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Das Nonaffektationsprinzip
(2018)
Die Vermietung von Immobilien als Problem der Tatbestandsverwirklichung im System der Ertragsteuern
(2022)
The Letting of Real Estate as a Problem of the Fulfillment of Statutory Requirements in the System of Income Taxes. A Value-Oriented Approach to the Specification of Statutory Commercial Elements Using the Example of the Differentiation of Special and Supplementary Services«: The thesis addresses the income tax classification of the letting of real estate as either asset management or a commercial activity. The process of decision-making in practice, which often appears to be very casuistic, is contrasted with a methodical approach, which - by revealing the principles and valuations of income tax law - is intended to lead to consistent results. In doing so, the fundamental findings of legal methodology are elaborated and made fruitful.
Crowdinvesting
(2020)
Finanzierung durch den Schwarm Crowdinvesting - auch bekannt als Schwarmfinanzierung - hat in den letzten Jahren deutlich an Relevanz gewonnen. Crowdinvesting bietet Startup- und Wachstumsunternehmen aber auch Entwicklern von Immobilienprojekten eine echte Alternative zum klassischen Bankdarlehen. Hierbei rufen die Unternehmen über das Internet zur Finanzierung auf und eine Vielzahl von Kleinanlegern und Business Angels können sich mit kleinen oder großen Beträgen an der Finanzierung beteiligen.
Das Werk beleuchtet dabei grundlegende Fragen wie:
- Ist Crowdinvesting dasselbe wie Crowdfunding? Gibt es noch weitere Formen der Schwarmfinanzierung?
- Welche Vorteile und Rechte erhalten die Anleger beim Crowdinvesting?
- Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten für Crowdinvesting-Finanzierungen?
- Gibt es Bestrebungen für einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen?
- Wie sind Einkünfte aus einer Crowdinvesting-Finanzierung zu versteuern? Muss Umsatzsteuer abgeführt werden?
Klar strukturiert und verständlich formuliert
Das Werk bietet dem Leser eine umfassende Darstellung zum Begriff des Crowdinvesting und Abgrenzung von ähnlichen Schwarmfinanzierungen. Darüber hinaus werden die rechtlichen Beziehungen der verschiedenen Beteiligten beim Crowdinvesting zivilrechtlich eingeordnet. Anschließend wird der aktuelle aufsichtsrechtliche Rahmen des Crowdinvesting dargestellt und kritisch anhand ökonomischer Theorien (insb. Erkenntnisse der behavioral finance) hinterfragt sowie auf seine verfassungsrechtliche Zulässigkeit untersucht. Auch die aktuellen Entwicklungen eines europäischen Rechtsrahmens für Crowdinvesting werden diskutiert. Abschließend gibt das Werk Antworten auf ertrags- und umsatzsteuerliche Fragen.
Vorteile auf einen Blick
- umfassende Darstellung eines aktuellen und (volks-)wirtschaftlich relevanten Themas
- Nachschlagewerk für zivilrechtliche, aufsichtsrechtliche und steuerliche Fragestellungen beim Crowdinvesting
- auch ohne Vorkenntnisse gut verständlich
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Unternehmen, Wissenschaftler, Betriebs- und Volkswirte sowie alle am Thema Schwarmfinanzierung Interessierte.
In der fortwährenden Diskussion zur Familienbesteuerung bewertet der Autor vor dem Hintergrund des deutschen Verfassungsrechts die geltenden Regelungen und mögliche Reformmodelle rechtlich, steuerpolitisch und ökonomisch. Unter dem besonderen Blickwinkel eines seit mehr als 20 Jahren tätigen Steuerberaters kann der Autor die Wirkung des Splittingtarifs und deren Alternativen ökonomisch gut durchdringen.
Die Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der deutschen staatlichen Ordnung. Diese Schutzpflicht aus Art. 6 Abs. 1 GG geht deutlich über ein Abwehrrecht hinaus. Sie gebietet es, die Ehe zu schützen, ihr einen grundsätzlich unantastbaren Kernbereich privater Lebensführung zu gewähren und innerfamiliär staatlicherseits keine bestimmte innereheliche Arbeits- und Aufgabenverteilung vorzuschreiben.
Die Ehe wird häufig als „Keimzelle“ jeglicher menschlichen Gesellschaft bezeichnet. Das erscheint folgerichtig und historisch bedeutsam. Im heutigen Zeitalter jedoch ist sie mehr oder weniger eine Erwerbs-, Konsum- und Verantwortungsgemeinschaft. Insofern stellt sich vornehmlich die Frage nach einer genügenden Rechtfertigung für die Gewährung eines Splittingtarifs.
Ausgangspunkt der umfassenden systematischen Darstellung ist die historischen Entwicklung in Deutschland und den angrenzenden Staaten; insbesondere der heutigen Europäischen Union. Denn in anderen Staaten werden bereits unterschiedliche Modelle wie beispielsweise die Einzel- oder Familienbesteuerung angewendet.
Verfassungsrechtlich hat der Gesetzgeber Veränderungen der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in und für die Familie in seine gesetzgeberischen Entscheidungen zwingend einzubeziehen. Es stellt sich demnach die Frage, ob beispielsweise seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting im Jahr 1957 relevante Veränderungen eingetreten sind, die eine Änderung der Familienbesteuerung rechtfertigen oder gar erfordern. Die zwischenzeitliche Anerkennung von Lebenspartnerschaften und die Ehe für alle sind Ausdruck einer solchen Veränderung. Sie implizieren die bereits eingetretenen Veränderungen der Lebensverhältnisse. Daher ist die politische Diskussion für eine Veränderung nachvollziehbar. Ob jedoch Alternativen vorzugswürdig sind, wird ausführlich dargestellt.
