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Verurteilung wegen des Bestreitens der Existenz von Gaskammern in NS-Konzentrationslagern kein Verstoß gegen Meinungsäußerungsfreiheit [Art. 19 IPBPR] / Fall Faurisson

  • Der Beitrag übersetzt die Entscheidung des Menschenrechtsausschusses nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte im Fall Faurisson. Der französische Wissenschaftler war strafrechtlich belangt worden, weil er die Existenz von Gaskammern in NS-Konzentrationslagern geleugnet hatte. Der Ausschuß kommt zu dem Ergebnis, daß die Verurteilung eine zulässige Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit darstelle. In der Anmerkung wird der Fall in die bisherige Rechtsprechung des Menschenrechtsausschusses zur Meinungsäußerungsfreiheit eingeordnet.

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Metadaten
Verfasserangaben:Norman WeißORCiDGND
Publikationstyp:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:1998
Erscheinungsjahr:1998
Datum der Freischaltung:24.03.2017
Quelle:Europäische Grundrechte Zeitschrift. - 25 (1998), S. 271 - 276
Organisationseinheiten:Zentrale und wissenschaftliche Einrichtungen / MenschenRechtsZentrum
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