Vertragsanfechtung / Verschulden des Erfüllungsgehilfen / Zurechnung bei arglistiger Täuschung eines Vermittlers

  • Die Anmerkung befasst sich mit dem Urteil des BGH vom 14.11.2000 (NJ 2001, 477). Die Autorin stimmt der Entscheidung des BGH im Grundsatz zu, merkt jedoch an, dass der BGH auf die Ausgangsfrage nach der Anwendung der Zwangsvollstreckung in die Grundschuld gar nicht mehr eingegangen ist. Da der BGH auch ohne diese Frage zur Nichtigkeit des Vertrages auch die Grundschuld als nichtig zu erachten.

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Metadaten
Verfasserangaben:Holle Kühne
Publikationstyp:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2001
Erscheinungsjahr:2001
Datum der Freischaltung:24.03.2017
Quelle:Neue Justiz : NJ. - 55 (2001), 9, S. 479
Organisationseinheiten:Juristische Fakultät / Bürgerliches Recht
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