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Das Personal stellt zweifellos ein Erfolgspotenzial dar. Es verkörpert eine wertvolle Ressource. Angesichts der Tatsache, dass viele Aufgaben komplexer und dynamischer werden, ist zu bedenken, dass diese eben nur von Menschen erledigt werden können und technische Hilfsmittel letztlich Selbstzweck sind. Ganz gleich, ob in der Privatwirtschaft oder in öffentlichen Unternehmen.
In den vergangenen Jahren gewannen in der Personalwirtschaft Begriffe wie War for Talent und Fachkräftemangel immer mehr an Bedeutung. Unternehmen der Privatwirtschaft betreiben daher gezielt Personalmarketing - öffentliche Verwaltungen bisher kaum. Obwohl die Kombination aus einer überalterten Belegschaft, sinkenden Schulabsolventenzahlen und einem weitgehend unattraktiven Arbeitgeberimage insbesondere für öffentliche Verwaltungen die Gefahr eines eklatanten Mangels qualifizierter Nachwuchskräfte birgt. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach wie Personalmarketing in öffentlichen Verwaltungen bereits erfolgreich betrieben wird und welche Erfolgsfaktoren sich daraus für den Einsatz in anderen Verwaltungen ableiten lassen. Mit Hilfe der Analyse eines Best Practice-Ansatzes und auf der Basis der für die Privatwirtschaft bereits identifizierten Erfolgsfaktoren werden diese für den erfolgreichen Einsatz von Personalmarketing in der öffentlichen Verwaltung herausgearbeitet. Der Fokus des Praxisbeispiels liegt dabei auf der Rekrutierung von Nachwuchskräften für den mittleren und gehobenen allgemeinen nicht-technischen Verwaltungsdienst. Als Best Practice-Beispiel dient das Ausbildungsmarketing der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Ergebnis decken sich die grundsätzlichen Erfolgsfaktoren mit denen der Privatwirtschaft. Dazu gehören u. a. das Vorhandensein eines strategischen Konzepts, die Formulierung klarer und messbarer Ziele sowie das systematische Überprüfen der Effektivität und Effizienz des Personalmarketing sowie einzelner Instrumente. Für öffentliche Verwaltungen ist es zudem besonders wichtig das Arbeitgeberimage zu verbessern. Dies sollte bei der Ansprache von Nachwuchskräften mit Hilfe moderner Medien, durch Einblicke in Verwaltungsaufgaben und die Einbindung von Eltern und Schulen geschehen.
Im Rahmen der fünften Erweiterungswelle der EU um zwölf neue Mitgliedsstaaten setzte die EU-Kommission erstmals auf das Instrument der Verwaltungspartnerschaften. Das sogenannte Twinning umfasst Projekte, bei denen Behördenmitarbeiter aus Verwaltungen der EU-Mitgliedsstaaten in Partnerbehörden der Beitrittsländer entsandt werden, um diese bei der Umsetzung des EU-Rechtsbestandes zu beraten. Im Gegensatz zur bisherigen Forschungsliteratur, die sich vor allem auf die Europäisierung der Beitrittsländer konzentriert, geht die Autorin dieser Forschungsarbeit davon aus, dass Twinning-Projekte auch zur Europäisierung der beteiligten deutschen Verwaltungen beitragen. Mithilfe neo-institutionalistischer Ansätze entwickelt die Autorin die These, dass Twinning-Projekte den Handlungsspielraum der involvierten Akteure innerhalb der europäischen Dimension erheblich erweitern. Inwieweit diese Akteure die von der EU-Kommission im Rahmen des PHARE-Programms zur Verfügung gestellten materiellen und immateriellen Ressourcen tatsächlich genutzt haben, wurde für vier deutsche Bundesressorts (BMWi, BMU, BMI, BMG) vergleichend untersucht. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass Effekte vertikaler Europäisierung stark von der Unterstützung nationaler Entscheidungsträger abhängen. Effekte horizontaler Europäisierung in den deutschen Ministerialverwaltungen werden hingegen vom Engagement der einzelnen Akteure bestimmt. Hier entstehen neue Kontakte und Netzwerke, die auf Formen neuartigen Regierens in der EU hinweisen (European Governance).
Coronitalization
(2023)
Nach mehreren Jahren weltweiter Pandemie ist deutlich geworden, dass Corona Verwaltungshandeln in erheblichem Maße beeinflusst und bestimmt hat. Dieser Beitrag fasst die Forschung und empirischen Erkenntnisse zur Verwaltungsdigitalisierung während der Corona-Pandemie in Deutschland thematisch zusammen. Dabei wird untersucht, inwiefern die Kontaktbeschränkungen und Infektionsschutzmaßnahmen die Digitalisierungsvorhaben in der öffentlichen Verwaltung beeinflusst und vorangebracht haben. Insgesamt ist von einem Schub für die Digitalisierung durch die Corona-Pandemie auszugehen. Eine solche Coronitalization äußerte sich vor allem in verstärkten Investitionen in IKT und E-Services und der vermehrten Abkehr von analogen Prozessen sowie dem Einsatz flexibler Arbeitsmodelle, wie dem Homeoffice, unter Zuhilfenahme digitaler Infrastruktur.
