Die Neufassung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach §§ 18, 19 BNatSchG : eine Diskussion der wesentlichen Änderungen und möglicher Auswirkungen auf exemplarische Handlungsfelder

  • Mit der Neufassung der Eingriffsregelung im novellierten Bundesnaturschutzgesetz sind der Eingriffstatbestand erweitert und die Entscheidungsabfolge verändert worden, indem die Abwägung nunmehr erst hinter dem Ersatz angesiedelt ist. Wenngleich in der Theorie weiter ein Vorrang von Vermeidung und Ausgleich besteht, ist zu erwarten, dass diese Aspekte dadurch in der Praxis indirekt geschwächt werden. Hervorzuheben ist hingegen, dass Ersatzmaßnahmen nunmehr bundeseinheitlich definiert sind und dabei einen Bezug zu konkreten Beeinträchtigungen aufweisen müssen und dass der Gesetzgeber mit der neuen Stellung der Abwägung in der Entscheidungsabfolge ausdrücklich den Vorrang von realer Kompensation betont. Mögliche Folgen der Neuregelung werden anhand exemplarischer Handlungsfelder diskutiert: Dem Schutzgut Landschaftsbild, der Verbindung der Landschaftsplanung zur Eingriffsregelung, den Bezügen zur guten fachlichen Praxis in der Land- und Forstwirtschaft sowie Flächenpools und Ökokonten. Angesichts knapper Kassen ist die Gefahr, dass dieMit der Neufassung der Eingriffsregelung im novellierten Bundesnaturschutzgesetz sind der Eingriffstatbestand erweitert und die Entscheidungsabfolge verändert worden, indem die Abwägung nunmehr erst hinter dem Ersatz angesiedelt ist. Wenngleich in der Theorie weiter ein Vorrang von Vermeidung und Ausgleich besteht, ist zu erwarten, dass diese Aspekte dadurch in der Praxis indirekt geschwächt werden. Hervorzuheben ist hingegen, dass Ersatzmaßnahmen nunmehr bundeseinheitlich definiert sind und dabei einen Bezug zu konkreten Beeinträchtigungen aufweisen müssen und dass der Gesetzgeber mit der neuen Stellung der Abwägung in der Entscheidungsabfolge ausdrücklich den Vorrang von realer Kompensation betont. Mögliche Folgen der Neuregelung werden anhand exemplarischer Handlungsfelder diskutiert: Dem Schutzgut Landschaftsbild, der Verbindung der Landschaftsplanung zur Eingriffsregelung, den Bezügen zur guten fachlichen Praxis in der Land- und Forstwirtschaft sowie Flächenpools und Ökokonten. Angesichts knapper Kassen ist die Gefahr, dass die Eingriffsregelung zum wesentlichen Finanzierungsinstrument für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen wird, nicht von der Hand zu weisen. Handlungsbedarf besteht daher vor allem in der Ausarbeitung fachlicher Konventionen zur notwendigen "Gleichwertigkeit" von Ersatzmaßnahmen sowie zur Festlegung fachlicher Qualitätsprofile für Flächenpools.zeige mehrzeige weniger

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Metadaten
Verfasserangaben:Beate Jessel
Publikationstyp:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2003
Erscheinungsjahr:2003
Datum der Freischaltung:24.03.2017
Quelle:Naturschutz und Landschaftsplanung. - 35 (2003), 4, S. 119 - 125
Organisationseinheiten:Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät / Institut für Umweltwissenschaften und Geographie
Name der Einrichtung zum Zeitpunkt der Publikation:Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät / Institut für Geographie und Geoökologie
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät / Institut für Geoökologie
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