Kommunalwissenschaftliches Institut
Refine
Year of publication
Document Type
- Article (124)
- Monograph/Edited Volume (72)
- Part of Periodical (7)
- Doctoral Thesis (3)
- Master's Thesis (3)
- Conference Proceeding (2)
- Postprint (2)
- Review (1)
Keywords
- Partizipation (17)
- Bürgerkommune (12)
- Partizipationsprozesse (12)
- kommunale Demokratie (12)
- kommunale Entscheidungsprozesse (12)
- Kreisgebietsreform (4)
- Landkreise (4)
- participation (4)
- Privatisierung (3)
- Brandenburg (2)
Institute
Der Bereich der grenzüberschreitenden Daseinsvorsorge ist eines der zentralen Potentialfelder in der Grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Grenzüberschreitende Daseinsvorsorge kann ein wesentliches Element zur Verbesserung der Lebensverhältnisse in Grenzregionen sein.
Bei der Umsetzung von Projekten im diesem Bereich sind – sofern der politische Wille hierfür vorhanden ist – erhebliche rechtliche Hürden zu überwinden: Zwar existieren passend ausgerichtete europäische Fördermittelprogramme als Anreiz, andererseits scheinen die europarechtlichen und nationalrechtlichen Rahmenbedingungen vielfach hochgradig komplex und können auch mit europarechtlichen Instrumenten, etwa dem Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ), kaum überwunden werden.
Der vorliegende Text analysiert am Beispiel der deutsch-polnischen die rechtlichen Schwierigkeiten, aber auch die Möglichkeiten zur Umsetzung grenzüberschreitender Projekte in diesem Bereich.
Ortsteile als Untergliederungen der Gemeinden sind nicht nur für das Identitätsverständnis der lokalen Gemeinschaft bedeutsam, sondern auch für das Demokratieprinzip und die Verwirklichung der Ziele der Gebietsreform. Die Bildung von Ortsteilen unterliegt bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen. Dabei sind drei verschiedene Ausgestaltungen möglich: Ortsteile ohne Vertretung, Ortsteile mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher sowie Ortsteile mit isoliertem Ortsvorsteher. Die gewählte Form der Ortsteilvertretung hat Auswirkungen darauf, in welchem Umfang die örtliche Expertise in gemeindliche Entscheidungsprozesse einfließen kann und welche Entscheidungen vor Ort getroffen werden können. Dabei ist zwischen der Verpflichtung, die Ortsvertretung in bestimmten Konstellationen anzuhören, dem Antragsrecht der Ortsvertretung und der Entscheidungsbefugnis des Ortsbeirates zu differenzieren. Die Abgrenzung dieser organschaftlichen Rechte und ihr Umfang sind in der kommunalen Praxis konfliktträchtig. Für die Möglichkeiten der Ortsvertretungen, das lokale Zusammenleben zu gestalten, ist weiterhin das (mittlerweile) obligatorische Ortsteilbudget relevant, das Gegenstand der Reform der Kommunalverfassung im Juni 2021 war. Die Verwirklichung dieser materiellrechtlichen Positionen hängt von ihrer prozessualen Durchsetzbarkeit ab. In der Praxis rankt sich häufig Streit darum, ob Eingemeindungsverträge und die in ihnen getätigten Versprechen (noch) verbindlich sind. Diejenigen, die als Mitglieder des Ortsbeirates bzw. als Ortsvorsteher der örtlichen Gemeinschaft einen wichtigen und zeitintensiven Dienst erweisen, können eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten.
Diese eher ungewöhnliche, aber sehr persönlich gehaltene Festschrift ist dem langjährigen Wirken von Dr. Christiane Büchner als „Geschäftsführerin“ am Kommunalwissenschaftlichen Institut (KWI) der Universität Potsdam gewidmet. Die von Prof. Jochen Franzke zusammengestellte und herausgegebene Publikation enthält im ersten Teil neben dem Grußwort des Geschäftsführenden Direktors des KWI Herrn Prof. Thorsten Ingo Schmidt eine Reihe persönlicher Würdigungen von Kolleginnen und Kollegen, Gastwissenschaftlern und Mitarbeitenden, die seit 1994 in verschiedenen Phasen der Entwicklung des KWIs mit Dr. Christiane Büchner eng zusammengearbeitet haben. Der abschließende Dokumentationsteil der Publikation enthält neben Auszügen aus dem Schriftenverzeichnis von Dr. Christiane Büchner auch zwei Nachdrucke aus deren Feder zum Thema der Kreisgebietsreform in Brandenburg (von 2001) sowie über den Landkreis Barnim (von 2019).