340 Recht
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This book provides for an extensive legal analysis of the international drug control system in light of the growing challenges and criticism that this system faces. In the current debate on global drug policy, the central pillars of the international drug control system – the UN Drug Conventions as well as its institutions – are portrayed as outdated, suppressive and seen as an obstacle to necessary changes. The book’s objective is to provide an in-depth and positivist insight into drug control’s present legal framework and thus provide for a better understanding of the normative assumptions upon which drug control is currently based. This is attained by clarifying the objectives of the international drug control system and the premises by which these objectives are to be achieved.
The objective of the current global framework of international drug control is the limitation of drugs to medical and scientific purposes. The meaning of this objective and its concrete implications for States’ parties as well as its problems from the perspective of other regimes of international law, most notably international human rights law, are extensively analysed. Additionally, the book focuses on how the international drug control system attempts to reach the objective of confining drugs to medical and scientific purposes, i.e. by setting up a universal system that exercises a rigid control on drug supply. The consequences of this heavy focus on the reduction of drug supply are outlined, and the book concludes by making suggestions on how the international drug control system could be reformed in the near future in order to better meet the existing challenges.
The analysis occurs from a general international law perspective. It aims to map the international drug control system within a wider context of international law and to understand whether the problems that the international drug control system faces are exemplary for the difficulties that institutionalized systems of global scope face in the twenty-first century.
Article 15bis: Exercise of jurisdiction over the crime of aggression (State referal, proprio motu)
(2016)
Klausurenkurs im Europarecht
(2016)
Jetzt mit zwei neuen Fällen!
Die 4. Auflage enhält einen neuen Fall zum Datenschutzrecht und einen zusätzlichen Fall zu sozialrechtlichen Aspekten des Europarechts.
Die Konzeption:
Dieser Klausurenkurs ist die optimale Ergänzung zum Standardlehrbuch zum Europarecht von Streinz.
Angesprochen werden neben den Studierenden des Schwerpunktbereichs Internationales Recht/Europarecht, (deren Bedürfnisse durch das Buch in vollem Umfang abgedeckt werden) auch und insbesondere Pflichtfachstudierende. Sie erhalten das nötige Rüstzeug für examensrelevante Fragestellungen im Europarecht und erhalten einen Eindruck von der Vielfalt von Aufgabenstellungen, den unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden sowie den damit verbundenen Erwartungshaltungen an den Klausurschreiber.
Der Inhalt im Einzelnen:
Der Band ist in drei Kapitel untergliedert. Zu Beginn werden die Arbeitsmöglichkeiten für die beiden angesprochenen Zielgruppen aufgezeigt. Im 2. Kapitel werden sodann auf abstrakter Ebene diejenigen Klausurkonstellationen dargestellt, die im Gemeinschaftsrecht relevant werden können. Hier findet der Leser den allgemeinen Zugang zu klausurrelevanten Fallgestaltungen.
Den Kern des Buches bildet der Klausurenteil im 3. Kapitel. Er enthält 23 Fälle, welchen jeweils Leitentscheidungen des EuGH und anderer Gerichte zugrunde liegen. Die entschiedenen Fälle werden klausurtechnisch aufbereitet und um angrenzende Problempunkte ergänzt, so dass jeweils komplette Klausuraufgaben entstehen. Die Verwendungsmöglichkeit als Prüfungsleistung (Schwerpunkt- oder Pflichtfachklausur) wird im Rahmen der Vorüberlegungen zu jedem Fall erläutert. Abgerundet wird der Klausurenteil durch entsprechende Prüfungsschemata.
Sport ist heutzutage ein wichtiger Sektor des Arbeitslebens. Arbeitsverträge mit Berufssportlern weichen jedoch von klassischen Arbeitsverträgen in besonderer Weise ab. Der Berufssportler ist in der Ausübung seiner Sportarbeitsleistung zwar freier als andere Arbeitnehmer, aufgrund der physischen und psychischen Belastungen bedarf er aber gleichzeitig einer besonderen Fürsorge durch seinen Arbeitgeber.
Da Gesundheit und Fitness der Berufssportler eine herausgehobene Bedeutung haben, hat der Sportarbeitgeber ein erhöhtes Interesse, das Leben der Sportler auch außerhalb ihrer Kerntätigkeit zu beeinflussen, sei es durch spezielle Ernährungs- oder Trainingspläne oder durch das Verbot, gefährliche Sportarten in der Freizeit zu betreiben.
Aufbauend auf den Grundlagen des allgemeinen Arbeitsrechts untersucht der Verfasser anhand einer Vielzahl von denkbaren Direktionen den Inhalt und die Grenzen des Direktionsrechts im Berufssport. Der Untersuchung liegt die Hauptthese zugrunde, dass das Direktionsrecht im Berufssport aufgrund der Besonderheiten des Sports weiter als im allgemeinen Arbeitsrecht zu fassen ist. Dieses umfassende Direktionsrecht steht dabei in Wechselwirkung zu einer besonderen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Diese Fürsorgepflicht, die ebenfalls weitreichender als im allgemeinen Arbeitsrecht ist, setzt dem Sportarbeitgeber indes nicht nur Grenzen in der Direktionsrechtsausübung, sondern statuiert darüber hinaus eigenständige Handlungspflichten. Um diese Hauptthese sowie einige Teilfragen nicht nur abstrakt, sondern auch vor dem Hintergrund der sportlichen Praxis rechtlich bewerten zu können, wurde durch den Verfasser Ende des Jahres 2012 eine Umfrage bei den Vereinen der 1. und 2. Fußballbundesliga und bei den Vereinen der 1. Tennisbundesliga durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Umfrage stützen die gefundenen rechtlichen Ergebnisse und belegen deren Praxistauglichkeit.
„Wir schaffen das!“
(2016)
Seit Jahrhunderten dienen die Körper der Frauen als Schlachtfelder. Doch erst vor 20 Jahren kam das Thema sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten auf internationaler Ebene auf. Die Autorin untersucht den Beitrag der Vereinten Nationen zur Vorbeugung und Repression von sexueller Gewalt im Krieg. Ziel war es, eine Gesamtbestandaufnahme der ausgewählten Wege zum Schutz der Frauen vor sexueller Gewalt im Konflikt in den Bereichen 'Protection, Prevention und Prosecution' durchzuführen. Dies erfolgt anhand der Auswertung der Rechtsprechung des ICTY, ICTR, SCSL und des IStGH sowie der Durchführung der UN Action against sexual violence in conflict, der Arbeit der Human Rights Bodies und der afrikanischen Organisationen. Die Bekämpfung sexueller Gewalt im Krieg bleibt nach wie vor ein langwieriger Weg. Doch wo früher sachgerechte Normen gefehlt haben, wurden solide Grundlagen in den drei Bereichen geschaffen.