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Nach mehrjähriger Befassung mit dem Thema „Menschen mit Behinderungen“ hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahre 2001 die Resolution zur Ausarbeitung einer umfassenden internationalen Konvention zum Schutze und zur Förderung der Rechte von behinderten Menschen verabschiedet und einen Ad-hoc-Ausschuß zur Ausarbeitung dieser Konvention eingesetzt. Dieser nahm seine Arbeit im August 2002 auf und konnte schließlich im Jahre 2006 einen Entwurf vorlegen, der von der Generalversammlung am 13. Dezember 2006 im Konsens angenommen wurde. Mehr als 600 Millionen Menschen sind weltweit infolge geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigungen in ihrer Lebensführung durch physische oder gesellschaftliche Grenzen eingeschränkt. Rund 80% von ihnen leben in Entwicklungsländern. Menschen mit Behinderungen sehen sich mit Diskriminierungen und einem erschwerten Zugang zu wesentlichen Leistungen konfrontiert; beides hält sie oftmals davon ab, ihre Rechte und Freiheiten auszuüben. Ihnen wird so die vollständige und umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie an gesellschaftlichen Aktivitäten erschwert. Es gibt deshalb eine Vielzahl von Bemühungen zur Gleichstellung behinderter mit nicht behinderten Menschen in bezug auf die Ausübung ihrer bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Ziel der jetzt verabschiedeten Konvention soll es sein, den vollständigen und gleichberechtigten Genuß aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu sichern sowie den Respekt vor ihrer angeborenen Würde zu fördern (Art. 1). Der Entwurf enthält sowohl bürgerliche und politische als auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Der Aufsatz erläutert die Hintergründe der Konvention und gibt einen Überblick über ihre Inhalte.
Für den Umgang post-autoritärer Gesellschaften mit den Tätern von Menschenrechtsverletzungen der Vorgängerregime gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Neben der legalen Strafverfolgung haben sich seit Mitte der 1970er Jahre vor allem Wahrheitskommissionen als Form gegenseitiger Versöhnung zwischen Tätern und Opfern etabliert. Die vorliegende Studie gibt aus der Perspektive der vergleichenden Politikfeldforschung eine Antwort auf die Frage, welche politischen Faktoren der Wahrheitskommissionen in Uruguay, Panama und Ghana zu einer Verzögerung bei den Aufarbeitungsprozessen nach der Transition führen. Dazu werden aus der Theorie von Transitional Justice Hypothesen zur Machtverteilung, dem Ausmaß der Menschenrechtsverletzungen und den zivil-militärischen Reformen für verspätete Wahrheitskommissionen abgeleitet, welche zur Plausibilisierung der Verzögerung beitragen. Im empirisch-analytischen Teil der Arbeit wird in der Untersuchungs- und Kontrollgruppe deutlich, dass im Vergleich zu transitionsnahen Wahrheitskommissionen ein niedrigeres Niveau an Menschenrechtsverletzungen den politischen Druck für die Aufarbeitung hemmt und die Täter als demokratisch gewählte Machthaber nach der Transition kein Interesse an der Wahrheit haben (Ghana und Panama) bzw. mit den neuen Machthabern paktierten (Uruguay). Zudem zeigt die Studie, dass zivil-militärische Reformen keinen Einfluss auf die Aufarbeitung der Wahrheit haben, wie in der Literatur argumentiert wird. Auch wird angezweifelt, dass sich die politische Machtverteilung bei der Einsetzung von Wahrheitskommissionen im Gleichgewicht befindet.
Aporien des Rechts
(2021)
Menschenrechte lassen sich begreifen als Antworten auf exemplarische Unrechtserfahrungen, und ihr Grundanliegen ist es, die natürliche Freiheit des Menschen gegenüber ungerechtfertigten Beschränkungen durch die von Staaten und heute auch von supranationalen Organisationen ausgeübte Hoheitsgewalt zu schützen. Sie sind somit nicht nur elementare Rechtsverbürgungen. Sie künden auch von der Rolle des Individuums in der Gemeinschaft, und in ihnen spiegelt sich die Vorstellung vom Staat. Menschenrechte gelten als Errungenschaft der Neuzeit. Die geistesgeschichtlichen Wurzeln dieser mit der Natur des Menschen untrennbar verknüpften Rechte reichen jedoch weit zurück. Das vorliegende Werk zeichnet die historische Entwicklung der Menschenrechte von der Antike bis in die heutige Zeit nach.
Die Arbeit „Die Bekämpfung transnationaler Kriminalität im Kontext fragiler Staatlichkeit“ widmet sich dem Phänomen grenzüberschreitend tätiger Akteure der organisierten Kriminalität die den Umstand ausnutzen, dass einige international anerkannte Regierungen nur eine unzureichende Kontrolle über Teile ihres Staatsgebietes ausüben. Es wird untersucht, weshalb der durch die internationale Staatengemeinschaft geschaffene Rechtsrahmen, zur Bekämpfung transnationaler Kriminalitätsphänomene im Kontext dieser fragilen Staaten, nicht oder nur defizitär dazu beiträgt die Kriminalitätsphänomene zu bekämpfen.
