktur und zu der Tätigkeit im Berichtszeitraum. Das Spektrum der Arbeitsergebnisse reicht von der Forschung über Veranstaltungen bis hin zu Publikationen. Zudem verweist der Bericht auf die von seinen Angehörigen gehaltenen Lehrveranstaltungen zu menschenrechtsrelevanten Themen.
International women’s rights
(2019)
This paper explores current contestations of women’s rights and the implications thereof for international legislation. While contestation over women’s rights is a far from new phenomenon, over the past two decades opposition to gender equality has become better organized at the transnational level, mobilizing a dispersed set of state and non-state actors, and is becoming more successful in halting the progress of women’s rights. I argue that the position of oppositional actors vis-à-vis women rights activism appears to be strengthened by two recent political developments: democratic backsliding and the closure of civic space. Some preliminary findings show how these interrelated developments lead to an erosion of women’s rights at the national level. Governments use low key tactics to dismantle institutional and implementation arrangements and sideline women’s organisations. Next, I explore the implications of these developments for gender equality norms at the national and international level. The active strategy of counter norming adopted by conservative and religious state and non-state actors, designed to circumvent and also undermine Western norms, is increasingly successful. In addition to this, the threatened position of domestic actors monitoring compliance of international treaties, makes the chances of backsliding on international commitments much higher.
Underpinning a legal system with certain values and helping to resolve norm conflicts is in domestic legal systems usually achieved through hierarchical superiority of certain norms of a constitutional nature. The present paper examines the question whether jus cogens can discharge this function within the traditionally horizontal and decentralized international legal order. In so doing, it commences with an overview of the historical origins of peremptory norms in legal scholarship, followed by its endorsement by positive law and courts and tribunals. This analysis illustrates that there are lingering uncertainties pertaining to the process of identification of peremptory norms. Even so, the concept has been invoked in State executive practice (although infrequently) and has been endorsed by various courts. However, such invocation thus far has had a limited impact from a legal perspective. It was mainly confined to a strengthened moral appeal and did in particular not facilitate the resolution of norm conflicts. The contribution further suggests that this limited impact results from the fact that the content of peremptory obligations is either very narrow or very vague. This, in turn, implies a lack of consensus amongst States regarding the content (scope) of jus cogens, including the values underlying these norms. As a result, it is questionable whether the construct of jus cogens is able to provide meaningful legal protection against the erosion of legal norms. It is too rudimentary in character to entrench and stabilize core human rights values as the moral foundation of the international legal order.