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Nach mehrjähriger Befassung mit dem Thema „Menschen mit Behinderungen“ hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahre 2001 die Resolution zur Ausarbeitung einer umfassenden internationalen Konvention zum Schutze und zur Förderung der Rechte von behinderten Menschen verabschiedet und einen Ad-hoc-Ausschuß zur Ausarbeitung dieser Konvention eingesetzt. Dieser nahm seine Arbeit im August 2002 auf und konnte schließlich im Jahre 2006 einen Entwurf vorlegen, der von der Generalversammlung am 13. Dezember 2006 im Konsens angenommen wurde. Mehr als 600 Millionen Menschen sind weltweit infolge geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigungen in ihrer Lebensführung durch physische oder gesellschaftliche Grenzen eingeschränkt. Rund 80% von ihnen leben in Entwicklungsländern. Menschen mit Behinderungen sehen sich mit Diskriminierungen und einem erschwerten Zugang zu wesentlichen Leistungen konfrontiert; beides hält sie oftmals davon ab, ihre Rechte und Freiheiten auszuüben. Ihnen wird so die vollständige und umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie an gesellschaftlichen Aktivitäten erschwert. Es gibt deshalb eine Vielzahl von Bemühungen zur Gleichstellung behinderter mit nicht behinderten Menschen in bezug auf die Ausübung ihrer bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Ziel der jetzt verabschiedeten Konvention soll es sein, den vollständigen und gleichberechtigten Genuß aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu sichern sowie den Respekt vor ihrer angeborenen Würde zu fördern (Art. 1). Der Entwurf enthält sowohl bürgerliche und politische als auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Der Aufsatz erläutert die Hintergründe der Konvention und gibt einen Überblick über ihre Inhalte.
Menschenrechte auch in Afrika! : WT-Interview mit dem ugandischen Richter George W. Kanyeihamba
(2009)
Im Rahmen der alljährlichen Potsdamer Frühjahrsgespräche, die die Stiftung Entwicklung und Frieden in Kooperation mit WeltTrends durchführt, hatten wir Gelegenheit zu einem Gespräch mit dem ehemaligen Richter am Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und die Rechte der Völker, George W. Kanyeihamba aus Uganda.
Für den Umgang post-autoritärer Gesellschaften mit den Tätern von Menschenrechtsverletzungen der Vorgängerregime gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Neben der legalen Strafverfolgung haben sich seit Mitte der 1970er Jahre vor allem Wahrheitskommissionen als Form gegenseitiger Versöhnung zwischen Tätern und Opfern etabliert. Die vorliegende Studie gibt aus der Perspektive der vergleichenden Politikfeldforschung eine Antwort auf die Frage, welche politischen Faktoren der Wahrheitskommissionen in Uruguay, Panama und Ghana zu einer Verzögerung bei den Aufarbeitungsprozessen nach der Transition führen. Dazu werden aus der Theorie von Transitional Justice Hypothesen zur Machtverteilung, dem Ausmaß der Menschenrechtsverletzungen und den zivil-militärischen Reformen für verspätete Wahrheitskommissionen abgeleitet, welche zur Plausibilisierung der Verzögerung beitragen. Im empirisch-analytischen Teil der Arbeit wird in der Untersuchungs- und Kontrollgruppe deutlich, dass im Vergleich zu transitionsnahen Wahrheitskommissionen ein niedrigeres Niveau an Menschenrechtsverletzungen den politischen Druck für die Aufarbeitung hemmt und die Täter als demokratisch gewählte Machthaber nach der Transition kein Interesse an der Wahrheit haben (Ghana und Panama) bzw. mit den neuen Machthabern paktierten (Uruguay). Zudem zeigt die Studie, dass zivil-militärische Reformen keinen Einfluss auf die Aufarbeitung der Wahrheit haben, wie in der Literatur argumentiert wird. Auch wird angezweifelt, dass sich die politische Machtverteilung bei der Einsetzung von Wahrheitskommissionen im Gleichgewicht befindet.