Nachdem zunächst erörtert wird, was im Rahmen der Untersuchung unter dem Begriff der transnationalen Kriminalität verstanden wird, wird der internationale Rechtsrahmen zur Bekämpfung anhand von fünf beispielhaft ausgewählten transnationalen Kriminalitätsphänomenen beschrieben. Im darauffolgenden Hauptteil der Untersuchung wird der Frage nachgegangen, weshalb dieser durch die internationale Staatengemeinschaft geschaffene Rechtsrahmen, gerade in fragilen Staaten, kaum einen Beitrag dazu leistet solchen Kriminalitätsphänomenen effektiv zu begegnen. Dabei wird festgestellt, dass die Genese des internationalen Rechtsrahmens zu einem Legitimitätsdefizit desselbigen führt. Auch die mangelhafte Berücksichtigung der speziellen Lebensrealitäten, die in vielen fragilen Staaten vorzufinden sind, wirkt sich negativ auf die Durchsetzbarkeit des internationalen Rechtsrahmens aus. Es wird dargelegt, dass unterschiedlich hohe menschenrechtliche Schutzstandards zu Normenkollisionen bei der internationalen Zusammenarbeit der Staaten führen, insbesondere im Rahmen der internationalen Rechtshilfe. Da gerade fragile Staaten häufig durch eine defizitäre menschenrechtliche Situation gekennzeichnet sind, stellt dies konsolidierte Staaten im Rahmen der Zusammenarbeit mit fragilen Staaten öfters vor Herausforderungen. Schließlich wird aufgezeigt, dass auch die extraterritoriale Jurisdiktion und somit die strafrechtliche Verfolgung transnationaler Straftaten durch Drittstaaten mit rechtlichen und praktischen Problemen einhergeht.
In einem letzten Kapitel der Arbeit wird der Frage nachgegangen, ob nicht ein alternativer Strafverfolgungsmechanismus geschaffen werden sollte, um transnationale Kriminalitätsphänomene zu verfolgen, die aus fragilen Staaten heraus begangen werden und wie ein solch alternativer Strafverfolgungsmechanismus konkret ausgestaltet sein sollte.
Im Januar 2008 wäre Simone de Beauvoir, die wohl bedeutendste und gleichermaßen umstrittenste französische Schriftstellerin und Philosophin des 20. Jahrhunderts, einhundert Jahre alt geworden. Ihre wissenschaftlichen wie literarischen Arbeiten waren getragen vom Geist der Freiheit und Gleichheit aller Individuen. Besonders Beauvoirs tiefgreifende Analyse der geschlechtlichen Rollenverteilung in der Gesellschaft und ihre radikale Forderung nach Gleichstellung der Geschlechter bewegten zutiefst die Gemüter. Das traf auch auf ihre gelebte Rebellion für weibliche Autonomie als Part der Selbstbestimmung der Menschen zu. Der Beitrag begibt sich anhand des von Simone de Beauvoir selbst gezeichneten Entwicklungsweges auf Spurensuche nach Besonderheiten, die sie zu diesen tiefgreifenden emanzipatorischen Vorstellungen ebenso wie zu ihrem weltweiten politischen Engagement veranlassten.
Was haben Menschenrechte und Mediation miteinander zu tun? Was bezwecken sie, und welche Rolle spielt das Wissen der Natur- und Verhaltenswissenschaften über zwischenmenschliche Kommunikation? Der Beitrag versucht, ausgehend von den Begriffen Menschenrechte und Mediation deren Beziehungsgefüge aus interdisziplinärer Sicht aufzudecken.
Vor einhundert Jahren eröffnete die Wissenschaftlerin und Sozialreformerin Dr. med. Maria Montessori in Rom ihre erste Kindertagesstätte, das „Casa dei Bambini”. Inzwischen gibt es allein in Deutschland ca. eintausend Kindergärten und auch Schulen, die nach ihrem Konzept arbeiten. Der Beitrag will auf die Zusammenhänge zwischen dem Menschenrecht auf Bildung, dem pädagogischen Konzept der Maria Montessori und ihrem natur- und verhaltenswissenschaftlich begründeten Ansatz der Lernforschung hinweisen.
Mit Kinderschuhen im Gepäck
(2015)
Zu kleine Kinderschuhe zwängen ein, zu große geben keinen Halt. Liebe, Fürsorge und Mitgefühl helfen, die jeweils passenden Kinderschuhe zu finden. In ihnen lernt das Kind am besten, seine individuellen Fähigkeiten zu entfalten, sie in die Gemeinschaft einzubringen und seinen eigenen Weg zu finden.
Der Band spannt einen Bogen von neurowissenschaftlichen Erkenntnissen und Grundfragen des Biografierens über Porträts von Persönlichkeiten bis hin zu gelebten menschenrechtlichen Werten.
Die Autoren und Autorinnen, Studierende der Universität Potsdam, gehen auf Spurensuche und fragen, wie die von ihnen vorgestellten Menschen zu denen wurden, die sie waren oder sind, ob und wie sie sich selbst fanden, ihre persönlichen Fähigkeiten entfalteten und anderen halfen. Sie stoßen auf kraftschenkende Kindheiten und erlebtes Glück, auf Authentizität, Verantwortung und Gleichwürdigkeit ebenso wie auf Schicksalsschläge, Ablehnung und Unrecht, auf Wünsche und Sehnsüchte, innere Zerrissenheit und Schmerz, vor allem aber auf die individuellen und sozialen Stärken dieser Persönlichkeiten.
Jahresbericht 2017
(2019)
Das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam (MRZ) besteht seit 22 Jahren. Der Jahresbericht 2017 gibt neben einer Einleitung zu Entstehung, Entwicklung und Aufgaben des MRZ vor allem Informationen zur Organisationsstruktur und zu der Tätigkeit im Berichtszeitraum. Das Spektrum der Arbeitsergebnisse reicht von der Forschung über Veranstaltungen bis hin zu Publikationen. Zudem verweist der Bericht auf die von seinen Angehörigen gehaltenen Lehrveranstaltungen zu menschenrechtsrelevanten Themen.