340 Recht
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Die körperschaftsteuerliche Organschaft setzt den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages i.S.v. § 291 AktG zwischen Organgesellschaft und Organträger voraus und bedingt so Verflechtungen von Steuer- und Gesellschaftsrecht, die Anlass für Kritik an der Organschaft und für Bestrebungen zu deren grundlegender Modernisierung unter Verzicht auf den Gewinnabführungsvertrag geben.
Die Arbeit untersucht, welche kapital- und konzerngesellschaftsrechtlichen Problemstellungen zu Tage träten, sollte ein Gruppenbesteuerungssystem implementiert werden, das keinen Gewinnabführungsvertrag verlangt. Die Untersuchung erfolgt für verschiedene Reformmodelle, die – wie die Organschaft – nach der Zurechnungsmethode arbeiten oder eine Steuerkonsolidierung durch Leistung so genannter Gruppenbeiträge zulassen. Die auftretenden gesellschaftsrechtlichen Konfliktlagen und Lösungswege werden für Gruppenmitglieder in der Rechtsform der GmbH und der AG getrennt systematisch dargestellt.
Fluthilfe 2013
(2017)
Die Abhandlung „Fluthilfe 2013 – Finanzierung der Hochwassernachsorge“ erläutert im ersten Hauptteil die verfassungsrechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Errichtung von staatlichen Sondervermögen, da der Bund solche Fonds jeweils nach den Hochwasserkatastrophen der Jahre 2002 und 2013 errichtete und mit einem Milliardenbudget ausstattete. Der zweite Hauptteil überprüft am Beispiel des Sondervermögens Aufbauhilfe 2013 die Kompetenzen von Bund und Ländern bei der Milderung und Beseitigung von öffentlichen und privaten Flutschäden. Daneben finden in der vorliegenden Abhandlung europarechtliche Bezüge, die Hochwasserprävention und -vorsorge sowie die Rechte und Pflichten von Staat und Bürgern im Falle einer Flutkatastrophe Berücksichtigung. Die Arbeit endet mit konkreten Änderungsvorschlägen zur verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung für den Bereich Hochwassernachsorge.
Das vorliegende Werk widmet sich den an deutschen Hochschulen oftmals wiederkehrenden Fragestellungen zur Ausgestaltung und Anwendung von Prüfungsverfahren. Unter Bezugnahme auf die bestehenden verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Anforderungen, die für Hochschulabschlussprüfungen als auch für studienbegleitende Leistungskontrollen gelten, wird darin umfassend erörtert,
- für welche Prüfungsleistungen eine Begründungspflicht besteht,
- in welchen Fällen eine Kollegialprüfung durchzuführen ist,
- welche Prüflinge für die Herstellung einheitlicher Prüfungsbedingungen miteinander vergleichbar sind,
- welche verwaltungsrechtliche Qualität Hochschulprüfungsleistungen anhaftet,
- ob generell ein Anspruch auf ein verwaltungsinternes Kontrollverfahren gegen die gerügte Bewertung einer Hochschulprüfungsleistungen besteht und wenn ja in welchem Umfang, bzw. mit welchen rechtlichen Instrumentarien auf eine Bewertungsrüge zu reagieren ist
- und ob das Rechtsinstitut der reformatio in peius bei der Bescheidung einer Bewertungsrüge Anwendung finden darf.
Im Anschluss daran wird unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage dargestellt, inwieweit der parlamentarische Gesetzgeber dem verfassungsrechtlich gebotenen Kodifikationsbedarf im Hochschulprüfungsrecht entspricht und an welchen Stellen Nachbesserungsbedarf besteht.
§ 4 Kommunalrecht
(2017)
Vorwort
(2017)
Landesrecht Brandenburg
(2017)
Das Studienbuch stellt in übersichtlicher und systematischer Form die wichtigsten ausbildungsrelevanten Teile des brandenburgischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts dar. Mit Verfassungsrecht, Verwaltungsorganisationsrecht, Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht sowie Umwelt- und Bauordnungsrecht werden die für Examen und Praxis relevanten Kerngebiete unter Einbeziehung von Rechtsprechung und Literatur abgehandelt. Zahlreiche Beispiele vereinfachen das Verständnis, und Klausurhinweise schärfen den Blick für fehlerträchtige Fragestellungen.