Zwischenruf: Obama und Osama
(2011)
Wie aus heiterem Himmel teilte US-Präsident Barack Obama mit, Osama bin Laden, der mutmaßlich Hauptverantwortliche für die Anschläge auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001, sei durch US-Spezialkräfte erschossen worden. Ist nun der "Kampf der Kulturen" zu Ende? Dann der Hinweis, Osama sei schon zuvor politisch tot gewesen; die arabischen Revolutionen hätten den politischen Schwerpunkt auf Menschenrechte und Demokratie verlegt. Doch die Ermordung bin Ladens deutet eine andere Entwicklung an: Die Abschaffung von Freiheit und Menschenrechten im Namen von Freiheit und Menschenrechten.
Aporien des Rechts
(2021)
Menschenrechte lassen sich begreifen als Antworten auf exemplarische Unrechtserfahrungen, und ihr Grundanliegen ist es, die natürliche Freiheit des Menschen gegenüber ungerechtfertigten Beschränkungen durch die von Staaten und heute auch von supranationalen Organisationen ausgeübte Hoheitsgewalt zu schützen. Sie sind somit nicht nur elementare Rechtsverbürgungen. Sie künden auch von der Rolle des Individuums in der Gemeinschaft, und in ihnen spiegelt sich die Vorstellung vom Staat. Menschenrechte gelten als Errungenschaft der Neuzeit. Die geistesgeschichtlichen Wurzeln dieser mit der Natur des Menschen untrennbar verknüpften Rechte reichen jedoch weit zurück. Das vorliegende Werk zeichnet die historische Entwicklung der Menschenrechte von der Antike bis in die heutige Zeit nach.
Between 2002 and 2006 the Colombian government of Álvaro Uribe counted with great international support to hand a demobilization process of right-wing paramilitary groups, along with the implementation of transitional justice policies such as penal prosecutions and the creation of a National Commission for Reparation and Reconciliation (NCRR) to address justice, truth and reparation for victims of paramilitary violence. The demobilization process began when in 2002 the United Self Defence Forces of Colombia (Autodefensas Unidas de Colombia, AUC) agreed to participate in a government-sponsored demobilization process. Paramilitary groups were responsible for the vast majority of human rights violations for a period of over 30 years. The government designed a special legal framework that envisaged great leniency for paramilitaries who committed serious crimes and reparations for victims of paramilitary violence. More than 30,000 paramilitaries have demobilized under this process between January 2003 and August 2006. Law 975, also known as the “Justice and Peace Law”, and Decree 128 have served as the legal framework for the demobilization and prosecutions of paramilitaries. It has offered the prospect of reduced sentences to demobilized paramilitaries who committed crimes against humanity in exchange for full confessions of crimes, restitution for illegally obtained assets, the release of child soldiers, the release of kidnapped victims and has also provided reparations for victims of paramilitary violence. The Colombian demobilization process presents an atypical case of transitional justice. Many observers have even questioned whether Colombia can be considered a case of transitional justice. Transitional justice measures are often taken up after the change of an authoritarian regime or at a post-conflict stage. However, the particularity of the Colombian case is that transitional justice policies were introduced while the conflict still raged. In this sense, the Colombian case expresses one of the key elements to be addressed which is the tension between offering incentives to perpetrators to disarm and demobilize to prevent future crimes and providing an adequate response to the human rights violations perpetrated throughout the course of an internal conflict. In particular, disarmament, demobilization and reintegration processes require a fine balance between the immunity guarantees offered to ex-combatants and the sought of accountability for their crimes. International law provides the legal framework defining the rights to justice, truth and reparations for victims and the corresponding obligations of the State, but the peace negotiations and conflicted political structures do not always allow for the fulfillment of those rights. Thus, the aim of this article is to analyze what kind of transition may be occurring in Colombia by focusing on the role that transitional justice mechanisms may play in political negotiations between the Colombian government and paramilitary groups. In particular, it seeks to address to what extent such processes contribute to or hinder the achievement of the balance between peacebuilding and accountability, and thus facilitate a real transitional process.