Die vorliegende Arbeit untersucht am Beispiel der Stadtstaaten Berlin und Hamburg konkrete Handlungsoptionen des strategischen Personalmanagements angesichts unausgewogener Altersstrukturen in der Landesverwaltung unter den Rahmenbedingungen des öffentlichen Dienstes. Vor dem Hintergrund einer abnehmenden Erwerbsbevölkerung und der sinkenden Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber wird das Thema „Personal“ als die Schlüsselressource für die Leistungsfähigkeit der deutschen Verwaltung identifiziert. Die Untersuchung zeigt auf, wie eine absehbare Überalterung des Personalkörpers die Leistungserbringung der öffentlichen Verwaltung beeinträchtigen wird. Sie weist nach, dass sich beide Stadtstaaten bereits heute mit punktuellem Fachkräftemangel in technischen und Spezialisten-Berufen, aber auch bei Lehren und Ärzten, konfrontiert sehen. Diese Herausforderungen werden sich durch massive Altersabgänge ab dem Jahr 2015 und eine Alterung des bleibenden Personalkörpers noch erheblich verstärken. Die Untersuchungsergebnisse zeigen jedoch, dass die hamburgische Verwaltung, aufbauend auf einer langen Modernisierungshistorie und erleichtert durch Akteurszentralismus und eine ressortübergreifend abgestimmte quantitative und qualitative Personalbedarfsplanung, über einen gut institutionalisierten und gelebten Strategiekreislauf verfügt. Dies lässt den Schluss zu, dass die Hansestadt mit ihrem strategischen Personalmanagement gut für die Bewältigung der demografischen Herausforderungen aufgestellt ist. Dagegen wird beleuchtet, wie der Umgang mit dem Thema Personal in Berlin noch immer von chronischen Sparzwängen und einem Pluralismus der Akteure geprägt ist. Die daraus resultierende, hauptsächlich quantitativ agierende Personalwirtschaft und das Fehlen einer auch nur mittelfristigen Personalstrategie werfen erhebliche Bedenken bezüglich der zukünftigen Leistungsfähigkeit der Berliner Verwaltung auf.
Das Arbeiten im Homeoffice war in der deutschen öffentlichen Verwaltung vor der Covid-19 Pandemie kein verbreitetes Arbeitsmodell. Mit der Pandemie änderte sich die Situation unerwartet und womöglich auch nachhaltig. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Erfahrungen ist die Frage nicht mehr ob, sondern wie zukünftig in der Verwaltung mobil, flexibel und dezentral sowie in virtuellen Teams gearbeitet werden kann und soll. Dieser Beitrag untersucht diese Konzepte genauer, veranschaulicht deren praktische Anwendung und erörtert entsprechende Perspektiven für das zukünftige Arbeiten im öffentlichen Dienst.
Wesenskern der Verwaltungswissenschaft ist nach wie vor die Frage nach Dysfunktionalitäten bürokratischer Organisationen. Schwerfälligkeit durch überbordende Bürokratie wird in der Forschung hierbei als Red Tape bezeichnet. Aufgrund der relationalen Beschaffenheit ist die Frage weniger, was alles Red Tape ist, sondern vielmehr wie Verwaltungsmitarbeitende mit Red Tape umgehen. Diese Arbeit soll dazu beitragen, Bewältigungsstrategien, auch Coping genannt, bezogen auf Red Tape zu verstehen. Mittels Survey-Experiment wird untersucht, inwieweit die individuelle Bewältigungsstrategie durch die Form (analog/digital), über die Red Tape transportiert wird, und den Ursprung (intern/extern), von dem Red Tape ausgeht, beeinflusst wird. Die Ergebnisse zeigen unter Berücksichtigung des transaktionalen Stressmodells von Lazarus und Folkman, dass Mitarbeitende der Verwaltung insbesondere dann aktive Bewältigungsstrategien auswählen, wenn diese durch externe Quellen hervorgerufen wird und zudem analog vorliegt.
Staat und Staatsbedienstete sind unterschiedliche Rechtssubjekte und Religionsausübung durch Amtsträger ist Grundrechtsgebrauch. Die Schranke für die Religionsausübung für Staatsbedienstete findet sich im verfassungsrechtlichen Mäßigungsgebot, das ein generelles Kopftuchverbot jedoch nicht rechtfertigen kann.