Die Umsatzbesteuerung staatlichen Handelns scheint widersinnig. Zum Schutz des freien Wettbewerbs kann dies jedoch geboten sein. Die steuerliche Definition des Wettbewerbsbegriffes, des Marktes sowie der wirtschaftlichen Tätigkeit führt dazu, dass staatliches und privates Handeln konsequent anhand des Wettbewerbskriteriums getrennt werden müssen. Für die Frage der Steuerbarkeit ist dann nicht mehr entscheidend, ob der Staat in Rechtsform einer GmbH als juristische Person des Privatrechts oder als juristische Person des öffentlichen Rechts gehandelt hat. Das in dieser Arbeit entwickelte Verständnis des Wettbewerbsbegriffs zeigt auch die Schwächen des neuen §2b Umsatzsteuergesetz auf und macht einen Rückgriff auf das Europarecht weiterhin zwingend notwendig.
Die Untersuchung widmet sich mit der Besteuerung von Ordensgemeinschaften einem bisher in der Rechtswissenschaft vernachlässigten Thema, aus dem größeren Themenbereich der Besteuerung des Dritten Sektors. Die Vernachlässigung verwundert, kommt den Ordensgemeinschaften doch seit Jahrhunderten mit denen von ihnen in Deutschland betriebenen sozialen Einrichtungen eine erhebliche Bedeutung zu. Die vorliegende Arbeit schließt diese Lücke in ansprechender Weise. Durch die Bearbeitung entsteht auch ein übergreifendes Bild des geltenden Besteuerungsregimes im Dritten Sektor und seiner Problemfelder.
Ziel dieser Arbeit war, das Wesen der deutschen Steuerdisziplin und des ivorischen Steuersystems, welches aufgrund der Kolonialzeit auch als Erbe Frankreichs angesehen wird, historisch auszuarbeiten. Besonders betrachtet wurde der steuerrechtliche Rahmen, da dieser in hohem Maße dem Schutz der Ehe und Familie dient. Anhand der unterschiedlichen Steuersysteme werden Verbesserungsvorschläge für das Steuersystem Deutschlands und der Elfenbeinküste gegeben, um die Ehe und die Familie besser zu schützen. Das Hauptaugenmerk liegt bei meinen Betrachtungen immer auf dem Schutz des/der Kindes/r. Insbesondere wird dabei auf die Stellung der Frau und deren Wandlung in den letzten Jahrzehnten eingegangen und es werden Vorschläge gemacht, wie vor allem Alleinerziehende und berufstätige Mütter sowohl in Deutschland als auch in der Elfenbeinküste steuerlich entlastet werden können und verfügt daher über einen hohen aktuellen Bezug.
Die Gestaltungsfreiheit des Steuerpflichtigen steht in einem Spannungsverhältnis zu einer effektiven Missbrauchsbekämpfung durch den Gesetzgeber. Besonders ausgeprägt ist dieses im Bereich der steuerlichen Verlustnutzung. Dabei gerät die verfassungsrechtliche Verankerung der Verlustnutzung zunehmend aus dem Blick. Am Beispiel des § 2 Abs. 4 UmwStG untersucht die Arbeit die verfassungsrechtlichen Grenzen von Verlustverrechnungsbeschränkungen. Es wird die enge Verknüpfung zu § 8c KStG herausgearbeitet und die Vorschrift vor dem Hintergrund der europäischen Missbrauchskonzeption beleuchtet. Die gewonnenen Ergebnisse münden in einen Vorschlag für eine Neufassung des § 2 Abs. 4 UmwStG, der nationalen und europäischen Vorgaben Rechnung trägt.
Digitalisierung ist das Schlagwort unserer Zeit und kaum ein Lebensbereich bleibt davon unberührt. Für den Einzelnen, die Gesellschaft, die Unternehmen und den Staat bietet sie immense Chancen. Die weiterhin nicht überstandene COVID-19-Pandemie führt dazu, dass dem digitalen Wandel in bisher ungeahnter Geschwindigkeit eine enorme praktische Bedeutung zukommt. Vor diesem Hintergrund erfolgt mit der Untersuchung ein Rechtsvergleich der Besteuerungsverfahren Österreichs und Deutschlands. Ziel ist es, über das Verfahren im Nachbarland zu informieren und die Unterschiede zum deutschen Recht pointiert herauszuarbeiten. Für Deutschland resultiert daraus die Chance, Konzepte und Lösungen der österreichischen Finanzverwaltung bei der Fortentwicklung von E-Government auszuwerten und sowohl von den positiven wie auch negativen Erfahrungen zu profitieren. So können konkrete Reformvorschläge für das deutsche Besteuerungsverfahren erarbeitet und die daraus resultierenden Chancen dargestellt werden.
Die körperschaftsteuerliche Organschaft setzt den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages i.S.v. § 291 AktG zwischen Organgesellschaft und Organträger voraus und bedingt so Verflechtungen von Steuer- und Gesellschaftsrecht, die Anlass für Kritik an der Organschaft und für Bestrebungen zu deren grundlegender Modernisierung unter Verzicht auf den Gewinnabführungsvertrag geben.
Die Arbeit untersucht, welche kapital- und konzerngesellschaftsrechtlichen Problemstellungen zu Tage träten, sollte ein Gruppenbesteuerungssystem implementiert werden, das keinen Gewinnabführungsvertrag verlangt. Die Untersuchung erfolgt für verschiedene Reformmodelle, die – wie die Organschaft – nach der Zurechnungsmethode arbeiten oder eine Steuerkonsolidierung durch Leistung so genannter Gruppenbeiträge zulassen. Die auftretenden gesellschaftsrechtlichen Konfliktlagen und Lösungswege werden für Gruppenmitglieder in der Rechtsform der GmbH und der AG getrennt systematisch dargestellt.