Die Arbeit „Die Bekämpfung transnationaler Kriminalität im Kontext fragiler Staatlichkeit“ widmet sich dem Phänomen grenzüberschreitend tätiger Akteure der organisierten Kriminalität die den Umstand ausnutzen, dass einige international anerkannte Regierungen nur eine unzureichende Kontrolle über Teile ihres Staatsgebietes ausüben. Es wird untersucht, weshalb der durch die internationale Staatengemeinschaft geschaffene Rechtsrahmen, zur Bekämpfung transnationaler Kriminalitätsphänomene im Kontext dieser fragilen Staaten, nicht oder nur defizitär dazu beiträgt die Kriminalitätsphänomene zu bekämpfen.
Nachdem zunächst erörtert wird, was im Rahmen der Untersuchung unter dem Begriff der transnationalen Kriminalität verstanden wird, wird der internationale Rechtsrahmen zur Bekämpfung anhand von fünf beispielhaft ausgewählten transnationalen Kriminalitätsphänomenen beschrieben. Im darauffolgenden Hauptteil der Untersuchung wird der Frage nachgegangen, weshalb dieser durch die internationale Staatengemeinschaft geschaffene Rechtsrahmen, gerade in fragilen Staaten, kaum einen Beitrag dazu leistet solchen Kriminalitätsphänomenen effektiv zu begegnen. Dabei wird festgestellt, dass die Genese des internationalen Rechtsrahmens zu einem Legitimitätsdefizit desselbigen führt. Auch die mangelhafte Berücksichtigung der speziellen Lebensrealitäten, die in vielen fragilen Staaten vorzufinden sind, wirkt sich negativ auf die Durchsetzbarkeit des internationalen Rechtsrahmens aus. Es wird dargelegt, dass unterschiedlich hohe menschenrechtliche Schutzstandards zu Normenkollisionen bei der internationalen Zusammenarbeit der Staaten führen, insbesondere im Rahmen der internationalen Rechtshilfe. Da gerade fragile Staaten häufig durch eine defizitäre menschenrechtliche Situation gekennzeichnet sind, stellt dies konsolidierte Staaten im Rahmen der Zusammenarbeit mit fragilen Staaten öfters vor Herausforderungen. Schließlich wird aufgezeigt, dass auch die extraterritoriale Jurisdiktion und somit die strafrechtliche Verfolgung transnationaler Straftaten durch Drittstaaten mit rechtlichen und praktischen Problemen einhergeht.
In einem letzten Kapitel der Arbeit wird der Frage nachgegangen, ob nicht ein alternativer Strafverfolgungsmechanismus geschaffen werden sollte, um transnationale Kriminalitätsphänomene zu verfolgen, die aus fragilen Staaten heraus begangen werden und wie ein solch alternativer Strafverfolgungsmechanismus konkret ausgestaltet sein sollte.
Im Januar 2008 wäre Simone de Beauvoir, die wohl bedeutendste und gleichermaßen umstrittenste französische Schriftstellerin und Philosophin des 20. Jahrhunderts, einhundert Jahre alt geworden. Ihre wissenschaftlichen wie literarischen Arbeiten waren getragen vom Geist der Freiheit und Gleichheit aller Individuen. Besonders Beauvoirs tiefgreifende Analyse der geschlechtlichen Rollenverteilung in der Gesellschaft und ihre radikale Forderung nach Gleichstellung der Geschlechter bewegten zutiefst die Gemüter. Das traf auch auf ihre gelebte Rebellion für weibliche Autonomie als Part der Selbstbestimmung der Menschen zu. Der Beitrag begibt sich anhand des von Simone de Beauvoir selbst gezeichneten Entwicklungsweges auf Spurensuche nach Besonderheiten, die sie zu diesen tiefgreifenden emanzipatorischen Vorstellungen ebenso wie zu ihrem weltweiten politischen Engagement veranlassten.
Was haben Menschenrechte und Mediation miteinander zu tun? Was bezwecken sie, und welche Rolle spielt das Wissen der Natur- und Verhaltenswissenschaften über zwischenmenschliche Kommunikation? Der Beitrag versucht, ausgehend von den Begriffen Menschenrechte und Mediation deren Beziehungsgefüge aus interdisziplinärer Sicht aufzudecken.